Über Tacheles

Unser Name ist Programm

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und erwerbsloser Menschen geht. Seit über 30 Jahren macht er auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie auf die Einschränkung der Rechte armer Menschen aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an die verantwortlichen Stellen. Gegründet wurde der Verein im Februar 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene. Durch seine erfolgreiche Arbeit und die klare Positionierung auf der Seite der Leistungsbeziehenden hat Tacheles bundesweite Bekanntheit und Anerkennung erlangt.Ein Anlass für die Gründung war die rechte Mobilisierung im Umfeld von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen sowie die Brandanschläge von Mölln und Solingen. Bei dem Anschlag in Solingen am 29. Mai 1993 wurden fünf Menschen getötet – es war der bis dahin folgenschwerste rassistische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik. Dem wollte Tacheles etwas entgegensetzen und zugleich den direkten Zusammenhang zwischen rassistischer Gewalt und sozialer Ausgrenzung aufzeigen.Tacheles e.V. begreift das Streben nach materiellen und rechtlichen Verbesserungen als emanzipatorischen Prozess, in den alle von Lohndumping, Sozialabbau und der Einschränkung demokratischer Rechte Betroffenen eingebunden werden müssen. Der Verein tritt offensiv für ein Bündnis von Erwerbslosen und lohnabhängig Beschäftigten ein und verurteilt Faschismus, Rassismus sowie alle Formen der Diskriminierung. Mit seiner alltäglichen Widerstandspraxis wirkt er einer Instrumentalisierung des sozialen Elends durch Neonazis entgegen.
Der überwiegende Teil der Vereinsarbeit wird ehrenamtlich geleistet. Um eine größtmögliche staatliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, finanziert sich der Verein ausschließlich über Spenden

Tacheles e.V. informiert und berät

Seit fast 35 Jahren betreibt Tacheles ein umfangreiches Internetportal, das kontinuierlich aktualisiert wird. Unser Webangebot hat sich als eine der führenden Informationsquellen zum SGB II und SGB XII etabliert. Es wird intensiv von einer breiten Fachöffentlichkeit genutzt – dazu gehören Betroffene, unterstützende Organisationen und Beratungseinrichtungen ebenso wie Mitarbeitende von Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte., Politik und Verwaltung.

Besucher*innen finden auf der Seite unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Sozialportal.net: Eine umfassende Datenbank mit Beratungsstellen, Betroffenenorganisationen und spezialisierten Anwaltskanzleien, die zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht informieren und unterstützen. Die Suche ist komfortabel nach Postleitzahlen und Arbeitsschwerpunkten organisiert.
    www.sozialportal.net

  • Informativ: Unter dem Motto „Behördenrichtlinien gehören ans Licht der Öffentlichkeit” stellt Tacheles die internen Verwaltungsvorschriften der Bundesanstalt für Arbeit zum SGB II und auch der Wuppertaler Sozialverwaltung der interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Betroffene und Rechtsanwender sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, behördliches Handeln zu überprüfen.
    Zudem wird ein Newsticker angeboten, in dem aktuell über die Rechtsprechung der Sozialgerichte berichtet und in dem zahlreiche Meldungen zu den Arbeitsfeldern von Tacheles zu finden sind.

  • Aktuelles: Unter Aktuelles werden von der Tacheles Online-Redaktion ausgesuchte Artikel veröffentlicht, unter anderem Rechtsgutachten, politische und juristische Stellungnahmen, Artikel usw.

Leitfaden zum SGB II/SGB XII von A-Z

Von Vereinsmitarbeitenden wird als Herausgeber und zusammen mit 18 weiteren Autoren der Leitfaden SGB II / SGB XII / Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe von A-Z / Ausgabe 2026/2027", herausgegeben.  Der Ratgeber beruht auf jahrzehntelanger Beratungs-, Rechtsvertretungs- und Schulungspraxis sowie auf einem bewährten Konzept, das in über 40 Jahren „Leitfadenarbeit" entwickelt wurde. Er behandelt sowohl die Regelungen zum Grundsicherungsgeld nach dem SGB II als auch zur Sozialhilfe nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII.

Als einziger umfassender Ratgeber für beide Rechtsgebiete ist er für Beratungszwecke und als Nachschlagewerk sowohl für Rechtsanwender:innen als auch für Leistungsbeziehende unverzichtbar, laut Beck-Online sogar zum "Standartwerk" rund um das SGB II gehört.

Die nächste Ausgabe des Leitfaden ist für Juli 2026 geplant.

Weiterhin schulen die Vereinsaktiven jedes Jahr mehrere Tausend Menschen aus unterschiedlichen Bereichen in Seminaren zum Sozialrecht. Auf diese Weise wird die langjährige Beratungserfahrung und Expertise an eine breite Öffentlichkeit weitergegeben.