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Jahresarchiv

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Wuppertal Newsletter 23.10.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der heutige Newsletter zu folgenden Themen:

1. Tacheles sucht Mitstreitende
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Zur Vergrößerung unseres Beratungsteams suchen wir weitere Menschen, die uns im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen wollen.

Um was geht es?

Wir beraten zum Thema ALG II (Hartz IV) und Sozialhilfe. Von Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen bis zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen ist hier alles dabei.

Wann findet die Beratung statt?

Wir besprechen im Team jeweils mittwochs und donnerstags am Vormittag die aktuellen Fälle, die vorher telefonisch aufgenommen wurden. Danach findet die eigentliche Beratung flexibel nach individueller Absprache mit den Ratsuchenden statt. Selbstverständlich kann auch nur an einem der beiden Tage mitgearbeitet werden.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Mitarbeit bei uns?

Die wichtigste Voraussetzung, um bei uns mit zu machen, ist Zeit und Lust, für die Rechte von Menschen zu streiten. Ein paar Kenntnisse im Umgang mit Computern und die Fähigkeit strukturiert zu arbeiten sind außerdem hilfreich.

Neue Kräfte in unserer Beratung haben die Möglichkeit, zuerst mit erfahrenen Berater*innen zusammen zu arbeiten. Für den Anfang können leichtere Aufgaben übernommen werden.

Wir bieten neben einem tollen Team und einem großen Spektrum an neuen Erfahrungen auch regelmäßige Fortbildungen im Bereich SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) an.

Selbstverständlich tun wir alles dafür, dass sich bei uns niemand mit Corona ansteckt. Wir testen uns regelmäßig, haben Schutzmaßnahmen wie Raumluftfiltergeräte oder Spuckschutzwände in Gebrauch und achten auf Abstand und darauf, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in unseren Räumen aufhalten.

Lust, mehr zu erfahren? Dann melde dich gerne.


Interessenten bitte an gine@tacheles-sozialhilfe.de wenden.




2. Das Café Tacheles öffnet wieder
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Seit 1  ½  Jahren hatte das Café Tacheles (nicht die Beratung) coronabedingt geschlossen. Ab dem 30./31. Oktober beginnen wir mit einer Öffnung und haben das Café Tacheles vorläufig jeweils

Samstag & Sonntag von 13:30 – 17:30 Uhr geöffnet. Der Zugang über die Nordbahntrasse ist möglich.

Direkt an unserem Wiedereröffnungswochenende stellen in unseren Räumen Andrea Franke und Rainer Kruse, zwei Wuppertaler Kunstschaffende, im Rahmen der WOGA 2021 ihre Bilder bei uns aus. Wir freuen uns sehr auf und über die Bilder der beiden, die unser Café verschönern!


3. Jobcenter Wuppertal sichert schriftliche Eingangsbestätigungen zu
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Das Jobcenter Wuppertal hat im Folge der Diskussionen über die unzureichende Erreichbarkeit des Jobcenters gegenüber Tacheles zugesichert, dass auf Wunsch der Leistungsberechtigten wieder schriftliche Eingangsbestätigungen für abgegebene Unterlagen erstellt werden.

Wer keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen zum Jobcenter hatte, konnte durch die Corona-bedingte Schließung der Eingangszonen der Jobcenter bis vor Kurzem Unterlagen lediglich in den Hausbriefkasten werfen.  Somit hatten Leistungsberechtigte keinen Nachweis über die Abgabe der Unterlagen. Gingen diese dann im Jobcenter verloren, was leider immer wieder geschieht, hatte das manches Mal dramatische Folgen für die Leistungsbeziehenden.


Hier hat jetzt die Geschäftsführung des Jobcenters Wuppertal erklärt, dass ab sofort auf Wunsch der Leistungsberechtigten wieder schriftliche Eingangsbestätigungen ausgestellt werden.

Gerne lassen wir uns von Ihnen / Euch hier über Erfahrungen informieren.

 

4. Neue Weisungen vom Jobcenter und Sozialamt Wuppertal im Netz / Tacheles fordert Jobcenter auf,  rechtswidrige Weisung zu korrigieren
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Der Verein Tacheles veröffentlicht im Rahmen notwendiger Behördentransparenz die internen Weisungen des Jobcenters und des Sozialamtes der Stadt Wuppertal. In beiden Bereichen sind eine Reihe neuer Weisungen ergangen, die wir der interessierten Fachöffentlichkeit nicht vorenthalten wollen.  Da das Jobcenter Wuppertal die vorgenommenen Änderungen nicht transparent macht, haben wir uns erlaubt, die Änderungen im Bereich der Unterkunftskosten farblich markiert hervorzuheben.
Die neuen Dienstweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten gibt es hier: https://t1p.de/yq7xt

Dazu ein paar Anmerkungen:
Unter 3.2.3.3 (Seite 33) wurde das Wort „maximal“ eingefügt und angewiesen, dass Heizkosten maximal im Umfang eines Jahresbedarfes gemäß den oben aufgeführten Richtwerten vom Jobcenter zu übernehmen sind.

Damit wird von der Verwaltung klar und deutlich angewiesen, dass höhere Heizkosten als im Allgemeinen vorgesehen, nicht zu erbringen sind. Diese Anweisung verstößt gegen geltend Recht. Dieses bestimmt zunächst, dass Heizkosten, zumindest immer erst einmal, in tatsächlicher Höhe zu übernehmen  sind, und zwar solange, wie es dem Leistungsberechtigten nicht möglich und zumutbar ist, die Kosten zu senken (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Hinzu kommt das nach dem derzeit geltenden Regeln der vereinfachten Antragstellung anlässlich der Corona-Pandemie derzeit alle Unterkunfts- und Heizkosten als angemessen zu gelten haben, insofern sie in Bewilligungszeiträumen anfallen, die zwischen März 2020 und Dez. 2021 begonnen haben und diese nicht schon zuvor wegen Unangemessenheit reduziert wurden (§ 67 Abs. 3 SGB II). Dies hat zuletzt das LSG NRW mit rechtskräftigem  Beschluss vom 13.09.2021 – Aktz:  L 19 AS 1295/21 B ER festgestellt.

Mit seiner neuen, ab dem 01.076.20211 geänderten Weisung verstößt das Jobcenter Wuppertal massiv gegen geltendes Recht. Besonders vor dem Hintergrund, dass derzeit die Energiepreise durch die Decke gehen und Hartz IV-Beziehende mit massiven Nachzahlungen wegen der gestiegenen Energiekosten konfrontiert werden, ist dies nicht akzeptabel.

Tacheles fordert das Jobcenter auf, diese Weisung zu korrigieren und eine Regelung entsprechend der Rechtslage und Zugunsten der Leistungsberechtigten zu finden. Bei in den letzten Jahren massiv  gestiegenen Energiepreisen sind  die Leistungsberechtigten auf rechtkonformes Verhalten der Behörden angewiesen. Hier ist eine maximale Auslegung zugunsten der Leistungsberechtigten zu fordern, anstatt die Stadtkasse auf Kosten der einkommensschwachen Haushalte zu sanieren.


Die Weisungen des Sozialamtes sind hier zu finden: https://t1p.de/zs2oa
Die Weisungen des Jobcenters: https://t1p.de/nbyz




5. PM der Seebrücke Wuppertal: "Ausländerbehörde drängt Zugewanderte in aufenthaltsrechtliche Notlage"/Bürger*inantrag zu dortigen Missständen
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Die Seebrücke Wuppertal hatte am 15. Okt. folgende Pressemitteilug rausgegeben, die wir hier noch einmal aufgreifen möchten:_
Ausländerbehörde drängt Zugewanderte in aufenthaltsrechtliche Notlage

Als Seebrücke Wuppertal unterstützen wir den Bürgerantrag eines unserer Mitglieder, der am gestrigen Donnerstag eingereicht wurde. Er stellt Forderungen hinsichtlich der eklatanten Missstände in der Ausländerbehörde: „Der Umgang mit Hilfesuchenden in der Ausländerbehörde seit Monaten ist höchst unmenschlich. So gut wie nie ist jemand in der Behörde erreichbar, weder per Mail, noch per Telefon, noch persönlich. Niemand fühlt sich zuständig, falsche Emailadressen werden herausgegeben und Anliegen werden nicht bearbeitet. So drängt man Zugewanderte unverschuldet in eine aufenthaltsrechtliche Notlage“, sagt Jutta Harke von der Seebrücke. Die Behörde steht schon länger in der Kritik, jedoch wurde bislang von den Verantwortlichen nichts unternommen, um die Situation zu verbessern. „Die Stadt hat sich am 1. März zum ‚Sicheren Hafen‘ erklärt. Es ist richtig und wichtig, dass der Rat damit deutlich gemacht hat, weitere Flüchtlinge aufnehmen zu wollen. Allerdings sollte sich dies nicht in einem Lippenbekenntnis erschöpfen. Denn Sicherer Hafen zu sein bedeutet auch, den Zugewanderten gerecht zu werden, die bereits hier und Teil unserer Stadtgesellschaft sind. Und genau das leistet die Ausländerbehörde nicht“, so Harke, denn „die Ausländerbehörde behindert durch ihre Nicht-Erreichbarkeit die Inklusion der Zugewanderten. Als Seebrücke nehmen wir die dortigen Zustände nicht mehr hin und fordern sofortige strukturelle Veränderungen der Behörde, wie sie im Bürger*inantrag formuliert sind.“

 

6. Gedenkrundgang am 26. Oktober 2021 - 80. Jahrestag der Deportation von 200 Juden und Jüdinnen aus Wuppertal, Solingen und Remscheid ins Ghetto Litzmannstadt
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26. Oktober 2021

 

80. Jahrestag der Deportation von 200 Juden und Jüdinnen aus Wuppertal, Solingen und Remscheid ins Ghetto Litzmannstadt

 

Gedenkrundgang von der ehemaligen Reichsbahndirektion zum Steinbecker Bahnhof.

 

17.00 Uhr vor dem Hauptbahnhof Wuppertal-Elberfeld - Treppenaufgang zur ehemaligen Reichsbahndirektion

ca. 18.15 Uhr Gleis 1 im Steinbecker Bahnhof

Musik mit Roswita Dasch und André Enthöfer (angefragt)

Bringt bzw. bringen Sie Blumen mit!


Veranstalter*innen:

Verein zur Erforschung der sozialen Bewegungen im Wuppertal e.V.
MIZWA – Zeit zu handeln e.V.


7. Ein- und Austragen im Newsletter
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Jetzt ist es möglich, sich selbst in den Newsletter ein- und auch auszutragen.

Der Eintrag in den Wuppertal Newsletter funktioniert über folgenden Link: tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/verwaltung/


Der Austrag ist immer im Fuß eines jeden Newsletters zu finden.



So, das war es für heute.

Mit freundlichen Grüßen

 

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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