Newsticker
Wuppertal Newsletter 17.09.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
unser heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. 23.09. 13:30 Uhr Geschwister-Scholl-Platz - Wuppertal hat keinen Platz für Faschismus!
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Es soll am 23.9. wieder einen rechten Aufmarsch in Wuppertal geben. Deshalb ruft das Bündnis „Wuppertal stellt sich quer“ zu Protesten dagegen auf:
Aus dem Aufruf:
Wieder einmal will eine Gruppe aus verschiedenen rechtsoffenen bis rechtsextremen Strömungen am Samstag, den 23.09. unter dem Motto „NRW erwacht“ frei nach der NSDAP-Parole „Deutschland, erwache!“ ihren Hass und Hetze in Wuppertal verbreiten. „NRW erwacht“ ist eine Querfront aus Rechtsoffenen bis Rechtsextremen - aus völkischen Nationalisten, Neonazis, Reichsbürger:innen, Antisemit:innen, Verschwörungsgläubigen, Truther:innen, Queerfeind:innen und Rassist:innen.
Dieses Mal liegt ein besonderer Fokus von „NRW erwacht“ auf der freien Presse, welche deren Verschwörungsglauben nach gekauft sei, weil diese nicht so berichtet, wie sie es gerne hätten.
Am 23. September um 13:30 Uhr stellen wir uns dem auf dem Geschwister-Scholl-Platz entgegen und lassen deren Hass, Hetze, Verschwörungsmythen und Desinformation nicht unerwidert. Neben Redebeiträgen gibt es Musik, Tee, Kaffee und Kuchen. Zusammen lassen wir die Faschos auflaufen!
Daher ruft das Bündnis „Wuppertal stellt sich quer“ zu breiten Protesten gegen den Querfront- und Rassistenaufmarsch auf.
Treffpunkt ist: am 23.09.2023, ab 13:30 Uhr auf dem Geschwister-Scholl-Platz.
Den vollständigen Aufruf gibt es hier: https://t1p.de/irl40
Detaillierte Infos zu den rechten Akteur:innen vom 19.08. gibt es in diesem Video:
https://nx.nonazis.de/s/fMAc7inzg327xss
2. Tacheles gibt Fachstellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung ab
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Das Tacheles hat eine 26-seitige Fachstellungnahme und 20 Seiten Berechnungserklärung zur Kindergrundsicherung erstellt und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Unser Resümee zur Kindergrundsicherung ist ernüchternd:
Wesentliche Verbesserungen bringt diese nicht, in einigen Stellen sogar Verschlechterungen. Wer arm ist bleibt arm, wer höheres Einkommen erzielt profitiert. Es wird ein bisher in der Schärfe nicht bekanntes sozialrechtliches Sanktionsrecht bei fehlender Mitwirkung geschaffen und mit der Kindergrundsicherung wird ein rassistisch geprägtes Vierklassensystem von berechtigten und ausgeschlossenen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit etabliert.
Kinderarmut wird mit dem Gesetz nicht überwunden, sondern zementiert.
Die Tachelesstellungnahme, den Referentenentwurf und die Musterrechnungen gibt es hier: https://t1p.de/a82vc
Dazu noch die Stellungnahme des Paritätischen: https://t1p.de/oekmw
Hinweis: Die Bundesagentur für Arbeit hält die Umsetzung der Kindergrundsicherung für das Jahr 2025 für nicht realistisch, mehr dazu: https://t1p.de/v1lxr
3. SGB II/SGB XII – Regelleistungen für das Jahr 2024 stehen fest
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Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 13.9.2023 die Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2024 beschlossen. Danach steigen die Regelbedarfe um etwa 12 Prozent, bei einer*m Alleinstehenden und somit die Regelleistungen von 502 Euro auf 563 Euro. Die Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Anpassungsformel wurde zuletzt durch das Bürgergeld verändert, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten durch die aktuell sehr hohe Inflation zu verhindern. Diese werden betragen:
RB - Stufe 1 (Alleinstehende): 563 € / vorher 502 € (+ 61 €)
RB - Stufe 2 (volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft): 506 € / vorher 451 € (+ 55 €)
RB - Stufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern): 451 € / vorher 402 € (+ 49 €)
RB - Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren): 471 € / vorher 420 € (+ 51 €)
RB - Stufe 5 (Kinder zwischen 6 - 13 Jahren): 390 € / vorher 348 € (+ 42 €)
RB - Stufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren): 357 € / vorher 318 € (+ 39 €)
4. Wohl keine Gleichbehandlung zwischen dem SGB II und SGB XII – oder die gewollte Benachteiligung der „Alten, Kranken und Behinderten“ durch den Gesetzgeber
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (20/8344) vorgelegt … dies erfolgte unter anderem „aus Gründen des Gleichlaufs“ = Gleichbehandlung zwischen dem SGB II und SGB XII, so zumindest die Formulierung der Bundesregierung.
Die Realität sieht anders aus. Restriktive Regelungen des SGB II zur Anrechnung von einmaligen Einnahmen aus Zeiten vor dem Zufluss werden übernommen. In den Punkten, wo eine Gleichbehandlung dringend erfolgen müsste, passiert nichts. Tacheles hatte im Gesetzgebungsverfahren eine umfassende Stellungnahme geschrieben und insbesondere diese Ungleichbehandlung herausgearbeitet. Wer sich diese, neben dem Referentenentwurf, anschauen will findet sie hier: https://t1p.de/v3ivy
Den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.09.2023 gibt es hier: https://t1p.de/to624
Hier würde sich Tacheles wünschen, wenn „unsere“ Wuppertaler MdB’s, die ja sonst zu jedem erdenklichen Thema gerne und breit Stellungnahmen abgegeben, sich diesem Thema annehmen würden und dafür Sorge tragen, dass diese Ungleichbehandlung aufhört. Grade für Wuppertal wäre das von erheblicher Bedeutung, weil hier ziemlich viele arme, von SGB XII – Leistungen abhängige Menschen leben (s. WZ vom 13. Sept. 2023, „Mehr Wuppertaler Senior*innen stocken auf“, laut WZ 9.300 Personen und 30 – 40 Neuanträge pro Monat.
So, das war es dann wieder für heute.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Tacheles Team