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Wolfgang Stenke:

"Mißbrauch" auf dem Gebiet der Rechtsberatung*
Quelle: Betrifft JUSTIZ Nr. 55 - September 1998 S. 296 - 297
Wolfgang Stenke

Es gibt Prozesse, da prallen Welten aufeinander. Ein Prozeß dieser Art - er dreht sich um zwei Bußgeldbescheide a 1600 DM - findet derzeit vor dem Amtsgericht Braunschweig statt. Angeklagt sind zwei junge Männer, Detlev Beutner und Rainer Scheer, beide 29 Jahre alt; Diplom-Mathematiker der eine, Bildhauer der andere. Beide sind Totalverweigerer - Menschen, die aus Gewissensgründen nicht nur den Kriegsdienst mit der Waffe, sondern auch den zivilen Ersatzdienst verweigern. Fundamentalpazifismus dieser Art stört den Geschäftsgang von Armee und Behörden empfindlich, zumal er nicht weit von "Soldaten-sind-Mörder" T-Shirts, basisdemokratischer Graswurzelrevolution, Herrschaftsfreiheit und dergleichen Rigorismen mehr angesiedelt ist. Er wird vollends zum behördlichen Ärgernis, wenn Menschen wie Beutner und Scheer sich wie selbstverständlich auf Rechte berufen, die die Justiz nur ungern einräumt - etwa das Recht, auch ohne juristische Staatsexamina nach § 138 Strafprozeßordnung als Verteidiger aufzutreten. Ebendies hatten die beiden Angeklagten unentgeltlich in Verfahren gegen Totalverweigerer getan. Die nötige Sachkenntnis war den beiden Rechtsbeiständen aufgrund ihrer eigenen Karriere als Totalverweigerer und durch die politische Arbeit mit Selbsthilfegruppen aus dieser Szene zugewachsen.

Am Einsatz der beiden Laienverteidiger stieß sich der Präsident des Braunschweiger Amtsgerichtes. Seinem Gericht waren aus Münster und Husum Akten zugeleitet worden, die Beutner und Scheer als zugelassene Rechtsbeistände in Braunschweig zur Prozeßvorbereitung einsehen sollten. Die Braunschweiger Justiz, hier gewissermaßen nicht mehr als ein Postfach, verschleppte und verweigerte die Akteneinsicht. Als Beutner und Scheer Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, reagierte der Präsident des Amtsgerichts seinerseits mit einer Strafanzeige wegen unerlaubter Rechtsberatung. Folge waren die beiden oben erwähnten Bußgeldbescheide gegen Beutner und Scheer.

Prozessualer Antipode der beiden jungen Männer ist naturgemäß der Staatsanwalt: Herr Meyer-Ulex. Kein Eisenfresser, aber ein korrekter Jurist, der sich am Buchstaben des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 festhält. Und der auch mal ordentlich Haussuchung halten läßt, wenn der Amtsgerichtspräsident ihm entsprechende Verdachtsmomente übermittelt. Obwohl die Tatsache selbst - Vertretung von zwei Totalverweigerern vor den Gerichten Münster und Husum von den Beschuldigten nie geleugnet worden ist.

Während die Angeklagten sich im Braunschweiger Prozeß politisch verteidigen, auf der politischen Natur ihrer Selbsthilfearbeit mit pazifistischen Freunden beharren, bekennt Meyer-Ulex sich zum Rechtspositivismus: Sicher, das Gesetz "zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung" mag 1935 den Zweck gehabt haben, mit Berufsverbot belegte jüdische Anwälte vollends aus dem Rechtswesen zu verdrängen. 1998 aber sind diese Passagen längst gestrichen. Der bereinigte Gesetzestext ist geltendes Recht, schützt die rechtssuchende Bevölkerung vor unzulänglicher Beratung und die Anwaltschaft vor unerwünschter Konkurrenz. Wer im vorliegenden Fall die Anwendung dieses Gesetzes als Versuch interpretiert, die Verteidigung von Totalverweigerern zu behindern, argumentiert neben der Sache. Denn Justitia ist politisch blind ...

Die Richterin Bettina Quade-Polley läßt der Anklage, aber auch den Äußerungen der Angeklagten Raum. Ihr Versuch, das Verfahren mit einem Kompromiß zu beenden - Reduktion der Geldbußen auf je 1200 DM - wird von der Verteidigung aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Die Verhandlung geht weiter - mit historischen Reminiszenzen der Verteidigung, zu denen der Ort des Verfahrens in der Tat Anlaß gibt. Das neue Braunschweiger Amtsgericht steht am selben Platz wie der Braunschweigische Landtag. Dort wurde 1932 ein gewisser Adolf Hitler zum Regierungsrat ernannt. Dieser Rechtsakt verschaffte dem staatenlosen Adolf Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft und gab ihm so die Möglichkeit, wenig später Reichskanzler zu werden.

Ein dem genius loci angemessenes Kolleg über politische Justiz hält Helmut Kramer, pensionierter Richter des OLG Braunschweig, der in diesem Verfahren als Rechtsbeistand zugelassen ist und gemeinsam mit seiner Frau, der Rechtsanwältin Barbara Kramer, die beiden Angeklagten verteidigt. Helmut Kramer versucht die Selbstgewißheit einer auf die handwerklich korrekte Anwendung juristischer Methoden fixierten Justiz zu erschüttern. Handwerklich exzellente Juristen, so Kramer, waren auch die Richter am Braunschweiger Sondergericht, die 1944 die 19jährige Erna Wazinski wegen Plünderung zum Tode verurteilten. Die Mutter der jungen Frau kämpfte bis in die 60er Jahre um die Rehabilitierung ihrer Tochter. Auch hier hantierte die Braunschweiger Justiz mit dem Instrumentarium des Rechtsberatungsgesetzes: Weil er für die Mutter des sog. " Volksschädlings" Erna Wazinski im Rehabilitierungsverfahren Eingaben an das Gericht formuliert hatte, wurde deren Lebensgefährte noch in den 60er Jahren wegen "unerlaubter Rechtsberatung" zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dem Gesicht des Staatsanwaltes ist abzulesen, daß er solche historischen Exkurse nun wirklich für Schnee von gestern hält. Doch Helmut Kramer verweist in seinem Plädoyer unerschüttert auf eine Erkenntnis des Rechtslehrers Gustav Radbruch: die Lehre vom unpolitischen Charakter des Rechts sei die Lebenslüge des Obrigkeitsstaates. Im Lichte dieser Erkenntnis bilde die Anklage der beiden Braunschweiger wegen unerlaubter Rechtsberatung nichts anderes als den Versuch, unbequeme Pazifisten zu kriminalisieren. Kramer plädiert auf Freispruch und gibt überdies eine Selbstanzeige zu Protokoll: Während seiner richterlichen Tätigkeit - und auch im Zuge seiner Teilnahme an der Richterblockade in Mutlangen - habe er sich vielfach der unerlaubten Rechtsberatung schuldig gemacht. - Das Urteil im Verfahren gegen Beutner und Scheer wird am morgigen Mittwoch ergehen.* * Wenn es in Braunschweig nicht nur Richter, sondern auch Richterinnen gibt, hätte die niedersächsische Justiz eine reelle Chance, über die langen Schatten ihrer Vergangenheit zu springen.

* Sendemanuskript " Kritisches Tagebuch" (WDR 3) v. 18.5.1998

** Es erfolgte eine Verurteilung.

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