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Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Arbeitslose

Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Arbeitslose

Minister Ciement prüft die Anhebung des Schwellenwerts für die Geltung des Kündigungsscbutzgesetzes und die Abschaffung der Sozialauswahl. Die Auswahikriterien des
Familienstandes, der Betriebszugehörigkeit oder des Alters der Arbeitnehmer sollen in Zukunft bei betriebsbedingten Kündigungen keine Rolle mehr spielen. Außerdem seien
Sozialpläne zu „bürokratisch“.

Die praktischen Konsequenzen für Arbeitnehmer wären fatal:

• Durch höhere Schwellenwerte fallen weitere Millionen von Arbeitnehmern in Klein-und Mittelbetrieben aus dem gesetzlichen Kündigungsschutz. Sie können dann ohne Begründung gekündigt werden. Arbeitsgerichtliche Klagen wären chancenlos.

• Die Beseitigung der Sozialauswahl bedeutet, dass in Zukunft Ältere, Mütter und Väter und Leistungsgeminderte schneller und vor allem billiger gekündigt werden könnten.

• Sozialplanleistungen für Arbeitnehmer würden sich gerade in einer Zeit verschlechtern, in der Arbeitnehmer hierauf besonders angewiesen sind.

Das arbeitsrechtliche Schutzsystem würde damit in seinem Kern bedroht. Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht irgendein Gesetz. Es konkretisiert das Sozialstaatsgebot, die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit, den Schutz der Familie und bildet die Basis des gesamten Arbeitsrechts.

Die Vorschläge Clements drohen das Kündigungsschutzgesetz von einem sozialen Scbutzrecht der Arbeitnehmer in ein Instrument leistungsorientierter Personalauswahl der
Unternehmen zu verwandeln. Es wäre dann seines Schutzcharakters entleert und als Instrument der Personalführung auf "den Kopf" gestellt.

Die Vorschläge tragen auch nicht zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei. Der Abbau des Kündigungsschutzes schafft keine Arbeitsplätze, sondern nur viel mehr Arbeitsiose. Jede Erleichterung sowie Verbilligung von Kündigungen senkt gleichzeitig die Schwelle für
betriebsbedingte Kündigungen und mindert den wirtschaft-lichen Anreiz zu Arbeitsplatzsicherung durch Kurzarbeit, Versetzung, Umschulung oder Weiterqualifikation.

Spätestens seit Erhöhung des Schwellenwertes des Kündigungsschutzgesetzes durch die ehemalige Kohl-Regierung 1996 wissen wir, dass hierdurch keine neuen Arbeitsplätze entstanden — im Gegenteil! Eines erneuten Beweises bedarf es nicht.

Wir Autoren eines Kommentars zum Kündigungsscbutzgesetz halten an der Erkenntnis fest:

Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit brauchen Arbeitnehmer mehr und nicht weniger Kündigungsschutz!

Bad Homburg, Frankfurt am Main, Hamburg, den 6. Februar 2003

Thomas Backmeister (Rechtsanwalt)
Wolfgang Trittin (Rechtsanwalt)
Prof. Dr. Udo Mayer (Universitätsprofessor)

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