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Verfügung der STA wegen Strafantrag gegen Arbeitsämter wegen Beihilfe zum Lohnwucher

Nachfolgende Einstellungsverfügung veröffentliche ich mal unkommentiert.
Ein Betroffener hatte bei der Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum Lohnwucher durch die Bundesanstalt für Arbeit einen Strafantrag gestellt. Wichtig zu beobachten wäre, mit welchem Ergebnis die Ermittlungsverfahren beim AA Grimma und Wurzen verlaufen. Vielleicht führet dieser Strafantrag auch dazu, das die jeweiligen Arbeitsämter die Stellenangebote im SIS auf die Höhe der Entgelder durchforsten und dies in Zukunft nicht durch die Angabe "Lohn nach Vereinbahrung" verschleiern.

Tacheles Online-Redaktion

Staatsanwaltschaft Memmingen
Aktz.: 20 Js 17544/02

Memmingen , 08.05.2003

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortl. des Arbeitsamtes wegen Beihilfe zum Wucher

Strafanzeige vom 03.09.2002
Sehr geehrter Herr xxx,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 06.05.2003 gemäß S 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:

Die Straftat des Wuchers setzt u.a. ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. In Fällen des Lohnwuchers kann dies bei Vereinbarung eines Lohnes von weniger als 2/3 des Tariflohnes in Betracht. gezogen werden (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. § 291 RN 19).

Danach ist bei Zugrundelegung des vom Anzeigenerstatters genannten Stundenlohnes von 6.- EUR ein solches Mißverhältnis nicht feststellbar bei den Stellenangeboten der Arbeitsämter Dessau (5,15 - 5,60 EUR; ab 5,11 EUR), Halle (ab 5,11 EUR), Schleiz (5,15 - 6,15 EUR), Dresden (ab 5.00 EUR), Hildesheim (4,80 EUR), Leipzig (ab 5,11 EUR, ab 5,15 EUR) und Nürnberg (4,20 EUR).

Gleiches gilt für die vom Arbeitsamt Bautzen angebotene Vollzeitbeschäftigung für „ca. 900,00 EUR und die vom Arbeitsamt Freising angebotene Teilzeitbeschäftigung für 325.- EUR. Für die in der Gärtnerei in Weißenhorn vorn Arbeitsamt Neu-Ulm angebotene Tätigkeit für 690.- EUR entspricht die Entlohnung der ortsüblichen Höhe für Gartenbauhelfer.

Für die von der Arbeitsamts-Geschäftsstellen Grimma und Wurzen für 3,27 EUR bzw. 3,50 EUR in das SIS eingestellten Angebote ist das Ermittlungsverfahren an die jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abzugeben.

Hochachtungsvoll

Xxx
Oberstaatsanwalt

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