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Verändertes Antragsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung ab 1. April 2005 !

Diese Mail an alle Hartz IV Betroffene weiterleiten!!!

Verändertes Antragsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung ab 1. April 2005 !

Ab dem 1. April 2005 hat sich die Beantragung zur Befreiung von der Rundfunk u. Fernsehgebühr geändert. Die Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühr gilt dabei ausdrücklich auch beim Bezug des ALG II.

Ab 1. April 2005 muss diese Befreiung jetzt direkt bei der GEZ / 50656 Köln beantragt werden. Hierzu kann die von der GEZ (Rundfunkgebührenbefreiung) herausgegebene pdf . Datei verwendet werden. Diese kann auch von der Internetseite der GEZ.: http://www.gez.de heruntergeladen werden.
Auch bei den Behörden soll dieser Antrag erhältlich sein.

Bei der Verwendung des aktuellen Adobe Reader (6.01) kann der Antrag direkt am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag wird dabei nicht abgespeichert ! Also erst ausdrucken und dann die pdf.Datei schließen.

Die GEZ verlangt neben dem unterschrieben Antrag auch den Originalbescheid des ALG II als Zusen-dung per Post. Ob die GEZ nach Vorlage den Originalbescheid zurücksendet, entzieht sich bisher meiner Kenntnis. Eine entsprechende Anfrage an die GEZ wurde bereits per Mail gesendet.

Achtung:

Die Rundfunkgebührenbefreiung erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung und erst ab dem darauf folgenden Monat der Beantragung. Es ist also wichtig, den Antrag beim Bezug von ALG II so früh wie möglich bei der GEZ in Köln einzureichen.

Mit solidarischen Grüßen aus Hamburg

Michael Lange

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