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VAMV-PM: Noch weniger Kindesunterhalt mit Hartz IV

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.

Pressemitteilung

Noch weniger Kindesunterhalt mit Hartz IV

Ab 2005 wird es für viele Kinder keinen Kindesunterhalt mehr geben, wenn ihre getrennt lebenden Eltern Arbeitslosengeld II beziehen oder mit neuen Partner/innen zusammenleben.

Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) II erhalten dessen Bezieher/innen nur noch Leistungen, die sich am Niveau der Sozialhilfe orientieren. Die Regelleistung liegt für Alleinstehende bei 345 Euro in den alten und bei 331 Euro in den neuen Bundesländern, zuzüglich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ein Blick auf diese Zahlen macht deutlich, dass Bezieher/innen von ALG II nur in den seltensten Fällen mit ihrem Einkommen oberhalb ihres Selbstbehaltes liegen und damit Unterhaltszahlungen leisten werden. Selbst wenn diese Grenze überschritten wird, ist damit zu rechnen, dass der vorhandene Geldbetrag nicht zur vollen Deckung des Unterhaltsanspruchs reichen wird. Erst recht dann nicht, wenn mehrere Personen Ansprüche auf Unterhalt haben.

Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende fordert den Gesetzgeber auf nachzubessern: „Die Existenz-sicherung der Kinder darf durch Hartz IV nicht gefährdet werden. Die Unterhaltspflicht für Kinder muss Vorrang haben vor der Berechnung von Arbeitslosengeld II in der Bedarfsgemeinschaft.“

Das Gegenteil ist aktuelle Gesetzeslage: In der Bedarfsgemeinschaft, in der ALG II-Bezieher/innen leben, wird das gesamte Einkommen aller Personen berechnet, um zu einem ALG II-Anspruch zu kommen. Die Unterhaltspflicht gegenüber eigenen Kindern, die außerhalb dieser Bedarfsgemeinschaft leben, wird nicht berücksichtigt. Viele Kinder aus früheren Verbindungen werden daher ab 2005 leer ausgehen. Das dürfte vor allem dann der Fall sein, wo der/die Unterhalts-verpflichtete wieder mit „neuen“ Kindern und einer/m neuen Partner/in zusammenlebt. Der Grundsatz, dass alle Kinder gleichrangig sind, wird zu Lasten der Kinder durchbrochen. Hartz IV verletzt damit die Sicherung des Unterhalts für Kinder.

Berlin, 25. Oktober 2004

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