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Tumult und Tod im Frankfurter Arbeitsamt - PM Netzwerk hessischer Erwerbsloseninitiativen vom 25.5.2011
Nach den tödlichen Schüssen auf eine Frau im Rhein-Main Job Center in Frankfurt fordern die hessischen Erwerbsloseninitiativen eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls. Dabei soll nach Meinung des Erwerbslosen-Dachverbands insbesondere Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Jobcenter-Sachbearbeitung und des Polizeieinsatzes untersucht werden.
Für das Netzwerk sagte Brigitte Baki vom DGB Hessen – Thüringen: „Die Erwerbsloseninitiativen registrieren in den zurückliegenden Jahren verstärkt Auseinandersetzungen in den einzelnen Jobcentern, nicht nur in Frankfurt. Vor dem Hintergrund einer restriktiven Sozialgesetzgebung, die mehr fordern als fördern will und in der oft der einzelne Mensch nur als Kostenfaktor gesehen wird, sind solche Konflikte nicht ungewöhnlich.“ Die Erfahrungen der Netzwerk – Mitglieder als Betroffene und als Beratende zeigten jedoch, dass einzelne Jobcenter eher als Antragsverhinderungs-Amt auftreten würden und nicht als kundenfreundliche Institution, die einen Dienstleistungsauftrag habe.
Gängige Probleme aus Sicht der Arbeitslosen seien etwa telefonische Unerreichbarkeit der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, immer wieder abweisendes Verhalten bis hin zu kränkenden Fragen und Unterstellungen. Bei dem Versuch, sich dagegen zu wehren, entbrenne oft ein Konflikt, der dann mit dem Rauswurf und einem Hausverbot ende. Einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügten über ein großes Repertoire an diskriminierenden Maßnahmen, um Ansprüche und Fragen von Leistungsberechtigten abzuweisen. Erwerbslose, die auf die noch verbliebenen Rechte hinwiesen, würden teilweise als „Schmarotzer“ wahrgenommen.
Pressemeldungen zufolge war der ALG II – Antrag der erschossenen Frau bereits bewilligt, und es ging in der Folge um die Auszahlung der Leistung. Nach dem SGB II ist es möglich, in Notsituationen (wenn die Antragstellerin kein Giro – Konto oder keine finanziellen Rücklagen hat) entweder einen Barscheck auszustellen oder Le-bensmittelgutscheine auszugeben. Warum dies in diesem Fall nicht geschehen ist, sei bisher im Unklaren geblieben. Klar sei jedoch, dass die Aufregung der Frau nachvollziehbar sei, wenn es sich in ihrem Fall tatsächlich um eine Notsituation gehandelt habe. Dass körperliche Angriffe generell nicht zu rechtfertigen seien – gleichgültig, welche Seite sie ausübt – verstehe sich von selbst.
Deshalb, so Baki, sei es auch falsch, wenn die Stadt jetzt überlege, die Kontrollen auf den Ämtern zu verstärken. „Das wird dem zugrundeliegenden Problem in keiner Weise gerecht. Vielmehr sollte das schreckliche und schockierende Ereignis in Frankfurt den Blick schärfen auf die tagtägliche Praxis der Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten. Ziel muss es sein, Diskriminierungen und Erniedrigungen auf dem Amt zu verhindern.“
Die Erwerbsloseninitiativen zeigten sich nicht nur bestürzt über den Tod der Frau, sondern auch darüber, dass bei dem Vorfall am 19. Mai ein Polizeibeamter verletzt wurde.
Ansprechpartner für Nachfragen:
Frankfurter Arbeitslosenzentrum
zentrum@falz.org
Quelle: http://hessen-thueringen.dgb.de/presse/++co++018fd6d8-86bb-11e0-70ac-00188b4dc422
Für das Netzwerk sagte Brigitte Baki vom DGB Hessen – Thüringen: „Die Erwerbsloseninitiativen registrieren in den zurückliegenden Jahren verstärkt Auseinandersetzungen in den einzelnen Jobcentern, nicht nur in Frankfurt. Vor dem Hintergrund einer restriktiven Sozialgesetzgebung, die mehr fordern als fördern will und in der oft der einzelne Mensch nur als Kostenfaktor gesehen wird, sind solche Konflikte nicht ungewöhnlich.“ Die Erfahrungen der Netzwerk – Mitglieder als Betroffene und als Beratende zeigten jedoch, dass einzelne Jobcenter eher als Antragsverhinderungs-Amt auftreten würden und nicht als kundenfreundliche Institution, die einen Dienstleistungsauftrag habe.
Gängige Probleme aus Sicht der Arbeitslosen seien etwa telefonische Unerreichbarkeit der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, immer wieder abweisendes Verhalten bis hin zu kränkenden Fragen und Unterstellungen. Bei dem Versuch, sich dagegen zu wehren, entbrenne oft ein Konflikt, der dann mit dem Rauswurf und einem Hausverbot ende. Einzelne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügten über ein großes Repertoire an diskriminierenden Maßnahmen, um Ansprüche und Fragen von Leistungsberechtigten abzuweisen. Erwerbslose, die auf die noch verbliebenen Rechte hinwiesen, würden teilweise als „Schmarotzer“ wahrgenommen.
Pressemeldungen zufolge war der ALG II – Antrag der erschossenen Frau bereits bewilligt, und es ging in der Folge um die Auszahlung der Leistung. Nach dem SGB II ist es möglich, in Notsituationen (wenn die Antragstellerin kein Giro – Konto oder keine finanziellen Rücklagen hat) entweder einen Barscheck auszustellen oder Le-bensmittelgutscheine auszugeben. Warum dies in diesem Fall nicht geschehen ist, sei bisher im Unklaren geblieben. Klar sei jedoch, dass die Aufregung der Frau nachvollziehbar sei, wenn es sich in ihrem Fall tatsächlich um eine Notsituation gehandelt habe. Dass körperliche Angriffe generell nicht zu rechtfertigen seien – gleichgültig, welche Seite sie ausübt – verstehe sich von selbst.
Deshalb, so Baki, sei es auch falsch, wenn die Stadt jetzt überlege, die Kontrollen auf den Ämtern zu verstärken. „Das wird dem zugrundeliegenden Problem in keiner Weise gerecht. Vielmehr sollte das schreckliche und schockierende Ereignis in Frankfurt den Blick schärfen auf die tagtägliche Praxis der Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten. Ziel muss es sein, Diskriminierungen und Erniedrigungen auf dem Amt zu verhindern.“
Die Erwerbsloseninitiativen zeigten sich nicht nur bestürzt über den Tod der Frau, sondern auch darüber, dass bei dem Vorfall am 19. Mai ein Polizeibeamter verletzt wurde.
Ansprechpartner für Nachfragen:
Frankfurter Arbeitslosenzentrum
zentrum@falz.org
Quelle: http://hessen-thueringen.dgb.de/presse/++co++018fd6d8-86bb-11e0-70ac-00188b4dc422