Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Thomé Newsletter 50/2022 vom 18.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Weiterer Aufruf zur Unterstützung von Tacheles
---------------------------------------------------

Im letzten Newsletter habe ich zu einer Spendenkampagne für Tacheles aufgerufen und es ist tatsächlich einiges an Spenden reingekommen, jeweils zwischen 3 – 1000 EUR pro Spender*in. Dafür herzlichen Dank!
Wir müssen aber noch einen weiteren Anlauf starten, denn es gilt, das nächste Jahr zu finanzieren. Ziel der Spendenkampagne ist die Grundfinanzierung von Tacheles. Miete, Löhne, Internetkosten, die Beratung, Finanzierung der Energie-Hilfe-Kampagne und weiterer Kampagnen.

Daher möchte ich nochmal auf die Spendenaktion hinweisen und den Spendenaufruf vom letzten Newsletter einfügen, falls der ein oder die andere das beim letzten Newsletter überlesen hat. Hier der Text:  

Spendenaufruf: Das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr habe ich 50 Newsletter herausgegeben. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 29 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, so wie in diesem Jahr mit Fachstellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zu diversen Änderungen im Grundsicherungsrecht und besonders rund um das Bürgergeld-Gesetz. Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt. Dieses Jahr haben wir noch die Energie-Hilfe-Kampagne zusammen mit dem Paritätischen durchgeführt. Alleine für die Energie-Hilfe-Kampagne haben wir rd. 12.000 EUR bezahlt (Porto ist richtig teuer).

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles erhält für seine Tätigkeit keine öffentliche Förderung, wir sind dabei auf Unterstützung durch eure Spenden stark angewiesen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.


Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Soviel wie Ihr könnt. Wir brauchen die Spenden, denn das ist die Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

 

2. Wohngeldreform: Es muss Alarm geschlagen werden
-----------------------------------------------------------------------
Zum 1. Januar 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 €/mtl. erhöht und steigt auf rd. 370 € pro Monat. Die Anzahl der Leistungsberechtigten verdreifacht sich von rd. 600.000 auf 2,1 Mio. Menschen. Damit beginnen die Probleme.

1. Keine ausreichende Personalausstattung der Wohngeldämter
Die Wohngeldämter brauchen jetzt schon vielerorts Monate bis sie einen Wohngeldantrag bearbeiten. Trotz gesetzlicher Verpflichtung in § 17 Abs. 1 SGB I steht leider nicht genug Personal zur Verfügung. Das bedeutet Antragstellende auf Wohngeld werden ziemlich lang auf die Bearbeitung ihres Antrages warten müssen. Ein Bearbeitungszeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten ist förmlich garantiert. Hier nun die Materialen zum Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/nbt2z

2. Anspruch auf vorläufige WoGG-Entscheidung
Neu eingeführt ist ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes (§ 26a Abs. 3 WoGG - N).
In der Praxis wird daher, wenn es eilt, ein Antrag auf vorläufige Entscheidung nach § 26a Abs. 3 WoGG zu stellen sein und im Zweifelsfall nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage nach § 75 S. 2 VwGO eingelegt werden müssen. Der Versicherungsbote berichtet, dass zum 01.01.2023 noch nicht einmal eine aktualisierte Software zur Verfügung steht: https://t1p.de/ix2br

3. Umgang der Jobcenter und Sozialämter mit Wohngeld
Keinesfalls ist es zulässig SGB II oder SGB XII – Leistungen mit Verweis auf Wohngeld einzustellen. Solange Wohngeld nicht zur Auszahlung kommt, müssen die Jobcenter und Sozialämter weiter existenzsichernde Leistungen erbringen. Ich dokumentiere hier einen derartigen Fall aus München: https://t1p.de/zuhwg Der Münchner Fall zeigt exakt wie es nicht gemacht werden darf.
Zudem besteht sogar bis zum 30. Juni 2023 keine Pflicht WoGG als vorrangige Leistung zu beantragen (§ 85 SGB II - N/§ 131 SGB XII - N).

4. Solange Hilfebedürftigkeit im Sinne SGB II / SGB XII besteht, sollten dringend zunächst die Grundsicherungsleistungen beantragt werden
Dann sollten die potentiell auf WoGG anspruchsberechtigten Personen zur Sicherungen des existenziellen Bedarfes überbrückend SGB II/SGB XII-Leistungen beantragen, denn es ist trotz vorläufiger Leistungsgewährung/

Untätigkeitsklageoptionen mit sehr langen Bearbeitungszeiträumen zu rechnen.   

5. Anpassung der MOG-Mietwerte an die neuen WoGG Werte
In einer Reihe von Kommunen orientieren sich die „angemessenen Unterkunftskosten“ im Sinne von dem SGB II/SGB XII an den jeweiligen Werten im WoGG mit einem 10 % Sicherheitszuschlag, in diesen Kommunen dürften sich die jeweiligen MOG-Mietwerte deutlich erhöhen. Darauf sollte in der Beratung geachtet werden.


3. BMAS zu den Regelungen im Bürgergeld im SGB XII
----------------------------------------------------------
Das BMAS hat eine Reihe von Weisungen zu den jetzt anstehenden Änderungen im SGB XII im Kontext Bürgergeld und drumherum rausgegeben. Im Gegensatz zum SGB II beginnen alle „Bürgergeldgesetz“ Änderungen im SGB XII zum 01.01.2023 wirksam zu werden. Die neuen Weisungen des BMAS zum Bürgergeld, zum Umgang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, zum Umgang mit den gestiegenen Heiz und Stromkosten und den Regelleistungen 2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p79r8


4. Die Bundesregierung will die Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte prüfen
-----------------------------------------------------
Dann möchte ich auf eine sogenannte Protokollerklärung der Bundesregierung hinweisen, nach der die Bundesregierung die Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen ("Weiße Ware"), prüfen will. (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20071.pdf, S. 8353f.

Dazu ein kurzer Kommentar: eine solche Änderung ist überfällig. Sie wurde bereits vom BVerfG im zweiten Regelsatzurteil 2014 gefordert, eine lieblose Umsetzung erfolgte im § 21 Abs. 6 SGB II zum 01.01.2021 und jetzt in § 30 Abs. 10 SGB XII N zum 1.1.2023 im SGB XII. Wenn das nicht normativ ins Gesetz gegossen wird, werden - vielleicht - solche einmaligen Bedarfe durch das BSG in 4 – 6 Jahren entschieden werden. Grade im SGB II wird die dahingehende seit 2021 geltende Rechtslage durch gegenteilige Dienstanweisung der BA zu § 21 Abs. 6 SGB II ausgehebelt. So die fachlichen Weisungen der BA: https://t1p.de/isen
Daher ist eine dahingehende Änderung sinnvoll, geeignet und notwendig. Aber bitte nicht nur für Elektrogeräte, sondern für jede Form einmaliger Bedarfe, deren Kosten sich oberhalb von rd. 20 % des Regelsatzes der beantragenden Person belaufen.


5. Der Bundestag hat am 10.11.2022 die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt beschlossen
---------------------------------------
Der Bundestag hat am 10. November 2022 die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Sozialpakt gemäß dem Entwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zum Fakultativprotokoll beschlossen. Mit dem Gesetz wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit eröffnet, sich vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Verletzung ihrer Rechte zu beschweren (Individualbeschwerdeverfahren). Beschluss des Bundestags: https://t1p.de/l39he

Dazu einige Infos auf dem Verfassungsblog: https://t1p.de/3o8qs


6. Ankündigungen: Leitfaden und Gesetzessammlung
----------------------------------------
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ein neuer Leitfaden in Arbeit ist.

Der „Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z“, so der alte Titel und jetzt:

„Leitfaden SGB II/SGB XII - Bürgergeld und Sozialhilfe von A bis Z“ setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024, die erstmals im NOMOS-Verlag, erscheinen wird, ist für April/Mai 2023 geplant. Der Leitfaden kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/vn9cl

Dann ist für Anfang Januar eine schöne kleine handliche Gesetzessammlung zum Grundsicherungsrecht geplant. SGB II/SGB XII/AsylbLG und die Verfahrensrechte und verschiedene für die Beratung notwendige Gesetze wie WoGG, SGB III, UVG …  Diese Gesetzessammlung beinhaltet alle Rechtsänderungen zum Bürgergeld und visualisiert, welche Regelung wann gilt, also das ideale BeraterInnen Kompendium. Die Gesetzessammlung kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/cgblj


7. Zusammenstellung aller Thomé Newsletter aus dem Jahr 2022
-----------------------------------------------------------------------
Ich habe wieder einmal eine Zusammenstellung aller Newsletter aus dem Jahr 2022 erstellt. Alle Infos kompakt zum Nachlesen, den Newsletter Reader 2022, gibt es hier zum Download: https://t1p.de/epuz4
Die Newsletter Reader der Vorjahre gibt es hier: https://t1p.de/1lbi2

Hinweis: den nächsten Newsletter gibt es in der 1. KW im nächsten Jahr, bis dahin ist einfach mal Pause und Leitfadenschreibezeit.



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
-----------------------------------------------------------------
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

-  03./04. April 2023      als Online-Seminar

-  08./09. Mai 2023        als Online-Seminar

-  05./06. Juni 2023       als Online-Seminar

-  26./27. Juni 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
-----------------------------------------------
In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   23./24. Feb. 2023          als Online-Seminar (1 Platz frei)

-   27./28. März 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
--------------------------------------------------------------------------------------------
In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

-   20./21. März 2023      als Online-Seminar
-   15./16. Mai 2023        als Online-Seminar
-   13./14. Juni 2023       als Online-Seminar
-   07./08. Aug. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

 

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

-----------------------------------------------

In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  31. März 2023      als Online-Seminar

-  30. Mai   2023      als Online-Seminar

-  12. Juni  2023      als Online-Seminar

-  28. Juni  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

---------------------------------------------------

Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  11. April 2023      als Online-Seminar

-  17. Mai 2023        als Online-Seminar

-  03. Juli 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

----------------------------------------------

In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Mai         2023      als Online-Seminar

-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

------------------------------------------------------------------------------------

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  14. März 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

 

  

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

------------------------------------------------------------------------------

In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   22. Feb. 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

 

 

16., Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

------------------------------------------------------------------------------

Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  05. Mai    2023      als Online-Seminar

-  08. Sept.  2023      als Online-Seminar

-  01. Dez.   2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

 

 

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

------------------------------------------

Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  21. Juni   2023      als Online-Seminar

-  20. Okt.  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

---------------------------------------------------------------------

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar

- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9    

 

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

--------------------------------------------------------------

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 23. Januar 2023 als Online-Seminar

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

 

20. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut

---------------------------------------------

Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.

Online-Tagesseminare am:

  • März 2023

Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

 

So, das war es dann für heute und dieses Jahr. Ich wünsche allen LeserInnen eine schöne, besinnliche und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Zurück