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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 48/2022 vom 04.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. SGB II – Gesetzestext Lesefassung zu den Änderungen im sog. "Bürgergeldgesetz"
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Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien dort keine Lesefassungen der SGB II – Änderungen vorhanden. Was wir ehrlich gesagt für entweder unrichtig oder ungeheuerlich halten.

Da aber Lesetexte der SGB II - Änderungen rund um das sog. "Bürgergeldgesetz" unabdingbar notwendig sind, um sich mit den kommenden Rechtsänderungen im Detail auseinanderzusetzen zu können, und weil wir keine Lust haben uns stetig durch vier Gesetzestextänderungen durchwühlen zu müssen, haben wir nun eine Lesefassung des SGB II - Gesetzestextes als Mini-NGO selbst erstellt, sozusagen als „Arbeitsfutter“. Das Ergebnis wollen wir selbstverständlich für alle zur Verfügung stellen. Eine Fassung zum SGB XII ist auch in Arbeit, diese kommt in den nächsten Tagen auf die Tacheles Website.

Warum machen wir das, was eigentlich die Verwaltung machen müsste: die Änderungen müssen bekannt werden. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich im Detail und nachvollziehbar mit den Änderungen auseinandersetzen zu können. Und nur wer seine Rechte kennt, kann dafür eintreten!

Hier geht es nun zur konsolidierten Fassung: https://t1p.de/awkyb

 

2. Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten - Für das Jahr 2021 und 2022 jetzt Überprüfungsanträge stellen!
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Wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.
Mehr dazu mit Musteranträgen auf der Tacheles-Seite: https://t1p.de/946u9


3. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen

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Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org ist jetzt drei Wochen alt. In diesen vier Wochen wurden bundesweit über 100.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die nächsten 50.000 Flyer sind grade bei uns eingetroffen.

Für vier Wochen Laufzeit ist die Kampagne auf jeden Fall ziemlich beeindruckend. Es ist weiterhin wichtig, dass hier weiter eine breite Aufklärung stattfindet.

Dann gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen  „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, „wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Diese Regelung gilt ab 01.01.2023. Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.

Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII, hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.

 

Warum die Kampagne?

Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und keine Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.

Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft, kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.

 

Mitmachen!

Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Orten organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html


4. BMAS: Anpassung AsylbLG Beträge zum 1.1.2023 / Administrative Rechtsposition zum BVerfG-Urteil zu den Alleinstehenden RB in Unterkünften  
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Das BMAS hat über die Anpassung der Regelsätze nach dem AsylbLG im Jahr 2023 informiert. Dabei wurden auch der Barbetrag/Regelsatz von alleinstehenden Geflüchteten in Sammelunterkünften entsprechend des Urteils des BVerfG auf die RB Stufe 1 angepasst. Das BMAS Schreiben gibt es hier: https://t1p.de/829xa

Der Kollege Volker Gerloff führt in seinem lesenswerten aktuellen Newsletter die Rechtsposition des BMAS aus, wann rückwirkende Ansprüche bestehen und das nachgezahlte Regelleistungen nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist. Hier geht es zu dem Newsletter: https://t1p.de/s7fy8

5. Aufgaben für das nächste Jahr

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Ich will mal kurz realpolitisch notwendige Aufgaben für Veränderungen in der Existenzsicherung skizzieren. Durch das sog. „Bürgergeldgesetz“ ändern sich natürlich verschiedene Dinge. Am relevantesten ist natürlich die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs im SGB II und stattdessen Weiterbildung und Qualifizierung. Aber wegen Unterfinanzierung, Kürzungen und Sanktionen unter das Existenzminimum bleibt Bürgergeld: Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz.

Daher müssen noch viele Dinge geändert werden. Ich versuche mal die Eckpunkte aufzuzeigen:

  • höhere Regelleistungen, und zwar 724 EUR
  • Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Einfügung in die KdU. Als Zwischenlösung: höhere Stromkosten als im Regelsatz vorgesehen als „unabweisbarer Bedarf“ nach § 21 Abs. 6 SGB II/§ 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII
  • Aufgabe der Kürzungen in § 22 Abs. 1 SGB II/ § 35 Abs. 2 SGB XII, die zur sog. Wohnkostenlücke führen
  • gesetzliche Konkretisierung eines Anspruches auf einmalige Bedarfe wie Brillen, Elektrogeräte, Pässe (entsprechend Beschluss des BVerfG von 2014)
  • Aufrechnungsmoratorium in Zeiten der Krise und Inflation muss das Existenzminimum auch Existenzminimum bleiben. Deshalb sollte für mind. zwei Jahre jedwede Aufrechnung/Leistungskürzung ausgesetzt werden
  • Modifikation des Ersatzsanktionsrechts (faktische Sanktionen bis 100 %) bei fehlender Mitwirkung nach § 60 ff SGB I und der vorläufigen Zahlungseinstellung (nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II iVm § 331 SGB III)
  • Einführung eines „Alten“regelsatzes von zusätzlich 20 % ab 60 Jahren im SGB II/SGB XII/AsylbLG um pauschal altenbedingte Bedarfe abzudecken.
  • Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, stattdessen Existenzsicherung im SGB II/SGB XII
  • Abschaffung der Leistungsausschlüsse für EU-Bürger*innen
  • Aufgabe der Diskriminierung und Schlechterstellung der Menschen im SGB XII (das ist ein ganz großes Thema, Alte, Kranke und Behinderte werden im SGB XII vielfach schlechter gestellt, als im SGB II. Diese Diskriminierung muss aufhören, hier ist dringender Reformbedarf)
  • Einfügung von klar benannten Behindertenbedarfen im SGB II/SGB XII, die Diskriminierung behinderter Menschen muss beendet werden  
  • Aufgabe der Sanktionen / und Neubürgergelddeutsch: Leistungsminderungen in § 31 SGB II
  • Modifikation der „wiederholten Antragstellung“ in § 28 SGB X. Werden andere Sozialleistungen in Erstattung gebracht, muss stattdessen rückwirkend ein höherer SGB II/SGB XII-Leistungsanspruch bestehen

Um diese Eckpunkte wird es in den nächsten Jahren gehen, hier Verbesserungen, politisch, juristisch und auf der Straße einzufordern.
Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz bleibt Realität.

Dazu ein klarer prägnanter Artikel in der SZ vom 2.Dez. in dem die Folgen von Armut beschrieben werden: "Armut ist, wenn einfach nix mehr da ist". Hier zum Nachlesen: https://t1p.de/vbfno

 

6. Benachteiligung von EU-Bürger*ìnnen in Jobcentern aufgrund struktureller Probleme

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EU-Bürger*innen in Deutschland haben Anspruch auf Sozialleistungen. Aufgrund struktureller Probleme in Jobcentern können sie ihre Ansprüche aber oft nicht geltend machen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie.
Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, kein Deutsch können und denen die deutsche Bürokratie fremd sind, fällt es schwer, ihre Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen. Nur wer seine Rechte und Pflichten gut kennt und Deutsch spricht, hat Aussicht auf Erfolg beim Jobcenter. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), die dem MiGAZIN exklusiv vorliegt.
Nähertes und Download: https://t1p.de/ovywm

 

7. Ab 2023 unbegrenzter Hinzuverdienst für Frührentner*innen möglich
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Der Bundestag beschließt, die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen.
Frührentner*innen mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag hat am 1. Dez. 2022 beschloss die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Weitere Infos hier: https://t1p.de/eqa1b

 

 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

-  22./23. März 2023     als Online-Seminar
-  29./30. März 2023     als Online-Seminar
-  03./04. April 2023      als Online-Seminar
-  08./09. Mai 2023        als Online-Seminar
-  05./06. Juni 2023       als Online-Seminar
-  26./27. Juni 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   23./24. Feb. 2023          als Online-Seminar
-   27./28. März 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

 

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

-   20./21. März 2023     als Online-Seminar
-   15./16. Mai 2023        als Online-Seminar
-   13./14. Juni 2023       als Online-Seminar
-   07./08. Aug. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

 

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  31. März 2023      als Online-Seminar

-  30. Mai   2023      als Online-Seminar

-  12. Juni  2023      als Online-Seminar

-  28. Juni  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  11. April 2023      als Online-Seminar

-  17. Mai 2023        als Online-Seminar

-  03. Juli 2023         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   22. – 26. Mai         2023      als Online-Seminar

-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  14. März 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

 

  15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   22. Feb. 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

 

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Feb.   2023      als Online-Seminar

-  05. Mai    2023      als Online-Seminar

-  08. Sept.  2023      als Online-Seminar

-  01. Dez.   2023      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

 

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  21. Juni   2023      als Online-Seminar

-  20. Okt.  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

 18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar

- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9    

 

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 23. Januar 2023 als Online-Seminar

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

 

20. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut

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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.

Online-Tagesseminare am:

- 30. Januar 2023

- 31. Januar 2023

Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/ujoup

So, das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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