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Thomé Newsletter 43/2021 vom 21.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1.    Rückmeldung zur Spendenkampagne: Ihr seid toll, aber da muss noch was
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Im letzten Newsletter habe ich zu einer Spendenkampagne für Tacheles aufgerufen und es ist tatsächlich einiges an Spenden reingekommen, jeweils zwischen 3 – 500 EUR pro Spender*in. Dafür herzlichen Dank!
Wir müssen aber noch einen weiteren Anlauf starten, denn es gilt, das nächste Jahr zu finanzieren. Ziel der Spendenkampagne ist die Grundfinanzierung von Tacheles. Miete, Löhne, Internetkosten, die Beratung, zum Jahreswechsel kommt eine neue Homepage, einfach alles.

Daher möchte ich nochmal auf die Spendenaktion hinweisen und den Spendenaufruf vom letzten Newsletter einfügen, falls der ein oder die andere das beim letzten Newsletter überlesen hat. Hier der Text:  

Liebe Newsletterempfänger*innen,

das Jahresende nähert sich und es ist Zeit einmal Bilanz zu ziehen: Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist das bisher der 42. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

 

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Ich würde mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 28 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, war zudem vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt, diese ist komplett weggefallen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

 

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Ich möchte es auch klar sagen, wir sind auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne wird es verdammt eng.

Daher, wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

Zum Thema Spendenquittungen: Ab einem Betrag von 200 Euro wird von uns automatisch eine Spendenquittung übersandt, bis zu diesem Betrag von der Überweisungsbeleg zum Nachweis der Spende für das Finanzamt.




2.    Regelungen zum Sozialschutzpaket bis zum 31.03.2022 verlängert

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Der Bundesrat hat am 19. November 2021 dem „Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze“ zugestimmt, somit  sind die jetzigen Regelungen zum Sozialschutzpaket in § 67 SGB II und § 141 SGB XII unverändert geblieben und gelten für alle Bewilligungsabschnitte fort, die bis 31.03.2022 begonnen haben.
Die die Info über die Zustimmung: https://t1p.de/sddg
Hier Infos zur Entwicklungsgeschichte und Gesetzestext: https://t1p.de/4m7a


3.    Tachelesposition: Forderungen an die künftige Bundesregierung - Energiearmut beenden
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Mit Blick auf die kommende Bundesregierung hat Tacheles seine Position zum Thema Energiearmut erstellt. Diese beinhalten im Kern: Herausnahme der Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Einfügung dieser in die Unterkunftskosten, sowie Übernahme von Energieschulden als Rechtsanspruch. Alles Weitere hier: https://t1p.de/ycbi

4.    BA bestätigt Anspruch auf schriftliche Eingangsbestätigung von eingereichten Unterlagen
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Bundesweit erreichen uns immer wieder Infos, dass eingereichte Unterlagen in den Jobcentern verloren gehen und manche Jobcenter aber keine Eingangsbestätigungen über eingereichte Unterlagen geben. Dies obwohl es von der BA eine klare Weisung gibt, dass es auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten eine Eingangsbestätigung geben soll, diese Weisung  vom 20.06.2018 / Weisung 201806011 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/1oww.

Wegen der Aktualität der Fragestellung hatte der Verein Tacheles dazu nochmal eine Anfrage an die BA gerichtet. Von dieser kam mit Schreiben vom 19.11.2021 die Bestätigung, dass dieser Anspruch auf Eingangsbestätigung trotz Corona-Pandemie besteht. Download des neuerlichen Schreibens: https://t1p.de/ahj0

Übrigens: In Wuppertal wurde vom Jobcenter verbindlich bestätigt, dass es Eingangsbestätigungen gibt und sogar eingeworfene Unterlagen mit Eingangsbestätigung zurück geschickt werden: https://t1p.de/rrqts (in dieser Sache best Jobcenter!)



5.    Zu Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiet
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Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich in seiner neuesten Ausgabe des SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiet.
Das ist ein sehr formelles Thema, in der Beratung aber ein sehr wichtiges, besonders da hier das BSG jüngst entschieden hat, dass es bei Erstattungsbescheiden zur Verhinderung der Verjährung eines Durchsetzungsbescheides im Sinne des § 52 Abs. 2 SGB X bedarf, sonst ist ein Erstattungsbescheid nach vier Jahren verjährt (BSG 4.3.2021 – B 11 AL 5/20 R) und dass ein Mahngebührenbescheid kein solcher Durchsetzungsbescheid sei.

Alles Weitere im aktuelle SJ: https://t1p.de/jk5x


6.    Arbeitskreis kritische Sozialarbeit: Positionspapier zum Zeugnisverweigerungsrecht verfasst
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Der AKS hat ein Positionspapier zum Zeugnisverweigerungsrecht verfasst, denn Ohne Zeugnisverweigerungsrecht ist keine professionelle Soziale Arbeit möglich.

Recht haben sie und daher sollte das Papier Pflichtlektüre werden, insbesondere bei Sozialarbeiter*innen, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für die Jobcenter erbringen und die gesetzlich bestimmt über den § 61 Abs. 1 S. 2 SGB II zu den faktischen Informationszuträgern der Jobcenter gemacht werden sollen.
Hier die Infos vom AKS: https://t1p.de/p9v7j

7.    fzs-Publikation "BAföG: Neu Denken - Forderungen und Verbesserungsvorschläge an eine Reform"
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Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Vorlagebeschluss zum BVerfG wegen der Höhe des BAföG-Satzes gemacht. Näheres unter: http://www.recht-auf-studienplatz.de/bverwg-5-C-11-18.html.  Dazu wurde jetzt von dem „Ausschusses für Sozialpolitik des freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften e.V. (fzs)  umfangreiche Forderungen und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, mit dieser  Publikation werden die strukturellen Schwachstellen des BAföG aufgezeigt und  zeitnahe Maßnahmen von der Bundesregierung zur Förderung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit in Deutschland gefordert. Die Info gibt es hier: https://www.fzs.de/material/

 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

-  23./24. Feb. 2022    als Online-Seminar
-  07./08. März 2022   als Online-Seminar
-  28./29. März 2022   als Online-Seminar
-  04./05. April 2022    als Online-Seminar
-  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

 

 

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   31. Jan. 2022      als Online-Seminar
-   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
-   16. März 2022     als Online-Seminar
-   12. April 2022     als Online-Seminar
-   25. Mai 2022       als Online-Seminar
-   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  t1p.de/hdlq

 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   14./15./16. Feb. 2022    als Online-Seminar
-   23./24. März 2022         als Online-Seminar
-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

 

 

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  14. März 2022      als Online-Seminar
-  20. April 2022       als Online-Seminar
-  23. Mai 2022        als Online-Seminar
-  07. Juni 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

 

 

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
-   21. März 2022      als Online-Seminar
-   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

 

 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  24. Jan. 2022        als Online-Seminar
-  15. März 2022       als Online-Seminar
-  11. April 2022        als Online-Seminar
-  10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

   



14.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.


Diese Fortbildung biete ich an:

-  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
-  22. März 2022     als Online-Seminar
-  19. April 2022      als Online-Seminar


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

 

15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

-   16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

 

Diese Fortbildung biete ich an:

-  11. Feb. 2022    als Online-Seminar
-  27. Juni  2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

 

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: t1p.de/qme5



17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am


-  01. Feb. 2022      als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef  

 

18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

-     25. Febr. 2022     als Online-Seminar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

 

 

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

 

- 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

21.02.2022   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 


So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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