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Thomé Newsletter 42/2018 vom 18.11.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser Newsletter zu folgenden Themen:

1. Diskussion der Parteien um Hartz IV --------------------------------------------------------- „Hartz IV ist passé“ und die SPD möchte nun endgültig einen Schlussstrich unter das in der Partei hart umstrittene Hartz IV-System ziehen, so der SPD Generalsekretär Klingbeil. Auch Robert Habeck von den Grünen will Hartz IV ersetzen und in ein neues Garantiesystem ohne Arbeitszwang und Sanktionen umwandeln. Die Diskussion um Hartz IV ist voll im Gange, die Profiteure der Zwangsarbeit zu Niedriglöhnen kommen natürlich schon aus ihren Löchern gekrochen und üben Kritik an der Infragestellung des Hartz IV - Systems.   Am klarsten hat Peter Novak die Diskussion auf den Punkt gebracht: Die Konsequenz aus der Debatte um die Hartz IV-Reform müsste sein, dass die grundsätzlichen Gegner einen Bruch mit dem Hartz IV-System fordern müssen. Das heißt anzuerkennen, dass Menschen grundsätzlich soziale Rechte haben, die nicht daran gebunden sind, was sie angeblich arbeiten. Zudem sollten sie SPD und Grüne auffordern, in den Bundesländern, in denen sie noch Einfluss haben, ein sofortiges Sanktionsmoratorium im Hartz IV-System durchzusetzen und damit eine Forderung umzusetzen, die ein Bündnis seit Jahren fordert (https://www.heise.de/tp/features/Hartz-IV-Reform-oder-Bruch-mit-dem-Hartz-IV-System-4222638.html ) Hier mal ein paar Stichpunkte, wie eine Sozialstaatsreform aus meiner Sicht aussehen sollte: 
  1. bedarfsdeckende und auskömmliche Regelleistungen von nicht unter 600 € 
  2. Unterkunftskosten in einer Höhe, in der es möglich ist, tatsächliche eine Wohnung zu finden 
  3. sofortige Aufgabe des Sanktionierungssystems 
  4. tatsächliche Förderung und Weiterbildung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt 
  5. deutlich höhere Hinzuverdienste im SGB II / SGB XII 
  6. bedarfsdeckende und auskömmliche Renten 
  7. bedarfsdeckende und auskömmliche Leistungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
  8. deutliche Anhebung der Vermögensfreibeträge im SGB II/SGB XII 
  9. deutliche Erhöhung des Mindestlohnes auf min. 11 EUR/netto 
  10. Aufgabe von Minijobs 
  11. Begrenzung von Zeitarbeit auf max. 3 Monate 
  12. Öffentliche Förderung von Gemeinwohl- und Ehrenamtsarbeit
  13. Einführung eines Verwaltungspraxiskodex, als Rechtsanspruch ausgestaltet und in das  SGB I integriert, entsprechend dem "Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis"

Hier der Artikel mit Habecks Vorschlägen: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/die-gruenen-robert-habeck-abschaffung-hartz-iv

Die Kritik der Profiteure der Zwangsarbeit zu Niedriglöhnen:  https://www.morgenpost.de/politik/article215792275/Robert-Habeck-will-mit-Garantiesicherung-Hartz-IV-veraendern.html

2.    Das Forschungsprojekt zu rechtswidriger Polizeigewalt bittet um Mithilfe
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Der Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Uni Bochum hat das Forschungsprojekt “Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte” (KviAPol) zu rechtswidriger Polizeigewalt gestartet. Gegenstand der Studie ist rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung in Deutschland aus der Perspektive der Opfer. Ziel ist es, empirisch fundierte Aussagen über mögliches Fehlverhalten von Polizeibediensteten bei der Gewaltausübung zu tätigen und das Dunkelfeld des Deliktbereiches zu beleuchten. Hierzu sollen Betroffenen unverhältnismäßiger Polizeigewalt über einen Online-Fragebogen ( http://www.kviapol.rub.de/  ) befragt werden. Die Beantwortung dauert ca. 30 Minuten und wird anonym erfasst.
Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und steht unter der Leitung von Prof. Dr. Tobias Singelnstein (Ruhr-Universität Bochum).
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite http://www.kviapol.rub.de/

Grade viele Beratungsstellen haben mit Migrant*innen und weniger in der Gesellschaft anerkannten Menschen zu tun, diese sind deutlich öfter Adressat*in von Polizeiübergriffen. Ebenso erleben Menschen, die sich politisch eher gegen Rassismus oder gegen soziale Ungerechtigkeiten artikulieren, häufig Polizeiübergriffe (selbst wenn es der Wuppertaler Jobcenterleiter ist), daher ist dieser Aufruf hier richtig platziert und ich bitte alle Leserinnen und Leser sich daran zu beteiligen und ihn weiterzugeben.

3.    Stadt Dortmund: Kampf gegen Obdachlose - Hunderte Strafzettel gegen Obdachlose
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Die Dortmunder Stadtverwaltung hat nichts anderes zu tun, als hunderte von Strafzetteln gegen Obdachlose zu verteilen. Damit reagiert die Stadt Dortmund genauso wie es seit einiger Zeit in Ungarn geschieht, wo Obdachlose ebenfalls zu Kriminellen gemacht werden und die Obdachlosigkeit landesweit unter Strafe gestellt wird. Hintergrund dazu: https://www.hinzundkunzt.de/ungarn-obdachlose/
Die dahingehende Straßensatzung der Stadt Dortmund muss sofort geändert werden und die Vorgesetzten haben bis dahin sofort und unverzüglich einen Nichtanwendungserlass rauszugeben. Dieses Verhalten der Stadt Dortmund muss sofort aufhören! Obdachlose gehören unterstützt und nicht kriminalisiert!

Hintergrund: https://www.welt.de/vermischtes/article184035396/Geldstrafen-Dortmund-verteilt-Hunderte-Strafzettel-an-Obdachlose.html




4.  Beratungsleitfaden zu Passbeschaffung und Mitwirkungspflicht bei Personen mit einer Duldung, bei Asylsuchenden und Schutzberechtigten
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Dieser neu aufgelegte Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht vermittelt einen Überblick, welche Rechte Migrant*innen mit einer Behinderung - Asylsuchende, Flüchtlinge und andere Drittstaatsangehörige sowie Unionsbürger*innen mit und ohne materiellem Aufenthaltsrecht - haben. Dabei geht es insbesondere um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Pflege und um den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.
Download siehe hier: http://www.esf-netwin.de/recht.php



5.  Ausbildungsbegleitende Hilfen: BaWü öffnet Förderung für Gestattete aus anderen Herkunftsstaaten
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Nach einer aktuellen Weisung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg vom 25.10.2018 sollen auszubildende Asylsuchende künftig auch dann ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bekommen können, wenn sie nicht aus den TOP-5-Staaten kommen. Dies wäre die lange überfällige Korrektur einer absurden Rechtsanwendung durch die BA. Bislang erhalten asylsuchende Auszubildende bekanntlich nur dann Leistungen der Ausbildungsförderung (BAB, abH, ASA, BvB), wenn sie aus Syrien, Eritrea, Somalia, Iran oder Irak stammen, da nur bei ihnen von einer „guten Bleibeperspektive“ im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB III („rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten“) auszugehen sei. Die BA ignoriert bei dieser Auslegung die individuelle Bleibeperspektive, die sich aus der Ausbildung selbst und völlig unabhängig vom Herkunftsland ergibt.
Zumindest in Baden-Württemberg scheint sich nun eine vernünftigere und realitätsgerechtere Rechtsanwendung anzudeuten. 
Näheres in einer Mail von Claudius Voigt: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_13.11.2018.pdf

6.  Begleitete minderjährige Geflüchtete haben Anspruch auf Jugendhilfeleistungen! Leitfaden und Rechtsgrundlagen.
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Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, erhält während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl sie einen umfänglichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hätten.
Minderjährige sind in den Unterkünften durch die extrem beengten Verhältnisse, fehlende kindergerechte Räume und Rückzugsmöglichkeiten und mangelhaften Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt. 

Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München hat nach Auswertung diverser Rechtsgutachten und Rücksprache mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) dazu einen Leitfaden erarbeitet, den es hier im Download gibt:
http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Jugendhilfe-begleitete-Minderj%C3%A4hrige.pdf

7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Zur Weiterführung der Sozialberatung von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft ehrenamtlich engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de   melden

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018/2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
        
-     26./27. Nov.               in Wuppertal  
-     28./29. Nov.               in Berlin
-     23./24. Jan. 2019        in Hamburg      
-     28./29. Jan. 2019        in Dresden    
-     31. Jan./1. Feb. 2019  in Wuppertal       
-     04./05. Feb. 2019       in Frankfurt                   
-     11./12. Feb. 2019       in Stuttgart
-     18./19. Feb. 2019       in Hannover 
-     20./21. Feb. 2019       in Bremen 
-     27./28. Feb. 2019       in Freiburg    
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     
9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar:
 -       11./12. März   in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       10. Dez.       in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
NEU:  Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt
-    21./22. Jan.    in Berlin   
-    25./26. Feb.    in Wuppertal     
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

-        05. April     in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
-    29. Mai      in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     


16. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!     

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé


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