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Thomé Newsletter 40/2020 vom 15.11.2020


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1.  Regelbedarfe für das Jahr 2021 verabschiedet
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Die Regelbedarfe für das Jahr 2021 sind nun verabschiedet. Allgemein, und speziell in Verbindung mit der Corona-Situation, gab es breiteste Kritik an der Höhe der Regelbedarfe und der Methode der Festsetzung. Auf diese wurde von Politik und Verwaltung nicht eingegangen, stattdessen wurden die Menschen, die mit diesen Hungerregelbedarfen leben müssenden, noch verhöhnt. Man könne doch prima damit leben. Beispielhaft das BMAS auf einer Bundespressekonferenz: https://twitter.com/i/status/1296880887502700544 mit Aussagen wie „Wer Hartz 4 bekommt, ist nicht arm“, „Kinder zwischen 6 und 14 bekommen nicht mehr beim Hartz4-Regelsatz, weil sie nicht mehr brauchen“ und „Kindergelderhöhung für alle: außer Hartz4-Bezieher“.
Hier eine Zusammenfassung der Kritik an den Regelbedarfen: https://t1p.de/e2nj

Hier nun die abschließenden RB’s für das nächste Jahr: https://t1p.de/jts4

Hier nochmal die Zeit mit einer Zusammenfassung der Kritik:   https://t1p.de/d4te

Meine Position dazu: Diese Regelbedarfe sind die Fortführung der systematischen Bedarfsunterdeckung, um die Leistungsbeziehenden entweder in den Niedriglohn zu hungern oder sie frühzeitig, als nicht mehr zur Arbeitsausplünderung benutzbar, ableben zu lassen.
Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für andere Gruppen, wie alleinerziehende, alte, kranke und behinderte Menschen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, müssen die Regelleistungen noch höher ausfallen!


2.  Einzeländerungen zum SGB II, SGB XII und AsylbLG geplant / Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz und weiteren Änderungen / Vereinfachter Zugang soll bis Ende März 2021 verlängert werden ----------------------------------------------------------------- Die Koalitionsfraktionen Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 3. Nov. einen interessanten Änderungsantrag (Drs. 19(11)830) eingebracht, darin sind eine Vielzahl von Einzeländerungen zum SGB II, SGB XII und AsylbLG geplant.    Auszüge aus den geplanten Änderungen:
  • Änderungen auch zum Minderzuschlag im AsylbLG
  • Leistungsausschluss für Personen mit Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 in § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB XII (also im SGB II/SGB III, aber nicht im SGB XII)
  • Streichung des Leistungsausschlusses der o. g. Personen in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2c) SGB II
  • Streichung des Ausschlusses der o. g. Personen von außerbetrieblicher Berufsausbildung in § 76 Abs. 6 SGB III
  • Schwangerenmehrbedarf bis zum Ende des Monats der Entbindung nach § 21 Abs. 2 SGB II
  • Einführung eines Mehrbedarfs für Schulbücher (§ 30 Abs. 9 SGB XII; § 21 Abs. 6a SGB II)
  • Einführung eines Mehrbedarfs für „unabweisbare, besondere Bedarfe“ (§ 21 Abs. 6 SGB II), auch wenn sie einmalig, aber entweder nicht vom Regelbedarf umfasst sind, oder ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 „nicht zumutbar“ ist. Darunter dürften dann ja wohl auch z.B. Computer für die Schule fallen können und vermutlich auch Passbeschaffungskosten für Ausländer*innen 
  • Aussetzung der Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zunächst 31. März 2021.
  • Höherer Warmwassermehrbedarf nur wenn dieser durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen wurde § 21 Abs. 7 SGB II  
  • Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zum SGB II/SGB XII System sollen über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert werden.



Hier der Änderungsantrag zum Download: https://t1p.de/npl9

Beschluss des BR mit kleinen Änderungen: https://t1p.de/n53u

Erfreulich ist unmittelbar die Umsetzung des EuGH-Urteils vom 6.10.2020 zum Sozialleistungsbezug bei einem Aufenthaltsrecht von Kindern nach der VO 492/2011 (Aufhebung der gerichtlich kassierten Ausschluss-Vorschrift). Auch erfreulich ist der Rechtsanspruch auf Schulbücher und die Öffnung des Härtefallmehrbedarfes auf einmalige Bedarfe, somit natürlich u.a. für Digitale Endgeräte, Pässe usw. Im Ergebnis ist das aber nur die Umsetzung der Forderung des BVerfG von 2014 und des Druckes der u.a. an der „Kampagne zu Schulcomputer Sofort“ und der Rechtsprechung entstanden ist. 





3.  SG Leipzig  nun zu digitalen Endgeräten in Höhe von 350 €
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Das SG Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung (SG Leipzig 4.11.2020 – S21 AS 1820/ ER) einen Schulcomputer als laufenden Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II und einen Anspruch auch für Zeiten regulären Unterrichts zuerkannt.
Es wurde ein Darlehen bewilligt, weil es sich um ein Eilverfahren im vorläufigen Rechtsschutz handelt. Wieder mal eine gute und wichtige Entscheidung in die richtige Richtung!
Die Entscheidung gibt es hier: https://t1p.de/8y9z



4.    Diskriminierende Praxis der Jobcenter gegenüber Unionsbürger*innen: Offener Brief von GGUA und Tacheles und anderen an BMAS und BA
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Der Umgang von Jobcentern mit leistungsberechtigten Unionsbürger*innen verschärft sich nach der Erfahrung vieler Kolleg*innen immer mehr: Leistungen werden oftmals ohne ausreichende Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen abgelehnt, Antragstellende werden bereits in der Eingangszone abgewiesen, die Herausgabe von Antragsunterlagen wird verweigert, eine Vielzahl von Dokumenten zur Glaubhaftmachung von Tatsachen werden in unverhältnismäßigem Maße angefordert. Unionsbürger*innen stehen aufgrund dieser Praxis immer häufiger schutz- und rechtlos dar. Unterm Strich zeigt sich in unserer Wahrnehmung eine – zunehmend strukturell angelegte – Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der (vermuteten) Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe. Dies muss man nicht nur als diskriminierend bezeichnen, sondern es hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen: Menschen, die aufgrund einer prekären ökonomischen Situation dringend auf sozialstaatliche Unterstützung angewiesen sind, erhalten diese nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten. Unser subjektiver Eindruck ist: Das Ziel der Jobcenter ist weniger das Ziel des „Förderns und Forderns“ leistungsberechtigter und hilfebedürftiger Personen, als immer häufiger die Abwehr unerwünschter Personengruppen.
Hintergrund dieser sich verschärfenden Praxis ist nicht zuletzt eine interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit mit dem Titel „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“. Das Dokument, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden ist, hat nach eigenen Angaben das Ziel der „Vermeidung und Aufklärung rechtswidriger Leistungszahlungen an EU-Bürger“. Um diese feststellen zu können, sieht die Arbeitshilfe eine Vielzahl von Prüfkriterien vor, die die betroffenen Leistungsberechtigten zu erfüllen haben – aber faktisch kaum erfüllen können. Die Arbeitshilfe bringt gegenüber EU-Bürger*innen einen kaum verklausulierten Generalverdacht zum Ausdruck, der dazu führt, dass Geringverdienende in prekären Beschäftigungsverhältnissen und aus bestimmten Herkunftsstaaten es sehr viel schwerer haben, einen (notwendigen und ihnen zustehenden!) ergänzenden Leistungsanspruch durchsetzen zu können.
Die Folgen für viele Betroffenen sind Unsicherheit, Perspektivlosigkeit, Angst – bis hin zu Verelendung und Wohnungslosigkeit, wie die Kolleg*innen in den Migrations- und Sozialberatungsstellen immer wieder erfahren müssen. Dies ist nicht akzeptabel.
Aus diesem Grund haben wir (Tacheles e. V. und GGUA Flüchtlingshilfe e. V.) gemeinsam mit vielen anderen Organisationen einen Offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit geschickt, in dem wir diese auffordern, die Arbeitshilfe zurückzunehmen und für eine bessere Praxis bei den Jobcentern zu sorgen.

Den offenen Brief gibt es hier zum Download: https://t1p.de/ri3x



5. BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit
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Die BAG-SB fordert in einer Pressemitteilung Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht und führt aus:
“Wie das Statistische Bundesamt heute meldet, wurden im August 2020 über 65% weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat eröffnet. „Kein Wunder, denn alle warten auf die angekündigte Verkürzung des Verfahrens“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Seit Monaten wird über den Gesetzesentwurf diskutiert, mit dem die Privatinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. In Erwartung der Verkürzung werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt. In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, die Insolvenzgerichte und Verwalterbüros bereiten sich auf enorme Antragswellen vor. Selbst Inkassounternehmen und Kreditauskunfteien wie Creditreform warnen anlässlich der jüngsten Überschuldungszahlen vor einer besorgniserregenden Überschuldungsentwicklung.
Die BAG-SB fordert deshalb nun endlich eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/eifi

6. Zum Erlass von Kindergeldrückforderungen im Sozialrecht 
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Am 23.09.2020 meldeten wir: Finanzgericht Bremen bewilligt PKH für Klage gegen die Ablehnung eines Billigkeitserlasses bei Kindergeldrückforderung: https://t1p.de/9u2b

Zur Frage ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (BVerfG 1 BvR 846/19).
Hier der Hinweis auf einen Beitrag von Christian Stahl “Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern“, in dem die dazugehörige BFH-Rechtsprechung hinterfragt wird: https://t1p.de/9b0j

7. DPWV: Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätische Expertise zeigt, dass Teilhabeleistungen nur jedes siebte benachteiligte Kind erreichen
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Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in der bestehenden Form nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Wie eine aktuelle Expertise der Paritätischen Forschungsstelle belegt, haben sich die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Schüler*innen ausgewirkt, vielmehr sei sogar ein leichter Rückgang der Quoten zu verzeichnen. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
Mehr: https://t1p.de/2x9w




Vorabinfo zu meinen Seminaren:
Viele Einrichtungen müssen dieses Kalenderjahr noch Gelder aufbrauchen, es ist meinerseits unproblematisch möglich, Seminare die im nächsten Jahr stattfinden noch jetzt zu bezahlen. Umgekehrt ist es auch möglich, sich dieses Jahr anzumelden und nächstes Jahr zu zahlen. Wir werden eine Lösung finden, wenn Sie sich melden!






8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  
-   11./12. Jan. 2021          als Online-Seminar (2 Plätze frei)
-   25./26. Jan. 2021          als Online-Seminar
-   01./02. Feb. 2021          als Online-Seminar
-   22./23. Feb. 2021          als Online-Seminar 
-   08./09. März 2021         als Online-Seminar                                
-   29./30. März 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   
  
9. Neue Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
   
- 05. Feb. 2021       als Online-Seminar     
- 02. März 2021      als Online-Seminar      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17.  - 21. Mai 2021        in Wuppertal 
-    23. - 27. Aug. 2021        in Hamburg  
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

11.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-   15./16./17. Feb.  2021     als Online-Seminar     
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

12.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
-   18. Jan. 2021         als Online-Seminar (2 Plätze)
-   24. Feb. 2021         als Online-Seminar
-   31. März 2021        als Online-Seminar    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de        
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
-   19. Jan. 2021       als Online-Seminar
-   08. Feb. 2021       als Online-Seminar
-   15. März 2021      als Online-Seminar
-   01. April 2021      als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de       
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-  16. März 2021      als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
-  18. Feb. 2021        als Online-Seminar
-  16. März 2021      als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   
  
16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       09. Feb. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-  15. Dez.  2020   als Online-Seminar  (1 Platz)
-  05. März  2021   als Online-Seminar
an. 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
-     18. März 2021     als Online-Seminar
an. 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 





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