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Thomé Newsletter 40/2018 vom 03.11.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1.   Bundesverfassungsgericht will am 15. Januar 2019 über Sanktionen entscheiden
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Das BVerfG will voraussichtlich am 15. ggf. auch am 16. Januar 2019 über die Verfassungskonformität der SGB II – Sanktionen entscheiden.
Tacheles ist in dem Verfahren, neben weiteren Institutionen, sachverständiger Dritter und hat in der Funktion eine Vorankündigung durch das BVerfG erhalten.
Nachdem über Monate und Jahre beim BVerfG andere Entscheidungen vorrangig bearbeitet wurden, kommen nun die SGB II-Sanktionen dran. Das ist erstmal zu begrüßen.

In Vorbereitung des Verfahrens hat das BVerfG eine Reihe von Dritten um Stellungnahme gebeten, darunter die Wohlfahrts-, Sozialverbände und Gewerkschaften und Tacheles als betroffenenvertretende Organisation, genauso Juristenvereinigungen und juristische Fachbände und die Bundesregierung und ihre Vertreter.
Die dahingehenden Stellungnahmen gibt es hier zum Nachlesen:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/

Die Stellungnahme von Tacheles, in der wir darlegen, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten und unserer Auffassung nach komplett unzulässig sind, gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Jetzt heißt es abwarten, was das BVerfG zu den Sanktionen entscheidet. Es ist nicht zu erwarten, dass das BVerfG diese komplett kippt. Es ist aber zu erwarten, dass es Teile davon für unzulässig erklärt. Der erste spannende Punkt ist, ob das BVerfG anordnen wird, dass bestimmte Sanktionspraktiken, wie Ungleichbehandlung von Unter- und Über 25-Jährigen, Sanktionen in die KdU und Lebensmittelgutscheine nur auf Antrag sofort für unzulässig erklärt oder ob es dem Gesetzgeber Zeit lässt, dies nach zu bestimmenden Kriterien neu festzusetzen.

Das anstehende Verfahren eröffnet weiterhin Raum für die damals politisch verantwortlichen Parteien, sich klar von Hartz IV-System und der damit untrennbar verbundenen Sanktionspraxis zu verabschieden.

Hier nun die Einladung des BVerfG zum Nachlesen: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BVerfG_24.10.2018.pdf



2.   Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 – RBSFV 2019
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Nun die Regelsatzverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für das Jahr 2019 erlassen worden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Regelsatz wurde um wahnsinnige 2,02 % erhöht, bei Alleinstehenden von 416 € auf 424 €.  

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 – RBSFV 2019 im Bundesgesetzblatt gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BGBl-2018-I-1766-RBSFV-2019.pdf

Aktuell hat der Sozialausschuss am Hochkommissariat für Menschenrechte / Vereinte Nationen die Regelsätze im SGB II/SGB XII geprüft. Der Ausschuss sei besorgt, dass das Niveau der Grundsicherung – also u.a. Hartz IV – keinen angemessenen Lebensstandard erlaube, heißt es in dem Papier. „Der Ausschuss empfiehlt eine Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verbesserung der Berechnungsmethode“ (Abs. 47). Daneben fordert er u.a. die Überprüfung der Sanktionspraxis in den Jobcentern. Erhöht werden müssten auch die Mietsätze, um den hohen Preisen am Wohnungsmarkt zu entsprechen. Zudem sollten arme Haushalte vor Stromsperrungen geschützt werden.

Zu geringe Mietsätze mindern meistens das wenige Geld, das den Leistungsberechtigten zum Leben zur Verfügung steht weiter, weil die vom JC/Sozi nicht übernommenen Miet- und Heizkosten eben doch aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Hier geht es zum Bericht der Vereinten Nationen: https://kda-bayern.de/vereinte-nationen-fordern-erhoehung-der-hartz-iv-regelsaetze/


3.    Schulbedarfskampagne: ua. DPWV Gesamtverband unterstützt Schulbedarfskampagne
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Dann möchte ich nochmal auf die Schulbedarfskampagne hinweisen. Aufgrund der deutlichen Unterdeckung bei den Bildungsbedarfen in den Hartz-IV-Regelsätzen haben erste Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher verurteilt. Leistungsbeziehende sollten dazu aufgefordert werden, jetzt die Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer beim Jobcenter/Sozialamt zu übernehmen.

Details dazu hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

Ein paar Unterstützer gibt es jetzt, so unterstützt unter anderem der DPWV Gesamtverband die Schulbedarfskampagne, wünschenswert wäre, wenn dies noch weitere große Verbände machen würden. Ich bitte, das zu diskutieren und Ergebnisse zurückzumelden.
Unten auf der Kampagnenseite stehen die bisherigen Unterstützer. Weitere sind gewünscht und gesucht!


4.   Neuer SGB II Rechner im Netz
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Der SGB II – Rechner ist angepasst auf die neuen Regelbedarfe und Änderungen im Unterhaltsvorschuss. Den gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/


5.   Europapolitisches Grundsatzpapier des Paritätischen
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Der Verbandsrat des Paritätischen hat in seiner Sitzung vom 28. Sept. 2018 ein neues europapolitisches Grundsatzpapier beschlossen. Darin bekennt sich der Paritätische klar zum Ziel eines gemeinsamen europäischen Raums der Freiheit, Solidarität, Teilhabe und der Rechtsstaatlichkeit. Aus Sicht des Paritätischen muss sich das vereinte Europa ambitionierten sozialpolitischen Zielen verschreiben. Es braucht eine positive Vision einer Gemeinschaft, die danach strebt, die Lebensbedingungen der Menschen in Europa so zu gestalten, dass alle Menschen in Europa frei von Existenzängsten leben können und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Die Stärkung des Sozialen in Europa ist auch eine Antwort auf nationalistische Bestrebungen, die Errungenschaften der europäischen Einigung rückgängig zu machen.

Ein Papier, wenn es zur Handlungsgrundlage genommen werden würde der Enttäuschung und damit auch Politikverdrossenheit von Millionen von angehängten Menschen entgegenwirken würde und unsere Gesellschaft nachhaltig positiv verändern würde.

Das Grundsatzpapier gibt es hier zum Download: http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/fcab098ad4c084c9c12583230031933a/$FILE/Grundsatzpapier_Europa.pdf

6.    BSG zu § 6 AsylbLG: Mehrbedarfe für Alleinerziehende abhängig von individueller Bedarfslage; keine pauschalen Mehrbedarfszuschläge
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Das BSG hat am 25. Oktober (B 7 AY/1/18 R) entschieden, dass Grundleistungsbeziehende nach § 3 AsylbLG keinen pauschalen Mehrbedarf für Alleinerziehende über § 6 (entsprechend § 30 Abs. 3 SGB XII) beanspruchen können. Vielmehr müsse ein tatsächlicher Mehraufwand stets konkret-individuell nachgewiesen und geltend gemacht werden. Diese Entscheidung ist nicht recht nachvollziehbar und völlig lebensfremd. Sie führt nämlich entweder zu einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung oder zu einer Aufblähung des Antrags- und Verwaltungsaufwands für die Betroffenen wie auch für die Behörden.

Kurze Kommentierung von Claudius Voigt dazu, in seiner Info Mail vom 30.Okt.: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_30.10.2018.pdf

 
7. Björn Höcke erhofft den nationalistischen Umsturz und baut auf Teile des Sicherheitsapparates
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Der Artikel setzt sich damit auseinander, dass in der AfD unmittelbar Pläne zum nationalistischen Umsturz geschmiedet werden und wie das im Einzelnen so aussehen soll. Wir dürfen die Auseinandersetzung mit der AfD nicht auf die Lächerlichkeit einzelner Akteurinnen und Akteuren der Partei, auf Diskussionen über provozierende Aussagen oder auf die Aktivitäten von einzelnen Parteimitgliedern beschränken. Es muss eine Auseinandersetzung mit den Strategien und Zielen die sie erreichen will stattfinden!

Bitte unbedingt lesen und im Handeln berücksichtigen: https://www.jungewelt.de/artikel/338983.ideologe-zeit-des-wolfes.html

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018/2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  

-     15./16. Nov.          in Leipzig (Anmeldung noch möglich)            
-     20./21. Nov.          in Hamburg   
-     26./27. Nov.          in Wuppertal  
-     28./29. Nov.          in Berlin
-     28./29. Jan. 2019  in Dresden     
-     04./05. Feb. 2019  in Frankfurt                   
-     11./12. Feb. 2019  in Stuttgart
-     18./19. Feb. 2019  in Hannover 
-     20./21. Feb. 2019  in Bremen  
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es ein 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
 -          Fortbildung zum SGB X    am       23.  Nov. in Hamburg (noch 2 Plätze frei)
 -          Zweitagesfortbildung         am  17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       10. Dez.       in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt
-    12./13. Nov.           in Wuppertal 
-    21./22. Jan.  2019   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     11. Dez.             in Berlin   
-     01. März 2019   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     


13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 29. Mai  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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  Diese Fortbildung biete ich
-        am 15. März  in Wuppertal 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

-        am 04. April 2019     in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.        in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé









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