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Thomé Newsletter 39/2020 vom 02.11.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1.  Nächster Lockdown / Gedanken und Forderungen dazu / Corona-Zuschlag sofort!
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Ab heute gibt es den nächsten (Teil)Lockdown, der sicherlich sinnvoll und notwendig ist. Lockdown heißt aber auch Zusammenbruch von Existenzen und Notverschärfung.
Arbeitsminister Heil will daher den vereinfachten Zugang zum SGB II/SGB XII bis Ende 2021 verlängern. Das ist gut so. Allerdings muss der Herr Minister sich dann auch drum kümmern, dass die Jobcenter den vereinfachten Zugang auch umsetzen. Die Behörden müssen erreichbar und für die Bürger*innen zugänglich sein, auch für solche, die kleinen digitalen Zugang haben und nicht in der Lage sind ihre Unterlagen für das Jobcenter zu kopieren. Vereinfachter Zugang heißt dann auch, dass es einen Rechtsanspruch auf sofortige Leistungsgewährung binnen zwei Wochen geben muss und nicht wieder zwei, drei oder gar vier Monate auf sein Geld warten zu müssen.  

Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Monaten, vermutlich bis zum Sommer, immer wieder kleine, größere und längere Lockdowns geben wird. Das bedeutet, insbesondere für die Menschen, die auf Grundsicherung angewiesenen sind massive Belastungen, z.B. durch Wegfall von wohlverbandlichen Unterstützungsleistungen wie Tafeln, Suppenküchen. Daher müssen für die SGB II/SGB XII und AsylbLG – Beziehenden zur Kompensation höhere Regelleistungen bzw. Zuschläge gezahlt werden. Verdi-Chef Wernecke fordert 150 € pro Lockdown Monat. Dem ist zuzustimmen. diesmal dürfen die Armen nicht mehr leer ausgehen.
Schüler*innen die noch keinen digitalen Zugang haben und wo dieser auch nicht kurzfristig abzusehen ist, muss als Individualrechtsanspruch, eingebettet ins Bildungs- und Teilhabepaket, die Finanzierung digitaler Endgeräte zugestanden werden, damit diese nicht für Jahre abgehängt werden.
Grundsätzlich, neben Schüler*innen, muss auch Erwachsenen und insbesondere Alten, Kranken, Behinderten, sowie  Alleinerziehenden ein digitaler Zugang eröffnet werden. Die Finanzierung solcher Geräte zur gesellschaftlichen Teilhabe sollte als Rechtsanspruch für die nicht vom Regelbedarf umfassten Bedarfe ausgestaltet werden (§ 24 Abs. 3 SGB II/§ 31 Abs. 1 SGB XII).
Jedwede Kürzung, Nichtberücksichtigung der KdU muss für mind. ein Jahr ausgesetzt werden. Bedeuten diese doch im Ergebnis weitere Regelbedarfskürzung, Obdachlos- und Stromlosmachung.

Jetzt wird es Zeit, nicht immer nur an die Wirtschaft zu denken, sondern auch an die Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind. An die Einkommensarmen, die Schwächsten und an die Kinder und Jugend!

Hier der Link zur FAZ, indem die angedachte Verlängerung des vereinfachten Zugangs und Forderung des verdi-Chefs rauskommt:  https://t1p.de/0wjw

Dann das Tacheles Forderungspaket zu Corona, in weiten Teilen immer noch aktuell: https://t1p.de/9lk0

Wir hatten Anfang November des letzten Jahres (kurz nach dem BVerfG-Urteil zu den Sanktionen) Vorschläge zur Rechtsvereinfachung an Politik und Verwaltung gemacht, die sogar in den Sozialausschuss des Bundestages eingeflossen sind. Die allermeisten dieser Vorschläge sind noch aktuell und werden dringend benötigt, deswegen möchte ich diese nochmal aufgreifen und breiter bekannt geben, sie sind hier zum Download: https://t1p.de/74e1

Es muss was passieren, die SGB II/SGB XII und AsylbLG – Beziehenden brauchen dringend Unterstützung!

 

 
2. Am 2.11.,13h–ca. 14:30h Anhörung zu den Regelbedarfen im Bundestag
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Am Montag findet die Anhörung zu den Regelbedarfen im Bundestag statt. Wer Langeweile hat Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen (https://www.bundestag.de/mediathek/parlamentsfernsehen) und unter www.bundestag.de  ausgestrahlt und ist danach in der Mediathek (https://www.bundestag.de/mediathek) abrufbar. 

Es erfolgen die Stellungnahmen der Verbände und als Einzelsachverständige  wird unter anderem Inge Hannemann auftreten.




3: Neue Corona-Hilfe für Selbständige / Zur Info für die Beratung 
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Es wird neue Corona-Hilfe für Selbständige geben, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
Details dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
Bezugspunkt ist also der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes
Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Grundlage ist dann der Steuerbescheid.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html
Die zusätzlichen Maßnahmen treten am 2. November deutschlandweit in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet.


4. Verdi Corona – FAQ für Soloselbstständige
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Verdi hat einen Corona – FAQ für Soloselbstständige erstellt und diesen freundlicherweise auch für Nichtmitglieder  freigeschaltet.

Hier geht’s zum Corona – FAQ für Soloselbstständige:  https://t1p.de/crwc


5. Neue Weisungen zum Wohngeldgesetz
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Dann möchte ich auf neue Weisungen des Bau- und Wohnungsministeriums NRW hinweisen. Da es sich beim Wohngeldgesetz um ein Bundesgesetz handelt, dürften diese Weisungen auch in anderen Bundesländern Anwendung finden.
Hier geht’s zu den Hinweisen: https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/wohngeldamt/
 

6. Rein / Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien
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Hier der Hinweis auf den Beitrag von Andreas Rein und Dieter Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien, welcher im Original in der ZVI 2020, 330 veröffentlicht wurde und nunmehr auch unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/erhoehung-pfaendungsfreibetrag-stief-patchwork-familien/ frei nachlesbar ist.

Die Infos gibt es hier: https://t1p.de/v0eq

7. Druck aus den Parlamenten - Zum Umgang sozialer Organisationen mit Anfeindungen von rechts
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Der DPWV hat in Kooperation mit dem Verein für demokratische Kultur in Berlin eine Handreichung erstellt, die die Herausforderungen analysiert, die für soziale Organisationen und Projekte durch rechtspopulistische und rechtsextreme Akteure in den Parlamenten entstehen und detaillierte Handlungsempfehlungen zum Umgang damit vorgestellt.
Soziale Organisationen und Projekte, die sich explizit für eine demokratische, offene und vielfältige Gesellschaft einsetzen, geraten immer öfter unter politischen Druck von rechts. Häufiges Mittel ist dabei der Vorwurf, sich politisch nicht neutral zu verhalten, bis hin zu der Unterstellung einer Nähe zum „Linksextremismus“. Mit der Forderung, sich „neutral“ zu verhalten, ist letztendlich ein Abrücken von bestimmten Positionen gemeint – insbesondere von einer kritischen Haltung gegenüber Rechtspopulismus und Rechtsextremismus.
Die Handlungsempfehlung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/prk0




8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  
-   11./12. Jan. 2021          als Online-Seminar
-   25./26. Jan. 2021          als Online-Seminar
-   01./02. Feb. 2021          als Online-Seminar
-   22./23. Feb. 2021          als Online-Seminar 
-   08./09. März 2021         als Online-Seminar                                
-   29./30. März 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   
  
9. Neue Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 14. Dez. 2020       als Online-Seminar     
- 05. Feb. 2021       als Online-Seminar     
- 02. März 2021      als Online-Seminar      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17.  - 21. Mai 2021        in Wuppertal 
-    23. - 27. Aug. 2021        in Hamburg  
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

 11.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-   15./16./17. Feb.  2021     als Online-Seminar     
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

12.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
-   18. Jan. 2021         als Online-Seminar
-   24. Feb. 2021         als Online-Seminar
-   31. März 2021        als Online-Seminar    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de        
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
-   19. Jan. 2021       als Online-Seminar
-   08. Feb. 2021       als Online-Seminar
-   15. März 2021      als Online-Seminar
-   01. April 2021      als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de       
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-  26. Nov. 2020       als Online-Seminar
-  27. Jan. 2021        als Online-Seminar
-  16. März 2021      als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
-  18. Feb. 2021        als Online-Seminar
-  16. März 2021      als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   
  
16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       09. Feb. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-  15. Dez.  2020   als Online-Seminar  
-  05. März  2021   als Online-Seminar
an. 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
-     14. Nov. 2020     als Online-Seminar  (noch 1 Platz frei)
-     18. März 2021     als Online-Seminar
an. 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildung findet statt:

-   09./10. Nov.2020   als Online-Seminar

Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächste Fortbildung findet statt:
 -   11. Nov.2020   als Online – Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 





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