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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 39/2018 vom 28.10.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:

1. Tacheles startet Schulbedarfskampagne:
Jobcenter/Sozialamt muss Kosten für Schul-PC übernehmen

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Wegen der deutlichen Unterdeckung bei den Bildungsbedarfen in den Hartz-IV-Regelsätzen haben erste Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher verurteilt. Der Erwerbslosenverein Tacheles ruft dazu auf, solche Schulbedarfe nun massenhaft zu beantragen.

In den Regelleistungen für Kinder und Jugendliche sind für 0-6-Jährige 72 Cent, für 6-14-Jährige noch 53 Cent und für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent für den Bereich Bildung enthalten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung bereits mit Beschluss vom Juli 2014 aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Passiert ist in den zurückliegen vier Jahren allerdings nichts. Das BVerfG hat gleichzeitig die Gerichte aufgefordert, das Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Dieser weiten Auslegung in Form der Bewilligung der Schulbedarfe auf Zuschussbasis sind nun eine Reihe von Sozialgerichten bei Bildungs- und Schulbedarfen gefolgt.

Tacheles hat daher nun die “Schulbedarfskampagne“ gestartet, mit der im Bedarfsfall  PC/Laptop/Tablet-Computer oder auch für Schulbücher beantragt und durchgestritten werden sollen, aber auch um durch diese Kampagne, dauerhaft entsprechende Rechtsänderungen einzuleiten.  

Die Übernahme der Kosten für einmalige Bildungs- und Schulbedarfe ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, um der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensbenachteiligten Familien entgegenzusteuern.

Einrichtungen, Beratungsstellen, Interessensverbünde sollten die Betroffenen über die Möglichkeit der Beantragung von Schulbedarfen offensiv informieren. Allen muss aber klar sein, die Schulbedarfe müssen erstmal gegenüber dem Jobcenter/Sozialamt erstritten  werden, dass heißt, in den meisten Fällen vor Gericht. Wobei ich von ein paar wenigen Fällen gehört habe, dass solche Schulbedarfe ohne Eilantrags- oder Klageverfahren auf Zuschussbasis bewilligt wurden.

Musterscheiben für die Anträge und eine umfassende „Bedienungsanleitung“ gibt es hier zum Download: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

Wir fordern zudem alle Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Vereinigungen zu bestimmten Themen, Betroffenenorganisationen, aber auch Partei auf diese Kampagne öffentlich zu unterstützen. Die Unterstützerliste erscheint dann tagesaktuell unter dem Artikel. Unterstützungserklärungen bitte an info@tacheles-sozialhilfe.de


Ferner wenn ihr positive Gerichtsentscheidungen habt, schickt die bitte an mich/oder Tacheles weiter, so das diese bekannt werden.


2. NRW Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket, 6. Aufl. für BuT
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht, die gibt es hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI17-118.pdf

3. VZ NRW: „Arbeitshilfe InsO – Fachwissen und Beratungshinweise für die Praxis“
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Hier der Hinweis auf eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale NRW: „Arbeitshilfe InsO – Fachwissen und Beratungshinweise für die Praxis“.
Die BeraterInnen in der Verbraucherinsolvenzberatung begegnen vielfältigen praktischen juristischen Problemen im Zusammenhang mit den Vorschriften der Insolvenzordnung und zusammenhängender Gesetze. Die thematisch gegliederten Texte der Arbeitshilfe InsO erläutern anhand praktischer Fälle die Rechtslage und geben detaillierte Beratungsempfehlungen für die Beratungspraxis. Diese Texte richten sich an Beratungskräfte, die in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung tätig sind.

Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicherungen/arbeitshilfe-inso-fachwissen-und-beratungshinweise-fuer-die-praxis-26018


4. Unterhaltsvorschussgesetz: Rückgriff gegenüber Unterhaltsschuldner stärker im Blick
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Über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes berichtet die Bundesregierung ein Jahr nach dem Inkrafttreten und lenkt dabei den Blick besonders auf die Unterhaltsschuldner.
Verschiedene Maßnahmen sollen dazu führen, dass die sogenannte Rückgriffsquote gesteigert werde. Erleichtert werde der Rückgriff bei den Unterhaltschuldnern bereits durch die neue Vorschrift des § 7 Absatz 5 UVG. Danach genüge im Fall der Titulierung des (Rückgriffs-)Anspruchs durch einen Vollstreckungsbescheid „jetzt die Vorlage eines Bewilligungsbescheides, um den für die Vollstreckung nach § 850d ZPO (Lohnpfändungen in den Vorrechtsbereich bis hinunter auf das sozial-rechtliche Existenzminimum, Anm. d. Red.) erforderlichen Nachweis zu führen“. Die Landgerichte würden nunmehr „einheitlich“ die Rechtsprechung des BGH für „überholt“ erklären, nach der allein durch die Vorlage des Vollstreckungsbescheids die privilegierte Vollstreckung nicht zulässig gewesen sei (Bericht Seite 19; siehe BGH VII ZB 67/13).
Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses stieg laut Bericht die Zahl der berechtigten Kinder von 414.000 (2014) auf fast 714.000 (Ende März 2018); in NRW: von 104.000 auf 162.000. Bundesweit sind knapp 200.000 Kinder im Alter von über zwölf Jahren (neu) anspruchsberechtigt. Die Rückgriffsquote, also der Anteil der erfolgreich beigetriebenen Rückzahlungen der Unterhaltsschuldner - zu rd. 90 Prozent Väter – an den Unterhaltsvorschussleistungen, liegt laut Bericht bundesweit bei 19 Prozent (in NRW bei 16 Prozent, Stand Ende 2017, Bericht S. 15). Der Bericht erkennt an, dass die Unterhaltsvorschussleistung aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner „überwiegend eine Ausfallleistung ohne Rückgriffsmöglichkeit“ darstelle (S. 17). Die neue Regelung des § 7a UVG, wonach die Verfolgung des Anspruchs bei Bezug von SGB II-Leistungen entfalle, solle „unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit“ untersucht werden (S. 19, 20).
Hier nun der Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des UVG:  https://www.bmfsfj.de/blob/127808/30e83e5ad2a87405b48a7eb6d95b2b58/bericht-uvg-data.pdf
Mitteilung der Bundesregierung vom 22.8.2018:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unterhaltsvorschuss-fuer-mehr-kinder-1504536
Quelle: NRW-Infodienst Schuldnerberatung Oktober 2018


5. Jobcenter Heppenheim: Gute und innovative Praxis
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Das kommunale Jobcenter Heppenheim hat ab Oktober eine App in Benutzung die es ermöglicht, fehlende Unterlagen online einzureichen. Von Unterlagen werden Fotos mit dem Handy geschossen und werden per Internet direkt in die jeweilige Leistungsakte eingefügt.
Leistungsberechtigte sparen somit Wartezeit, sowie Ausgaben für Fahrten,  Kopien oder Porto. Sie ist nutzbar auf Deutsch und sechs weiteren Sprachen – per Smartphone, Tablet oder auf dem PC.

Hier die Infoseite beim JC Heppenheim: https://www.neue-wege.org/wie-funktioniert-nwdigital/

Wenn es funktioniert, sollten auch andere Jobcenter und Sozialleistungsträger davon eine Scheibe abschneiden und solche bürgerfreundlichen Zugänge auch einführen!  


6. Revisionsbericht: Jobcenter vernachlässigen behinderte Arbeitslose
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Arbeitslose mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bekommen von Jobcentern zu wenig Hilfe bei der Arbeitssuche. Die Betreuung ist "in nahezu allen Fällen unzureichend", bei der Betreuung der zumeist behinderten Menschen und ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt handelten die Jobcenter "überwiegend nicht zielführend", heißt es in dem geht aus einem internen Revisionsbericht.
Den internen Revisionsbericht gibt es hier zum Download: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2018/Revision_Reha_SGB_II_2018.pdf

Der Spiegel hat über den Vorgang am 8.10.18 mal kurz berichtet: http://www.spiegel.de/karriere/jobcenter-helfen-behinderten-arbeitslosen-laut-internem-bericht-zu-wenig-a-1232185.html

7. Parlament will Verbot von neofaschistischen und Neonazi-Gruppen in der EU
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Das Parlament ist besorgt über die zunehmende Normalisierung von Faschismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die EU-Länder sollen neofaschistische und neonazistische Gruppen verbieten.

Der Text erwähnt die Anschläge in Norwegen vom 22. Juli 2011, bei denen 77 Menschen getötet und 151 weitere verletzt wurden, den Mord an der britischen Parlamentsabgeordneten Jo Cox am 16. Juni 2016 und den Angriff auf die Europaabgeordnete Eleonora Forenza.
Des Weiteren weisen die Abgeordneten auch auf deutsche Vorgänge hin, dass sieben Mitglieder einer rechtsextremen „Bürgerwehr“, die Mitte September 2018 in Chemnitz wegen Landfriedensbruch festgenommen wurden, vor Kurzem unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung, die sich selbst „Revolution Chemnitz“ nennt, vor Gericht gestellt wurden, und dass nach Angaben der Bundesanwaltschaft die Ermittler nach Überprüfung der internen Kommunikation der Gruppe den Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung auf den der Bildung einer terroristischen Vereinigung verschärften.
Details zu der Initiative gibt es hier: https://tinyurl.com/ybldamnn

Es dürfte spannend werden, ob und wie Deutschland diese Entscheidung auf nationaler Ebene umsetzt.

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018/2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
-     05./06. Nov.         in Freiburg (Anmeldung noch möglich)
-     15./16. Nov.         in Leipzig             
-     20./21. Nov.         in Hamburg   
-     26./27. Nov.          in Wuppertal  
-     28./29. Nov.          in Berlin
-     28./29. Jan. 2019  in Dresden     
-     04./05. Feb. 2019  in Frankfurt                   
-     11./12. Feb. 2019  in Stuttgart
-     18./19. Feb. 2019  in Hannover 
-     20./21. Feb. 2019  in Bremen  

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.


Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de


 


9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 


SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.


Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …


Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.


Die Fortbildungen gibt es ein 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:


 -          Fortbildung zum SGB X    am       23.  Nov. in Hamburg
 -          Zweitagesfortbildung         am  17./18. Dez. in Dresden


Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:


-       30. Okt.       in Wuppertal  (Anmeldung noch möglich)
-       10. Dez.       in Berlin


Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


 


11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  


Sie findet statt


-    12./13. Nov.           in Wuppertal 
-    21./22. Jan.  2019   in Berlin   


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


 


12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 


- am 02. Nov.  in Wuppertal  (Anmeldung noch möglich)


wieder an.


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de       


 


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.


Diese findet statt


-     11. Dez.           in Berlin   
-     31. Jan. 2019   in Wuppertal


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     


14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

-        am 04. April 2019     in Wuppertal  


wieder an.  


Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de



15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  


-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.        in Berlin.  


Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)


Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        


 


So das war es dann. 


Mit besten und kollegialen Grüßen 


Harald Thomé


 

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