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Thomé Newsletter 39/2016 vom 19.12.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser zu folgenden Themen:


1.   Hartz IV - Gesetze aus Sicht der Regierenden ein voller Erfolg:
Anteil der Niedriglohnempfänger wächst rasant

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„Rund 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten einem Zeitungsbericht zufolge für einen Niedriglohn unter zehn Euro in der Stunde. In Ostdeutschland liege ihr Anteil sogar bei 30 Prozent“ berichtete Die Zeit am 11. Dez. 2016 unter Berufung auf Daten des BMAS.

Der Zeitartikel: http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/arbeitsmarkt-niedriglohn-anteil-beschaeftigte
Alt Kanzler Schröder hat dazu auf dem Weltwirtschaftsgipfel  Davos im Jahr 2005 erklärt „…Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. …. und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt …“.

Die Folgen der SPD Politik sind deutlich sichtbar,  massiver Ausbau des Niedriglohnbereichs, prekäre, ungesicherte Beschäftigung, sich abgehängt fühlen (und sein) von großen Teilen der Marginalisierten, ein Erstarken von Rechten Positionen.


Zum Niedriglohn ein alter FR Artikel: http://www.fr-online.de/arbeit---soziales/niedriglohnsektor-der-volltreffer-von-schroeder,1473632,2677948.html

Und kritische Folien zum Umbau der Gesellschaft: http://www.maskenfall.de/wp-content/uploads/2016/04/Vortragsfolien-Hartz-Reform-M%C3%A4rz-2016.pdf
  
2.      Richtigstellung: Gesetzesänderungen erst am 16. Dez. zum Teil durch gewunken
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Im letzten Newsletter hatte ich mitgeteilt, dass das Regelbedarfsermittlungsgesetz und die SGB XII – Verschärfungen, das Unionsbürgerausschlussgesetz und das Verschärfungen zum AsylbLG durch gewunken wurden, das war nicht ganz richtig. Die Gesetze waren erst am 16. Dez. im Bundesrat, dieser hat den Verschärfungen zum AsylbLG nicht zugestimmt.


  • Das bedeutet, die Regelleistungen 2017 und SGB XII – Verschärfungen sind durch und die neuen Regelleistungen zum 1.1.2017 wirksam. Hier hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst und weitere Änderungen gefordert, die gibt es hier: http://tinyurl.com/j3mvec2

  • Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nicht verkündet werden. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen, bis dahin bleibt es bei der alten Rechtslage.


Die Gesetzesvorlage sah und sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften würden quasi "zwangsverpartnert" und sollen mit dieser Begründung nur noch 90 % des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere Infos zum GE siehe hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_2016.html
Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau des ALG II bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein Alleinstehender in einer Unterkunft mit Selbstversorgung nur noch 299 Euro/Monat, der Alg 2 Regelsatz beträgt ab 1.7.2017 hingegen 409 Euro/Monat. Auch die Taschengeldsätze bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl. zur Kürzungshistorie hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Regelsa-tze-AsylbLG-2017.pdf


3.     KdU: Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung
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Dann möchte ich auf die Folien von der Kollegin Dorothea Wolf hinweisen, die sich dankenswerterweise mit den Knackpunkten bei der KdU-Angemessenheitsermittlung auseinandergesetzt hat, die Folien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/thea6folienhochformat.pdf



4.     Zwei Landesarbeitsgerichte wenden jetzt die 40 € Verzugsschadenpauschale im Arbeitsrecht an
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http://www.arbrb.de/blog/2016/12/06/zwei-landesarbeitsgerichte-wenden-die-40-e-verzugsschadenpauschale-im-arbeitsrecht-an/



5.     Solidarität mit Andrej Holm!
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Normalerweise sorgen die Personalien von Staatssekretären nicht für Schlagzeilen. Doch im Fall des Stadtsoziologen Andrej Holm ist das anders. Schon wenige Tage nach seiner Ernennung ist er Gegenstand von Schlagzeilen, eine beispielslose Hetzkampagne gegen ihn wird losgetreten.
Dabei geht es ganz sicher nicht um eine kritisch-reflektierte Aufarbeitung seiner begangenen Fehler als STASI Mitarbeiter, vielmehr um die Denunziation eines Wissenschaftlers und politischen Aktivsten, der sich seit Jahrzehnten gegen Verdrängungsprozesse und für eine solidarische Stadtpolitik einsetzt.

Ich möchte daher meine Solidarität öffentlich bekunden und die Newsletterleser_innen bitten, dies auch zu tun.
Dazu zwei Hintergrundartikel: https://groni50.org/2016/12/16/in-solidaritaet-mit-andrej-holm/ und Peter Novak in Telepolis: https://www.heise.de/tp/features/Andrej-Holm-und-die-Stasi-Vergangenheit-3569321.html


6. Dann möchte ich um einen Blick Richtung Türkei bitten …
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Nach dem fürchterlichen Doppelanschlag in Istanbul hat Erdogan zur „nationalen Mobilmachung gegen alle Terrororganisationen“ aufgerufen, was das heißt wurde die letzten Tage deutlich. Nach dem Terroranschlag auf den Militärbus in der Stadt Kayseri wurden in der Nacht zum Sonntag in vielen Städten der Türkei HDP Parteibüros und Geschäfte von Kurden von Erdogan- & MHP-Anhängern gestürmt, zerstört und angezündet. In den sozialen Medien kursierten zudem Mordaufrufe gegen Abgeordnete und Parteifunktionäre.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-nach-anschlag-in-kayseri-angriffe-auf-hdp-bueros-a-1126412.html  oder https://www.taz.de/Ueberfaelle-nach-Anschlag-in-der-Tuerkei/!5364855/
Dazu auch: https://www.heise.de/tp/features/Erdogan-ruft-zur-Mobilmachung-auf-3573387.html

Die Details sind unproblematisch über soziale Medien recherchierbar.

Jede Unterstützung des Erdogan Regimes muss sofort aufhören. Die HDP, die Kurden, die fortschrittlichen Linken in der Türkei brauchen jetzt unsere Solidarität und Unterstützung. Hier und jetzt und sofort.



7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-   am 13./14. Feb. in Stuttgart   
-   
am 20./21. Feb. in Dresden
-   am  22./22. Feb. in Hamburg
-   am 20./21. März in Leipzig
-   am 27./28. März in Wuppertal 
-   am 03./04. April  in München
-  am  10./11. April  in Berlin
am  18./19. April  in Frankfurt

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8.     SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.   SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 29./30. März  in Frankfurt
-   am 23./24. Mai    in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet

-   am 26. April  in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html


11.   SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 20. April  in Wuppertal    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ===========================================================
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr 
Sie findet statt
- am 21. April  in Wuppertal

 Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr
- am 22. Mai in Wuppertal

wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


14.
Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni  in Berlin
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht


15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März  in Wuppertal, am 1. Juni  in Hamburg-Harburg und am 12. Juni  in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 
Das war es dann wieder mal für heute.

Ich wünsche freudvolle und besinnliche Feiertage und einen schönen Jahreswechsel!

Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé

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