Newsticker
Jahresarchiv
Thomé Newsletter 36/2020 vom 10.10.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. EUGH Urteil: Der Leistungsausschluss für EU-Bürger*innen in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II ist europarechtswidrig
---------------------------------------------
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Menschen mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (schulpflichtige Kinder ehemaliger Arbeitnehmer*innen und deren Eltern) in Deutschland nicht pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden dürfen. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II sei europarechtswidrig und somit unanwendbar. à EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2020; Rechtssache C‑181/19 („J.D. gegen Jobcenter Krefeld“)
Ein grandioses und wichtiges Urteil, hier die EUGH Links dazu:
Eine zusammenfassende Presseinformation: https://t1p.de/vwjy
und das Urteil im Wortlaut gibt es hier: https://t1p.de/ledp
Lto zum Urteil: https://t1p.de/v60q
Fachinfo des DPWV dazu: https://t1p.de/5i7y
Mail von Claudius Voigt dazu: https://t1p.de/4fiu
und noch ein Artikel von Stefan Sell dazu: https://t1p.de/q2ib
2. SG Halle: Digitale Endgeräte stellen einen mit Schulbüchern vergleichbaren Bedarf dar und sind damit als erforderliches Lernmittel analog Schulbüchern nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen
-------------------------------------------------------------------
Das SG Halle hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden ( Urt. v. 25.08.2020 - S 5 AS 2203/18) das digitale Endgeräte einen mit Schulbüchern vergleichbaren Bedarf darstellen und damit als erforderliches Lernmittel analog den Schulbuchurteilen des BSG vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R nach § 21 Abs. 6 SGB II von den Jobcentern zu übernehmen sind.
Das SG Halle dazu: Der Bedarf des Schülers ist nach § 21 Abs. 6 SGB II zu befriedigen, denn soweit sich die schulische Bildung mit einer im Einzelfall für die Schüler bzw. deren Eltern verbindlichen bzw. zwingenden - also auf Vorgabe der Gesamtkonferenz (§§ 27, 28 SchulG LSA) - Nutzung von Notebooks technisch fortentwickelt, stellen sich diese Notebooks oder Tablets bei entsprechender technischer Ausstattung im Hinblick auf den verfolgten Bildungszweck letztlich als mit Schulbüchern vergleichbar und damit als erforderliches Lernmittel dar. Dies bestätigt sich auch durch die vermehrte Verknüpfung schulischer Aufgaben mit entsprechenden Lernplattformen (z.B. moodle, sofatutor, simpleclub), deren Nutzung durch entsprechende internetfähige Notebooks ermöglicht wird und die zunehmend ein nicht nur nebensächlicher Bestandteil schulischer Wissensvermittlung sein werden.
2. Soweit zur Deckung dieses Bedarfs nicht auf den Regelbedarf und die damit verbundene Ansparkonzeption verwiesen werden kann, werden solche Sondersituation zur Bedarfsdeckung bei verfassungskonformer Auslegung dem Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zugeordnet (so für "klassische" Schulbücher BSG, Urteil vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R ).
Das Urteil hier zum Download: https://t1p.de/oafg
Kurz Bewertung: das SG Halle ist mit der Gleichsetzung von digitalen Endgeräten und Schulbüchern sehr weit gegangen. Inhaltlich hat das SG damit auf jeden Fall Recht. Da das BSG rausgearbeitet hat, dass zwar Bildungskosten im Regelbedarf vorhanden sind, diese aber für Schüler*innen der Oberstufe im RB 2020 23 Cent im Monat betragen und dass daher eine eklatante Unterdeckung vorliegt, die durch verfassungskonforme Auslegung geschlossen werden muss. Das SG Halle stellt somit klar, dass der Anspruch besteht und sogar durch BSG Rechtsprechung gedeckt ist.
Wenn der Bedarf im Einzelfall durch kostenlose Zurverfügungstellung von digitalen Endgeräten gedeckt ist, besteht der Bedarf nicht mehr, wenn diese aber erst nach Monaten gewährt wird, dann besteht er sehr wohl. Nähere Infos dazu hier: https://t1p.de/6i91
3. Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
------------------------------------------------------------------------------------
Der Bundestag hat am 9. Okt. für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Hier die Details was geändert werden soll: https://t1p.de/cyke
4. Stromsperren im Jahr 2019
--------------------------------------
Der Spiegel hat in dieser Woche das Thema Stromsperren aufgegriffen, so wurde im letzten Jahr in 289.000 Haushalten der Strom abgestellt. Ein Großteil der Stromsperren betrifft SGB II/SGB XII Haushalte. Hier ist es trotz eigentlich klarer Rechtslage in § 22 Abs. 8 SGB II/ § 38 SGB XII zur Einstellung der Stromversorgung gekommen. Dass es dazu kommt, hat zunächst mit zu geringen Regelbedarfen zu tun. Energiekosten müssen zusätzlich übernommen werden, aber auch mit rechtswidriger Veraltungspraxis, denn die „Soll-Entscheidung“ in § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II wird sehr häufig als Willkürentscheidung bei den Sozialbehörden gesehen.
Hier besteht deutlicher Änderungsbedarf! Grade in der Coronazeit und berechtigt geforderter Kontaktvermeidung, sowie zu erwartenden Schul- und Kitaschließungen, Homeoffice und Homeschooling darf kein Haushalt von der Energieversorgung abgeklemmt werden. Die Ministerien sind hier als Zwischenlösung gefordert, die Rechtslage durch Weisungen zu konkretisieren und der Gesetzgeber soll und muss das Gesetz nachbessern.
Spiegelartikel: https://t1p.de/gx15
5. Erreichbarkeit der Jobcenter/Eingangsbestätigungen/digitale Zugänge
-----------------------------------------------------------------------
Die zweite Coronawelle hat Deutschland erreicht, verschärfte Kontaktvermeidung bei Sozialbehörden besteht schon/wurde seit Frühjahr gar nicht abgeschafft oder wird zumindest wieder eingeführt werden.
Viele Sozialbehörden sind für die Bürger*innen schwer erreichbar, besonders für Menschen ohne digitalen Zugang, mit Sprachschwierigkeiten und für Obdachlose.
Hier sind jetzt die Behörden gefragt für die Bürger*innen befriedigende barrierefreie Zugänge entsprechend § 17 Abs. 1 SGB I zu schaffen.
Das kann bedeuten:
1. In Sozialbehörden sollen Kopierer frei zugänglich sein, so dass die Menschen, die von den Behörden gewünschten und nach § 60 Abs. 1 SGB I geforderten Unterlagen zumindest kostenfrei kopieren können.
2. Die Verwaltung ist gefordert, Wege zu schaffen, wie Bürger*innen auf Wunsch eine Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen bekommen können, so wie die BA das in ihrer Weisung vom 20.06.2018 (Weisung 201806011) bestimmt: „Die BA befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender, gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“. Hier diese Weisung: https://tinyurl.com/ycy9rmue
3. Die Verwaltung ist gefordert, einfache digitale Zugänge zu schaffen. Das Jobcenter Heppenheim stellt Leistungsbezieheden eine App zur Verfügung, über die unproblematisch Anträge gestellt, Unterlagen eingereicht werden können. Das System heißt NWdigital. Betroffene können sich die kostenlose App zum Jobcenter auf ihr Smartphone, Tablet herunterladen. Über diese können sie ihren Bewilligungszeitraum abrufen und fehlende Unterlagen einfach abfotografiert hochladen. Vorab muss lediglich ein Antrag auf Zugangsname und Passwort beim Jobcenter Heppenheim gestellt werden.
Solche Zugänge müssen jetzt bei allen Sozialbehörden geschaffen werden. Es dürfte zudem eine Leichtigkeit sein, ein solches System in verschiedenen Sprachen anzubieten.
6. Regelungen zur Regelstudienzeit und Fachsemesterzählung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in den hochschulrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer
---------------------------------------------------------------
Rechtsanwalt Schaller hat in einem Papier die Regelungen zur Regelstudienzeit und Fachsemesterzählung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in den hochschulrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer und die damit verbundenen Probleme skizziert. Das Papier gibt es hier: https://t1p.de/6lw7
7. Zu meinen Seminaren: Coronabedingt derzeit nur Online-Seminare
--------------------------------------------
Angesichts der erwartbaren Coronalage habe ich mich entschlossen, zumindesten bis Ende April 2021 keine Präsenzseminare durchzuführen. Das bedeutet, bis dahin gibt es nur Online-Seminare. Je nachdem wie die Pandemie Entwicklung sich gestaltet, auch länger. In Zukunft werde ich ein Mix aus Präsenz- und Onlineseminaren durchführen.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 30.Nov./1. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 11./12. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 25./26. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
----------------------------------------------
Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal
- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
-----------------------------------------------
Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
-------------------------------------------------------------
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
----------------------------
Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
- 19. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 08. Feb. 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 26. Nov. 2020 als Online-Seminar
- 27. Jan. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich am
- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
--------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 09. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich am
- 15. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 05. März 2021 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 14. Nov. 2020 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
---------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildung findet statt:
- 09./10. Nov.2020 als Online-Seminar
Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
-------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächste Fortbildung findet statt:
- 11.Nov.2020 als Online – Seminare
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. EUGH Urteil: Der Leistungsausschluss für EU-Bürger*innen in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II ist europarechtswidrig
---------------------------------------------
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Menschen mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 (schulpflichtige Kinder ehemaliger Arbeitnehmer*innen und deren Eltern) in Deutschland nicht pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden dürfen. Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2c) SGB II sei europarechtswidrig und somit unanwendbar. à EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2020; Rechtssache C‑181/19 („J.D. gegen Jobcenter Krefeld“)
Ein grandioses und wichtiges Urteil, hier die EUGH Links dazu:
Eine zusammenfassende Presseinformation: https://t1p.de/vwjy
und das Urteil im Wortlaut gibt es hier: https://t1p.de/ledp
Lto zum Urteil: https://t1p.de/v60q
Fachinfo des DPWV dazu: https://t1p.de/5i7y
Mail von Claudius Voigt dazu: https://t1p.de/4fiu
und noch ein Artikel von Stefan Sell dazu: https://t1p.de/q2ib
2. SG Halle: Digitale Endgeräte stellen einen mit Schulbüchern vergleichbaren Bedarf dar und sind damit als erforderliches Lernmittel analog Schulbüchern nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen
-------------------------------------------------------------------
Das SG Halle hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden ( Urt. v. 25.08.2020 - S 5 AS 2203/18) das digitale Endgeräte einen mit Schulbüchern vergleichbaren Bedarf darstellen und damit als erforderliches Lernmittel analog den Schulbuchurteilen des BSG vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R nach § 21 Abs. 6 SGB II von den Jobcentern zu übernehmen sind.
Das SG Halle dazu: Der Bedarf des Schülers ist nach § 21 Abs. 6 SGB II zu befriedigen, denn soweit sich die schulische Bildung mit einer im Einzelfall für die Schüler bzw. deren Eltern verbindlichen bzw. zwingenden - also auf Vorgabe der Gesamtkonferenz (§§ 27, 28 SchulG LSA) - Nutzung von Notebooks technisch fortentwickelt, stellen sich diese Notebooks oder Tablets bei entsprechender technischer Ausstattung im Hinblick auf den verfolgten Bildungszweck letztlich als mit Schulbüchern vergleichbar und damit als erforderliches Lernmittel dar. Dies bestätigt sich auch durch die vermehrte Verknüpfung schulischer Aufgaben mit entsprechenden Lernplattformen (z.B. moodle, sofatutor, simpleclub), deren Nutzung durch entsprechende internetfähige Notebooks ermöglicht wird und die zunehmend ein nicht nur nebensächlicher Bestandteil schulischer Wissensvermittlung sein werden.
2. Soweit zur Deckung dieses Bedarfs nicht auf den Regelbedarf und die damit verbundene Ansparkonzeption verwiesen werden kann, werden solche Sondersituation zur Bedarfsdeckung bei verfassungskonformer Auslegung dem Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zugeordnet (so für "klassische" Schulbücher BSG, Urteil vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 13/18 R ).
Das Urteil hier zum Download: https://t1p.de/oafg
Kurz Bewertung: das SG Halle ist mit der Gleichsetzung von digitalen Endgeräten und Schulbüchern sehr weit gegangen. Inhaltlich hat das SG damit auf jeden Fall Recht. Da das BSG rausgearbeitet hat, dass zwar Bildungskosten im Regelbedarf vorhanden sind, diese aber für Schüler*innen der Oberstufe im RB 2020 23 Cent im Monat betragen und dass daher eine eklatante Unterdeckung vorliegt, die durch verfassungskonforme Auslegung geschlossen werden muss. Das SG Halle stellt somit klar, dass der Anspruch besteht und sogar durch BSG Rechtsprechung gedeckt ist.
Wenn der Bedarf im Einzelfall durch kostenlose Zurverfügungstellung von digitalen Endgeräten gedeckt ist, besteht der Bedarf nicht mehr, wenn diese aber erst nach Monaten gewährt wird, dann besteht er sehr wohl. Nähere Infos dazu hier: https://t1p.de/6i91
3. Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)
------------------------------------------------------------------------------------
Der Bundestag hat am 9. Okt. für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Hier die Details was geändert werden soll: https://t1p.de/cyke
4. Stromsperren im Jahr 2019
--------------------------------------
Der Spiegel hat in dieser Woche das Thema Stromsperren aufgegriffen, so wurde im letzten Jahr in 289.000 Haushalten der Strom abgestellt. Ein Großteil der Stromsperren betrifft SGB II/SGB XII Haushalte. Hier ist es trotz eigentlich klarer Rechtslage in § 22 Abs. 8 SGB II/ § 38 SGB XII zur Einstellung der Stromversorgung gekommen. Dass es dazu kommt, hat zunächst mit zu geringen Regelbedarfen zu tun. Energiekosten müssen zusätzlich übernommen werden, aber auch mit rechtswidriger Veraltungspraxis, denn die „Soll-Entscheidung“ in § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II wird sehr häufig als Willkürentscheidung bei den Sozialbehörden gesehen.
Hier besteht deutlicher Änderungsbedarf! Grade in der Coronazeit und berechtigt geforderter Kontaktvermeidung, sowie zu erwartenden Schul- und Kitaschließungen, Homeoffice und Homeschooling darf kein Haushalt von der Energieversorgung abgeklemmt werden. Die Ministerien sind hier als Zwischenlösung gefordert, die Rechtslage durch Weisungen zu konkretisieren und der Gesetzgeber soll und muss das Gesetz nachbessern.
Spiegelartikel: https://t1p.de/gx15
5. Erreichbarkeit der Jobcenter/Eingangsbestätigungen/digitale Zugänge
-----------------------------------------------------------------------
Die zweite Coronawelle hat Deutschland erreicht, verschärfte Kontaktvermeidung bei Sozialbehörden besteht schon/wurde seit Frühjahr gar nicht abgeschafft oder wird zumindest wieder eingeführt werden.
Viele Sozialbehörden sind für die Bürger*innen schwer erreichbar, besonders für Menschen ohne digitalen Zugang, mit Sprachschwierigkeiten und für Obdachlose.
Hier sind jetzt die Behörden gefragt für die Bürger*innen befriedigende barrierefreie Zugänge entsprechend § 17 Abs. 1 SGB I zu schaffen.
Das kann bedeuten:
1. In Sozialbehörden sollen Kopierer frei zugänglich sein, so dass die Menschen, die von den Behörden gewünschten und nach § 60 Abs. 1 SGB I geforderten Unterlagen zumindest kostenfrei kopieren können.
2. Die Verwaltung ist gefordert, Wege zu schaffen, wie Bürger*innen auf Wunsch eine Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen bekommen können, so wie die BA das in ihrer Weisung vom 20.06.2018 (Weisung 201806011) bestimmt: „Die BA befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender, gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“. Hier diese Weisung: https://tinyurl.com/ycy9rmue
3. Die Verwaltung ist gefordert, einfache digitale Zugänge zu schaffen. Das Jobcenter Heppenheim stellt Leistungsbezieheden eine App zur Verfügung, über die unproblematisch Anträge gestellt, Unterlagen eingereicht werden können. Das System heißt NWdigital. Betroffene können sich die kostenlose App zum Jobcenter auf ihr Smartphone, Tablet herunterladen. Über diese können sie ihren Bewilligungszeitraum abrufen und fehlende Unterlagen einfach abfotografiert hochladen. Vorab muss lediglich ein Antrag auf Zugangsname und Passwort beim Jobcenter Heppenheim gestellt werden.
Solche Zugänge müssen jetzt bei allen Sozialbehörden geschaffen werden. Es dürfte zudem eine Leichtigkeit sein, ein solches System in verschiedenen Sprachen anzubieten.
6. Regelungen zur Regelstudienzeit und Fachsemesterzählung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in den hochschulrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer
---------------------------------------------------------------
Rechtsanwalt Schaller hat in einem Papier die Regelungen zur Regelstudienzeit und Fachsemesterzählung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in den hochschulrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer und die damit verbundenen Probleme skizziert. Das Papier gibt es hier: https://t1p.de/6lw7
7. Zu meinen Seminaren: Coronabedingt derzeit nur Online-Seminare
--------------------------------------------
Angesichts der erwartbaren Coronalage habe ich mich entschlossen, zumindesten bis Ende April 2021 keine Präsenzseminare durchzuführen. Das bedeutet, bis dahin gibt es nur Online-Seminare. Je nachdem wie die Pandemie Entwicklung sich gestaltet, auch länger. In Zukunft werde ich ein Mix aus Präsenz- und Onlineseminaren durchführen.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 30.Nov./1. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 11./12. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 25./26. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
----------------------------------------------
Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal
- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
-----------------------------------------------
Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
-------------------------------------------------------------
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
----------------------------
Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
- 19. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 08. Feb. 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 26. Nov. 2020 als Online-Seminar
- 27. Jan. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich am
- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
--------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 09. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich am
- 15. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 05. März 2021 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 14. Nov. 2020 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
---------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildung findet statt:
- 09./10. Nov.2020 als Online-Seminar
Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
-------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächste Fortbildung findet statt:
- 11.Nov.2020 als Online – Seminare
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé