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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 35/2020 vom 03.10.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Mustervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im AsylbLG
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Es ist mir eine Ehre diese hochkarätige, rechtsgestaltende Initiative der strategischen Prozessführung zur gezielten Durchsetzung von Grund- und Menschrechten im Newsletter vorstellen und verbreiten zu können. Herzlichen Dank an die Kolleg*innen und Kollegen die diese erarbeitet haben.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Mustervorlage für Richter*innen veröffentlicht, damit die verfassungswidrigen Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz zeitnah dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Seit einem Jahr müssen Asylsuchende in Sammelunterkünften von gerade einmal 316 Euro im Monat leben. Sie sollen Geld sparen, indem sie mit anderen Bewohner*innen gemeinsam einkaufen, kochen, essen – auch in der Corona-Pandemie. Viele Sozialgerichte haben im Eilverfahren bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Leistungskürzungen geäußert.
Gemeinsames Wirtschaften geht an der Realität in den Sammelunterkünften vorbei. Eine nachvollziehbare und sachlich differenzierte Bestimmung des Existenzminimums, wie sie das Bundesverfassungsgericht fordert, sieht anders aus.
Mit der Mustervorlage will die GFF Sozialrichter*innen dabei unterstützen, die verfassungswidrige Kürzung im Hauptsacheverfahren vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Anwält*innen mit entsprechenden Verfahren vor den Sozialgerichten sind ebenfalls eingeladen, die Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen.
Die Mustervorlage, sowie Erläuterungen zur Verwendung und Hintergrundmaterial (Historie der Norm, Rechtsprechungsübersicht,
Literaturübersicht) finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/mustervorlage-asylblg

Hintergrund zum Instrument Mustervorlage:
Die Mustervorlage ist eine Anregung an Sozialrichter*innen, § 3a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Buchstabe b dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auch Anwält*innen sind eingeladen, in ihren Verfahren diese Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen. Das Instrument der Mustervorlage ist bereits erprobt. Die Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha, die im November 2019 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen führte, beruhte auf einer Mustervorlage der Bürgerinitiative Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht wies in dieser Entscheidung explizit darauf hin, dass es kein Problem sei, dass sich „das Gericht offensichtlich an einem öffentlich verfügbaren Muster orientierte […], da die Vorlage zeigt, dass sich das Gericht eventuell andernorts formulierte Argumente jedenfalls zu eigen gemacht hat“


2. Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung ist auf Ende Dez. 2020 verlängert worden
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Die Rechtsverordnung zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist auf Ende Dez. 2020 verlängert worden.
Hier nun die Veröffentlichung um Bundesgesetzesblatt: https://t1p.de/v2dg

Überhaupt  nicht klar ist, ob die  Corona-Sonderregelungen beim Kinderzuschlag verlängert wurden oder nicht.




3. Sozialrecht Justament: Sept. 2020: Rechtsprechung zu § 22 SGB II »Bedarfe für Unterkunft und Heizung« (Teil II) 
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Die Darstellung von wichtigen Entscheidungen zu den »Be­darfen für Unterkunft und Heizung« wird fortgesetzt. Die Ausgabe enthält Urteile des Bundessozialgerichts zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben, zum Monatsprinzip bei den Unterkunftsbedarfen (»Heizölurteil«), das »Doppelmieten-Urteil« sowie aktuelle »Garagenurteile« von Landessozialgerichten. Die Entscheidungen werden ausführlich besprochen.
Hier geht es dazu: https://www.sozialrecht-justament.de/


4. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohnraumerhalt in den Kommunen
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Der Deutschen Verein hat diese neue Empfehlung herausgegeben.  
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist in Deutschland von regional deutlich unterschiedlichen Entwicklungen geprägt. Zumindest in den großen Großstädten und in Ballungsgebieten sind die Wohnkosten in den letzten 5 - 10 Jahren deutlich gestiegen, während die Einkommen nicht überall und nicht in allen Einkommensgruppen in gleichem Maße gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund und den erheblichen Herausforderungen, Menschen unter diesen Bedingungen nach dem Verlust der Wohnung in mietvertraglichen Wohnraum zu (re-)integrieren, hat die Prävention als Handlungsfeld der Wohnungsnotfallhilfe deutlich an Bedeutung gewonnen. Um Wohnungsnotfälle und insbesondere Wohnungslosigkeit zu vermeiden, müssen öffentliche Akteurinnen und Akteure sowie die Freie Wohlfahrtspflege die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen sowie die notwendigen Ressourcen dafür bereitstellen und ausschöpfen.
In den vorliegenden Empfehlungen werden konkrete Fallkonstellationen angesprochen, in denen Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Die Empfehlungen formulieren dabei zum einen Maßnahmen auf der Einzelfallebene (also Maßnahmen zum individuellen Wohnraumerhalt) und zum anderen Maßnahmen auf der strukturellen Ebene (z.B. Kooperation, Schaffung von Fachstellen etc.). In einem Anhang werden aktuelle Rechtsnormen erläutert, die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie erlassen wurden und für Maßnahmen zum Wohnraumerhalt bedeutsam sind.
Die Empfehlungen richten sich an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in Bund, Ländern und Kommunen einschließlich der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Wohnungswirtschaft.
Zur DV Empfehlung: https://t1p.de/rw4i

5. Arbeitshilfe „Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“
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Das Dortmunder Sozialforum“ dazu: Wir haben Ende letzten Jahres eine gemeinsame Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen zustande gekommen - darunter viele, die sich ganz praktisch um die Integration von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien bemühen. In der Erklärung forderten sie von der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit die Rücknahme der genannten Arbeitshilfe und stattdessen mehr Hilfen für Angehörige der beiden Volksgruppen. Die Zahl der Unterzeichnenden in Dortmund ist später sogar noch auf 16 Organisationen angewachsen.
Das Bundesarbeitsministerium und das Dortmunder Job-Center haben uns bzw. dem hiesigen Freundeskreis NEUbürger auf die Kritik schriftlich geantwortet. Die Briefe haben wir jetzt zur Kenntnis auch anderer auf unserer Website eingestellt – unter https://agora.free.de/sofodo/bmas-und-jobcenter-bestreiten-institutionelle-diskriminierung-aber-zweifel-bleiben  (s. die links unten).
Wie zu erwarten streitet das Ministerium in seiner Antwort ab, dass die Arbeitshilfe, wie von uns behauptet, nur Leistungsanträge von Angehörigen bestimmter EU-Staaten bzw. Ethnien betrifft und diesen gegenüber durchweg ein Anfangsverdacht auf (organisierten) Leistungsmissbrauch gehegt werde.
Zwar wird in dem Schreiben eingeräumt, dass so Verdächtigte in erster Linie selbst Opfer sind (und nicht die eigentlichen Täter), dennoch gehen sie nicht auf die Not ein, in die Betroffene aufgrund der restriktiven Prüfpraxis leicht geraten können (und tatsächlich ja auch geraten).
Offen bleibt zudem, wie man sich denn als nicht-deutscher EU-Bürger verhalten soll, um sich in den Augen der Behörden nicht verdächtig zu machen.
Das alles überzeugt nicht.
Unter dieser Webadresse findet Ihr die vorläufige Einschätzung des Sozialforums dazu:


https://agora.free.de/sofodo/bmas-und-jobcenter-bestreiten-institutionelle-diskriminierung-aber-zweifel-bleibenHier nun zur Arbeitshilfe: https://t1p.de/4kta


6. Diakonie Hamburg: EU-Bürger*innen in prekären Lebenslagen – Befunde und Handlungsnotwendigkeiten
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Hier der Hinweis auf ein Positionspapier der Diakonie Hamburg zu prekären Lebenslagen von EU-Bürger*innen. Forderungen u.a.
  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene müssen liberalisiert und der Zugang von EU-Bürger*innen zu Sozialleistungen deutlich erleichtert werden. Dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass mit Sozialpolitik keine Migrationssteuerung betrieben werden darf, muss vollumfänglich Rechnung getragen werden.
  • Das Recht, auf Dolmetscherdienste zurückgreifen zu dürfen, muss breit bekannt gemacht und entsprechende Dienste müssen zugänglich gemacht werden.
  • Wie in anderen Kommunen auch sollte in Hamburg eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die Beschwerden und Schwierigkeiten im Umgang mit dem Jobcenter nachgeht.
  • Die Freie und Hansestadt Hamburg sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass auch EU-Bürger*innen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben und/oder dass der Eigenanteil deutlich gesenkt wird.
  • Grundsätzlich sollte sichergestellt werden, dass in Hamburg niemand ohne Krankenversicherungsschutz leben muss. Schritte in diese Richtung wären die Einführung eines anonymisierten Krankenscheines oder die Übernahme von Kassenbeiträgen bzw. Beitragsrückständen für Menschen in prekären Notsituationen.

    Das Forderungs- und Positionspapier gibt es hier: https://t1p.de/siwe


7. Neue Weisung zu § 7 SGB II durch die BA
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Die BA hat neue fachliche Hinweise zu § 7 SGB II herausgegeben. Eine Zusammenfassung aus Sicht der BA gibt es hier: https://t1p.de/9w27

Die FH zum Download hier:  https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  

-   30.Nov./1. Dez. 2020    als Online-Seminar
-   07./08. Dez. 2020         als Online-Seminar
-   11./12. Jan. 2021          als Online-Seminar
-   25./26. Jan. 2021          als Online-Seminar
-   01./02. Feb. 2021          als Online-Seminar
-   22./23. Feb. 2021          als Online-Seminar 


Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de             
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17.  - 21. Mai 2021        in Wuppertal   
-    23. - 27. Aug. 2021       in Hamburg  
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de             
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-   15./16./17. Feb.  2021     als Online-Seminar     
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

11.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 Diese Fortbildung biete ich an:

-   18. Jan. 2021        als Online-Seminar
-   24. Feb. 2021        als Online-Seminar         
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de         
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
-   17. Dez. 2020      als Online-Seminar
-   19. Jan. 2021       als Online-Seminar
-   08. Feb. 2021       als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-  26. Nov. 2020       als Online-Seminar
-  27. Jan. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
-  27. Okt. 2020      als Online-Seminar (1 Platz frei)
-  18. Feb. 2021        als Online-Seminar


statt.    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de   
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       30. Okt. 2020        als Online-Seminar  (1 Platz frei)
-       09. Feb. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-  15. Dez.  2020   als Online-Seminar
-  05. März  2021   als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
-     14. Nov. 2020     als Online-Seminar
an. 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildungen finden statt:

-   12./13.10.2020   als Online-Seminar

Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
 -   11.11.2020   als Präsenzseminar in Frankfurt/M
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
+++ Die als Präsenzseminare geplanten Fortbildungen werden als Webseminare durchgeführt, wenn Pandemielage und Infektionsschutzbestimmungen dies erfordern. +++

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé

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