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Thomé Newsletter 35/2019 vom 21.09.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. BA bestätigt Anspruch auf zusätzliche Schulbedarfe für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung- Tacheles-Schulbuchkampagne erfolgreich
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Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II - BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.
Somit wird tausenden Leistungsberechtigten ein Rechtsmittelverfahren und auch eine Klage erspart und Hunderttausenden der Zugang zur Übernahme der Schulbuchkosten eröffnet.

In der Realität trudeln bei uns massenhaft Ablehnungsbescheide aus der ganzen Republik ein, mit dieser Positionierung der BA – Zentrale können jetzt alle, die eine Ablehnung kassiert haben, dieses Schreiben ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen, damit dürfte der Vorgang in Bezug auf die Bücher vermutlich geklärt sein und es zu einer alsbaldigen Bewilligung kommen.

Hier jetzt das Schreiben der BA – Zentrale zum Thema:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf

2. Umfrage der Nationalen Armutskonferenz in Kooperation mit Tacheles e.V. zu den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit der Jobcenter
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Immer wieder berichten Menschen, dass ihnen der Zugang zum Jobcenter an bestimmten Wochentagen nur mit einem Termin möglich ist. An mehreren Wochentagen sind deshalb Fragen und Regelungen bezüglich der Existenz nicht möglich.
Um einen Überblick zu erhalten, wie die Öffnungszeiten und der Zugang bei den Jobcentern gestaltet sind, führt die Nationale Armutskonferenz in Kooperation mit Tacheles e.V. diese Umfrage durch.
Die Ergebnisse werden für die Diskussion mit Bundes- und Landesministerien, der Agentur für Arbeit, Kommunen und Jobcentern über die die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden in den Ämtern genutzt.
Bitte nehmen Sie sich doch ca. 10 Minuten Zeit, um den Fragebogen zu beantworten. Der Fragebogen ist anonymisiert und lässt keine Rückverfolgung zu.
Berater_innen/Mitarbeitende aus Beratungsstellen klicken bitte hier: https://www.umfrageonline.com/s/erreichbarkeit-beratung
Der Link für die Umfrage von "Betroffenen" ist https://www.umfrageonline.com/s/jobcenter-erreichbarkeit
Wir bitten um Weiterverbreitung und rege Nutzung!


3. Neue Regelbedarfe im SGB II/SGB XII
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Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe:

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020
RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro)
RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro)
RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro)
(Veränderung gegenüber 2019 in Klammern)
Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der  Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durch gewunken, beim Bundesrat ist dies auch wahrscheinlich.
Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht, eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt.
Auch vergessen ist anscheinend die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014, diese seien "grade noch verfassungskonform", und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweißgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich im Bundesrat im November keine Rolle mehr spielen.
Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden.
Altersrentner*innen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige, die dauerhaft von den SGB II/SGB XII - Leistungen leben müssen, brauchen noch mehr, weil diese in der Regel nicht mehr hinzuverdienen können.
 
Hier nun die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/RBSFV-2020.pdf


4. Hubertus Heil plant neue Arbeitsmarktreform und will die 96zigste SGB II-Änderung
 
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Genaueres ist aber noch nicht bekannt. Ein Arbeitspapier liegt der interessierten Öffentlichkeit noch nicht vor. Es gibt lediglich ein paar Interviews von Herrn Heil, so in der WAZ: https://www.waz.de/politik/hartz-iv-kindergeld-diese-arbeitsmarktreformen-plant-heil-id227139835.html
Eine ganz gute Zusammenfassung unter https://www.hartziv.org/news/20190920-arbeitsminister-plant-hartz-iv-reform.html

Kurze Bemerkung:  Herr Heil fordert die Reform der Sanktionen, wie Abschaffung der Sanktionen bezüglich der KdU sowie der verschärften bei den U 25’ern. Dazu nur die Bemerkung: diese Punkte wird das BVerfG Herrn Heil und den anderen AGENDA 2010 Befürwortern sowieso um die Ohren hauen. Herr Heil, da muss noch ein bisschen mehr kommen, zB. höhere Regelbedarfe, besonders im SGB XII, ein umfassendes Reformpaket der KdU, was zum Ergebnis haben muss, dass insbesondere bei der Anmietung von Wohnungen die KdU in tatsächlicher Höhe und „unangemessene“ KdU in Kommunen mit engsten Wohnungsmarkt nicht nur für zwei Jahre übernommen werden. Insbesondere ein deutlich höherer Mindestlohn von über 12 EUR netto. Was sonst noch sinnvoll, zweckmäßig ist, wird  aus unserer Umfrage zu den Sanktionen mehr  als deutlich (ich habe diese Ihnen persönlich bei der Verhandlung beim BVerfG gegeben), sonst gibt es diese hier:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/

Auch spannend wäre bei der „Arbeitsmarktreform“ kritische Stimmen einfließen zu lassen, bevor Fakten durch den ersten Referentenentwurf geschaffen wurden.
   
5. SOZIALRECHT-JUSTAMENT beschäftigt sich mit dem Inkasso-Service Recklinghausen in Bezug auf Rückforderungen von Kindergeld
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In der September-Ausgabe beschäftigt sich Bernd Eckardt mit der Tätigkeit des zentralen Forderungseinzugs der Bundesagentur für Arbeit (»Inkasso-Service« in Recklinghausen) im Bereich der Rückforderungen von Kindergeld. Hierbei geht die Behörde wesentlich strikter vor als im Bereich des Forderungseinzugs im SGB II, der Thema der letzten Ausgabe bildete. Besondere Brisanz erhalten Rückforderungen von Kindergeld immer dann, wenn das Kindergeld zuvor vom Jobcenter voll angerechnet worden ist. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf das zugeflossene Kindergeld angerechnet werden, auch wenn es zurückgefordert wird. Alles Nähere und was in Einzelfällen gemacht werden kann, finden Sie im beiliegenden September-Heft
Zudem vertritt der Inkasso-Service eine strikte rigide Position. Rückforderungen werden durchgesetzt, obwohl die ursprüngliche Zahlung de facto aufgrund der Anrechnung durch das Jobcenter an den Steuerstaat selbst ging, der das Kindergeld gewährt hat. Ratenvereinbarungen werden vom Inkasso-Service konsequent abgelehnt, negative Ermessenentscheidungen mit Textbausteinen »begründet« und für BürgerInnen unverständliche Bescheide verschickt. Säumniszuschläge werden in immenser Höhe erhoben. Der Inkasso-Service folgt hier weitgehend den Dienstanweisungen des Bundeszentralamt für Steuern… Mehr dazu und ein paar Tipps, was zumindest manchmal noch getan werden kann.

http://sozialrecht-justament.de/data/documents/9-2019_Sozialrecht_Justament.pdf


6. Umfrage zu Polizeigewalt
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Vor ungefähr einem Jahr hatte ich hier Werbung für eine Umfrage zu Polizeigewalt gemacht. Jetzt wurde von der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ein erster Zwischenbericht zu rechtswidriger Polizeigewalt vorgelegt. Dieser hat durchaus beträchtliche mediale Resonanz gefunden, so z.B. hier: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-studie-tausende-menschen-berichten-von-ihren-erfahrungen-a-1286381.html
Ich möchte jetzt, ohne eine Wertung zu treffen, auf den Bericht der RUB verweisen:   https://kviapol.rub.de/index.php/inhalte/zwischenbericht

7. Seminar: Till Koch - Abrechnen im Sozialrecht nach RVG
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In Kooperation führt der Kollege Till Koch führt die Fortbildung "Abrechnen im Sozialrecht nach RVG" durch. Neben der eigentlichen Mandantenvertretung ist die Abrechnung nach RVG ein eigenes Fach- und häufig leider auch Kampfgebiet, weswegen eine intensive Diskussion und Schulung in dem Bereich von zentraler Bedeutung ist.

Die Schulung richtet sich an RAe und findet am 13. Dezember 2019 in Wuppertal  statt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare-anderer/
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     07./08. Okt.          in Wuppertal (noch 01 Platz frei)
-     28./29. Okt.          in Berlin (noch 01 Platz frei)
-     04./05. Nov.          in Wuppertal
-     18./19. Nov.          in Frankfurt
-     20./21. Nov.           in Augsburg
-     25./26. Nov.           in Stuttgart   
-     02./03. Dez.            in Hamburg   
-     09./10. Dez.            in Berlin                          
-     18./19. Dez.            in Erfurt
-     27./28. Jan. 2020   in München                
-     17./18. Feb. 2020  in Dresden      
-     24./25. Feb. 2020   in Zwickau 
-     16./17. März 2020  in Saarbrücken 
-     18./19. März 2020  in Leipzig   
                             
 Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


8.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-   16./17. Dez. 2019        in Frankfurt  
-   
29./30. Jan. 2020       in Wuppertal                          

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai 2020         in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020      in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  30. Okt.            in Stuttgart 
-  10. Jan. 2020   in Wuppertal        
20. März 2020   in Leipzig       

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   31. Okt.   in Stuttgart 
-   22. Nov.  in Wuppertal       
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    06. Dez.   in Wuppertal   
-    10. März 2020       in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     20. Februar 2020             in Erfurt     
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de


14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

- 19. Februar 2020      in Erfurt                          
- 13. März 2020           in Wuppertal  
   


wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 



15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildung:

-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé



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