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Thomé Newsletter 35/2016 vom 13.11.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Der Newsletter zu folgenden Themen:

1.   Regelbedarfsermittlungsgesetz: Ausschussempfehlung vom Bundesrat übernommen
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Zur Diskussion um das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG): der  Bundesrat ist der Ausschussempfehlung  mit Drucksache vom 4.11.2016 weitgehend gefolgt. Der Beschluss des Bundesrates jetzt auch im Netz: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/541-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier nochmal der Fahrplan zum RBEG:
 1. Lesung:         21. Oktober
 Ausschuss         9. November vermutlich Anhörungsbeschluss
 Anhörung         28. November
 2./3. Lesung     30. November

Katja Kipping hat dazu die  bisher unveröffentlichte EVS - Auswertung für die unteren 20 Prozent veröffentlicht. Mehr dazu mit der Auswertung hier: http://www.katja-kipping.de/de/article/1158.evs-auswertung-f%C3%BCr-regelbedarfsermittlung.html



2.     19.11.2016: Demo in Düsseldorf Demo "Wir wollen hier bleiben!" gegen die Wohnsitzauflage 
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Im Sommer 2016 beschloss die Bundesregierung das neue Integrationsgesetz. Zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Wohnsitzauflage. Diese Wohnsitzauflage zwingt anerkannte Flüchtlinge in dem Bundesland zu bleiben, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben. Das Problem dabei ist, dass das Gesetz im August 2016 in Kraft getreten ist, aber rückwirkend bis zum 01.01.2016 angewendet werden soll.
Die Wohnsitzauflage des sogenannten "Integrationsgesetzes" verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht und führt zu untragbaren Härten.
Gegen die rückwirkende Umsetzung einerseits und die Pläne der Landesregierung, eine Wohnsitzauflage auch innerhalb des Landes einzuführen, hegt sich weiterhin Widerstand.

Für die Betroffenen bedeutet dies: Deren Familien werden wieder auseinandergerissen, es zwingt viele Menschen, in jene Städte zurück zu gehen, die sie auch wegen rassistischer Übergriffe und gesellschaftlicher Ausgrenzung verlassen haben.

Die Europäischen Menschenrechte garantieren jedem Menschen, sich innerhalb eines Landes frei zu bewegen und den Ort an dem man leben möchte frei zu wählen.

Hier ist solidarisches Handeln gefragt, refugees welcome bedeutet auch, sich für die Flüchtlinge und deren sozialen und unmittelbaren Rechte einzusetzen und sie zu verteidigen. Ich möchte daher alle Leser*innen und Organisationen auffordern, diese Demo zu unterstützen und teilzunehmen.
Hintergrund: https://treffpunktasyl.wordpress.com/
3.     BVerfG: Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren Vorlage für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde müsse der Beschwerdeführer konkret darlegen, inwiefern ihn das Gesetz bereits unmittelbar, selbst und gegenwärtig in Grundrechten verletze. Eine bloß formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde sei mangels hinreichender Begründung unzulässig (Beschluss vom 04.10.2016, Az.: 1 BvR 1704/16).
Mehr unter: http://tinyurl.com/j7hzlnz

4.      Unterhaltsvorschuss Änderungen ab 2017
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Zum 1.1.2017 soll das UVG grundlegend geändert werden. Es soll die derzeitige Höchstbezugsdauer des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten entfristet und das Höchstbezugsalter des Kindes von zwölf auf 18 Jahre angehoben werden. Zusätzlich sollen die Beträge marginal angehoben werden und zwar um 7 und 9 EUR
Für das Jahr 2017 wird es eine Anhebung des Mindestunterhalts und damit auch des Unterhaltsvorschusses wie folgt geben:
-        Kinder im Alter von 0-5 Jahren 152 €
-        Kinder im Alter von 6-18 Jahren 203 €
Siehe dazu:  https://www.bundestag.de/presse/hib/201610/-/476262
Allerdings versucht der Städtetag quer zu schießen: http://tinyurl.com/hwwrttl

5.      Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten
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Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yellow Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.
Damit aber hat Yellow Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts. Weiterlesen → http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/stromanbieter-muss-kunden-verschiedene-zahlmoeglichkeiten-anbieten/#more-12388


6.      Bernd Eckhardt: Kurzinfo
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Der Kollege gibt jetzt unregelmäßig neben dem Sozialrecht-Justament Kurzmitteilungen raus, so seine erste vom Okt. 2016 zu zwei Themen: Zur Kindergeldanrechnung bei Kindern, die bei ihren Großeltern leben und ungedeckten Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden, die in einem Internat/ Wohnheim untergebracht sind
Mehr dazu hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Kurzmitteilung-Oktober-2016_1.pdf


7.    Infoveranstaltung dieDatenschützer Rhein Main am 14. Nov. in Offenbach
 JC Chef Schulze-Boeing  kneift jetzt
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Im letzten Newsletter hatte ich auf die als Podiumsdiskussion geplante Veranstaltung zwischen  dieDatenschützer Rhein Main mit dem JC Offenbach Chef Schulze-Boeing  hingewiesen. Herr Schulze-Boeing  ist durchaus bekannt dafür, dass er gerne Klartext redet. Nachdem die Veranstaltung bundesweit bekannt geworden ist und er auch zuvor zugesagt hatte, gibt es plötzlich Terminschwierigkeiten. Gegenüber der Lokalzeitung machte er aber für seine Absage inhaltliche Gründe geltend. Mit anderen Worten: Herr Schulze-Boeing kneift jetzt. 

Mehr zu Veranstaltung und zur Absage hier: http://tinyurl.com/hk9pcx8


8.      NSU-Anschlag von 2001: War der Bombenleger in der Kölner Probsteigasse ein V-Mann?
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Dann möchte ich auf einen umfassenden Telepolis  Artikel hinweisen, in dem sich mit der Frage beschäftigt wird, ob das NSU Attentat ggf. von einem Verfassungsschutz V-Mann durchgeführt wurde.  Hier handelt es sich um ein staatspolitisch relevantes Thema inwieweit deutsche Sicherheitsbehörden und ihre V-Leute in Sprengstoffanschläge und die Attentate der NSU verwickelt sind: https://www.heise.de/tp/features/NSU-Anschlag-von-2001-War-der-Bombenleger-in-der-Koelner-Probsteigasse-ein-V-Mann-3464462.html
Siehe dazu auch: http://www.vorwaerts.de/artikel/nsu-ausschuss-blinde-flecken-verfassungsschuetzer und  http://www.terz.org/texte/texte_150708/nsu.html

8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-   am 09./10. Jan. in Berlin
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am 18./19. Jan. in Frankfurt
-   
am 30./31. Jan. in Wuppertal
-   am 13./14. Feb. in Stuttgart   
-   
am 20./21. Feb. in Dresden
-   
am 22./23. Feb. in Hamburg 
-   am 20./21. März in Leipzig
-   am 27./28. März in Wuppertal 
-   am 03./04. April  in München
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.    SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10.     Fortbildungen zum sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ am 21. Nov. in Wuppertal
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Weil an der Fortbildung ein sehr hoher Bedarf besteht, habe ich mich kurzfristig entschlossen diese nunmehr nochmal (noch sind 4 Plätze frei)
-    am 21. Nov. in Wuppertal anzubieten.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11.   SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet

-   am 22. Nov. in Wuppertal
-   am 26. April  in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

-  am 29./30. März  in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13.   SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 17. Nov.   in Leipzig
- am 20. April  in Wuppertal    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ===========================================================
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt
- am 21. April  in Wuppertal

 Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr

- am 27. April  in Hamburg an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M und am 3./4. April in Wuppertal
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé

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