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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 31/2018 vom 25.08.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1. Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist
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Das zweite Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen ist seit dem 02.August 2016 beim BVerfG anhängig. Eigentlich wollte das BVerfG darüber schon letztes Jahr entscheiden, hat aber dann wegen anderer Verfahren dafür keine Zeit gefunden. Zuletzt mit Datum vom 24.05.2018 teilte das BVerfG mit:
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt an, das vorgenannte Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht derzeit noch nicht fest“.
Getan hat sich bisher nichts, das Verfahren ist weiterhin an 22. Stelle anhängig: https://tinyurl.com/y9668383
Was aber passiert ist, dass sich bei der Politik etwas bewegt hat. Der deutsche Landkreistag will die Sanktionen “vereinfachen” also die “Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere”. Das bedeutet, das Sondersanktionsregime gegen U25’er aufzugeben, auch Frau Nahles will nun  Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen.
Im Kontext des  BVerfG-Verfahrens läuft in der Politik die Einsicht, dass sich was bewegen muss. Jetzt muss sich nur das BVerfG mal konkret bewegen und sich positionieren.
Vorlagebeschluss SG Gotha: https://tinyurl.com/z8vk5mb
Stellungnahme des Landkreistages: https://tinyurl.com/y7eqsmnj
Zeitartikel zur Nahles Position: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-08/spd-andrea-nahles-hartz-iv

2. LSG Niedersachsen-Bremen: Private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers kein sozialwidriges Verhalten im Sinne des SGB II
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Die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss mit der Folge des Verlusts von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz hat keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung einer Hilfebedürftigkeit und löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters wegen sozialwidrigen Verhaltens aus. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 05.07.2018 -  L 6 AS 80/17. 
Da die Jobcenter sehr gern und vermehrt Kostenersatzansprüche wegen völlig nichtigen Anlässen  geltend machen, ist dieses Urteil ein wichtiger Gegenpol: Hier zum Angucken: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201652   

3. OLG Köln bejaht wirksame Zustellung von Gerichtspost an Obdachlosen in Wärmestube
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Was so manches Jobcenter nicht hinbekommt oder rechtswidrig verweigert, ist für das OLG Köln kein Problem:  Gerichtspost kann einem Obdachlosen in der Wärmestube wirksam zugestellt werden, selbst wenn diese keine Übernachtungsmöglichkeit bietet. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln in dem Revisionsverfahren eines 38-jährigen Aacheners entschieden. In dem Beschluss vom 12.06.2018 weisen die Richter darauf hin, dass nach den Zustellungsvorschriften der räumliche Lebensmittelpunkt entscheidend sei, der sich auch in einer Wärmestube ohne Übernachtungsmöglichkeit befinden könne OLG Köln, Beschl. v. 12.06.2018 - 1 RVs 107/18
Mehr dazu: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/16_07_2018_/index.php

4. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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 Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
 Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de    melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.

5. Abfrage zur Überprüfung des Verzeichnisses zu KdU – und Erstattungsrichtlinien
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Tacheles veröffentlicht seit über einem Jahrzehnt die Richtlinien zu KdU, der Erstausstattung und BuT. Ich möchte alle NewsletterleserInnen bitten diese auf Aktualität zu prüfen. Wenn ihr aktuellere habt oder auf der Webseite des JC’s diese zum Download angeboten werden, übersendet uns diese bitte. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit, weil wir das nicht bundesweit zwei, drei Mal jährlich abfragen können.
Die Richtlinien gibt es hier: https://tinyurl.com/y7t2c9vh
Bitte prüft die Daten auf Aktualität und wenn ihr aktuellere Werte habt, übersendet die bitte!

6. Arbeitshilfe "Die Ausbildungsduldung - Praxistipps und Hintergründe" aktualisiert
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Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe erläutert die einzelnen Voraussetzungen genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung. Zwar richten sich unsere Arbeitshilfen in erste Linie an die Beratungspraxis selbst, aber die Erfahrung zeigt, dass sie weite Kreise ziehen und immer noch viel Unwissenheit darüber herrscht, wer bei Rückfragen helfen kann. So sind z.B. den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern  die Jugendmigrationsdienste, die sog. Bleiberechtsnetzwerke oder aber Patenschafts- und Ehrenamtsprogramme nicht unbedingt bekannt. Daher haben wir die 2. Auflage der Arbeitshilfe um eine entsprechende Rubrik „Ansprechpartner/-innen“ ergänzt. Diese ist keineswegs als abschließend zu verstehen, sondern lediglich der Versuch, die Kenntnis über die verschiedenen engagierten Akteure zu erweitern
Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://tinyurl.com/ycnph4m4    
7.  Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal
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Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen: der Verein Tacheles bietet  eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.
Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.
Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.
Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtliche) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

 8.       Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
-     10./11. Sept.     in Berlin
-     25./26. Sept.     in Hamburg
-     01./02. Okt.      in Stuttgart
-     22./23. Okt.      in Wuppertal
-     25./26. Okt.      in Augsburg
-     05./06.  Nov.     in Freiburg
-     15./16. Nov.      in Leipzig               
-     20./21. Nov.      in Hamburg                 
-     03./04. Dez.      in Frankfurt   
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de       

 9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Ich biete dieses Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es
-   07. - 21. Sept.         in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt
-    12./13. Nov.     in Wuppertal 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
-          Fortbildung zum SGB I am 24. Sept. in Hamburg
-          Fortbildung zum SGB X am 23.  Nov. in Hamburg
-          Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden


Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. Oktober        in Frankfurt
-       30. Oktober        in Wuppertal  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     27. Sept.         in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de   

14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt
-     22. Nov.    in Hamburg 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
-        am 05. Okt.    in Wuppertal   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  


17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1   
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé   

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