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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 30/2017 vom 28.08.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.


Dieser zu folgenden Themen:

1. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
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Das BVerfG hat letzte Woche eine grundlegend wichtige Entscheidung getroffen. Bisher haben die Sozialgerichte, allen voran das LSG NRW in Eilverfahren, einen Anordnungsgrund zur Übernahme von geschuldeten Unterkunftskosten abgelehnt, wenn nicht vom Vermieter eine Räumungsklage eingelegt wurde.
Das BVerfG hat klargestellt, dass ein Anordnungsgrund besteht, wenn "relevante Nachteile" drohen, dies sind "nicht nur eine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit", sondern "auch möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben". Daher muss bei der Prüfung des Anordnungsgrundes berücksichtigt werden, "welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Beschwerdeführer gehabt hätte".


Unter "negativen Folgen" sind beispielsweise zu verstehen: Kosten, die durch fristlose oder ordentliche Kündigung, Anwaltseinschaltung entstehen, aber auch keine saubere Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Mahngebühren, Ab- und Anschaltkosten für Energie ....


Die BVerfG Entscheidung wird auch an anderen Punkten Auswirkungen auf die sozialrechtliche Praxis der Miet- und Energieschuldenübernahme nach § 22 Abs. 7 SGB II / § 36 SGB XII haben. So wurde bisher von den Leistungsträgern z.T. gesagt, ein Darlehen werde nur übernommen wenn die Räumungsklage schon eingelegt oder der Strom schon abgestellt wurde, dies wird auch nicht mehr haltbar sein.


Auch lässt die jetzige BVerfG - Entscheidung erahnen, dass das BVerfG bei Vorlageverfahren wegen Sanktionen eine klare Position zu den Sanktionen in die Unterkunftskosten einnimmt.


Ich bin einfach mal begeistert, Wohnen ist Menschenrecht, das wurde durch die Entscheidung ein Stück weit konkretisiert und die - aus meiner Sicht, nicht vertretbare Rechtsprechung der NRW Sozialgerichte, aber auch anderer,  endlich in Schranken gewiesen.


http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html


Hier die BVerfG Entscheidung im Original: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/BVerfG_zu_Anordnungsgrund_1_BvR_1910_12.pdf





2. Neue Weisung der BA
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Die BA hat neue Dienstanweisungen § 5, 7, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II herausgegeben.
Hier eine BA Zusammenfassung zu den Änderungen in § 7 SGB II: http://tinyurl.com/yb6fwcmd

Und hier zu: §§ 5, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II: http://tinyurl.com/y7ojvs6s

Die Weisungen sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/




3. Zur Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR
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Erste Infos dazu gab es ja im vorletzten Newsletter. Berücksichtigt werden nicht nur Kindererziehungszeiten, sondern das Vorhandensein von Kindern, Stief- und Adoptivkindern überhaupt. Und dies sowohl bei der Mutter als auch beim Vater.


In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kassen hier falsch beraten und auch falsch entscheiden.


Weiterhin werden Anträge von über 55-Jährigen ohne weitere Prüfungen (fast immer rechtswidrig) abgelehnt.


Claudia Mehlhorn und Klaus Rohsmöller haben daher ihre Infos dazu überarbeitet und um einen Musterwiderspruch für über 55-Jährige ergänzt.


Dazu auch Infos, dass die Kasse überhaupt tätig werden muss. Beide Unterlagen gibt es hier:

Inhaltliche Zusammenfassung und MusterWiderspruch: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/KV_Infos_28.8.17_m._Muster_WS.pdf
Die KV muss tätig werden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Die_Kasse_muss_taetig_werden.pdf


4. VG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein
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Auch ein nach dem „Unionsbürgerausschlussgesetz“ vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossener bulgarischer Obdachloser hat Anspruch auf einen Platz in einer Notunterkunft.
Ein bulgarischer Obdachloser hat sein Unterbringungsrecht gegen die Stadt München beim Verwaltungsgericht München erfolgreich eingeklagt, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.


Mehr dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein


5. Seminarraum in Berlin gesucht
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So jetzt habe ich wieder mal ein Seminarraumproblem in Berlin. Ich möchte im nächsten Jahr das ein oder andere Seminar in Berlin durchführen. Mein jetziger Raumanbieter kann mir aber seinen Raum nicht mehr anbieten. Ich suche daher wieder mal einen schönen, Seminarraum, für 20 Leute an Tischen, in zentraler Lage in Berlin, mit mind. zwei Toiletten, nicht zu laut und bezahlbar. Der Raum wird immer für tagsüber (10 – 17 Uhr) benötigt. Wer da Hinweise, möglichst mit Daten zu AnsprechpartnerInnen geben kann, möge sich bitte an mich unter info@harald-thome.de wenden.   


 


6. Effektiv arbeiten im Sozialrecht
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In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

-      am  01. Dezember in Wuppertal

statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de


7. Linksunten.Indymedia-Verbot ist willkürliche Zensur

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Das nun vollzogene Verbot von einem linken Medium in Deutschland steht im Rahmen der angekündigten Repressionen von CDU/CSU/SPD/AFD/NPD gegen linke Strukturen.
Nicht nur linke Zentren wie die Rote Flora in Hamburg sollen kriminalisiert werden. Der Schlag gegen Indymedia gehört dazu. Dabei musste erst ein Verein konstruiert werden, um dann gegen ihn vorzugehen. Indymedia wurde 1999 von Globalisierungskritikern gegründet und verfügt weltweit über regionale Ableger.
Kritik an herrschenden Verhältnissen ist nötiger denn je, sei es Hartz IV, Zusammenarbeit von Sicherheitsorganen und Nazis, Rassismus, Kooperation mit dem Erdoganregime, Rüstung, TTIP, unsinnige G20-Gipfel, um nur ein paar Punkte zu nennen.
Zudem dürfte das Verbot juristisch sehr zweifelhaft sein, hier die folgende Einschätzung: http://blog.wawzyniak.de/plattform-und-vereinsverbot/

Zur Einschätzung dazu: https://www.heise.de/tp/features/Wir-sind-alle-Indymedia-wir-sind-alle-linksunten-3813246.html
Indymedia ist eine wichtige Plattform im Kampf gegen Nazis und Rassisten und der Kooperation der  Sicherheitsbehörden mit diesen.  Dazu mal folgender Text: http://tinyurl.com/y9h2ffd8


Abschließend schließe ich mich Ulla Jelpke dazu an: http://www.ulla-jelpke.de/2017/08/indymedia-verbot-ist-willkuerliche-zensur/


Aktuell kommt heraus, dass Innenminister de Maizière ein sehr taktisches Verhältnis zur Wahrheit hat, er hat die Falschmeldung lancieren lassen, dass bei der Razzia gegen Indymedia Waffen gefunden seien, „so wie das bei dem Personenkreis üblich ist“. Nur jetzt wird deutlich, dass diese Aussage nicht stimmt:


http://www.fr.de/politik/linksunten-indymedia-kritik-an-de-maiziere-nach-indymedia-verbot-a-1340374


Das Indymedia ist wichtig, ich möchte ausdrücklich meine Solidarität mit linksunten.Indymedia zum Ausdruck bringen.


 


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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 Dann möchte auf meine letzten Grundlagenseminare 2017 hinweisen, diese finden statt:


-      am  27./28. Nov.  in Berlin
-      am 11./12. Dez.    in Wuppertal 
-      am 20./21. Dez.    in Leipzig     


In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.


Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de   


 


9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es


- am 19. - 23. März 2018     in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018      in Hamburg
- am 17. - 21. Sept.  2018    in Wuppertal  


Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de


 


10. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger 
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet


-        am 08. Sept.        in Wuppertal 


statt.


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


 


11.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.


Sie findet statt


-        am 16./17. Okt.   in Augsburg
-        am 06./07. Nov.  in Dresden
-        am 18./19. Dez.   in Berlin   


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


 


12.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II 
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:


-        am 23. Nov.    in Hannover
 -       am 04. Dez.    in Wuppertal  


Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 



13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.


 Sie findet statt


-        am 15. Nov.   in Stuttgart
-        am 05. Dez.   in Wuppertal  


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  


 


14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste ========================================================
Diese Fortbildung biete ich


-        am 23. Okt.    in Wuppertal


wieder an.  


Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


 


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung biete ich


-        am 24. Okt.  in Wuppertal 
-        am 24. Nov. in Hannover  


wieder an.  


Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


 


16.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. Nov. in Wuppertal und am 13./14. Nov. in Leipzig ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.


Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.


Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht


So das war es dann.


Mit kollegialen und freundlichen Grüßen

Harald Thomé


 

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