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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 29/2020 vom 24.08.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1.   Kampagne zu digitalen Endgeräten aktualisiert/es wird zum Unterstützen und Mitmachen aufgefordert
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Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass wir unsere Kampagne zu den digitalen  Endgeräten aktualisiert haben.

Die Schule hat in den meisten Bundesländern wieder begonnen, es ist zu erwarten, dass es coronabedingt immer wieder  zu teilweisen Schulschließungen kommen wird, zudem wird immer mehr auf digitales Lernen gesetzt. Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden den Schulen irgendwann, vielleicht zum Jahresende, digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.

Die SchülerInnen und Schüler brauchen aber jetzt digitale Endgeräte und solange diese nicht durch das DigitalPakts zur Verfügung gestellt werden, sind sie sozialrechtlicher Bedarf.

Um diesen zu untermauen haben wir unsere Kampagne aktualisiert, sie auf  SGB II/SGB XII, AsylbLG und Jugendhilfeleistungen erweitert.

Wir haben die Anträge aktualisiert, eigene Bescheinigungen für die Schule erstellt und, falls diese von der Schule nicht ausgefüllt wird, eine selbst zu erstellende „Eigene Digitale Endgeräte Notwendigkeitsbescheinigung“ erarbeitet.

Die Texte dazu sind hier zu finden, Grundsatztext und Infos: https://t1p.de/6i91
Zur Übersichtlichkeit haben wir einen zweiten Text geschrieben: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“, mit Musteranträgen, Formularen, den gibt es hier: https://t1p.de/12dv

Wir wünschen uns, dass Verbände und Organisationen diese Kampagne offensiv öffentlich unterstützen und zu der Kampagne aufrufen und Leistungsbeziehende ermutigen sollen mitzumachen.

Im Text zu unserer Kampagne sagen wir gleichzeitig, was notwendig ist: Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlichen Bedarf anzuerkennen und diese als Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem. §§ 28ff SGB II, §§ 34 ff SGB XII sowie §§ 6b BKGG) gesetzlich zu garantieren. Derweilen sind die Bedarfe auf sozialrechtlichen Wege über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II und später über das DigitalPaktet sicherzustellen. Grundsätzlich bedarf es aber eines klar geregelten Rechtsanspruchs auf digitale Endgeräte.
  


2.   Urteil des BVerfG zu EU-BürgerInnen: SGB-II-Leistungen für unverheiratete Unionsbürger*innen mit gemeinsamen Kindern, analoge Anwendung von § 28 AufenthG
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Juli 2020 (1 BvR 1094/20) eine sehr wichtige Entscheidung zur Frage des SGB-II-Leistungsausschlusses von nicht-verheirateten unionsangehörigen Elternteilen mit gemeinsamen Kindern getroffen: Es hat eine ablehnende Eil-Entscheidung des LSG Hessen kassiert und mit deutlichen Hinweisen an das Gericht zurückverwiesen. In einem Verfahren zur Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das LSG Hessen hatte das BVerfG in einem Beschluss vom 4. Oktober 2019 (1 BvR 1710/18) bereits mit ganz ähnlicher Begründung positiv entschieden.

Im Ergebnis heißt das wohl: In derartigen „Patchwork-Konstellationen“ müssen künftig Leistungen auch an die*den nicht-erwerbstätigen Partner*in erbracht werden, ein Leistungsausschluss ist unterm Strich nicht mehr zulässig.

Näheres in einer Mail von Claudius Voigt vom 19.08.2020: https://t1p.de/xjgz


3. Regelbedarfe 2021 beschlossen: mit den Regelbedarfen wird die Armut fortgeschrieben

Die Bundesregierung meldet: “Regelsätze steigen zum 1. Januar 2021. Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 439 Euro im Monat – sieben Euro mehr als bisher. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Mehr dazu mit Gesetztest und Stellungnahmen unter
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/regelbedarfsermittlungsgesetz-2020.html

Besonders lesenswert finde ich die Stellungnahme das DPWV, hier wird die
Methode der Kleinrechnung  sehr gut herausgearbeitet, Download hier: https://t1p.de/6be1
Sehr schön ist dieses Twitter Video, in dem  das BMAS_Bund  sich durch völlige Ignoranz entlarvt und die Aussage trifft, wer Hartz IV – Leistungen beziehe, sei gar nicht arm. Hier zum Nachhören: https://twitter.com/i/status/1296880887502700544 Um es nochmal zu sagen: es bedarf bedarfsdeckender Regelsätze, diese müssen mind. 600 € für alleinstehende Personen betragen, für alte, kranke, behinderte und alleinerziehende  Menschen bedarf es noch höherer Leistungen.
4.  Urteil LSG Sachsen: Behörde hat Zugang von Meldeaufforderung nachzuweisen
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In einem sehr schönen und klaren Urteil hat das LSG Sachsen (Urt. v. 28.5.20 - L 3 AS 64/18) klargestellt: wird der Zugang eines Schreibens von einer Behörde bestritten, muss die Behörde den Zugang beweisen, dies gilt auch dann,  wenn Darstellungen des Klägers nicht in jedem Falle der Wahrheit entsprechen. Das LSG bezieht sich natürlich auf § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB X.
Hier die Entscheidung: https://t1p.de/xf9i



5.  Sozialrecht Aktuell  SOZIALRECHT-JUSTAMENT August 2020
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Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe sind sozialgerichtliche Entscheidungen des Jahres 2020 zu den »Bedarfen für Unterkunft und Heizung« im SGB II. In einer Vorbemerkung zum Thema wird mit Fakten nachvollziehbar unterlegt, dass der derzeitige Zustand der Übernahme von Bedarfen der Unterkunft und Heizung auch sozialpolitisch vollkommen unbefriedigend ist. Ausführlich wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zur Übernahme von Nachforderungen bei Betriebskostenabrechnungen für nicht mehr bewohnte Wohnungen dargestellt. Auf das »Heizölurteil« des BSG wird auf Seite 10 kurz eingegangen. Darüber hinaus werden weitere Entscheidungen aus dem Jahr 2020 (zur Warmwasserpauschale, zum Sicherheitsaufschlag zur Wohngeldtabelle, wenn diese als »Mietobergrenze« Verwendung findet und zur Frage, unterwelchen Umständen eine Wohnung als bewohnt gilt) dargestellt.  Hier zum Download: https://t1p.de/1et5





6.    Stefan Sell: BVerfG zu Containern
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Stefan Sell hat sich mit dem Urteil des BVerfG zum Containern auseinandergesetzt und viele berechtigte kritische Fragen gestellt.
Auch Lebensmittel im Müllcontainer können strafrechtlich geschütztes Eigentum sein, wenn der Gesetzgeber es so will. Das Bundesverfassungsgericht zum „Containern“ und die eigentlich relevante Frage in einer Wegwerfgesellschaft
https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/08/19/das-bundesverfassungsgericht-zum-containern/#more-10636



7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:   

-   07./08. Sept. 2020          als Online-Seminar 
-   21./22. Sept. 2020          als Online-Seminar   
-   02./03. Nov. 2020           als Online-Seminar 
-   23./24. Nov. 2020           als Online-Seminar 
-   07./08. Dez. 2020           als Online-Seminar 


Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in diesem Jahr noch ein  SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
-   14. - 18. Sept. 2020   als Online-Seminar 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de            
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar  durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 -  16./17./18. Nov.2020   als Online-Seminar 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

10.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
 Diese Fortbildung biete ich an:
-   23. Sept. 2020      als Online-Seminar   
-   16. Dez. 2020       als Online-Seminar                
            
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de        
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

11. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
 - Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am

-   26. Okt. 2020      als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
-   06. Nov.2020       als Online-Seminar 
-   25. Nov. 2020      als Online-Seminar
-   17. Dez. 2020      als Online-Seminar 
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de       
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-  04. Dez.  2020       als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de
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13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am 
-    27. Okt. 2020      als Online-Seminar 
-    14. Dez.  2020    als Online-Seminar 
statt.     
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
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14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB I
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       30. Okt. 2020        als Online-Seminar 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-  30. Sept. 2020   als Online-Seminar 
-  15. Dez.  2020   als Online-Seminar 
an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
-     14. Nov. 2020     als Online-Seminar 
an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
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17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildungen finden statt:
-   12./13.10.2020   in Leipzig
-   09./10.11.2020   in Frankfurt/M
Das Präsenzseminar Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
 -   ­11.11.2020     in Frankfurt/M
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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