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Thomé Newsletter 28/2018 vom 29.07.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit für einen neuen Newsletter. 

Der Newsletter zu folgenden Themen:
1.       Wohnkosten im SGB II örtlich, regional und bundesweit
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Die KdU sind eines der größten Probleme im SGB II/SGB XII. Im SGB II und im SGB XII werden Wohnkosten, die tatsächlich angefallen sind, nur übernommen, soweit sie als angemessen von den Sozialleistungsträgern bewertet werden. Kosten, die darüber liegen, müssen die Betroffenen aus den Regelleistungen finanzieren, sofern sie keine billigere Wohnung finden.
Die Eigenfinanzierungen belaufen sich im Jahr 2016 auf fast 600 Mio. Euro. Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der BR wieviel % pro JC nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt das Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen.
Es ist sogleich Handlungsaufforderungen für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien vor Ort, konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU vor Ort einzufordern.

Hier geht es zur Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902536.pdf
Die Antwort der BR: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
Hier eine Auswertung, was aus der Anfrage auszulesen ist: https://tinyurl.com/y7xua2ao



2.       Vorschläge der Nationalen Armutskonferenz zur Überwindung von Stromsperren
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„Stromschulden und Stromsperren sind in Deutschland ein großes Problem, kein Randphänomen. Bei 328.000 Kunden wurde 2016 die Stromversorgung wegen nicht gezahlter Rechnungen tatsächlich unterbrochen. Die Sperrungen resultierten aus insgesamt 6,6 Mio. Unterbrechungsandrohungen, von denen ca. 1,2 Mio. in einen Unterbrechungsauftrag mündeten. Die relativ hohe Zahl der Unterbrechungsandrohungen zeigt, dass sehr viele Haushalte Zahlungsprobleme haben. Oft ist Einkommensarmut der Grund. (…) Die Hälfte der abgesperrten Haushalte sind SGNB II/SGB XII- BezieherInnen. (NL Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018). (---) Energieschulden als allgemeines gesellschaftliches Problem können nicht allein durch Hilfen vor Ort vermieden werden. Im Kontext einer sozialpolitischen Rahmensetzung ist es erforderlich, die bisherigen Aktivitäten der beteiligten Akteure durch strukturelle Veränderungen im Sozialrecht zu ergänzen. Der Sozialstaat muss als eine der möglichen politischen Maßnahmen im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Versorgung dieser Haushalte mit Energie sicherstellen, die dem Kriterium der Menschenwürde entspricht.“
Quelle und zu den Vorschlägen: https://tinyurl.com/ybp3frv3

3.       Kirchenasyl soll zum 01.08.2018 drastisch verschärft werden
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Die Süddeutsche Zeitung hat am 22.07.2018, mit dem Artikel "Neue Regeln, neuer Streit"
(https://www.sueddeutsche.de/politik/kirchenasyl-neue-regeln-neuer-streit-1.4064937)
auf die aktuellen Verschärfungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) gegenüber dem Kirchenasyl hingewiesen. Diese sollen
ab dem 01.08.2018 gelten.

Die Verschärfung sieht vor, dass künftig nahezu alle Kirchenasyle in
sogenannten Dublin-Fällen nicht mehr sechs, sondern 18 Monate dauern
werden. Dies führt bei den Menschen, denen das Kirchenasyl ein letzter
Schutzraum ist, zu einer massiven Verschlechterung ihrer persönlichen
Situation und stellt eine zusätzliche Hürde für Engagierte in den
Kirchenasyl gewährenden Kirchengemeinden dar.

Aus diesem Grund haben bundesweit zahlreiche Aktive aus der
Kirchenasylbewegung, sowie auch prominente VertreterInnen aus der Kultur
wie Konstantin Wecker, BAP-Sänger Wolfgang Niedecken, Autor Frank
Schätzing und Publizistin und Schriftstellerin Tanja Dückers die
Erklärung "Kirchenasyl bleibt notwendige Solidaritätspraxis" veröffentlicht.
In der Erklärung heißt es u.a. „ Die Kirchen und alle, die Solidarität
mit den Geflüchteten praktizieren und sich für die Menschenrechte stark
machen, müssen nun in der Öffentlichkeit ihre Stimme für das Kirchenasyl
erheben!"
Die PM gibt es hier: https://tinyurl.com/y8fd2q5e
  
Eine Zusammenfassung der Verschärfungen gibt es hier, der Erlass des BMI liegt noch nicht vor:
https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/07/180717_Formale_Anforderungen_Kirchenasyl_BAMF_endg.pdf


4.       U 25’er: Dokumentation - Abgehängt oder verschwunden?
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In einer Fachtagung ging es darum, die Lebenssituation junger Menschen in Zeiten schwerer Erreichbarkeit über unsere Sozialsysteme zu erörtern und konzeptionelle Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Förderung zu beleuchten. Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt in Münster und aus der Begleitstudie zum Bundespilotprogramm RESPEKT waren hier sehr aufschlussreich und der Überblick über den politischen Werdegang des neuen § 16h SGB II gab Orientierung über die politische Förderabsicht. Anhand ausgewählter Praxisbeispiele wurden Erfahrungen mit unterschiedlichen Förderansätzen vorgestellt. Im Fokus stand dabei die Frage, wie es mit Hilfe der Jugendhilfe, insbesondere der Jugendsozialarbeit, und der Jobcenter gelingen kann, eine gesellschaftliche Integration dieser schwer zu erreichenden jungen Menschen erfolgreich zu unterstützen. Die Dokumentation des DPWV gibt es hier: https://tinyurl.com/y74fumdo

5.    Mindestlohn ist oft unter dem Hartz IV – Satz
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Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/3415) auf eine Kleine Anfrage (19/2761) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 8,84 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.444 Euro.


Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 416 Euro dürften der Berechnung zufolge "die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro im Monat betragen", damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe.
Nur der Knackpunkt ist, die Mieten sind für Alleinstehende meist teurer.
Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums.
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/-/564670

Extrakt: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2365/236560.html

Dazu auch beim labournet:

http://www.labournet.de/politik/alltag/entlohnung/mindestlohn/mindestlohn_all/hohe-mieten-wenn-der-mindestlohn-nicht-zum-leben-reicht/
(Das Meiste einer Mail von Norbert Herrmann, Bochum entnommen)


6.       Pressemitteilung der LAG Wohlfahrtsverbände NRW  positioniert pro Sozialticket
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Vor Beginn der Haushaltsberatungen in NRW warnt die Freie Wohlfahrtspflege die Landesregierung vor Kürzungen bei den Zuschüssen zum Sozialticket.
Die PM der LAG  Wohlfahrtspflege NRW gibt es hier: https://tinyurl.com/y73stk5n

7.       Die gegenwärtige Politik der Unmenschlichkeit trifft auf Protest, ein gesellschaftlicher Konsens ist möglich!
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Die folgenden Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Kommentare und Kampagnen sind eine Darstellung von Gegentrends und -meinungen zu der derzeitigen unmenschlichen Politik der  Bundesregierung und auf europäischer Ebene und sollen den Glauben an Humanität und Solidarität wieder befeuern. Wir wollen sie hier sammeln, um daran zu erinnern und darauf aufmerksam zu machen, dass der momentane Trend nicht dem gesellschaftlichen Konsens entspricht.

Erfahrung von uns in Wuppertal dazu: zur Demo für Seebrücke und Seenotrettung am letzten Samstag sind rund 600 Menschen auf die Straße gegangen. Und das trotz Urlaubszeit und sehr kurzfristiger Organisation der Demo innerhalb einer Woche. Das war klasse und muss und sollte fortgesetzt werden. 

Worüber reden wir hier eigentlich? Menschen ertrinken gerade zu Tausenden vor unseren Augen und die öffentliche „Diskussion“ darüber ist teilweise an Zynismus nicht mehr zu überbieten.
Seenotrettung ist eine menschenrechtliche und völkerrechtliche Verpflichtung. Durch zahlreiche seerechtliche Abkommen haben sich die Staaten verpflichtet, Menschen in Seenot zu retten und sie in sichere Häfen zu bringen. Flüchtlingsboote auf dem Weg nach Europa abzufangen und nach Nordafrika zurückzubringen, steht im Widerspruch zum Völkerrecht.

Ich möchte die Newsletter Leserinnen und Leser auffordern: stellt euch gegen die blau/braune reaktionäre Formierung der Gesellschaft, lasst uns für Menschrechte eintreten im Inneren und im Äußeren und auch vor den europäischen Grenzen!

Dazu mehr hier: Aktionen gegen die Unmenschlichkeit - Die Europäische Flüchtlingspolitik und Seehofers Masterplan sind kein gesellschaftlicher Konsens! Details, Hintergrund, Aktionen: https://www.nds-fluerat.org/aktionen/kampagnen/aktionen-gegen-die-unmenschlichkeit/b
Und mal rausgepickt ein Beitrag von der Seebrücke Bonn: http://www.grundrechtekomitee.de/node/945


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 
 -    13./14. Aug.      in Hannover
 -    15./16. Aug.      in Erfurt (ein Platz noch frei)
-     03./04.  Sept.    in Wuppertal  (ein Platz noch frei)           
-     10./11. Sept.     in Berlin 
-     25./26. Sept.     in Hamburg
-     01./02. Okt.      in Stuttgart
-     22./23. Okt.      in Wuppertal
-     25./26. Okt.      in Augsburg
-     05./06.  Nov.     in Freiburg                
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
 Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de      


9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018 
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Ich biete dieses Jahr noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
-   27. - 31. Aug.          in Hamburg
 -  07. - 21. Sept.         in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  


10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. 
Sie findet statt
-    08./09.  Aug.     in Koblenz       (ein Platz noch frei)
-    20./21. Aug.      in Dresden 
-     12./13. Nov.     in Wuppertal 
 Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

 11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis 
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
 Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
 -          24.  Sept.           in Hamburg 
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
-         23.  Nov.               in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de    

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II 
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        08. Oktober        in Frankfurt 
-       30. Oktober           in Wuppertal  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

 13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien 
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
 -     27. Sept.         in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  

14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste 
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 Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt
 wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


 16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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  Diese Fortbildung biete ich
 -        am 05. Okt.    in Wuppertal   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
  
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
 Diese finden statt:
-          am   9./10. Oktober      in Stuttgart
 -          am 13./14. November  in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  


18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 
  So das war es dann.
 Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé  

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