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Thomé Newsletter 27.11.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt
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In meinem letzten Newsletter hatte ich von einem Schreiben der Bundesregierung berichtet, indem das Recht auf Beistand bestätigt wird, leider habe ich aber die falsche Url angegeben gehabt, dies möchte ich hiermit korrigieren und die Richtige weitergeben: http://www.harald-thome.de/media/files/Recht_auf_Beistand-12.11.2013.pdf



2. Schwarz/Rote Koalition: Aufruf am die SPD Mitglieder dem Koalitionsvertrag nicht zuzustimmen
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Der Koalitionsvertrag ist fertig und wird nun der Öffentlichkeit vorgestellt und verkauft. Ich möchte mir daher diesen an ein paar Punkten vornehmen und darauf eingehe, was da drin steht und welche Folgen das hat. Den Koalitionsvertrag gibt es hier zu lesen: http://www.spiegel.de/media/media-32776.pdf

+++ Umsetzung der „Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt“ (S. 66).
Die „Rechtsvereinfachungen“ stellen für SGB II – Bezieher weitgehend einen Horrorkatalog da, sie beinhalten einen weiteren massiven Abbau sozialer Grundrechte und Leistungskürzungen.

+++ Mindestlohnregelung
Ein Mindestlohn von 8,50 EUR (brutto) ist ein Einkommen kurz oberhalb von Hartz IV. Davon kann keiner leben und bedeutet die dauerhafte Zementierung von Armutslöhnen. Jede Debatte über Löhne kann erst ab 10 EUR beginnen!

+ Bundesweiter Mindestlohn faktisch erst 2017. Bis dahin soll es eine Reihe von Ausnahmen geben. Zb für „ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden“ (was meinse denn damit) soll der Mindestlohn nicht gelten (S. 68).

+ Die Union hatte in den Verhandlungen auf Ausnahmeregelungen für Zeitungsausträger, Schüler, Praktikanten, Rentner und Langzeitarbeitslose gedrängt. Diese Regelungen sind zwar aus dem endgültigen Koalitionsvertrag draußen, mit Sicherheit wird aber versucht durch Ausnahmeregelungen sie faktisch wieder durchzusetzen. Das hier von SPD elementarer Widerstand geleistet wird, damit ist von einer SPD und Regierungsverantwortung nicht zu rechnen.

+ »Tarifeinheit«
Unter diesem Stichwort soll das Streikrecht der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. Der Sinn dieser von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Konzernvertretern heftig geforderten Neuregelung ist klar: Sie wollen in Ruhe produzieren lassen und Profite einfahren. Die Großgewerkschaften sollen sich nicht durch kleinere Spartenorganisationen unter Druck gesetzt sehen, mehr für ihre Klientel herauszuholen. Mehr dazu hier: http://www.labournet.de/politik/gw/tarifpolitik/tarifdebatte/tarifeinheit/gemeinsame-interessen-koalition-will-tarifeinheit/?cat=6757


+ Flüchtingspolitik/Freizügigkeit für Unionsbürger/ Vorratsdatenspeicherung/ andere Überwachungsgesetze geplant
Die bevorstehende große Koalition will verstärkte Initiativen gegen »unerwünschte« Zuwanderer in die Europäische Union unternehmen und neue Überwachungsgesetze einführen, näheres dazu von Ulla Jelpke unter: http://www.jungewelt.de/2013/11-28/035.php

Das nur mal als Stichpunkte zum Koalitionsvertrag. Alleine diese Stichpunkte versprechen nichts Gutes. Ich kann daher nur alle SPD-Mitglieder aufrufen in der Mitgliederbefragung dem Vertrag nicht zuzustimmen!


3. Kritischer Diskurs zum Urteil des LSG NRW zu Bulgaren und Rumänen
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Bernd Eckhardt beginnt in seiner Sondernummer von "sozialrecht justament" einen kritischen Diskurs zum „Rumänenurteil“ des LSG NRW. Er führt aus, dass das Urteil vom LSG ziemlich gefährlich werden kann. Mehr dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-3-2013.pdf
Und ein Artikel in der Taz dazu: http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/


4. Zielsteuerung SGB II für das Jahr 2014
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Das kann ohne Kommentar von mir hier nachgelesen werden: http://www.harald-thome.de/media/files/Gemeinsames_Planungsdokumente_Zielsteuerung_2014_SGBII.pdf


5. Neue FH’s zu § 43 SGB II
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Die BA hat wieder mal neue fachliche Hinweise zu § 43 SGB II /Aufrechnung wegen Ersatz- und Erstattungsansprüchen rausgegeben. Hier ist wesentlich, dass Sie sagen, bei einer 30 % Aufrechnung sei Schluss. Auch sei wenn Sanktioniert wird und gleichzeitig aufgerechnet wird, von Amtswegen die Aufrechnung in der Zeit der Sanktion auszusetzen. Das ist absolut zu begrüßen. Es ist aber darum zu ergänzen, dass nie und in keinen Fall die 30 % unterschritten werden dürfen, auch nicht in der Addition von Aufrechnung, freiwilligen Verzicht auf Leistungen um Zwecke des Abstotterns von Behördenansprüchen, sei es nun gegenüber dem JC oder gegenüber der von ihm beauftragten Regionaldirektion/Stadtkasse. Die FH gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html


6. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 22./23. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Feb. in Rostock, am 26./27. Feb. in Stuttgart, am 20./21. März in Berlin und am 27./28. März in Frankfurt
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 22./23. Jan. in Wuppertal, 20./21. Feb. in Rostock 26./27. Feb. in Stuttgart, am 20./21. März in Berlin, am 27./28. März in Frankfurt und am 16./17. April in Hamburg statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


7. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


8. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 18. Feb. in Berlin und 04. März in Leipzig
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 18. Februar in Berlin und am 04. März in Leipzig an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II–Berechnung – Bescheide verstehen lernen und prüfen am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal
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In der zweitägigen Fortbildung, die ich am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal anbiete, wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


10. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 07. März in Wuppertal
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Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten biete ich ab 2014 als regelmäßige Fortbildung diese Fachfortbildung an. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. Feb. 2014 in Berlin
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung Anfang 2014 in Berlin Mitte an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

13. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 5. Feb. 2014 in Berlin
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Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II sowie der Rechtsprechung zur WAV-Berlin und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1


So, das war es mal wieder für heute, viel Spaß beim Lesen und nehmt die Mahnung mit der gezielt geschürten rassistischen Stimmung ernst!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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