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Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit für einen neuen Newsletter. 
Vorab aber noch eine Korrektur: in meinem letzten Newsletter hatte ich für NRW von einer Weisung berichtet, in der die Aufhebung der "gemeindescharfen" Wohnsitzauflage bei Frauenhausaufenthalt vorgenommen wurde, da hat der Link nicht funktioniert, den richtigen jetzt hier: http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Wohnsitzauflage/2018-5_Wohnsitzauflage_Frauenhaus.pdf
Der Newsletter zu folgenden Themen:


1. Stromsperren in Hartz IV- Haushalten / Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher
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Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so dir Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901604.pdf

Abschlussbemerkung:  normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss.

Dazu nochmal eine Studie der Verbraucherzentrale NRW, die zu dem Ergebnis kommt, dass der SGB II – Regelbedarf zu wenig Geld für Haushaltsenergie enthält. Dies zeigt eine Berechnung aus dem Landesprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale NRW.
Dies wird in der Untersuchung an verschieden Haushaltstypen berechnet und aufgezeigt.
Die Studie gibt es hier zur Einsicht: https://tinyurl.com/ya5unoad


2. Vielen Arbeitslosen fehlt das Geld für Essen
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Laut einer Auswertung der EU-Statistik SILC haben Arbeitslose in Deutschland oft zu wenig Geld, um sich Essen zu kaufen. 30% der Erwerbslosen hierzulande – 837.000 Personen – hatten demnach im Jahr 2016 Schwierigkeiten,  jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu bezahlen. In der Gesamtbevölkerung lag der Anteil bei 7,1%. Die Zahlen gehen aus einer Sonderauswertung der SILC-Umfrage durch das Statistische Bundesamt hervor, die der Passauer Neuen Presse vorliegt.
Laut der Umfrage leiden Erwerbslose an weiteren Entbehrungen: 18,4%, das sind 519.000 Personen, gaben an, ihnen habe das Geld gefehlt, ihre Wohnung angemessen zu heizen, heißt es weiter.
Mehr dazu gibt es hier:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-06/armut-arbeitslose-essen-mahlzeit-geld


3. Armut trotz Erwerbstätigkeit
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Es gibt mehr erwerbstätige Arme als Arbeitslose Menschen in Deutschland
Erwerbstätigkeit muss vor Armut und Grundsicherungsbezug schützen. Es ist ein Armutszeugnis, dass in unserem reichen Land über eine Million Erwerbstätige Arbeitslosengeld II beziehen müssen und vermutlich weitere 1 bis 2 Millionen einen Anspruch darauf haben. Wir müssen dafür sorgen, dass Erwerbstätige nicht auf Hartz IV angewiesen sind: Durch Eindämmung prekärer Beschäftigung, durch einen höheren Mindestlohn und durch eine neue Garantie des Existenzminimums jenseits von Hartz IV, damit auch Selbständige und Teilzeiterwerbstätige besser vor Armut geschützt werden. Da häufig Erwerbstätige mit Kindern betroffen sind, ist darüber hinaus eine Kindergrundsicherung notwendig.  So richtig Wolfgang Strengmann-Kuhn Grünen MdB, mit einer kleinen Anfrage und Auswertung derselben: http://www.strengmann-kuhn.de/parlament/auswertungen/es-gibt-mehr-erwerbstaetige-arme-als-arbeitslose-menschen-in-deutschland.html  



4. Interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II „Das A-Z des wichtigen Grundes“
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Die BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne von § 10 SGB II  unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann. Die Weisung „Das A-Z des wichtigen Grundes“ gibt es hier: https://tinyurl.com/ybdmlzdh


5. Am 16.07.2018 von 12:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr / Demo vor dem Bundesverfassungsgericht
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Am Montag den 16.07.2018 treffen sich bekannte Hartz IV - Aktivisten, Demonstranten und Politiker in Karlsruhe direkt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen eine Bittschrift an die Richter / oder deren Vertreter übergeben.
Sie wollen ein Zeichen setzen, dass das Verfahren zu den Hartz IV - Sanktionen nicht länger aufschoben werden darf.
Details zu der Aktion hier: https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-demo-am-bundesverfassungsgericht


6.
Basiskonto: Erste Urteile wegen zu hoher Kontogebühren
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Im Juni 2016 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ein Zahlungskonto gesetzlich verankert. Bereits kurz nach der Einführung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle. Der vzbv hat mit seinen Klagen nun für erste Rechtsprechung zu Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigten, wie unsicher die Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist. Mehr dazu hier:
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2018/basiskonto-erste-urteile-wegen-zu-hoher-kontogebuehren/#more-14802


7. NSU Urteil: Kein Schlussstrich ziehen
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Es war ein historisches Urteil, das letzte Woche im NSU-Prozess gesprochen wurde: Nach fünf Verhandlungsjahren muss Beate Zschäpe nun lebenslang ins Gefängnis, die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Holger G. erhalten Gefängnisstrafen von zehn beziehungsweise drei Jahren, für André E. fällt die Strafe von zweieinhalb Jahren milde aus. Damit kriegt er weniger als ein wegen Flaschenwurf verurteilter Demonstranten beim G 20 – Gipfel in Hamburg.
Ein Ende des Prozesses bedeutet jedoch noch lange kein Ende des Rechtsextremismus denn es geht darum, die gesellschaftlichen und staatlichen Bedingungen, die den NSU möglich machten, bestehen fort. Der Prozess ist zu Ende, jetzt ist die Zeit des Handelns.

Dazu: http://www.belltower.news/artikel/keinschlussstrich-demonstrationen-nach-der-urteilsverk%C3%BCndung-13965
und http://www.labournet.de/interventionen/antifa/nazis/nsu/aktionen-am-tag-x-das-ende-ist-absehbar-nicht-des-nsu-sondern-der-nsu-prozesse/

 8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 

-     13./14. Aug.      in Hannover
-     15./16. Aug.      in Erfurt
-     10./11. Sept.      in Berlin   
-     25./26. Sept.      in Hamburg
-     01./02. Okt.       in Stuttgart
-     22./23. Okt.       in Wuppertal 
-     25./26. Okt.       in Augsburg              
-     29./30.  Okt.      in Leipzig          
-     05./06.  Nov.     in Freiburg                
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     


9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Ich biete dieses Jahr noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
-   27. - 31. Aug.          in Hamburg
-   07. - 21. Sept.          in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-      20./21. Aug.         in Dresden  
-      12./13. Nov. 
       in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
-           07.  Sept.           in Wuppertal
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 24.  Sept.           in Hamburg 
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
-         23.  Nov.               in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        08. Oktober        in Frankfurt
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-     14. Sept.         in Wuppertal
-     27. Sept.         in Hamburg
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de 
 
14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de   



15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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 Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt 
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de



16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-       
am 05. Okt.    in Wuppertal   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:
-          am   9./10. Oktober      in Stuttgart
-          am 13./14. November  in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé  

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