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Thomé Newsletter 20/2026 vom 14.06.2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Der 12. Juni: Ein dunkler Tag für Europa / GEAS-Reform beschlossen

Ab dem 12. Juni ist das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland und EU-weit in Kraft getreten. Damit werden die umfassendsten Änderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam. Kurzfristig werden heute noch weitere Verschärfungen im Bundestag beschlossen.

Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte Geflüchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, ein gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die Fortführung des Bundesprogramms „Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“.

Zentraler Teil der Reform ist die Einführung besonderer Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen, für deren Dauer bestimmte Personen als nicht eingereist gelten und de facto inhaftiert werden können. Solche Verfahren werden auch in Deutschland an Flug- und Seehäfen durchgeführt. Darüber hinaus werden beschleunigte Verfahren für bestimmte Gruppen eingeführt, die durch knappe Fristen für Behörden und Gerichte sowohl die Verfahrensqualität als auch den Rechtsschutz beschneiden. Verordnungen für Krisensituationen oder die Instrumentalisierung Geflüchteter erlauben ein weiteres Absenken von Standards.

Pari zur GEAS-Reform: https://t1p.de/ddbo3

Kommentar von Robert Nestler in der taz: Das neue GEAS und der Abbau von Grund- und Menschenrechten gehen uns alle etwas an. Link: https://t1p.de/087yh

 

 

2. Im Fahrwasser der GEAS-Reform plant die Koalition plant Arbeitsverbote, unbefristete Lagerpflicht und Einreisesperren

Die Bundesregierung setzt ihren Kurs der Integrationsverhinderung, Entrechtung und Isolation von Menschen fort: Kurzfristig hat die Regierungskoalition Änderungsvorschläge zur GEAS-Umsetzung vorgelegt, die schon am Freitag verabschiedet werden sollen, wie Thomas Hohlfeld von der Linksfraktion mitgeteilt hat. Darin sollen an mehreren Stellen im Aufenthalts- und Asylgesetz Verweise auf die neuen EU-weiten „Sicheren Herkunftsstaaten“ ergänzt werden. Dies hat zur Folge, dass auch diese künftig

  • der unbefristeten Wohnpflichtin Landeslagern,
  • Arbeitsverbotenund
  • Einreise- und Aufenthaltsverboten

unterworfen sein werden.

Mehr dazu: https://t1p.de/ujeu4


3. Verfahren zu den Stromsperren kommen wieder zu den Amtsgerichten

In meinem Newsletter vom 17/2026 hatte ich Alarm geschlagen, dass der Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt wurde und dass faktisch der Verlust von Rechtsschutz droht. Nähere Infos: https://t1p.de/g4vhs

Diese Regelung wurde nun rückgängig gemacht. Beschlossen wurde dies in einem sogenannten „Omnibus-Verfahren“ – einem Verfahren, das manchmal eingesetzt wird, um kleinere Gesetzesänderungen schnell durch den Bundestag zu bringen. Die Rückabwicklung wurde konkret im Gesetz zur Reform der Anerkennung von Vaterschaften verankert.

Diese Rücküberweisung an die Amtsgerichte wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt wirksam, d. h. voraussichtlich irgendwann im Juli.

Infos dazu in der LTO: https://t1p.de/t0psj

Bundestagsveröffentlichung: https://t1p.de/p4xr5


4. Geplante Gesetzesänderungen und Verschärfungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“

Ich möchte den Blick auf die geplanten Rechtsänderungen im „Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung“ lenken. Siehe: https://t1p.de/okjnu . Im SGB II sind hier einige drastische Verschärfungen geplant, so unter anderem:


Für nichterwerbsfähige Personen, die sich länger als vier Wochen im Ausland aufhalten, entfällt der Leistungsanspruch bis zur nachgewiesenen Rückkehr (Art. 1 Nr. 1, S. 7).

Kurzbewertung: Hier geht es um Kinder unter 15 Jahren, die in den Sommerferien im Ausland sind. Diese unterlagen bisher noch nicht der Residenzpflicht Erwerbsfähiger. Damit soll klargestellt werden, dass ihre Leistungen sowie ihr Unterkunftskosten- und Krankenkassenanteil ebenfalls gekürzt werden – und das sogar ohne Härtefallklausel.

Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als zwölf Wochen im Ausland wird vermutet, dass die betroffene Person ab dem 85. Tag keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in der Bundesrepublik Deutschland hat (Art. 1 Nr. 4, S. 8).

Kurzbewertung: Hiermit erfolgt eine Beweislastumkehr. Laut Begründung werden „zeitaufwändige Ermittlungen und Feststellungen der Verwaltung zur Erreichbarkeit bzw. zum Aufenthaltsort durch die vereinfachte Regelung entbehrlich“. Es ist davon auszugehen, dass die Regelung allen voran eine Rolle bei EU-Bürgern mit temporärem Heimataufenthalt und Drittstaatlern spielen wird.  

Gesamtbewertung nach kurzer Durchsicht: Die beiden genannten Punkte im SGB II sind klassisch rassistische, diskriminierende Regelungen. Es ist doch völlig egal, ob Kinder, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (müssen), länger als vier Wochen in den Sommerferien im Urlaub sind. Das erinnert an die gezielten Kampagnen von Meldeaufforderungen gegen EU-Bürgerinnen in den Sommerferien, um so Ortsabwesenheiten festzustellen.

Andererseits sind auch einige sinnvolle Regelungen enthalten, die tatsächlich das Verwaltungsverfahren entbürokratisieren. Wenn da nicht solche Regelungen wären, die rassistisch motiviert sind und im Kern das Leben für EU-Bürger schwer machen sollen.



5. Festsetzung der Regelleistungen auf Armutsniveau

Auch ab 2027 gilt: Der Regelsatz beruht auf Haushalten, die sich kein ausreichendes Essen leisten können. Die realen Kosten von Schulmaterial sind der Bundesregierung egal.

 

Die Regelsätze in der Grundsicherung (noch: Bürgergeld), der Altersgrundsicherung und der Sozialhilfe werden gerade neu berechnet, basierend auf einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber wesentliche Vorentscheidungen sind schon lange getroffen, vor allem für den Auftrag des Sozialministeriums ans Statistische Bundesamt. Dazu  hat die Linke im Bundestag ein paar Fragen gestellt. Einige Ergebnisse:

 

Fragen zu den „Referenzhaushalten“ – also zu den Einkommensgruppen, an deren Ausgaben sich die Regelsätze orientieren werden – beantwortet die Bundesregierung gar nicht. Angeblich laufen dazu noch regierungsinterne Abstimmungen laufen. Das ist Unsinn, weil die Fragen nur abgeschlossene Vorentscheidungen betreffen und objektive, der Bundesregierung vorliegende Zahlen. Die Linke hat die unzureichende Beantwortung angemahnt und um eine Ergänzung gebeten.

Ich kann mir die Nicht-Beantwortung nicht erklären, weil das Sozialministerium das Verfahren online erläutert (https://t1p.de/gbhn1) und dieselben Referenzgruppen wie bei den letzten Malen zu erwarten sind. Ich hoffe, dass das Sozialministerium einfach nur eine linke Oppositionspartei ärgern wollte – und nicht auch Berechnungen für abgesenkte Referenzgruppen mit noch geringeren Ausgaben in Auftrag gegeben hat. Eine aktuelle Äußerung vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, wonach der Regelsatz wegen der stagnierenden Wirtschaft vorerst nicht steigen könne (Münchner Merkur vom, 23.5.2026, https://t1p.de/rh0r8 ) lässt befürchten, dass mit weiteren Rechentricks die normale  inflationsbedingte Erhöhung vermieden werden soll. Aber Jens Spahn ist weder Sozialminister noch wirklich tonangebend in der Koalition.

 

Wenn man davon ausgeht, dass dieselben Einkommensgruppen wie bei den letzten Malen herangezogen werden, dann werden die Regelsätze, die voraussichtlich ab Januar 2027 gelten, wieder auf Haushalten beruhen, von denen sich jeder vierte kein ausreichendes Essen leisten kann. Dass der Ernährungsanteil an der Regelsatz-Berechnung nicht für gesunde Ernährung ausreicht, ist angesichts dieser Systematik keine Überraschung. Die Bundesregierung stört das nicht, sondern will weiter Gleichstellung im Mangel betreiben. Oder wie es die Bundesregierung selbst so schön ausdrückt: „Die Regelbedarfe in der Existenzsicherung stellen […] ein Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte in Deutschland dar.“ (https://t1p.de/8hxcd )

Wenn Eltern in der Grundsicherung ihre Kinder so ernähren wollen, dass sie sicher gesund groß werden, müssen sie laut Bundesregierung selber umschichten – und das, obwohl aus dem Regelsatz ohnehin schon ein großer Teil herausgestrichen wird.

 

Die Bundesregierung möchte auch gar nicht wissen, wie viel das Schulmaterial für Schulkinder wirklich kostet. Die gesetzlichen Beträge dafür sind aus der Luft gegriffen, und die Bundesregierung will das nicht ändern – vermutlich, weil sie weiß, dass sich sonst eine enorme Lücke bei Schulbedarfen zeigen würde.

 

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung“: BT-Drs. 21/6151, https://t1p.de/pue99

 

Die taz berichtete darüber: https://t1p.de/qzjhi

(Aus Newsletter von Ulrike Müller, Parlamentarisches zu Grundsicherung und Armut - Juni 2026)


6. Europäische Kommission veröffentlicht „Strategie zur Armutsbekämpfung“ und „Empfehlung des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen“
Die Europäische Kommission hat ihr Sozialpaket veröffentlicht, das die Strategie zur Armutsbekämpfung sowie einen Vorschlag für Empfehlungen des Rates zur Ausgrenzung im Wohnungswesen umfasst. Während die Strategie bereits fertiggestellt ist und mehrere zentrale Aktionspunkte umreißt, muss der Rat die Empfehlungen noch offiziell verabschieden, da sie derzeit noch einen Vorschlag der Europäischen Kommission darstellen.
Eurodiaconia hat hierzu eine erste Stellungnahme veröffentlicht.

Die EU will Armut beseitigen – wie lässt sich dieses Ziel einschätzen?  
Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 erstmals eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Armut vorgestellt. Ziel ist es, Armut langfristig zu beseitigen – ein großer Schritt. Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben? Im Interview mit Juliana Wahlgren, Direktorin des European Anti Poverty Network (EAPN) spricht Marcel Kamlesh Singhal, Sprecher der Salzburger Armutskonferenz über die wichtigsten Punkte der Strategie: ihre Stärken, ihre Herausforderungen und zentrale Fragestellungen.
Zum nachlesen: Wie die Strategie wirkt – und welche Herausforderungen noch vor uns liegen.



7. Aufruf: Ministerielle Weisungen/Empfehlungen zur Umsetzung des 13. SGB II-ÄndG bitte übersenden

Ich möchte dazu aufrufen, wer ministerielle Weisungen und / oder Empfehlungen zur Umsetzung der Rechtsänderungen zum Grundsicherungsgesetz hat oder wer die Weisungen der BA zur Abstimmung mit den Ländern im Entwurf  hat, kann und soll mir diese übersenden.

Auf meiner Webseite, gibt es unter: https://t1p.de/buca einen anonymen Download.

 

8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:

  • 24./25. Aug.  2026

  • 31. Aug./ 01. Sept. 2026
  • 28./29. Sept.  2026
  • 12./13. Okt. 2026  

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

 


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis


Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

 

Termine:

  • 22./23. Juli    2026

  • 10./11. Aug.  2026
  • 07./09. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

 

 

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

 

Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.  

Termine:

  • 13./14./15. Juli    2026
  • 21./22./23. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

 

 

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen  Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:

  • 16. Juli    2026
  • 18. Aug.  2026
  • 01. Okt.   2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

 

 

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld  

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:

  • 14. - 18. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu


13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

 

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

 

Termine:

  • 12. Aug.     2026
  • 06. Okt.     2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

 

 

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

 

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

 

Termine:

  • 28. Juli    2026
  • 02. Okt.   2026
  • 23. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

 

 

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

 

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

 

Termine:

  • 27. Juli    2026
  • 24. Sept. 2026
  • 17. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

 

 

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

 

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

 

Termine:

  • 04. Aug.   2026
  • 30. Sept. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

 

 

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

 

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

 

Termine:

  • 29. Juli    2026
  • 04. Sept. 2026
  • 13. Nov.  2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

 

 

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

Termin:

  • 09. Okt. 2026

👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p



19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

 

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

 

Termine:

 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

 

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

 

Termine:

 

21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

 

Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

 

Termine:

 

22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

 

Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

Termine:  

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

 



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