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Thomé Newsletter 20/2017 vom 21.05.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Punkten:

1. Gesetzesvorhaben zur Massenüberwachung und Einsatz von Staatstrojanern
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Auf den letzten Metern der Legislaturperiode will die große Koalition noch die Sicherheitsgesetze verschärfen. Der Polizei soll der Einsatz von Staatstrojanern in vielen Fällen erlaubt werden. Die Regierung will Vorgaben des BVerfG umgehen. Allerdings hat das BVerfG  hohe Hürden für den Eingriff in sogenannte informationstechnische Systeme gesetzt. Die Bundesregierung behilft sich im Falle der Quellen-TKÜ daher mit einem Trick: Sie erklärt in der Gesetzesbegründung, dass es sich beim direkten Abgreifen von verschlüsselten Nachrichten auf einem Smartphone oder einem Computer nicht um einen solchen Eingriff handele.
Dazu mehr: https://tarnkappe.info/in-planung-einsatz-von-staatstrojanern-auch-bei-alltagskriminalitaet/ und https://netzpolitik.org/2017/wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-der-grossen-koalition-zum-massenhaften-einsatz-von-staatstrojanern/


2. Gesetzentwurf zur  "besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"

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Das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" umfasst dabei nicht nur Regelungen zum zwangsweisen Auslesen von Handydaten, zur elektronischen Fußfessel und zur Verschärfung der Abschiebungshaft, sondern auch die Möglichkeit zur Lagerunterbringung aller Asylsuchender für bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen und nun auch eine komplette Neuregelung zur Verhinderung der Beurkundung von so genannten "Scheinvaterschaften". Hierbei werden insbesondere Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsstaaten" sowie alle Geduldeten unter Generalverdacht gestellt, "rechtsmissbräuchliche" Vaterschaftsanerkennungen zu forcieren.
Da es sich um einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf handelt, hier eine Lesehilfe, in der die verschiedenen Änderungsvorschläge in den bislang geltenden Gesetzestext eingearbeitet sind:
http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Gesetzentwurf_Ausreisepflicht/Lesehilfe_Gesetzentwurf.pdf
Dazu noch zwei Infomails von Thomas Hohlfeld, Referent für Migration und Integration bei den Linken, Mail vom 18.5.: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hohlfeld_Info_18.05.2012.pdf  und Mail vom 19.05.: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hohlfeld_Info_v._19.05.2017.pdf
Und eine Zusammenfassung bei Beck.de: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ausreisepflicht-soll-besser-durchgesetzt-werden-koennen

PRO ASYL dazu: „Hau ab – Gesetz“: Gesetzentwurf setzt Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen, die Stellungnahme dazu:  https://www.proasyl.de/pressemitteilung/hau-ab-gesetz-bundestag-entscheidet-ueber-erneute-asylrechtsverschaerfung/

3. BSG  legitimiert behördliche Erpressung zur Mitwirkung an eigener Abschiebung
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Das BSG hat mit Urteil vom 12.05.2017 - - B 7 AY 1/16 R  entschieden, dass wenn ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter nach dem AsylbLG  bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt, dessen Leistungen nach § 1a Nr. 2 AsylbLG auf das "unabweisbar Gebotene" gekürzt werden dürfen. Es ist daher zulässig nur noch Sachleistungen zur Sicherung der physischen Existenz (Unterkunft, Kleidung, Ernährung) zu erbringen, nicht aber Geldleistungen (bis zu 137 Euro monatlich) zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, also etwa Kosten für Telekommunikation oder öffentlichen Nahverkehr oder auch Freizeitaktivitäten (sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum). Diese "unabweisbar Gebotene" sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das BSG.

Genau gegen diese Kürzung auf das "unabweisbar Gebotene"  ist nach verschiedener Ansicht verfassungsrechtlich bedenklich. Eine erste Kritik kommt hier durch:  http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-urteil-b7ay116r-asybewerber-abschiebung-leistungen-kuerzungen-mitwirkungspflicht-absenkung-verfassungskonform/
Inhaltlich hat Ulla Jelpke das auf den Punkt gebracht: Bundessozialgericht legitimiert behördliche Erpressung zur Mitwirkung an eigener Abschiebung, hier: http://www.ulla-jelpke.de/2017/05/bundessozialgericht-legitimiert-behoerdliche-erpressung-zur-mitwirkung-an-eigener-abschiebung/
Dazu auch die Tachelesstellungnahme an das BVerfG, welche sich auch intensiv mit der Kürzung von verfassungsrechtlich garantiertem Existenzminimum beschäftigt:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

4. Offenen Brief von G20-Aktivist_innen aus aller Welt an die Bürger*innen der Hansestadt
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Dann gibt es einen wirklich schön zu lesenden Brief der G20 Aktivisten an die Hamburger Bürger zu den Protesten rund um den G20 Gipfel: https://www.g20hamburg.org/de/content/offenen-brief-von-g20-aktivistinnen-aus-aller-welt-die-buergernnen-der-hansestadt

5. Nazistrukturen in der Bundeswehr
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Abschließend möchte ich noch auf einen sehr guten Artikel zum Thema Nazistrukturen in der Bundeswehr hinweisen. Es geht dabei um die Bundeswehr-Universität als Braune Kaderschmiede und um die Frage das es sich bei dieser offenbar um ein  Netzwerk von potentiellen Rechtsterroristen und »Identitärer Bewegung« handelt.

Weitere Details hier: https://www.jungewelt.de/artikel/311021.braune-kaderschmiede.html

6. Ein – und Austragen im Newsletter
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Noch mal so zur Info: Wer den Newsletter abonnieren möchte kann sich hier bitte selber eintragen:  http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/ . Wer ihn nicht mehr bekommen möchte findet im Fuß der Mail einen Austragelink. Wer den nicht findet, kann das auch hier machen: http://tinyurl.com/hnm3ajt



7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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 Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-        am  21./22. Juni   in Erfurt  
-        am  24./25. Juli    in Berlin
-        am  02./03. Aug.  in Wuppertal
-        am  09./10. Aug.  in Hannover
-        am 17./18. Aug.   in Koblenz  
-        am  21./22. Aug.  in Dresden   
-        am  30./31. Aug.  in Frankfurt
-        am  27./28. Sept. in Hamburg 
In die Fortbildung fließen aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

8.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es
-        vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
 Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

9.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
-        am 14./15. Aug.   in Erfurt
-        am 25./26. Sept.  in Wuppertal
-        am 16./17. Okt.    in Augsburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        am 13. Juni     in Frankfurt
-        am 16. Nov.    in Stuttgart  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien 
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 Sie findet statt
-        15. Nov.   in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  

12 Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich
-        am 23. Okt.    in Wuppertal
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
-        08. Sept.        in Wuppertal 
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
 Diese Fortbildung biete ich
-        am 24. Okt.  in Wuppertal 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

15.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig 
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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