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Thomé Newsletter 19/2019 vom 12.05.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:
1.    Bundessozialgericht verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schulbüchern (und damit weiterer Schulbedarfe)
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 8. Mai die Jobcenter zur Übernahme von Kosten zur Anschaffung von Schulbüchern verurteilt. Das BSG argumentiert: weil die Schulbedarfe in den Regelleistungen evident unzureichend sind, vorliegend  für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent im Monat (nicht Tag) für Bildungsbedarfe, dann bestünde ein zusätzlicher Anspruch auf Bildungsbedarfe auf Zuschussbasis.

Das deckt sich genau mit der Argumentation, auf die Tacheles in seiner „Schulbedarfskampagne“ letztes Jahr schon hingewiesen hat.
Im Klagefall ging es um Schulbücher, in der Praxis geht es aber auch um Kopierkosten, Taschenrechner, PC‘s/Laptop und Tablets und alle kostenintensiveren Bedarfe oder auch um Bildungskosten für Über-25-Jährige.
Details zum Urteil, eine Einschätzung, Musteranträge gibt es hier:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

Dazu noch ein Bericht von Herbert Masslau, der von der Verhandlung berichtet: http://www.herbertmasslau.de/bericht-bsg-8-5-2019.html

Ich rufe dazu auf Schulbedarfe nun offensiv zu beantragen.

Der DPWV hat das Urteil zutreffend als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung kommentiert:
https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/bundessozialgericht-paritaetischer-begruesst-schulbuecher-urteil-und-fordert-unverzuegliche-reformen-fuer/


2. BSG zu Erbfällen
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Im Grunde nichts Neues, aber nochmals zur Klarstellung:
Nach der modifizierten Zuflusstheorie zählt als Einkommen grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, als Vermögen gilt, was er vor Antragstellung bereits hatte, zu berücksichtigen, wobei vom tatsächlichen Zufluss auszugehen ist, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt. Ein solcher rechtlich maßgeblicher Zufluss liegt beim Erbfall vor, weil nach § 1922 Abs 1 BGB mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht. Wenn das Erbe nicht sofort als bereites Mittel zur Verfügung steht, ist es zunächst nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sondern erst mit dem Zufluss (vgl nur BSG vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R).  

Im zu entscheidenden Fall ist der Erbfall vor dem Leistungsbezug eingetreten und der Zufluss des Geldes aus dem Erbe erfolgte deutlich später, aber während einer Phase des SGB  II- Leistungsbezuges. Das Jobcenter wollte das Erbe als Einkommen anrechnen. Das BSG hat entschieden: da zwischen rechtlichen Zufluss und tatsächlichem Zufluss der Leistungsbezug zwischenzeitlich beendet war, sei das Erbe zum Zeitpunkt des Antrags, der zum zweiten Leistungsbezug führte, als schon vorhandenes Vermögen anzusehen.
Terminsbericht des BSG hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_05_08_B_14_AS_15_18_R.html 


3. Elternunterhalt und Schenkung: Wann muss eine Schenkung zurückgefordert werden?
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Eine ganz gute Zusammenfassung zur Thematik: Sozialhilfebedürftigkeit und Schenkungen, bzw. was passiert wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim kommt und die Rente bzw. das Vermögen nicht zur Zahlung der Pflegeheimkosten ausreichen, so dass Sozialhilfe beantragt werden muss. Zur Problematik gab es vom 20.02.2019 - XII ZB 364/18 ein BGH – Urteil, darin hat der  BGH weitere Klarheit in Sachen Elternunterhalt geschaffen.

Bei Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs kann selbst genutztes angemessenes Immobilien-Vermögen nach wie vor verschenkt werden, ohne dass, im Falle einer Inanspruchnahme auf Elternunterhalt, die Schenkung wegen Verarmung des Schenkers zurückzufordern wäre.
Näheres hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/elternunterhalt-und-schenkung-wann-muss-eine-schenkung-zurueckgefordert-werden_155108.html

4. Ausmaß und Auswirkungen der Energiearmut
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Energiearmut ist ein zunehmendes Problem in Deutschland. Dies zeigt sich exemplarisch an der Anzahl der Strom- und Gassperren in deutschen Haushalten. Im Jahr 2017 haben sich die Stromsperren auf insgesamt 330.242 erhöht. Die Anzahl der Gassperren lag im selben Jahr bei knapp 38.000.
Die Fragesteller hatten die Bundesregierung u.a. nach ihrer Definition von Energiearmut gefragt, und welche Maßnahmen sie eingeleitet habe, um die Energiearmut in Deutschland zu verringern.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht u.a hervor, dass die Anzahl der Sperrungen von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in NRW bei knapp 100.000 (konkret 98.177) lag.
Die vollständige Drucksache gibt es hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/088/1908879.pdf


5. Zur Energiearmut passend: Problemanzeige zur Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserbereitung …
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in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe – Lösungsperspektiven –
In der beiliegenden Problemanzeige macht der Deutsche Verein darauf aufmerksam, dass bei der derzeitigen Bemessung des Regelbedarfs der Strombedarf systematisch untererfasst wird und die Pauschale für den Strombedarf die Stromkosten der Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe in vielen Fällen nicht deckt, dass z.T. erhebliche Unterdeckungen festzustellen sind. Das gilt noch ausgeprägter für den Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung.
Sehr viele Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe müssen deshalb an anderer Stelle sparen, um ihre Stromkosten zu decken oder geraten in Zahlungsrückstände bei den Energieversorgern. Seit 2011 erhebt die Bundesnetzagentur Daten zu den Stromsperren in Deutschland. Danach wird jährlich weit über 300.000 Haushalten in Deutschland der Strom für einen bestimmten Zeitraum abgeschaltet. Etwa die Hälfte der Sperrungen wird in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe durchgeführt.
Die Problemanzeige/Empfehlung des DV vom 20.03.2019 gibt es hier: https://tinyurl.com/y5zxlruc

6. Teilhabeleistung  BSG bejaht Ersatz von Unterkunftskosten für BAföG-Empfängerin mit Behinderung als soziale Teilhabeleistung
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Studierende mit Behinderung, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat das Bundessozialgericht am 04.04.2019 entschieden (Az.: B 8 SO 12/17 R). Siehe: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=04.04.2019&Aktenzeichen=B%208%20SO%2012%2F17%20R

7. Jobcenter Offenbach mal wieder übergriffig: Antragsteller*innen werden rechtlich zweifelhafte Einwilligungserklärungen vorgelegt
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Nachdem 2017 das Jobcenter Offenbach schonmal meinte die Datenschutzvorschriften bei ihrer eigenen Verwaltungspraxis nicht einhalten zu müssen und dann vom Landesdatenschutzbeauftragten massiv zurückgefiffen wurden, siehe dazu: https://www.datenschutz-notizen.de/endlich-klarheit-keine-ausweiskopien-im-jobcenter-4517742/ und https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/schlappe-fuers-jobcenter-11671145.html versucht das Jobcenter einen neunen Anlauf und operiert nun mit einer „freiwilligen Verzichtserklärung“.

Den Vorgang haben die Datenschützer Rhein Main nun aufgegriffen: https://ddrm.de/jobcenter-offenbach-antragstellerinnen-werden-rechtlich-zweifelhafte-einwilligungserklaerungen-vorgelegt/
 
8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     27./28. Mai        
in Frankfurt
-     17./18. Juni       
 in Wuppertal  
-     04./05. Aug.      
in Berlin    
-     12./13. Aug.       in Bremen    
-     14./15. Aug.      
in Hamburg    
-     19./20. Aug.      
in Frankfurt     
-     28./29. Aug.
      in Dresden       
-     02./03. Sept.      in Wuppertal
-     18. /19. Sept.     in Stuttgart   
-     11./12. Nov.       in Saarbrücken
-     27./28. Nov.       in Freiburg


Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!


 9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-   22./23. Aug.      in Augsburg     
-   26./27. Aug.      in Erfurt     
-   9./10. Sept.       in Hamburg                           


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. -  24. Mai         in Wuppertal
-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung  + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und  vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich 
-   11. Juni     in Wuppertal   
-   20. Juni   
  in Berlin
-   21. Aug.   
in Frankfurt      
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     19. Juni   in Wuppertal
-     22. Aug.  in Frankfurt      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       am 07. Aug. 2019               in Berlin    
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

- am 08. August 2019               in Berlin   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

-          27./28.05.      in Stuttgart
-          07./08.10.      in Frankfurt/M
-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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