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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 19/2018 vom 13.05.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter. 
Dieser zu folgenden Themen:   
1.    Schließung des Tacheles Diskussionsforums
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Nach 20 Jahren und 2,2 Mio. Beiträgen schließt Tacheles sein Diskussionsforum zum 24.05.2018. Die DS-GVO macht dies ebenso notwendig, wie das Forum neu zu konzeptionieren und aufzustellen.
Es ist geplant, nach ein paar Monaten Pause mit einem neuen Beratungs- und Diskussionsforum neu herauszukommen. Stellungnahme dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2355/



2.    BA versucht ihr Widerspruchs- und Klagedesaster schön zu reden
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Im Jahr 2017 wurden im Rechtsbereich des SGB II rund 639.100 Widersprüche und 111.600 Klagen eingereicht. Das seien 8.800 Widersprüche bzw. 3.400 Klagen weniger als im Jahr 2016, so die BA in ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 11.05.2018. Jetzt wird es lustig: die „Widerspruchs- und Klagequoten seien gering, es seien rein „rechnerisch gegen etwa 2,5 Prozent Widersprüche und „ 0,4 Prozent Klagen".
Wenn man diese BA-PM liest, heißt es weiter: "diese beziehe sich auf die 303 gemeinsamen Einrichtungen", d.h., die Daten der 105 Jobcenter die als zugelassene kommunalen Träger agieren fehlen. Wenn diese dazugerechnet werden, sehen die Daten ganz anders aus, denn dann es rund 800.000 – 900.000 Widersprüche im Jahr 2017 gewesen sein, mit einer ungefähr 45 % Widerspruchserfolgsquote.   

Dieses Desaster versucht die BA mit ihrer Pressemitteilung schön zu reden.

Im Jahr 2016 waren 44,5 Prozent aller Widersprüche bei Hartz IV ganz oder teilweise zugunsten der Leistungsbeziehenden erfolgreich, bei Klagen wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der BA. 

Es dürften wenig Sozialleistungsträger geben, die derart viele fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide erlassen und deshalb eine so hohe Widerspruchserfolgsquote haben.

Hier die PM der BA: https://tinyurl.com/ychoq64a


3.    Sozialrecht Justament: Höhere Mietobergrenzen für Alleinerziehende in der Regel möglich – in bestimmten Fällen auch für andere Haushalte
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Der Kollege Bernd Eckard greift ebenfalls ein letztes Urteil des BSG auf. Die Entscheidung ermöglicht die Übernahme wesentlich höherer Wohnkosten bei Alleinerziehenden mit Kindern durch das Jobcenter. Auch für andere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern kann die Entscheidung große Relevanz haben. Die Entscheidung wirft gleichzeitig einige rechtliche und praktische Fragen auf, die nach meiner Ansicht aber durchaus zum Nutzen der Betroffenen zu lösen sind. Das SJ in der Ausgabe von Mai 2018 gibt es hier: https://tinyurl.com/y9d36pkn


4.    Erlass des BMAS zum Regress bei Verpflichtungserklärungen
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Das BMAS hat mit Datum vom 16.3.2018 einen Erlass zur Frage des Regresses bei Verpflichtungserklärungen  im Kontext von Landesaufnahmeprogrammen herausgegeben. Darin regelt das BMAS: Ansprüche bleiben bestehen, werden aber bis zur höchstrichtertlichen Entscheidung nicht eingetrieben. Widerspruchs- und Klageverfahren werden weiter bearbeitet. Schon gezahlte Erstattungen werden aber nicht rückerstattet - zumindest so lange, bis das erwartete BVerwG anderes befindet.
Den Erlass gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BMAS_Erlass_Verpflichtungserklaerungen.pdf


5. Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen
Der Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen (Stand: 15.03.2018) stellt den Versuch dar, das Asylverfahren sowie die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen je nach Status möglichst verständlich und zusammenhängend darzustellen.

Den Leitfaden gibt es hier:  https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2009/02/Leitfaden_Stand_03_2018.pdf

6. Arbeitshilfe: Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
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Das Thema „Ausbildung“ ist momentan ein zentrales Thema in der Beratung. Der Weg in die Ausbildung und das erfolgreiche Absolvieren dieser ist für viele Geflüchtete noch mit großen Hürden verbunden. Der DPWV hat dazu eine Arbeitshilfe rausgegeben: https://tinyurl.com/yb54lo2x



7.  40.000 Menschen haben gegen das neue Polizeigesetz in München demonstriert
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Nicht nur in Bayern, sondern auch in vielen anderen Bundeländern sollen jetzt neue Polizeigesetzänderungen durchgeführt werden. Dass am 10. Mai so viel Menschen auf die Straße gegangen sind macht Mut. Jetzt wird es Zeit, dass der bayrische Protestfunke überspringt und sich auch in den anderen Bundesländern Massenproteste entwickeln.
Zur Münchner Demo und PAG ein Artikel in Netzpolitik:  https://tinyurl.com/ycowh5ho
Konstantin Wecker ruft zum Widerstand auf: Höchste Zeit, aufzustehen!
https://www.rubikon.news/artikel/das-ende-der-freiheit
Denke, das sollten sich alle zu Herzen nehmen.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 

-     am 16./17. Juli        in Stuttgart
-     am 23./24. Juli        in Bremen
-     am 30./31. Juli        in Berlin
-     am 02./03. Aug.      in Frankfurt    
-     am 06./07. Aug.      in Saarbrücken
-     am 13./14. Aug.      in Hannover
-     am 15./16. Aug.      in Erfurt
-     am 03./04. Sept.      in Wuppertal
-     am 25./26. Sept.      in Hamburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     


9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im diesem Jahr biete noch zwei SGB  II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 27. - 31. Aug.          in Hamburg
- am 17. - 21. Sept.          in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-       08./09. August         in Koblenz    
-       20./21.  August           in Dresden  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de



11.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 21. Juni  in Frankfurt  
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


12. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
-           Am 07.  Sept.            in Wuppertal
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
-          am 31.  Okt.                   in Wuppertal     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de    


13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-       
am 24. Mai       in Stuttgart
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:
-          am 10./11. September in Frankfurt/M,
-          am 9./10. Oktober in Stuttgart
-          am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé






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