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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 19/2017 vom 14.05.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.      Neue Weisungen der BA zum Sanktionsrecht im SGB II
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Die BA hat neue fachliche Hinweise  zum Sanktionsrecht im SGB II herausgegeben, so zu § 31, 31a 31b SGB II, zu § 32 SGB II und zu § 59 SGB II.

Da BA hat eine Reihe von Änderungen eingefügt, eine der wichtigsten dürfte sein, dass bei einer Sanktion, die zum vollständigen Wegfall des KdU-Anteils führt, in einer Mehrpersonen-BG nach den Urteilen des BSG vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R die vollen, ungekürzten KdU auf die verbliebenen BG Mitglieder zu verteilen sind.

Diese gibt es hier zu finden: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
Allerdings, es handelt sich hier um BSG Urteile aus 2013 + 2014 und es ist die Frage zu stellen, warum die BA trotz eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung drei Jahre braucht dieses als verbindlich anzuwendendes Recht auch mal umzusetzen?

 
2.      Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Schonvermögen ("Kleiner Barbetrag") seit 01.04.2017 erhöht!
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Es ist noch nicht so ganz bekannt, dass bei Beratungshilfe und PKH die Schonvermögensgrenzen an die neuen Schonvermögensgrenzen des SGB XII (5.000 EUR pro erwachsene Person + 500 EUR pro unterhaltenes Kind) angepasst wurden. Im Ergebnis führt das zu einer erheblichen Erweiterung des Kreises von Personen, die Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
 Details dazu hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe-schonvermoegen-kleiner-barbetrag-seit-erhoeht_105764.html

3.      LSG BaWü: SGB II für ausländische Familienangehörige auch in den ersten drei Monaten
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Dann will ich auf ein wichtiges Urteil des LSG BaWü hinweisen. Das LSG hat geurteilt, dass ausländische Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem ebenfalls ausländischen Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis nachziehen, auch in den ersten drei Monaten mit Visum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besitzen. Weiteres in einer Rundmail von Claudius Voigt v. 9. Mai: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_09.05.2017.pdf


4.      Unrichtige Daten zu Widersprüchen und Klagen im SGB II
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Die Linke hat eine Anfrage zur Anzahl und Abgang von Widersprüchen und Klagen im SGB II für das Jahr 2016 gemacht. Im Jahr 20126 sollen es 648.000 Widersprüche gewesen und diese sollen lediglich bei 35 % ganz oder teilweise „erfolgreich“ gewesen sein. Üblich ist sonst eine Zahl von um  die 45 % der ganz- oder teilweisen positiven Erledigung. Auch völlig fehlend ist die Rubrik der  „sonstigen Erledigungen“ unter der sich oft eine positive Leistungsgewährung verbirgt.
Hier die Antwort der Bundesregierung zu der Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812193.pdf
Diese Datensätze erscheinen sehr zweifelhaft, es wäre gewiss lohnenswert da nochmal nachzugreifen und solch unsaubere Antworten nicht stehen zu lassen!


5.      Zustände in den Jobcentern
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Die inneren Zustände in den  Jobcentern sind eindeutig mit verantwortlich für eine katastrophale Leistungsgewährung. So hat beispielsweise das Jobcenter Wuppertal kein Problem damit, Erstantragsteller über zwei oder sogar drei Monate ohne Gelder stehen zu lassen. Fallzahlen von 300 Fällen pro Sachbearbeiter sind die Regel, es gibt Postrückstände von bis zu 1000 Rückständen pro Zimmer und es gehen massenweise und regelmäßig eingereichte Unterlagen verloren.
Das sind Indikatoren für völlig „abgesoffene“ Verwaltungsträger. Diese Verwaltungspraxis ist weder für die Leistungsberechtigten, noch für die JC Mitarbeiter tragbar.
Ich möchte auch einmal den Blick auf die Seite der Mitarbeiter und auf die Auswirkungen richten. Bei den Gehältern der JC Mitarbeiter gibt es teilweise Differenzen von bis zu 800 Euro bei gleichem Job, dazu hier ein Vorstoß der BA: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Situation_JC_Mitarbeiter.pdf mit Pressespiegel. Hier eine Studie zu den Arbeitsbedingungen in JCs:  http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Arbeitsbedingungen-in-Jobcentern---Gemeinsame.pdf
Jetzt geht es um die Folgen für die Betroffenen: Zum Beispiel in Wuppertal:  https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=S0FK8D3KzOk
Und noch eine Stellungnahme von Tacheles dazu: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1822/
Zusammengefasst: natürlich müssen sich die Rahmenbedingungen für die JC Mitarbeiter ändern, in dem Laden zu arbeiten macht gewiss keinen Spaß. Aber nicht zum besseren schikanieren der Erwerbslosen, sondern zur menschenwürdigen Leistungsgewährung der existenzsichernden SGB II - Leistungen und zur wirklichen Integration auf den Arbeitsmarkt und nicht zur dauerhaften Integration in oft sinnlose Beschäftigungsprojekte.



6. NSU Tribunal am 17.-21. Mai 2017 in Köln / NSU-Komplex auflösen
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Aus der Ankündigung: Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.
 
Angeklagt werden die Akteur*innen des NSU-Komplex mitsamt ihrer institutionellen Einbettung.
Beklagt werden die Opfer rassistischer Gewalt und das entstandene Leid. Eingeklagt wird das Prinzip einer offenen, durch Migration entstandenen Gesellschaft der Vielen.
Das Tribunal ist partizipativ angelegt: Klage, Forderungen und ein Manifest der Zukunft entstehen gemeinsam mit den Teilnehmenden. Neben dem Bühnenprogramm stoßen Workshops Lernprozesse an und geben Möglichkeit zu Vernetzung und Empowerment.

NSU Tribunal am 17.-21. Mai 2017 in Köln, das Programm liegt jetzt vor: http://www.nsu-tribunal.de/programm/

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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 Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
-        am  21./22. Juni   in Erfurt  
-        am  24./25. Juli    in Berlin
-        am  02./03. Aug.  in Wuppertal
-        am  09./10. Aug.  in Hannover
-        am 17./18. Aug.   in Koblenz  
-        am  21./22. Aug.  in Dresden   
-        am  30./31. Aug.  in Frankfurt
-        am  11./12. Sept.  in Stuttgart
-        am  27./28. Sept.  in Hamburg 
In die Fortbildung fließen aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

8.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es
-        vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
 Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

9.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
-        am 14./15. Aug.   in Erfurt
-        am  25./26. Sept.  in Wuppertal
-        am 16./17. Okt.    in Augsburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        am 13. Juni     in Frankfurt
-        am 24. Aug.    in Leipzig
-        am 16. Nov.    in Stuttgart  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien 
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 Sie findet statt
-        15. Nov.   in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  

12 Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich
-        am 12. Juni     in Frankfurt
-        am 23. Okt.    in Wuppertal
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger  
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
-        08. Sept.        in Wuppertal 
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
 Diese Fortbildung biete ich
-        am 24. Okt.  in Wuppertal 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

15.  Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig 
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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