Newsticker
Thomé Newsletter 18/2026 vom 25.05.2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Asylregelleistungen für zu niedrig und somit Verfassungswidrig, ordnet aber keine Nachzahlung an
Das BVerfG hat mit dem am 22.05.2026 veröffentlichten Beschluss (Beschluss vom 15.04.2026 – 1 BvL 5/21) die AsylbLG-Regelleistungen für geduldete Geflüchtete für den Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019 als verfassungswidrig zu niedrig (15–30 EUR) eingestuft. Nachzahlungen gibt es jedoch nicht, weil nach Auffassung des Gerichts keine evidente Bedarfsunterdeckung vorgelegen habe …
Die Ansparanteile (z. B. für Computer, Fernseher, Hobbygeräte etc.) dürften gestrichen werden, weil innerhalb von 15 Monaten ohnehin keine relevanten Ansparungen zu erzielen gewesen wären. Das Motto des BVerfG: Eine verfassungswidrige Regelung ist für die Betroffenen am Ende offenbar immer noch besser als gar keine Regelung.
Dazu eine hervorragende erste Einschätzung von RA Volker Gerloff: https://t1p.de/pw1wx
Der Beschluss des BVerfG: https://t1p.de/oy3ji
Eine Einschätzung in LTO: https://t1p.de/c4hi8
Stellungnahme von Pro Asyl: https://t1p.de/2gr41
Eine Einschätzung im nd: https://t1p.de/hdfbz
Kommentar im Tagesspiegel: „Das Urteil ist eine Warnung für Schwarz-Rot“: https://t1p.de/il3dq
2. Merz-Regierung plant „größten Umbau des Sozialstaats seit Jahrzehnten“ – weitere Informationen zur Umsetzung der Vorschläge der Sozialstaatskommission
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, den Flickenteppich verschiedener Sozialleistungen in einer zentralen, bürgerfreundlichen Leistung zusammenzuführen. Das wird auch in dem Artikel des Merkur ausführlich dargestellt: https://t1p.de/zhuyx
Wenn Spahn nun jedoch verkündet, dass angesichts der angespannten Haushaltslage deutlich gemacht werde, dass Bürgergeld, Elterngeld und BAföG in absehbarer Zeit nicht erhöht würden, lässt das aufhorchen. Denn zumindest im SGB II und beim BAföG bestehen nach der verfassungsrechtlichen Lage Anpassungspflichten.
Das Ganze wird medial begleitet von Kampagnen wie der ZDF-Sendung „System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ aus der Reihe Am Puls mit Sarah Tacke oder Beiträgen der Bild-Zeitung. Solche Formate fungieren häufig als publizistisches Begleitfeuer für geplante Sozialleistungskürzungen.
3. Die Pläne: Sozialstaat einfacher und verlässlicher machen
Aus der Ankündigung der BA:
Auf dem GovTech Campus in Berlin hat am 20.05.2026 das neue Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ seine Arbeit aufgenommen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger haben die Kick-off-Sitzung mit einem Grußwort eröffnet. Das Expertengremium wird bis Ende 2027 monatlich tagen und soll die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vorantreiben. Damit wird eine der Empfehlungen ganz konkret umgesetzt, die die Kommission zur Sozialstaatsreform Ende Januar abgegeben hat. Ziel ist ein Sozialstaat, der schneller hilft und einfacher funktioniert. Die Verwaltung soll im Hintergrund besser zusammenarbeiten, sodass Bürgerinnen und Bürger nicht mehr selbst Zuständigkeiten klären müssen. Ein zentraler Hebel dafür ist die konsequente Digitalisierung.
Mehr: https://t1p.de/mnxhm
Kommentar dazu:
Grundsätzlich ist eine konsequente Digitalisierung des Sozialstaats zu begrüßen. Dabei dürfen jedoch die Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Immer wieder funktionieren digitale Kommunikationskanäle nicht, etwa die Jobcenter-App. Die Identifikation ist zu kompliziert, hochgeladene Dokumente verschwinden, und viele Menschen kommen mit den Anwendungen nicht zurecht. Ein Blick auf die Abbruchquoten dürfte dies belegen.
Digitalisierung ist sinnvoll und richtig – dann muss die Technik aber auch funktionieren. Das Ganze muss bürger*innenfreundlich gestaltet sein. Dazu gehört auch die Nutzung mehrerer Sprachen; trotz Amtssprache Deutsch sollte das technisch problemlos umsetzbar sein.
Zudem wird es immer Menschen ohne digitale Zugänge oder mit veralteten Endgeräten geben. Für diese muss es analoge Zugänge geben: einen Schalter vor Ort, eine unsignierte E-Mail und die Kommunikation per Fax.
Macht das doch einfach einmal richtig!
4. Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen Pass
Das Sozialgericht Berlin hat mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 – S 101 AS 4696/25 entschieden, dass ein Jobcenter die Kosten für die Beschaffung ausländischer Reisepässe als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II übernehmen muss. Das Jobcenter wurde zur Zahlung von 338,30 € verurteilt.
Sachverhalt
Zwei Leistungsberechtigte nach dem SGB II benötigten neue niederländische Reisepässe.
- Der Pass der Klägerin war gestohlen worden.
- Der Pass des zweiten Klägers war abgelaufen.
- Andere Ausweisdokumente besaßen sie nicht.
Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab und argumentierte, der Bedarf sei nicht unabweisbar, weil die Kosten durch Einsparungen aus dem Regelbedarf gedeckt werden könnten.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht gab den Klägern vollständig Recht.
Das SG sieht in den Passkosten einen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
Die zentrale Begründung:
Passbeschaffung ist ein einmaliger Bedarf.
Es handelt sich um einen besonderen, im Einzelfall auftretenden Bedarf.
Der Bedarf ist strukturell nicht vom Regelbedarf umfasst.
Die Kosten für ausländische Reisepässe – hier niederländische – sind nach Auffassung des Gerichts nicht Bestandteil dessen, was typischerweise im Regelbedarf berücksichtigt wird. Deshalb scheidet ein Verweis auf ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II oder auf allgemeine Eigenfinanzierung grundsätzlich aus.
Kein Verweis auf „Ansparen“ oder Umschichtung.
Das Gericht lehnt die Argumentation des Jobcenters ab, die Betroffenen könnten die Kosten durch Einsparungen in anderen Lebensbereichen decken. Eine solche „Umschichtung“ kommt nur bei Bedarfen in Betracht, die überhaupt vom Regelbedarf erfasst sind – was hier gerade nicht der Fall ist.
Höhe des Anspruchs:
Ein niederländischer Reisepass kostete nach den Feststellungen des Gerichts 169,15 € pro volljähriger Person. Für beide Kläger ergab sich daher ein Anspruch von insgesamt 338,30 €.
Kernaussage:
Kosten für ausländische Reisepässe können im SGB II als unabweisbarer Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sein, wenn sie nicht vom Regelbedarf umfasst sind und ein gültiger Pass benötigt wird.
Den Gerichtsbescheid gibt es hier zum Download:
https://t1p.de/6i50w
Bemerkung:
Endlich setzt sich das SG Berlin vom Urteil des 4. Senats des BSG ab. Das BSG, Urteil vom 12.09.2018 – B 4 AS 33/17 R, sieht Passkosten als vom Regelbedarf umfasst an und hält deshalb jedenfalls ein Darlehen bis zur Höhe von 217 € für zulässig. Demgegenüber positioniert sich das SG Berlin ausdrücklich anders und stellt klar, dass Passkosten nicht vom Regelsatz umfasst seien und deshalb ein Darlehen – unabhängig davon, ob der Betrag über oder unter 217 € liegt – unzulässig ist. Diese Entscheidung sollte in allen Kreisen, die Flüchtlingsberatung durchführen, bekannt gemacht und aufgegriffen werden.
5. VZ zu Kinderzuschlag: Kinderzuschlag zum Kindergeld: Wann besteht ein Anspruch?
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und richtet sich an einkommensschwache Familien. Der Maximalbetrag wird im Jahr 2026 wie in 2025 297 Euro betragen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben und wie Sie ihn beantragen.
Mehr: https://t1p.de/1pk2d
6. Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
Ob die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel festhält, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/5611) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Förderprojekte die Regierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans plant, um die Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Wohnen sei ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, so dass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme.
Quelle: https://t1p.de/ulp1u
7. Ermutigende Entscheidung: Stadt durfte Flugblatt gegen die AfD unterstützen
Die Stadt Buchholz in der Nordheide durfte eine Kundgebung unter dem Motto „Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“ unterstützen. Eine Klage des AfD-Kreisverbands Harburg-Land blieb vor dem Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg in erster Instanz ohne Erfolg (Urteil vom 29.04.2026 – 1 A 85/24).
Die Kundgebung war 2024 als Reaktion auf die Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Potsdam-Treffen organisiert worden. Die Stadt brachte ihre Unterstützung durch die Verwendung ihres Logos sowie durch die Verbreitung des Veranstaltungsflyers per E-Mail und über ihre Website zum Ausdruck.
Darin sah der örtliche AfD-Kreisverband einen Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien sowie gegen die staatliche Neutralitätspflicht – insbesondere, weil auf der Rückseite des Flyers von einer Radikalisierung der Partei die Rede war.
Das VG Lüneburg folgte dieser Argumentation nicht. Zwar sei das Recht der AfD auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG berührt. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt, da das Flugblatt in erster Linie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete.
Die Bezugnahme auf die AfD habe demgegenüber lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt. Kommunen dürften und müssten sich für demokratische Grundwerte einsetzen, betonte das Gericht. In diesem Zusammenhang sei es auch zulässig, auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen.
Diese Entwicklungen seien zudem durch Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsentscheidungen sachlich belegt. Mehrere AfD-Landesverbände werden von Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. Auch die Bundes-AfD war im Mai 2025 entsprechend hochgestuft worden, setzte jedoch jüngst im Eilverfahren vor dem VG Köln eine vorläufige Aussetzung dieser Einstufung durch. Mit ihrer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall blieb die Partei hingegen in allen Instanzen erfolglos.
Mehr: https://t1p.de/skvu5
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
- 20./21. Juli 2026
- 05./06. Aug. 2026
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24./25. Aug. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
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27./28. Mai 2026 (Teilnahme noch möglich!)
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22./23. Juli 2026
- 10./11. Aug. 2026
- 07./09. Sept. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.
Termine:
- 13./14./15. Juli 2026
- 21./22./23. Sept. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
- 16. Juli 2026
- 18. Aug. 2026
- 01. Okt. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
- 14. - 18. Sept. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
- 12. Aug. 2026
- 06. Okt. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
- 26. Mai 2026 (Teilnahme noch möglich!)
- 28. Juli 2026
- 01. Sept. 2026
- 23. Nov. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
- 27. Juli 2026
- 24. Sept. 2026
- 17. Nov. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
- 29. Mai 2026 (Teilnahme noch möglich!)
- 04. Aug. 2026
- 30. Sept. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
- 29. Juli 2026
- 04. Sept. 2026
- 13. Nov. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
- 09. Okt. 2026
👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
- 18./19. Mai 2026 👉 https://t1p.de/t291k
-
21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
- 02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84
21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
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14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/c5lt9
22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
Termine:
- 13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München 👉 https://t1p.de/j1thm
-
14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé