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Thomé Newsletter 18/2023 vom 04.06.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:  

1. Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut
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Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.
Mehr dazu: https://t1p.de/msw24


2. Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird verlängert
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Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird noch einmal verlängert, siehe Drucksache 152/23. Der Bundesrat hat am 12.5.2023 zugestimmt. Link Bundesratszustimmung: https://t1p.de/sizj0


3. Bernd Eckardt: sozialrecht justament von Mai 2023 / Schwerpunkt: Die Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug
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Die soziale Sicherung der Krankenkassen ist begrenzt. Das Krankengeld endet nach 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen der gleichen Erkrankung oder Erkrankungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang miteinander stehen. In Zeiten der Entgeltfortzahlung, der Leistungsfortzahlung (beim Arbeitslosengeld) und des Übergangsgeldes (bei medizinischer Rehabilitation) ruht das Krankengeld1. Die Zeiten werden aber bei der maximalen Bezugszeit von Krankengeld angerechnet. Seit vielen Jahren wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass nach den gesetzlichen Regelungen die Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld im Krankheitsfall gleichzeitig die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes und des Krankengeldes mindert.
Download: https://t1p.de/23y3g

4. Das liebe Jobcenter Wuppertal – fehlende Transparenz und Informationen der Öffentlichkeit
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Tacheles hatte das Jobcenter Wuppertal verschiedentlich, zuletzt in seinem letzten „Wuppertal Newsletter“ vom 8. Mai auf die fehlende Transparenz hingewiesen, angeprangert, siehe hier: https://t1p.de/x2bjg.
Inhaltlich ging es darum, dass durch das Bürgergeldgesetz das SGB II in wesentlichen Teilen geändert wurde, das Jobcenter Wuppertal aber noch teilweise sehr alte und nicht an die seit Jan. 2023 geltenden Gesetzesänderungen angepasste Weisungen veröffentlicht hat.

Kurz nach der öffentlichen Kritik, hat das Jobcenter Unmengen an Weisungen und Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht, siehe hier: https://t1p.de/ijzo6.
Nur nicht die, die die aktuelle Rechtslage betreffen. Die wesentlichen Änderungen rund um das Bürgergeld wurden immer noch nicht veröffentlicht, es stehen also nach wie vor veraltete Informationen im Netz.

So fehlen beispielsweise die aktuellen Weisungen zu den Unterkunftskosten und Karenzzeiten nach § 22 SGB II, zum Vermögen und den Karenzzeiten nach § 12 SGB II oder auch zur entfallenen Pflicht, Altersrente mit Abschlägen oder Wohngeld beantragen zu müssen (§ 12a, § 85 SGB II), ebenso fehlen die Weisungen zum deutlich modifizierten Sanktionsrecht (§ 31, 32 SGB II).

Mit der vom Jobcenter Wuppertal auf seiner Webseite proklamierten Aussage: „Durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen unseres Handelns schaffen wir Vertrauen bei Kunden*innen, Kooperationspartner*innen, Unternehmen sowie der Öffentlichkeit“ […] Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit in Kommunikation und im Umgang miteinander sind die Basis für Zufriedenheit und Identifikation mit der Jobcenter Wuppertal AöR“ . .. https://t1p.de/g12k4
hat das nicht im Entferntesten etwas zu tun.

Tacheles erwartet, dass das Jobcenter Wuppertal jetzt endlich diese Falschinformation beendet und unverzüglich die richtigen und gültigen Weisungen veröffentlicht. Unverzüglich heißt alsbald!

5. Das eigentlich formlose Verwaltungsverfahren und die Probleme einzelner Jobcenter, sich an das Gesetz zu halten
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Auf der Tacheleswebseite hatte ich im Dezember das Vorgehen des Jobcenter Hagen thematisiert, welches angekündigt hatte, ab 01.10.2022 keine Kommunikation per Mail durchzuführen und dass per Mail eingegangene Nachrichten „nicht mehr bearbeitet werden“ würden. Stattdessen solle die Kommunikation ausschließlich über die Plattform „Jobcenter digital“ stattfinden. Den Vorgang gibt es hier nachzulesen: https://t1p.de/z7mx2

Wie mir aus verschiedenen Ecken zugetragen wurde, wird diese Verwaltungspraxis vom Jobcenter Hagen fortgesetzt. Auch sollen andere Jobcenter vergleichbar arbeiten.

Nach meiner Position ist das Verwaltungsverfahren nach § 9 SGB X an keine Formen gebunden, soweit nicht ein Gesetz abweichendes vorschreibt. Auch sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass alle Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten, der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet werden soll und Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind, so § 17 Abs. 1 SGB I.
Daher dürfte die Hagener Verwaltungspraxis rechtswidrig sein, da es kein Gesetz gibt, welches die Kommunikation per Mail verbietet und § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II explizit die Anwendung des SGB X vorsieht.

Im Kern: für viele Menschen ist es existenziell, rechtssicher und formlos mit der Behörde kommunizieren zu können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die BA, zumindest zunächst das JC Hagen, aber auch andere, hier eine Strategie fährt, die die Anwendung von E-Mails ausschließen soll. Das muss sich ändern! Es passt auch überhaupt nicht zu der von Arbeitsminister Heil angekündigten bürgerfreundlichen Verwaltung.
Hier wird die Verwaltung aufgefordert, diese Vorgehensweise unverzüglich zu beenden und die Politik, hier ein kritisches Auge auf das Problem zu haben!


6. PRO ASYL fordert Schutz von in der Türkei politisch Verfolgten und ein Ende des Flüchtlingsdeals mit der Erdoğan-Regierung
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Am 28. Mai 2023 wurde Recep Tayyip Erdoğan erneut zum Präsidenten der Türkei gewählt. In den zurückliegenden 20 Jahren wurde unter seiner Führung die Türkei zu einem autokratisch geführten Staat umgebaut. Nach dem gescheiterten Putsch-Versuch 2016 wurde insbesondere das Justizsystem weitgehend gleichgeschaltet, viele Richter*innen wurden entlassen oder inhaftiert. Die staatliche Verfolgung richtet sich gegen die kurdische Freiheitsbewegung, weitere ethnische Minderheiten, LGBTIQ, unabhängige Journalist*innen oder auch die politische Opposition.
mehr dazu: https://t1p.de/rx62f


7. Lehren aus der Geschichte ziehen und Handeln
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Die politische Entwicklung in den letzten Wochen ist erschreckend. Konservative Politiker*innen verschieben den Diskurs massiv nach rechts. Durch die beispielslose Hetze gegen die kritische Polizeihochschul-Dozentin Bahar Aslan, die Kriminalisierung der „letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung, der Umgang der sächsischen Polizei mit Grundrechten, die Hetze bezüglich „Woke“ und „Gendergaga“, die Forderung von Mauern um Europa, das Infragestellen von Menschen- und Grundrechten sowie der Genfer Flüchtlingskonvention, damit soll der gesellschaftliche Diskurs immer weiter nach rechts verschoben werden. Es ist zu befürchten, dass alle Schranken zum rechten Rand fallen und damit schwarz/blaue Koalitionen vorbereitet werden. Jede öffentliche Position Merz ist so zu deuten.  

Solche rechten Kampagnen sind Brandstiftungen, gefährden die Demokratie und bereiten den Aufstieg von faschistischer Parteien vor.
Es ist wichtiger denn je, sich so weit wie nur möglich, gegen diese Entwicklungen zu stellen, die Grund- und Menschenrechte und auch die Demokratie zu verteidigen!

Wir alle sind dafür verantwortlich, dass die blau/braune Brut sich nicht weiter ausbreitet!
Wir sind in der Verantwortung, dass der Schwur von Buchenwald in Erfüllung geht: https://dasjahr1945.de/der-schwur-von-buchenwald/


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  23./24. Okt. 2023      als Online-Seminar
-  06./07. Nov. 2023     als Online-Seminar
-  22./23. Nov. 2023     als Online-Seminar
-  27./28. Nov. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16./17. Okt. 2023       als Online-Seminar
-  13./14. Nov. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

-   07./08. Aug. 2023      als Online-Seminar (1 Platz)
-   20./21. Nov. 2023      als Online-Seminar
-   04./05. Dez. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  21. Sept. 2023    als Online-Seminar
-  14. Dez. 2023     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  03. Nov. 2023          als Online-Seminar
-  12. Dez. 2023          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   28. Aug. – 1. Sep. 2023      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  04. Aug. 2023       als Online-Seminar
-  15. Sept. 2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   21. Juni 2023        als Online-Seminar
-   18. Aug. 2023       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef


16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  20. Okt.  2023      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

 

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 10./11. Juli 2023     als Präsenzseminar in München
- 28./28. Aug. 2023   als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2023    als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. September 2023   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge



19. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. September 2023    als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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