Newsticker
Thomé Newsletter 16/2024 vom 28.05.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Merz will eine neue Runde Sozialkürzungen
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Merz nötigt wieder mal das Land: Eine Reform der Schuldenbremse kann CDU-Chef Friedrich Merz zufolge nur passieren, wenn bei den Sozialausgaben gespart werde. Ansonsten seien die Gespräche „sinnlos“.
Damit möchte Merz die nächste Runde Sozialkürzungen einleiten, mehr dazu: https://t1p.de/08fh1
2. Armut verbleibt auf sehr hohem Niveau – Paritätischer legt Expertise zur Armutsentwicklung 2023 vor
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Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung des Mindestlohnes.
Mehr dazu: https://t1p.de/6mkdo
3. Sozialgericht Dortmund: Kosten für Telefon- und Internetumstellung sind Umzugskosten im Sinne des SGB II
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Im vorliegenden Fall gibt es allerdings nur einen Vergleich zwischen Kläger und dem Jobcenter Bochum. In dem Verfahren S 56 AS 2129/23 hatte der Kläger die Kosten in Höhe von 59,95 Euro für Telefon- und Internetumstellung im Rahmen der Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II beantragt und durch den Vergleich dann auch erhalten.
Link zur Vergleichsniederschrift: https://t1p.de/t6otw
Klassisch wurde der Fall vom JC zuerst abgelehnt. Nach Vortrag der Rechtsposition des Gerichts stimmte das JC ganz schnell zu, um zu vermeiden, dass es ein Urteil geben könnte, womit der Anspruch in Stein gemeißelt wäre. Es ist aber ein schönes Beispiel dafür, dass es sich lohnt, sich zu wehren.
4. Pfändungstabelle 2024 ist nun veröffentlicht
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Die neuen Werte werden ab 1.7.2024 wirksam sein und basieren auf § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Beträge wurden um über 6% angehoben und lauten dann wie folgt:
Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro.
Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 527,76 Euro auf 561,43 Euro [1].
Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 294,02 Euro auf 312,78 Euro.
Mehr dazu: https://t1p.de/x9s9c
5. LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet, dass nach visumfreier Einreise, ohne Duldung, Aufenthaltserlaubnis oder Asylantrag ein Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG bestehen kann
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Diese Konstellationen kommen in der Beratung immer wieder vor, so dass dies nicht unwichtig ist. Es geht um den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.05. 2023 - L 8 AY 14/23 B ER). Diesen hat sich Claudius Voigt von der GGUA detailliert angeschaut.
Seine Ergebnisse gibt es hier: https://t1p.de/k3q7o
6. Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
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Die Änderungen treten rückwirkend zum 05.03.2024 in Kraft. Somit sind Ukrainer*innen, die sich bei Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben, bei einer erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31.12.2024 weiterhin von der Erfordernis eines Visums befreit. Dies gilt ebenso für ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben. (§ 2 Abs. 2 UkraineAufenthÜV)
Die Regelung für Staatenlose und Drittstaatsangehörige wurde allerdings verschärft:
Diese sind nur noch von der Erfordernis eines Visums zur Einreise nach Deutschland befreit, wenn sie am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. (Änderung des § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV).
Personen, die sich z.B. mit einem befristeten Aufenthalt zwecks Studiums in der Ukraine aufgehalten haben, sind also nicht mehr erfasst.
https://t1p.de/vkuw2
7. Erinnerung: Kommt zum Massenprotest gegen AfD Parteitag am, 28. – 30. Juni nach Essen
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Wer gegen Rassismus und Nazis eintritt und die Demokratie verteidigen will, sollte sich diese Tage vormerken.
Aus dem Aufruf: Vom 28. bis 30. Juni 2024 will die AfD in der Grugahalle Essen – im Herzen des Ruhrgebiets – ihren Bundesparteitag abhalten. Wir lassen nicht zu, dass die AfD unwidersprochen ihren Rassismus verbreitet! Kommt nach Essen, um mit uns gemeinsam an allen drei Tagen mit unterschiedlichsten Aktionen gegen den Parteitag der AfD zu protestieren!
Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Queer-Feindlichkeit sowie andere Arten der Diskriminierung sind international auf dem Vormarsch. In Deutschland verschiebt die AfD die Grenzen des Sagbaren und politisch Machbaren immer weiter nach rechts. Sie verbreitet in den Parlamenten ihre Hetze und ermutigt rechte Straßenbewegungen und Gewalttäter:innen.
Jahrelang wurde die AfD verharmlost und konnte sich dadurch im öffentlichen Raum etablieren. Doch die AfD ist nicht „normal“. Sie ist eine im Kern faschistische Partei - Als parlamentarischer Arm des rechten und rassistischen Terrors ist sie eine Brücke zwischen Neonazis, rechtskonservativen und rechtslibertären Kräften. Die AfD ist antidemokratisch und eine ernsthafte Gefahr für die gesamte Gesellschaft, insbesondere für alle, die nicht in ihr menschenverachtendes Weltbild passen.
Die die es können, sollen bitte auf die Demo und zu den Protesten kommen, klar ist, es werden zehntausende Menschen kommen. Es gibt eine hervorragende Organisation, bis hin zu kostenlosen Plakaten und Flyern, organisierte Busanreise.
Infos hier: https://gemeinsam-laut.de oder https://t1p.de/mhe2b oder hier: https://widersetzen.com/ oder https://t1p.de/tu6gi
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 03./04. Juni 2024 als Online-Seminar
- 12./13. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 26./27. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 23./24. Sept. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 10./11. Juni 2024 als Online-Seminar
- 19./20. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 02./03. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 28./29. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 05./06. Aug. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 16. Sept. – 20. Sept. 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.Diese findet statt
- 16. Juli 2024 als Online-Seminar
- 30. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 19. Nov. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 07. Juni 2024 als Online-Seminar
- 06. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 18. Nov. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Juli 2024 als Online-Seminar
- 08. Aug. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 08./09. Juli 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/zoo8l
- 27./28. August als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/yo3ka
- 27./28. August als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ivqyk
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 23. Sept. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/gs1eg
- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé