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Thomé Newsletter 15/2022 vom 10.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Infos zu den Ukraine-Geflüchteten
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Es ist geplant die Ukraine-Geflüchteten ab dem 1. Juni 2022 vom  AsylbLG ins SGB II/SGB XII aufzunehmen. Grundsätzlich ist das komplett zu begrüßen. Neben dem Zugang zu Arbeitsmarktmaßnahmen gibt es höhere Leistungen, Vermögensfreibeträge und Beträge aus Erwerbstätigkeit. Zudem eine eigenständige Krankenversicherung und es gelten in dem Rechtskreis  die Regeln der vereinfachten Antragstellung nach § 67 SGB II/§142 SGB XII. Hier das Protokoll der „Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. April 2022“ in der die Eckpunkte festgelegt wurden: https://t1p.de/aypy

Hier ein Überblick über die Änderungen  beim Pari: https://t1p.de/oq1iz und in T-Online: https://t1p.de/o1bd

Dann wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis 31. August 2022 verlängert, mehr dazu hier: https://t1p.de/sxgym

Kommentar: Die Herausnahme der Ukraine-Geflüchteten ist absolut zu begrüßen, dabei dürfen aber alle anderen geflüchteten Menschen unabhängig vom Herkunfts- oder Erstaufnahmeland nicht aus den Augen verloren werden. Es wäre eine hervorragende Chance, endlich das unsägliche AsylbLG aufzugeben und alle Geflüchteten ins SGB II/SGB XII aufzunehmen. Es ist Zeit dafür!  



2. Wohnungsbauministerin Razavi in Baden-Württemberg plant Ausgleich bei Vermietung an Flüchtlinge oder das gegeneinander Ausspielen von Bevölkerungsgruppen und Geflüchteten
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Die badenwürttembergische Wohnungsbauministerin Razavi hat eine ganz schlechte Idee. Sie will Vermieter*innen, die ukrainische Geflüchtete aufnehmen, Ausgleichzahlungen zukommen lassen. Infos dazu: https://t1p.de/7q8sa

Dazu ein paar Überlegungen: Ich halte das für eine ganz schlechte Idee. Nicht nur ukrainische Geflüchtete brauchen eine Wohnung, sondern alle Geflüchteten. Ebenso benötigen Erwerbslose, Altersrentner*innen, Alleinerziehende, Kranke und behinderte Menschen Wohnraum. Die Lösung kann jetzt nicht sein, diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern der Wohnungsbau muss massiv befördert, Erleichterung bei der Bauplanung müssen geschaffen und die Angemessenheitsregeln für Unterkunftskosten für alle Gruppen für einen Zeitraum von, ein, zwei Jahren ausgesetzt werden, bis der Wohnungsmarkt sich wieder entspannt hat.     



3. Erwerbslose und Armutskonferenz kritisieren Gießkannenprinzip bei Energiehilfen: “„Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“
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Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und die Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.

„Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen“, kritisiert Jürgen Schneider vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz. Schneider ergänzt: „Damit ist auch noch lange nicht die Inflation ausgeglichen. Die drei Euro Regelsatzerhöhung, die es am Anfang des Jahres gab, ist weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurückgeblieben.“ Schon vor Inflation, Pandemie und Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen, so Schneider.
Pressemitteilung, Forderungen weitere Infos hier: https://t1p.de/s0smg


4. Veröffentlichung bundesweiter Umfrage zu Praxiserfahrungen mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG
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Seit mehr als fünf Jahren ist die Wohnsitzregelung nun gesetzlich verankert. Seit ihrer Einführung hat der Verband seine Bedenken in Stellungnahmen veröffentlicht. Mit einer bundesweiten Umfrage bei Paritätischen Mitgliedsorganisationen sowie bei Mitarbeiter*innen anderer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Beratungsstellen im September / Oktober 2021 konnten nun aktuelle Problemanzeigen im Umgang mit der Wohnsitzregelung festgestellt werden. Mehr dazu: https://t1p.de/sdahl

 

5. SOZIALRECHT JUSTAMENT Ausgabe April 2022
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Thema der Aprilausgabe sind aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom März 2022 zum sogenannten »Arbeitnehmerstatus« von EU-Bürger*innen. Der Status als »Arbeitnehmer*in« ermöglicht stets den Zugang zu (ergänzenden) SGB II-Leistungen. Die erste der besprochenen Entscheidungen stellt klar, dass der Status während der Schwangerschaft und des Erziehungsurlaubs erhalten bleibt.

Ausführlich erläutere Bernd Eckardt in diesem Zusammenhang den besonderen Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und was dabei zu beachten ist. Thematisiert wird auch, wie rechtlich der Fall zu beurteilen ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Erziehungszeit (z.B. aufgrund einer Befristung) endet. Ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.3.2022 zum Arbeitnehmerstatus stelle ich kurz unter Bezugnahme des Terminberichts des Gerichts dar.
Hier geht es zum aktuellen SJ: https://t1p.de/bz9rq


6. Geflüchtete Rom*nja aus der Ukraine, Moldau und aus anderen Staaten brauchen Schutz!
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Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin

Zum internationalen Tag der Rom*nja am 8. April fordern der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL Schutz für geflüchtete Rom*nja gleich welcher Herkunft, ihre Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten und die Anerkennung ihrer Fluchtgründe. Das gilt aktuell besonders für die Rom*nja, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, aber auch für geflüchtete Rom*nja aus Moldau und dem Westbalkan.

Während des Naziregimes wurden Rom*nja europaweit verfolgt. Heute sind Rom*nja die am stärksten diskriminierte Minderheit in Europa. Weil sie häufig aus den Gesellschaften, in denen sie leben, ausgeschlossen werden, in existenzbedrohlicher Armut leben müssen und keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, sehen sich viele gezwungen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, um Schutz in Deutschland zu suchen. Das gilt u.a. für die Republik Moldau und die Westbalkanstaaten. Rom*nja aus diesen Ländern werden aber schon seit Jahren häufig ohne Rücksicht auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit in Asylschnellverfahren abgelehnt und abgeschoben.

Zudem macht der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine viele ukrainische Rom*nja zu Flüchtlingen. Doch statt warmherziger Aufnahme gibt es aktuell Berichte von Problemen beim Grenzübertritt und Diskriminierung bei der Aufnahme.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/14hzo


7. Kabinett beschließt umfassende BAföG Reform
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Das Kabinett den schon bekannten Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen. Die Erhöhung der Bedarfssätze fällt leider zu gering aus, große Schritte sind jedoch die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 45.000 Euro. Dazu dürfen sich einige BAföG-Altschuldner:innen freuen, die nach 20 Jahren noch Restschulden haben.
Details dazu auf BAföG-Rechner: https://t1p.de/fxmlj und in der SZ: https://t1p.de/w85d



Vorwort zu meinen Seminaren:

a. Leider musste ich aufgrund der andauernden Coronasituation mein als Präsenz-Seminar geplantes Intensivseminar vom 16. – 20. Mai 2022 in ein Online-Seminar umwandeln. Dadurch sind bei diesem noch Plätze frei geworden. Deshalb möchte ich noch kurzfristig darauf hinweisen.

b. Ich habe das Seminar: SGB II - Basiswissen für die Sozialberatung neu konzeptioniert und möchte es hier einmal eindringlich bewerben.

In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgegangen. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt wird, was für Bescheide gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung, das sind einige der Themen.

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für eine fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
-  21./22. Juli 2022     als Online-Seminar
-  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   16. – 20. Mai 2022     als Online-Seminar (vier Plätze frei)
-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar
-   29./30. Aug. 2022          als Online-Seminar
-   21./22. Nov. 2022          als Online-Seminar
-   14./15. Dez. 2022          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis (eintägig und ab Juli zweitägig)
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   16. Juni 2022            als Online-Seminar
-   26./27. Juli 2022       als Online-Seminar
-   28./29. Sept. 2022    als Online-Seminar
-   14./15. Nov. 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  07. Juni 2022       als Online-Seminar
-  16. Aug. 2022      als Online-Seminar
-  25. Okt. 2022       als Online-Seminar
-  19. Dez. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   25. Juli 2022        als Online-Seminar (1 Platz frei)
-   31. Aug. 2022      als Online-Seminar
-   21. Okt. 2022       als Online-Seminar
-   04. Nov. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  25. Mai  2022        als Online-Seminar
-  28. Juli 2022          als Online-Seminar
-  28. Okt. 2022         als Online-Seminar
-  21. Dez. 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-  10. Juni 2022         als Online-Seminar
-   24. Okt. 2022        als Online-Seminar
-   20. Dez. 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  15. Aug. 2022         als Online-Seminar
-   22. Nov. 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t


17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  22. Juni  2022      als Online-Seminar (6 Plätze frei)
-  16. Nov. 2022      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


18. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Nov. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 23./24. August 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9  


20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 24. Mail 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

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