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Jahresarchiv
Thomé Newsletter 13/2018 vom 07.04.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Das Bundesverfassungsgericht und die Sanktionen im SGB II
-----------------------------------------------------------------------------
Jetzt sind wieder drei Monate vergangen, in denen das BVerfG nicht über den Vorlagebeschluss des Sozialgericht Gotha zu den Sanktionen im SGB II entschieden hat. Tacheles hat daher das BVerfG in eine öffentliche Sachstandanfrage gemacht und diese im Wesentlichen zunächst über gesteigerte Sanktionen im Jahr 2017 begründet, aber auch wie folgt:
„Jede Sanktionen bedeute eine nicht vertretbare Einschränkungen des Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 % - Sanktionierten.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass das BVerfG zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klar-stellt, was die Jobcenter dürfen, unter welchen Voraussetzungen sie das dürfen und das die SGB II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das deutsches Verfassungsrecht sind, so zumindest unsere Auffassung.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, auch im Namen der 6.219.544 Menschen (Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen müssen eindringlich darum bitten, das Vorlageverfahren zu den Sanktionen im SGB II nicht weiter aufzuschieben, sondern zeitnah zu entscheiden“.
Das Schreiben gibt es hier zum Angucken: https://tinyurl.com/ycrlffx9
2. Aktuelles aus der Rechtsprechung für die Praxis:
----------------------------------------------------------------------
Das BSG hat entschieden, dass Kosten zur die Brillenreparatur zusätzlich vom Jobcenter/Sozialamt auf Zuschussbasis zu übernehmen sind, dazu nähere Ausführungen.
Ferner haben eine Reihe von Gerichten entschieden, dass es einen Kostenübernahmeanspruch auf Bildungsbedarfe und Lernmittel wie ein Tablet, Schulbücher oder einen Internetfähigen Computer besteht. Dazu nähere Ausführungen auf der Tachelerseite und der Hinweis diese Bedarfe offensiv zu beantragen, insofern sie denn bestehen und auch so zu beraten.
Näheres dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2339/
3. Neue Weisungen der BA zum SGB II
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Die BA hat neue fachliche Hinweise zu § 7 SGB II herausgegeben. Änderungen erfolgen insbesondere bei: Im Kapitel 1 wurde neben der Konkretisierung der Definiton Asylbewerber auch die aktuelle Rechtsprechung zum Erhalt des Arbeitnehmer-/Selbständigenstatus bei Wechsel der Tätigkeiten aufgenommen. Zusätzlich wurde eine Regelung zum Rechtskreiswechsel bei Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 und 7 AufenthG festgelegt. Im Kapitel 2 wurde im Hinblick auf Ehen Minderjähriger und die eingetragene Lebenspartnerschaft angepasst.
Die Weisungen der BA gibt es hier zum Download: https://tinyurl.com/y8surx64
4. Zur Diskussion um das „solidarische Grundeinkommen“ und dem Versuch der Umbenennung der Hartz – Gesetze
-----------------------------------------------------------------------------------------
Nachdem Herr Spahn, als alles außer Gesundheitsminister, mit seinen Provokationen zu den Hartz IV-Gesetzes eine Diskussion um eben diese losgebrochen hat wird grade eine Neuausrichtung oder auch Umbenennung der Hartz IV Gesetze öffentlich gestritten. Also Armut und Demütigung per Gesetz, soll jetzt nicht mehr so heißen, sondern „solidarisches Grundeinkommen“. Dazu eine Kolumne von mir, diese ist hier zu finden: https://tinyurl.com/y72cgdyg
5. Aufenthaltserteilung ohne Pass - Hinweise für die Beratungspraxis
-----------------------------------------------------
Infos dazu, dass die Erfüllung der Passpflicht gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG keine Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25 Absatz 1- 3 AufenthG und § 25 Abs. 4a und b AufenthG ist. Davon unberührt bleibt die Pflicht, gemäß § 48 Abs. 3 AufenthG, an der Beschaffung eines Passes oder sonstigen Identitätspapiers mitzuwirken, sofern dies zumutbar ist.
Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen jedoch, dass diese Frage noch immer umstritten ist bzw. von manchen Ausländerbehörden angezweifelt wird.
Aus diesem Grund dazu nochmals umfassende Infos dazu, das Material gibt es hier: https://tinyurl.com/ycvw9bpb
6. Bayrische Flüchtlingsunterkünfte und deren Kosten
--------------------------------------------------------------
Ich habe in meinem letzten NL über den „Umgang der Regierung von Unterfranken in Bezug auf Unterkunftskosten von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften und Tipps zum Beratungsumgang“ berichtet, siehe dazu hier: https://tinyurl.com/yckg7j7z
Das war alles soweit richtig, dazu noch folgende Richtigstellung, ich habe gesagt, der Übernahmeantrag ist bis "spätestens bis Ende des Monats in dem der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird" zu stellen, die Aussage war falsch, richtig ist: Wenn es Gebührenfestsetzungsbescheide sind, werden sie im Monat der Bekanntgabe (=Zugang beim Betroffenen) fällig, § 27 Abs. 2 Satz 1 DVAsyl. Die Betroffenen müssen also in diesem Monat den Antrag beim Jobcenter stellen, wenn sie nicht im laufenden Leistungsbezug sind.
Zu den Problematik noch ein paar Infos:
7. Erinnerung: Demo gegen den Naziaufmarsch am 14. April 2018 in Dortmund
-------------------------------------------------------------------------------
Für den 14. April 2018 mobilisieren Dortmunder Nazis der Partei „Die Rechte“ europaweit zu einer Demonstration nach Dortmund – diesmal im Verbund mit anderen europäischen Nazis unter einem Motto, das starke Anklänge an den Nationalsozialismus hat („Europa Erwache!“).
Daher bitte alle den Termin freihalten und nach Dortmund zu den Gegenprotesten kommen. Mehr dazu hier: http://www.blockado.info/gegen-den-naziaufmarsch-am-14-april-2018/
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 28./29. Mai in Frankfurt
- am 30./31. Mai in Hamburg
- am 04./05. Juni in Wuppertal
- am 16./17. Juli in Stuttgart
- am 23./24. Juli in Bremen
- am 30./31. Juli in Berlin
- am 01./02. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
- am 13./14. Aug. in Hannover
- am 15./16. Aug. in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
----------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
----------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
---------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 08./09. August in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
========================================================
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 2./3. Mai in Hamburg-Harburg
- am 10./11. September in Frankfurt/M,
- am 9./10. Oktober in Stuttgart
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
============================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. September in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Das Bundesverfassungsgericht und die Sanktionen im SGB II
-----------------------------------------------------------------------------
Jetzt sind wieder drei Monate vergangen, in denen das BVerfG nicht über den Vorlagebeschluss des Sozialgericht Gotha zu den Sanktionen im SGB II entschieden hat. Tacheles hat daher das BVerfG in eine öffentliche Sachstandanfrage gemacht und diese im Wesentlichen zunächst über gesteigerte Sanktionen im Jahr 2017 begründet, aber auch wie folgt:
„Jede Sanktionen bedeute eine nicht vertretbare Einschränkungen des Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhältnisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 % - Sanktionierten.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass das BVerfG zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klar-stellt, was die Jobcenter dürfen, unter welchen Voraussetzungen sie das dürfen und das die SGB II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das deutsches Verfassungsrecht sind, so zumindest unsere Auffassung.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, auch im Namen der 6.219.544 Menschen (Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen müssen eindringlich darum bitten, das Vorlageverfahren zu den Sanktionen im SGB II nicht weiter aufzuschieben, sondern zeitnah zu entscheiden“.
Das Schreiben gibt es hier zum Angucken: https://tinyurl.com/ycrlffx9
2. Aktuelles aus der Rechtsprechung für die Praxis:
----------------------------------------------------------------------
Das BSG hat entschieden, dass Kosten zur die Brillenreparatur zusätzlich vom Jobcenter/Sozialamt auf Zuschussbasis zu übernehmen sind, dazu nähere Ausführungen.
Ferner haben eine Reihe von Gerichten entschieden, dass es einen Kostenübernahmeanspruch auf Bildungsbedarfe und Lernmittel wie ein Tablet, Schulbücher oder einen Internetfähigen Computer besteht. Dazu nähere Ausführungen auf der Tachelerseite und der Hinweis diese Bedarfe offensiv zu beantragen, insofern sie denn bestehen und auch so zu beraten.
Näheres dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2339/
3. Neue Weisungen der BA zum SGB II
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Die BA hat neue fachliche Hinweise zu § 7 SGB II herausgegeben. Änderungen erfolgen insbesondere bei: Im Kapitel 1 wurde neben der Konkretisierung der Definiton Asylbewerber auch die aktuelle Rechtsprechung zum Erhalt des Arbeitnehmer-/Selbständigenstatus bei Wechsel der Tätigkeiten aufgenommen. Zusätzlich wurde eine Regelung zum Rechtskreiswechsel bei Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 und 7 AufenthG festgelegt. Im Kapitel 2 wurde im Hinblick auf Ehen Minderjähriger und die eingetragene Lebenspartnerschaft angepasst.
Die Weisungen der BA gibt es hier zum Download: https://tinyurl.com/y8surx64
4. Zur Diskussion um das „solidarische Grundeinkommen“ und dem Versuch der Umbenennung der Hartz – Gesetze
-----------------------------------------------------------------------------------------
Nachdem Herr Spahn, als alles außer Gesundheitsminister, mit seinen Provokationen zu den Hartz IV-Gesetzes eine Diskussion um eben diese losgebrochen hat wird grade eine Neuausrichtung oder auch Umbenennung der Hartz IV Gesetze öffentlich gestritten. Also Armut und Demütigung per Gesetz, soll jetzt nicht mehr so heißen, sondern „solidarisches Grundeinkommen“. Dazu eine Kolumne von mir, diese ist hier zu finden: https://tinyurl.com/y72cgdyg
5. Aufenthaltserteilung ohne Pass - Hinweise für die Beratungspraxis
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Infos dazu, dass die Erfüllung der Passpflicht gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG keine Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25 Absatz 1- 3 AufenthG und § 25 Abs. 4a und b AufenthG ist. Davon unberührt bleibt die Pflicht, gemäß § 48 Abs. 3 AufenthG, an der Beschaffung eines Passes oder sonstigen Identitätspapiers mitzuwirken, sofern dies zumutbar ist.
Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen jedoch, dass diese Frage noch immer umstritten ist bzw. von manchen Ausländerbehörden angezweifelt wird.
Aus diesem Grund dazu nochmals umfassende Infos dazu, das Material gibt es hier: https://tinyurl.com/ycvw9bpb
6. Bayrische Flüchtlingsunterkünfte und deren Kosten
--------------------------------------------------------------
Ich habe in meinem letzten NL über den „Umgang der Regierung von Unterfranken in Bezug auf Unterkunftskosten von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften und Tipps zum Beratungsumgang“ berichtet, siehe dazu hier: https://tinyurl.com/yckg7j7z
Das war alles soweit richtig, dazu noch folgende Richtigstellung, ich habe gesagt, der Übernahmeantrag ist bis "spätestens bis Ende des Monats in dem der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird" zu stellen, die Aussage war falsch, richtig ist: Wenn es Gebührenfestsetzungsbescheide sind, werden sie im Monat der Bekanntgabe (=Zugang beim Betroffenen) fällig, § 27 Abs. 2 Satz 1 DVAsyl. Die Betroffenen müssen also in diesem Monat den Antrag beim Jobcenter stellen, wenn sie nicht im laufenden Leistungsbezug sind.
Zu den Problematik noch ein paar Infos:
- RA Klaus Schank, NL vom 11.10.2017 zu Gebühren- und Erstattungsbescheide der RG Unterfranken für KdU und Energie in den GU’s: https://tinyurl.com/y8lj5a6u
- Info zur Gebührenerhebung in Asylunterkünften durch die Gebührenabrechnungsstelle, StMAS Info v. 21.11.2017: https://tinyurl.com/yaal5fx6
- Rechtsauslegung des StMAS zur Übernahme gebühren in GUs v. 23.11.2017: https://tinyurl.com/ycsz76hb
Die Infos sind natürlich auch für Nichtbayern wichtig, bei denen nachträglich Kostenforderungen zu Gemeinschaftsunterkünften geltend machen!
7. Erinnerung: Demo gegen den Naziaufmarsch am 14. April 2018 in Dortmund
-------------------------------------------------------------------------------
Für den 14. April 2018 mobilisieren Dortmunder Nazis der Partei „Die Rechte“ europaweit zu einer Demonstration nach Dortmund – diesmal im Verbund mit anderen europäischen Nazis unter einem Motto, das starke Anklänge an den Nationalsozialismus hat („Europa Erwache!“).
Daher bitte alle den Termin freihalten und nach Dortmund zu den Gegenprotesten kommen. Mehr dazu hier: http://www.blockado.info/gegen-den-naziaufmarsch-am-14-april-2018/
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 28./29. Mai in Frankfurt
- am 30./31. Mai in Hamburg
- am 04./05. Juni in Wuppertal
- am 16./17. Juli in Stuttgart
- am 23./24. Juli in Bremen
- am 30./31. Juli in Berlin
- am 01./02. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
- am 13./14. Aug. in Hannover
- am 15./16. Aug. in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
----------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
----------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 08./09. August in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 2./3. Mai in Hamburg-Harburg
- am 10./11. September in Frankfurt/M,
- am 9./10. Oktober in Stuttgart
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. September in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé