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Thomé Newsletter 11/2017 vom 19.03.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.   Schulz (SPD) will die Agenda 2010 ändern - Meine Vorschläge dazu, was wirklich geändert werden muss
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Schulz redet davon, die „Agenda 2010“ zu reformieren, die Einschränkung folgt aber direkt: dies solle nur für „hart arbeitende Menschen“ geschehen. Gleichzeitig hat er jetzt verkündet, dass er an Hartz-IV-Sanktionen festhalten möchte. Denn "bei den Sanktionen geht es ja nicht um Schikanen". http://tinyurl.com/mpt4uyw
Was Tacheles von Sanktionen hält und warum wir diese auch in jedem Fall und immer für nicht zulässig und für einen gravierenden Verstoß gegen Verfassungsrecht und die Menschenwürde halten, haben wir umfangreich in unserer Stellungnahme an das BVerfG dargelegt, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei…/aktuelles/d/n/2153/
Zudem stellen wir von Tacheles die Frage, warum die SPD nur über Änderungen für die "hart arbeitenden Menschen" nachdenkt. Wir fordern ein menschenwürdiges Leben für alle Mitglieder unserer Gesellschaft. Solidarität statt Ausgrenzung!
Um diese Diskussion zu beflügeln und Gegenforderungen aufzustellen, möchte ich mal Eckpunkte für einen grundlegenden Wandel der Agenda 2010 und Änderungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik skizzieren:
ALG I / SGB III
- Bezugsdauer von 48 Monaten
- tatsächlicher Rechtsanspruch auf Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung
- Reduktion der Anspruchsvorrausetzungen ½ Jahr in einem Bemessungszeitraum von 3 Jahren
- Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes mit ABM in versicherungspflichtiger Beschäftigung und existenzdeckender Entlohnung

ALG II/ SGB II
- Abschaffung von Sanktionen
- bedarfsdeckende Regelleistungen von 600 EUR für Alleinstehende
- tatsächliche Unterkunftskosten und Heizung, spätestens dann, wenn Wohnungssuche nachgewiesen wurde      
- Rechtsanspruch auf Weiterbildung,  Qualifizierung, Umschulung und Ausbildung
- Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes mit ABM in versicherungspflichtiger Beschäftigung und existenzdeckender Entlohnung und Aufgabe von 1-EUR-Jobs

Rente / Alterssicherung
- Einführung einer Mindestalterssicherung von 1200 EUR, mit der ein Leben in Würde und ohne Leistungsbezug von SGB XII möglich ist.

Das sind die Eckpunkte eines tatsächlichen grundlegenden Wandels und Abkehr von der Agenda 2010.
Das sind gleichzeitig die Eckpunkte von Forderungen, welche die soziale Bewegung aufgreifen sollte und gegenüber den Parteien eingefordert werden sollten.


2.   Verordnung zur Erhöhung des Schonvermögen im SGB  XII
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Hier nun der Verordnungsentwurf zur Erhöhung des Schonvermögens im SGB XII, welches zum 1. April 2017 von 1.600/2.600 Euro auf 5.000 Euro pro Person angehoben werden soll. Details dazu hier: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=13770&tx_ttnews[backPid]=135&cHash=1488181852



3.   LSG Bayern: Mit 5 Wochenstunden und 187 Euro Monatseinkommen kann EU-Arbeitnehmer*innenstatus und damit SGB II Anspruch gegeben sein
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Das LSG Bayern sieht in einer Eilentscheidung bei einer rumänischen Staatsangehörigen, die als "Haushaltshilfe (Gartenarbeiten, Hausarbeiten)" mit 5 Stunden pro Woche und einem Monatseinkommen von 187 Euro arbeitet, den Arbeitnehmer*innenstatus als möglich an und hat daher vorläufig aufstockende Leistungen nach dem SGB II angeordnet.  
Diese Entscheidung ist daher so wichtig, weil damit klargestellt wird, dass ein Arbeitnehmerstatus nicht erst bei 8 Wochenstunden (siehe Weisungslage BA) und rund 275 EUR Monatsverdienst beginnt, sondern bei geringerer Stundenzahl und Einkommen.
Die Entscheidung gibt es hier: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191170&s0=ausl%E4nder&s1=ausschluss&s2=&words=&sensitive=


4.  Gesetzliche Änderungen bei der Pflege (2. + 3. Pflegestärkungsgesetz – PSG II u. III)
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Zum 01.01.2017 sind weitreichende Änderungen zur Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus dem PSG II und weitergehende Regelungen des PSG III in Kraft getreten. Die vorliegende Arbeitshilfe mit der Übersicht der Änderungen zum PSG II und III ermöglicht eine umfassende Information zu sämtlichen Neuerungen.
http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=13766&tx_ttnews[backPid]=157&cHash=643380169



5.    Die drei Wochen Frist im Krankenkassenrecht
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Im SGB V gilt: Wenn gesetzliche Krankenversicherungen zu spät über Leistungsanträge ihrer Mitglieder entscheiden, ist die Rechtslage eindeutig: Die beantragte Behandlung gilt in solchen Fällen als genehmigt. Dabei gibt es zwei Fristen: In normalen Fällen muss die gesetzliche Krankenkasse innerhalb von drei Wochen entscheiden. Muss ein Gutachten eingeholt werden, innerhalb von fünf Wochen. Andernfalls muss sie die beantragte Behandlung bezahlen. Das hat jüngst nochmal das SG Trier entschieden: http://tinyurl.com/llsrvno
Einen guten Überblick dazu gibt es hier:  http://tinyurl.com/k7hg496

Für die Praxis bedeutet dies, dass Anträge bei der GKV immer mit Zugangsbeweis, möglichst schriftlich gestellt werden sollten!

6. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wuppertaler Sozialleistungsträger verschärfen ihre Verwaltungspraxis immer mehr. Die Beratungsanfragen im Tacheles steigern sich stetig, die Dinge um die es geht, werden immer heftiger. Wir können den Beratungsbedarf kaum noch decken.
Um dieser Situation weiterhin etwas entgegen setzen zu können, müssen wir unser Beratungsteam ausbauen. Wir suchen daher Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
 Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

-   am  29./30. Mai    in Augsburg 
-   am  21./22. Juni   in Erfurt  
-   am  24./25. Juli    in Berlin
-   am  02./03. Aug.  in Wuppertal
-   am  07./08. Aug.  in Bremen
-   am  09./10. Aug.  in Hannover
-   am  17./18. Aug.  in Koblenz
-   am  21./22. Aug.  in Dresden   
-   am   30./31. Aug.  in Frankfurt
-   am   11./12. Sept.  in Stuttgart
In die Fortbildung fließen aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung selbstverständlich topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html   

8.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
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 Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
- vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
 Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.  SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
-   am 14./15. Aug.   in Erfurt
-   am  25./26. Sept. in Wuppertal
-   am 16./17. Okt.    in Augsburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html  

10.  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-  am 13. Juni     in Frankfurt
-  am 24. Aug.    in Leipzig  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html  

11.  SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 Sie findet statt
- am 20. April   in Wuppertal
- am 23. Aug.   in Leipzig 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html  

12. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich
 - am 12. Juni     in Frankfurt
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html  


 13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ============================================================
Diese Fortbildung biete ich
 - am 24. Okt.  in Wuppertal 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin und am 16./17. Oktober in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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