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Thomé Newsletter 11.03.2013

Thomé Newsletter 11.03.2013 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. SG Berlin: Mietkaution als Zuschuss gegen Abtretung des Rückerstattungsanspruchs 
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Das Sozialgericht Berlin (SG) hat jüngst entschiede, dass die Tilgung eines Kautionsdarlehns aus den Regelleistungen unzulässig sei. Für Kautionstilgung sei in der Regelleistung kein Spielraum. Das SG Berlin hat die Kautionsgewährung auf Zuschussbass angeordnet, dem Jobcenter allerdings die Möglichkeit eingeräumt, sich vom Hilfeempfänger eine Abtretungserklärung geben zu lassen, damit nach Rückzahlung der Kaution diese direkt n das JC gezahlt wird. 

Diese Entscheidung ist richtungsweisend und es sollte in der Beratungspraxis darauf Bezug genommen werden, unter dem Motto: Keine Tilgung von Kautionsforderungen im laufenden Leistungsbezug. 
Mit dieser Begründung kann gegen einen die Kautionsdarlehensaufrechnung bestimmenden Bescheid Widerspruch oder Überprüfungsantrag eingelegt werden, bzw. wenn eine Aufrechnung durch Vertrag / Erklärung des Betroffenen durchgeführt wird, diese jederzeit mit Bezugnahme auf § 46 Abs. 1, 2. Teilsatz SGB I zurückgenommen werden. Es sollte auf Basis dieses Urteils bundesweit gegen Kautionstilgungen aus der Regelleistung vorgegangen werden. Hier nun das Urteil: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Berlin---S-37-AS-25006-12.pdf 


2. SG Berlin sieht die Mietoberwettbeträge der WAV Berlin als nicht anwendbar an 
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Das SG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die Mietobergrenzen der WAV (kommunale Satzung zu den Unterkunftskosten) als unzulässig angesehen und dem klagenden Hartz IV-Empfänger deutlich höhere Unterkunftskosten zuerkannt. Anzuerkennen sind die Werte nach § 12 WoGG mit 10%igem Sicherheitszuschlag = 393,80 EUR zzgl. Heizkosten von 45 EUR (als Wert für eine Person), also mit Heizung 438,80 EUR. Damit hat das SG eine neue Runde eröffnet und Berliner sollten darauf aufbauend handeln, Widersprüche einlegen, Überprüfungsanträge stellen. … Das Urteil gibt es hier: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/03/AuszugUrteilSGBerlin.pdf 

3. Konservativen, Neoliberalen, Kapitalvertreter, Springer und Sozialdemokraten mobilisieren für eine Agenda 2020 
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Wahrlich eine spannende Konstellation, Konservative, Neoliberale, der Springerverlag„, die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), Hand in Hand mit den Sozialdemokraten mobilisieren für eine neue Agenda 2020. Anlass ist das die Vorstellung der Agenda 2010 vor Zehn Jahren. Besonders pikant ist, dass die Agenda 2010 jetzt als Exportmodell für die übrigen Europäischen Staaten verkauft wird „Wie eine noch unveröffentlichte Studie des Instituts zur Zukunft für Arbeit zeigt, waren die Arbeitsmarktreformen so wirksam, dass die Bundesrepublik als Modell für die kriselnden Euro-Staaten taugt. Vor allem die „signifikante Kürzung der langfristigen Arbeitslosenunterstützung“ ließ die Massenarbeitslosigkeit deutlich sinken …“ (Welt am Sonntag, 10.03.2013). Siehe dazu: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/08/bruederle-italien-muss-hartz-iv-einfuehren/ 

Brisant ist, dass nun die SPD offen die Agenda 2010 lobt : „Die Agenda 2010 hat Deutschland vorangebracht" so Andrea Nahles in der Welt vom 9.3.2013 (http://www.welt.de/politik/deutschland/article114277159/Die-Agenda-2010-hat-Deutschland-vorangebracht.html) . 

Der Springer Verlag hat letztes Jahr schon mal die Vorlage gemacht, die bekannte Umverteilungspalette fordert die Fortsetzung uralter Maßnahmen wie weiteres Lohn- und Steuerdumping, weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters, Streichung des Kündigungsschutzes, Absenkung des Hartz-IV-Satzes um 30 Prozent und weitere Privatisierungen … die Details sind hier zu lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article108798784/Das-ist-der-15-Punkte-Plan-fuer-Deutschland.html 

Jetzt zum Jahrestag geht die Mobilisierung der Konservativen, Neoliberalen, Kapitalvertreter, Sozialdemokraten für eine neue „Reformen“ weiter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/agenda-2010-top-oekonomen-beklagen-reformstau-in-deutschland-a-887899.html 

Ich denke, es müsste an jeder Hauswand stehen: Keine Umverteilung von unten nach oben – Keine Agenda 2020 – Gegen Arbeitsplatzabbau und Sozialkürzungen in Deutschland und Europa - Für internationale Solidarität! 

Wir tragen hier im „Herzen der Bestie“ eine zentrale Verantwortung, meiner Auffassung nach müssen wir hier die Auseinandersetzungen gegen Lohndumping, schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen, Prekarisierung, Mietwucher, KdU-Richtlinien, zu geringe Regelleistungen, gegen den nicht akzeptablen Umgang mit Flüchtlingen, gegen Rassismus und Faschismus führen und dann müssen wir zueinander Solidarisch sein, aber auch Solidarisch mit den Kämpfen in Europa. In dem Sinne, vorwärts …. ! 


4. „sozialrecht justament“ in der 1. Ausgabe rausgekommen 
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Mein Kollege Bernd Eckhardt vom Nürnberger Arbeitslosenzentrum hat seine neue Zeitung „sozialrecht justament - kompakt und aktuell – rechtswissen für die existenzsichernde sozialberatung“ rausgegeben, darin bearbeitet er relevante Themen und weißt auf seine Seminarangebote hin. 
Ich lese seine Veröffentlichungen immer gerne, sie haben Substanz, gehen ins Detail und denken die Sachen zu Ende. Die/das sozialrecht justament gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-1-2013.pdf 


5. Zielvereinbarungen/ Zum Teil Aufruf zum Rechtsbruch 
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Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung oder auch die kommunalen Jobcenter sind verpflichtet mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. mit den Landesbehörden jedes Jahr Zielvereinbarungen abzuschließen (§ 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 + 4 SGB II). In diesen ist zu regeln welche Ziele für das laufende Jahr umgesetzt werden sollen. Die Zielvereinbarung stellt quasi die Handlungsperspektive des jeweiligen Jobcenters da. Ich erlaube mir mal Teile der Zielvereinbarung 2012 des Jobcenter Leipzig zu veröffentlichen. Darin werden unter anderen die Reduktion und Begrenzung der Unterkunftskosten und der kommunalen Leistungen (Wohnungsbeschaffungs- Umzugskosten und Kaution, Erstausstattung und Bedarfe bei Schwangerschaft und Geburt) als Ziele für das Jahr 2012 festgelegt. 
Die genannten Leistungen sind allerdings Rechtsanspruchsleistungen ausgestaltet. Hier kommt die Frage auf, wie Rechtsanspruchsleistungen reduziert werden können. Es bestehen somit erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit solches Verwaltungshandeln. Besonders da diese Bereiche laut ministerialen Vorgaben gar nicht von Reduktion umfasst sein sollen, siehe hier: http://www.agarbeit.de/Downloads/system-der-zielsteuerung-im-sgb-2-final.pdf (Seite 64). 

Jedes Jobcenter muss nach § 48b SGB II eine solch Zielvereinbarung abschließen, es sollte daher von Interesse sein, sich diese genauer anzuschauen. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht durch Kommunalvertreteranfragen, aber durch Anträge nach dem Landes- bzw. Bundesinformationsfreiheitsgesetz bzw. bei kommunalen Jobcentern in Ländern ohne Landesinformationsfreiheitsgesetz und wenn vorhanden, nach kommunalen Informationsfreiheitssatzungen. Die Zielvereinbarungen für das Jahr2013 sind schon alle abgeschlossen und könnten angefordert werden. Spannend wäre auch die aktuelle Zielvereinbarung mit denn der Vorjahre zu vergleichen um so einen Eindruck zu bekommen und örtliche Entwicklungen besser nachvollziehen zu können. 
Zielvereinbarungen sind zum Teil Vereinbarungen die zum Rechtsbruch auffordern, daher muss hier ein Auge drauf geworfen werden. 
Link zur Leipziger Zielvereinbarung: http://www.harald-thome.de/media/files/Zelvereinbarung-JC-Leipzig-2012.pdf 
Zum Verschaffen eines Überblicks, Hinweise des Deutschen Landkreistages zu Zielvereinbarungen: http://www.harald-thome.de/media/files/DLT---Hinweise-Zielvereinbarungen---01.11.2010.pdf 


5. GKV Spitzenverband zur Erhebung, Vergleich, zum Erlass, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Beitragsrückständen der gesetzlichen Krankenkasse 
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Viele Ratsuchende haben Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Krankenkassen und damit erhebliche Probleme. Zum Umgang damit gibt es vom GKV Spitzenverband einheitliche Arbeitsanweisungen wie mit Beitragsrückständen verfahren werden soll, diese möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten, sie sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/GKV-Beitragserhebungsgrunds-tze--v.-17.02.2010.pdf 


6. FAO Anerkennungen meiner Seminare bitte mir einreichen 
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Immer im März müssen die Fachanwaltsvorbildungsnachweise vorgelegt werden, ich möchte alle Anwälte bitten, die meine Fortbildungen besucht haben und diese als FAO Nachweise den Anwaltskammern vorlegen, mir eine kurze Bestätigung über die Anerkennung zu schicken. 


7. Faxnummer für Seminaranmeldungen derzeit außer Funktion 
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Die ein oder anderen haben versucht mir in den letzten Tagen ein Fax mit Seminaranmeldungen zu schicken, warum auch immer, die bei den Seminaranmeldungen angegebene Faxnummer funktioniert derzeit nicht, daher Seminaranmeldungen und sonstige Faxe bitte an folgende Fax-Nummer schicken: 0202 - 29 51 889 


8. Nächste SGB II-Grundlagenseminare in Frankfurt, Wuppertal, München, Koblenz, Berlin, Hamburg und Dresden 
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Hier nun meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare im ersten Halbjahr 2013: 
Diese finden am 18./19./20. März in Frankfurt, am 08./09. April in Wuppertal, am 22./23. April in München, am 29./30. April in Koblenz, am 16./17. Mai in Berlin, am 22./23./24. Mai in Hamburg und am 29./30. Mai in Dresden statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 


9. SGB II – Intensivseminar am 25./26. Juli und am 30./31. Juli und 1. Aug. in Wuppertal (fünf Tage) 
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Aufgeteilt in zwei Zeitblöcke, so den 25./26. Juli und am 30./31. Juli sowie den 1. Aug. biete ich in Wuppertal ein fünfttägiges SGB II – Intensivseminar an. 

Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen. 
Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und auch Zeit für sonstige Details zu haben biete ich diese 5-Tages Fortbildung an. Um den harten Stoff etwas abzumildern, gliedert sich die Fortbildung so, dass dazwischen ein Wochenende liegt. Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 

Für Teilnehmer aus NRW biete ich für diese Fortbildung an, hälftig mit Bildungsscheck zu zahlen. Näheres dazu hier : http://www.bildungsscheck.com/Bildungsscheck-NRW.html 


9. Fortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. April in Hamburg, am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig 
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In dieser zweitägigen Fortbildung, die ich am 24./25. April in Hamburg, am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig anbiete, wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 


10. Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 7. Mai in Frankfurt und am 1./2. Juli in Wuppertal 
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Diese Fortbildung biete ich am 7. Mai in Frankfurt eintägig und am 1./2. Juli in Wuppertal zweitätig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Die zweitätige Fortbildung beinhaltet natürlich eine vertiefte Auseinandersetzung und Vertiefung durch Arbeitsgruppen. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 


11. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 2. Mai in Wuppertal und am 6. Mai in Frankfurt 
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 2. Mai in Wuppertal und am 6. Mai in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben. 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 


12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 21. Mai in Wuppertal 
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste gibt es am 21. Mai in Wuppertal. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 

So, das war es mal wieder für heute. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé 
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht 
Rudolfstr. 125 
42285 Wuppertal 

www.harald-thome.de 
info@harald-thome.de 

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