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Jahresarchiv
Thomé Newsletter 04/2020 vom 02.02.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Weisungen der BA im SGB II und SGB I
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Ich möchte auf verschiedene neue Weisungen der BA hinweisen. Im SGB II zu §§ § 7 / Berechtigte, § 6 / Außendienste; § 8 / Erwerbsfähigkeit und zum § 52 / Automatisierter Datenabgleich.
Besonders wichtig ist mir, auf die neue Weisung zur Beratungspflicht nach § 14 SGB I hinzuweisen. Alle LeserInnen meines NL möchte ich bitten, sich diese in Ruhe anzuschauen und die Weisung mit der Realität zu vergleichen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba015850.pdf
Für das SGB II gilt über den § 14 Abs. 2 SGB II eine weit über die Beratung nach § 14 SGB I hinausgehende Beratungspflicht. Diese hat sich nach § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II am „Empfängerhorizont“ zu orientieren.
Aber bitte auch die sonstigen SGB I Weisungen mal anschauen.
2. Sozialrecht Justament zur Vorläufigen Leistungsbewilligungen im SGB II / 1/2020
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Der Kollege Bernd Eckardt setzt sich in seinem neuesten Sozialrecht Justament mit der vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II und der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgericht sowie der hiervon abweichenden Verwaltungspraxis der Jobcenter auseinander. Das lohnt sich zu lesen: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2020_Sozialrecht_Justament.pdf
3. DPWV - Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge
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Diese Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge, ist in der 3. aktualisierten Auflage / 2020 erschienen. Diese gibt es hier zum Download:
https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/arbeitshilfe-zum-thema-flucht-und-migration-soziale-rechte-fuer-fluechtlinge-3-aktualisierte-auflag/
4. Urteil: Kosten einer Schädlingsbekämpfung in der Wohnung sind Kosten der Unterkunft
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Kosten für die Schädlingsbekämpfung in einer Wohnung stellen Kosten der Unterkunft dar. Zu diesen Kosten gehören nicht nur der laufende Mietzins, die laufenden kalten Mietnebenkosten und die Heizkosten, sondern auch Kosten für Schönheitsreparaturen, die die im Regelbedarf enthaltenen Kosten für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen einer Wohnung überschreiten. Dies muss erst recht für die Kosten von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in einer Wohnung gelten, die von dem Mieter zu tragen sind. Letztlich geht es bei der Übernahme dieser Kosten um die Sicherung eines menschenwürdigen Wohnens.
(SG Reutlingen v. 27.11.2019 - S 4 AS 2464/19 ER)
Entscheidung: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=30260
Menschen in Armutsquartieren werden öfters mit Ungeziefer zu tun haben, daher ist dies ein richtungsweisendes Urteil, auf das man sich beziehen kann.
5. Landrecht im Landkreis Rotenburg (Wümme): Sozialamt ignoriert BSG Rechtsprechung zu Schulbüchern
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Trotz eindeutiger Rechtsprechung des BSGs wird die Übernahme von Schulbüchern vom Sozialsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) abgelehnt (BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Kurz nach dem Schulbuchurteil des BSG wurde der Übernahmeantrag abgelehnt, gegen die Ablehnung wurde von der vertretenden RAin natürlich Widerspruch eingelegt und klargestellt, dass es sich vorliegend um Schulbücher handelt und nicht Schulmaterialien und sonstige Anschaffungen. Der Widerspruch wurde ignoriert und mittlerweile musste Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Rotenburg eingelegt werden. Das ist zu verurteilendes Rotenburger Landrecht.
Den tollen Ablehnungsbescheid gibt es hier zu bewundern: https://t1p.de/u5tg
So krass rechtwidriges Handeln muss mal an die Öffentlichkeit gezerrt werden.
6. Umsetzung der Begrenzung von Sanktionen in den Optionskommunen? – Bitte um Rückmeldungen
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Bei mir kommt die Info an, dass manche Optionskommunen / kommunale Jobcenter so ihre Schwierigkeiten damit haben, das Urteil des BVerfG und die daraus resultierende Weisung der BA/BMAS zur Begrenzung der Sanktionen nach § 31a und § 32 SGB II (Pflicht- und Meldeverstöße) umzusetzen. Es wird behauptet, dass die Weisungen der BA für Optionskommunen nicht gelten würden und sie deshalb der Meinung sind, dass sie weiterhin mehr als 30% sanktionieren dürfen. Dies vor allem im Fall von Kumulation mit § 32-Sanktionen.
Daher hier die Anfrage an alle NL - LeserInnen, was für Erfahrungen gibt es hier mit Sanktionen und der Kumulation von Sanktionen?
Wenn ihr solche Erfahrungen habt, schreibt mir diese bitte und schickt mir Bescheide dazu. Wenn es dazu aktuelle Urteile und Beschlüsse von den SGs gibt, auch wenn diese schon 30 % - Sanktionen angreifen, bitte übersenden!
7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung
----------------------------------------------------------------------------
Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken (1 Platz noch frei)
- 18./19. März 2020 in Leipzig
- 23./24. März 2020 in Berlin
- 25./26. März 2020 in Hamburg
- 30./31. März 2020 in Stuttgart
- 04./05. Mai 2020 in Hamburg
- 27./28. April 2020 in Wuppertal
- 18./19. Mai 2020 in Dresden
- 08./09. Juni 2020 in Frankfurt
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
----------------------------------------------
Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:
- 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal
- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
- 20./21. April 2020 in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Juni 2020 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
----------------------------
Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am
- 20. Mai 2020 in Leipzig
- 02. Juni 2020 in Wuppertal
- 15. Juni 2020 in Berlin
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 20. Feb. 2020 in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am
- 10. März 2020 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- 13. März in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Weisungen der BA im SGB II und SGB I
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Ich möchte auf verschiedene neue Weisungen der BA hinweisen. Im SGB II zu §§ § 7 / Berechtigte, § 6 / Außendienste; § 8 / Erwerbsfähigkeit und zum § 52 / Automatisierter Datenabgleich.
Besonders wichtig ist mir, auf die neue Weisung zur Beratungspflicht nach § 14 SGB I hinzuweisen. Alle LeserInnen meines NL möchte ich bitten, sich diese in Ruhe anzuschauen und die Weisung mit der Realität zu vergleichen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba015850.pdf
Für das SGB II gilt über den § 14 Abs. 2 SGB II eine weit über die Beratung nach § 14 SGB I hinausgehende Beratungspflicht. Diese hat sich nach § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II am „Empfängerhorizont“ zu orientieren.
Aber bitte auch die sonstigen SGB I Weisungen mal anschauen.
2. Sozialrecht Justament zur Vorläufigen Leistungsbewilligungen im SGB II / 1/2020
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Der Kollege Bernd Eckardt setzt sich in seinem neuesten Sozialrecht Justament mit der vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II und der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgericht sowie der hiervon abweichenden Verwaltungspraxis der Jobcenter auseinander. Das lohnt sich zu lesen: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2020_Sozialrecht_Justament.pdf
3. DPWV - Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge
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Diese Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge, ist in der 3. aktualisierten Auflage / 2020 erschienen. Diese gibt es hier zum Download:
https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/arbeitshilfe-zum-thema-flucht-und-migration-soziale-rechte-fuer-fluechtlinge-3-aktualisierte-auflag/
4. Urteil: Kosten einer Schädlingsbekämpfung in der Wohnung sind Kosten der Unterkunft
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Kosten für die Schädlingsbekämpfung in einer Wohnung stellen Kosten der Unterkunft dar. Zu diesen Kosten gehören nicht nur der laufende Mietzins, die laufenden kalten Mietnebenkosten und die Heizkosten, sondern auch Kosten für Schönheitsreparaturen, die die im Regelbedarf enthaltenen Kosten für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen einer Wohnung überschreiten. Dies muss erst recht für die Kosten von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in einer Wohnung gelten, die von dem Mieter zu tragen sind. Letztlich geht es bei der Übernahme dieser Kosten um die Sicherung eines menschenwürdigen Wohnens.
(SG Reutlingen v. 27.11.2019 - S 4 AS 2464/19 ER)
Entscheidung: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=30260
Menschen in Armutsquartieren werden öfters mit Ungeziefer zu tun haben, daher ist dies ein richtungsweisendes Urteil, auf das man sich beziehen kann.
5. Landrecht im Landkreis Rotenburg (Wümme): Sozialamt ignoriert BSG Rechtsprechung zu Schulbüchern
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Trotz eindeutiger Rechtsprechung des BSGs wird die Übernahme von Schulbüchern vom Sozialsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) abgelehnt (BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Kurz nach dem Schulbuchurteil des BSG wurde der Übernahmeantrag abgelehnt, gegen die Ablehnung wurde von der vertretenden RAin natürlich Widerspruch eingelegt und klargestellt, dass es sich vorliegend um Schulbücher handelt und nicht Schulmaterialien und sonstige Anschaffungen. Der Widerspruch wurde ignoriert und mittlerweile musste Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Rotenburg eingelegt werden. Das ist zu verurteilendes Rotenburger Landrecht.
Den tollen Ablehnungsbescheid gibt es hier zu bewundern: https://t1p.de/u5tg
So krass rechtwidriges Handeln muss mal an die Öffentlichkeit gezerrt werden.
6. Umsetzung der Begrenzung von Sanktionen in den Optionskommunen? – Bitte um Rückmeldungen
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Bei mir kommt die Info an, dass manche Optionskommunen / kommunale Jobcenter so ihre Schwierigkeiten damit haben, das Urteil des BVerfG und die daraus resultierende Weisung der BA/BMAS zur Begrenzung der Sanktionen nach § 31a und § 32 SGB II (Pflicht- und Meldeverstöße) umzusetzen. Es wird behauptet, dass die Weisungen der BA für Optionskommunen nicht gelten würden und sie deshalb der Meinung sind, dass sie weiterhin mehr als 30% sanktionieren dürfen. Dies vor allem im Fall von Kumulation mit § 32-Sanktionen.
Daher hier die Anfrage an alle NL - LeserInnen, was für Erfahrungen gibt es hier mit Sanktionen und der Kumulation von Sanktionen?
Wenn ihr solche Erfahrungen habt, schreibt mir diese bitte und schickt mir Bescheide dazu. Wenn es dazu aktuelle Urteile und Beschlüsse von den SGs gibt, auch wenn diese schon 30 % - Sanktionen angreifen, bitte übersenden!
7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken (1 Platz noch frei)
- 18./19. März 2020 in Leipzig
- 23./24. März 2020 in Berlin
- 25./26. März 2020 in Hamburg
- 30./31. März 2020 in Stuttgart
- 04./05. Mai 2020 in Hamburg
- 27./28. April 2020 in Wuppertal
- 18./19. Mai 2020 in Dresden
- 08./09. Juni 2020 in Frankfurt
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
----------------------------------------------
Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:
- 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal
- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
- 20./21. April 2020 in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Juni 2020 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am
- 20. Mai 2020 in Leipzig
- 02. Juni 2020 in Wuppertal
- 15. Juni 2020 in Berlin
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 20. Feb. 2020 in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am
- 10. März 2020 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- 13. März in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé