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Jahresarchiv

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Thomé Newsletter 03/2020 vom 20.01.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System oder das häufig rechtswidrige Handeln der Jobcenter
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Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik  im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt.
Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen. 

Hintergrund dazu: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/anhaltend-hohe-erfolgsquoten-bei-widerspruechen-und-klagen-im-hartz-iv-system
Zur Statistikseite der BA: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html

2.  Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen
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Der VAMPF hat eine Reihe von Infomaterialien neu zusammengestellt: Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. Falls der Antrag bisher abgelehnt wurde, kann es sich jetzt für Alleinerziehende lohnen, ihn neu zu stellen! Dabei unterstützt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Alleinerziehende und die Fachkräfte, die sie beraten, mit aktuellen Informationsmaterialien:
·       Der Flyer „Starke-Familien-Gesetz. Verbesserungen für Alleinerziehende“ liefert kompakte Informationen über alles, was Einelternfamilien zum Kinderzuschlag wissen sollten.
·       Die Broschüre „Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Neben den Neuerungen beim Kinderzuschlag informiert die Broschüre vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Sie beantwortet Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen auf den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.
·       Für Beratungsfachkräfte haben wir in der Broschüre „Handreichung für die Bera­tung: Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen. Kinderzuschlag, Wohngeld & Co“ zusätzlich weiterführende fachliche Informationen, Verweise auf wichtige Rechts­grundlagen und Berechnungsbeispiele für den Kinderzuschlagsanspruch aufbereitet.
Diese Materialien stehen unter www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren zum Download zur Verfügung.

3.  Wohngeldrechner Online / Wohngeld 2020
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Zum Jahreswechsel ist das sog. WohngeldstärkungsG in Kraft getreten. Nun gibt es auf den Seiten des BM Innern, Bau und Heimat einen Wohngeldrechner: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html

4. Neue Handreichung zu Urheberrechten und Persönlichkeitsrecht erschienen
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Was gilt es bezüglich Urheberrecht und Recht am eigenen Bild eigentlich zu beachten? Welche Folgen kann es haben, wenn ich diese Rechte verletze? Was sind freie Inhalte und "Open Content" und wie können sie genutzt werden? Auf 14 leicht lesbaren Seiten führt der Autor in die relevanten Rechtsgebiete ein und gibt Erläuterungen und praktische Hinweise für den (Öffentlichkeits-) Arbeitsalltag.
https://www.der-paritaetische.de/publikation/neue-handreichung-zu-urheberrechten-und-persoenlichkeitsrecht-erschienen-1/

5. Gekürzte Regelbedarfe im AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften
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Verschiedene Sozialgerichte haben die Einstufung von alleinstehenden Erwachsenen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, in die Regelbedarfsstufe 2 – wie dies seit den Änderungen im AsylbLG ab 10.09.2019 der Fall ist für eine unzulässige und vermutlich verfassungswidrige Kürzung eingestuft.
Dazu wird nun von den Flüchtlingsräten aufgefordert Rechtsmittel einzulegen oder Überprüfungsanträge zu stellen und ggf. Eilantrag und Klage einzureichen. Mehr dazu hier: https://www.nds-fluerat.org/41374/aktuelles/leistungsbescheide-oft-fehlerhaft-oder-verfassungswidrig-widerspruch-einlegen-und-ggf-eilantrag-und-klage-einreichen/

6. Verschärfte Warnung zu „Fridays gegen Altersarmut“
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In meinem letzten Newsletter habe ich schon darauf hingewiesen, das „Fridays gegen Altersarmut“ ein  rechtes Projekt ist, mit dem soziale Themen besetzt werden sollen.  Inzwischen unterstützen sowohl die AfD als auch "die Rechte" offiziell diese Gruppe und ruft zur  Teilnahme in den Gruppen auf.
Die „KKA - Kurfürstlich Kurpfälzische Antifa“ hat dazu eine Untersuchung durchgeführt, wer diese Mahnwachen anmeldet, diese ich möchte im Ergebnis hier mal präsentieren:

„Von den uns bekannten197 Mahnwachen sind mittlerweile 12 Mahnwachen entweder bei Madsen ausgestiegen, oder wurden abgesagt.
Von den verbliebenen 185 Mahnwachen haben wir, wo möglich, die Facebookprofile eingehend geprüft. Für unsere Beurteilung waren die Like-Listen, die Abonnements-Listen, sowie die geposteten und geteilten Beiträge der jeweiligen Anmelder*innen geprüft.
47% (87) der Anmelder*innen haben Likes, Abos und/oder posten Beiträge, die auf ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild schließen lassen (38,4%, 71), oder haben Likes, Abos und posten Beiträge, welche Anhaltspunkte für ein rechtes Weltbild darstellen (8,6%, 16).
21,6% (40) der Anmelder*innen haben ihr Profil so eingestellt, dass keine Einsicht in die Likes, Abos, und/oder Timeline möglich ist, so dass keinerlei Rückschlüsse auf eine politische Einstellung möglich sind.
24,9% (46) der Anmelder*innen haben Likes, Abos und posten Beiträge, die keine Bezüge zu einer wie auch immer gearteten politischen Einstellung erkennen lassen.
6,5%(12) der Anmelder*innen haben Likes, Abos und posten Beiträge, die klare Indizien für eine politisch gegen Rechtsextremismus gerichtete Einstellung sind.
Fazit der KKA:
Die Bewegung #FridaysGegenAltersarmut ist in ihrer Gesamtheit in Gefahr, von Rechtsextremisten vereinnahmt und instrumentalisiert zu werden - gut die Hälfte der Mahnwachen sind das schon.
Wir können nur davor warnen, sich als Demokrat*in für demokratiefeindlich Strategien zum Handlanger von Menschen zu machen, die das Thema Altersarmut mit demokratiefeindlicher, fremdenfeindlicher und minderheitenfeindlicher Propaganda verbinden wollen und damit Hand an unsere humanistisch geprägte Gesellschaft legen wollen.
 
Nur Anmelder*innen von 12 Mahnwachen sprechen sich auf ihren Facebookprofilen klar gegen Rechtsextremismus aus und nur bei diesen 12 Mahnwachen ist davon auszugehen, dass diese sich auch proaktiv und aktiv gegen eine Vereinnahmung durch Rechtsextremisten zur Wehr setzen werden.“
Quelle: https://www.facebook.com/180838102724921/photos/a.180903296051735/652921095516617

Ich möchte daher deutlich an der Teilnahme an diesen Veranstaltungen warnen, mit Rassisten und Nazis kann und darf es NIE und in keinem Fall eine Zusammenarbeit geben!


Zu den Hintergründen nochmal: https://www.volksverpetzer.de/hintergrund/fridays-for-altersarmut/  und in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/politik/fridays-gegen-altersarmut-13431675.html



7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de    melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
                    
-     22./23.Jan.    2020       in Hamburg (ein Platz frei, Anmeldung noch möglich) 
-     27./28. Jan.   2020       in München  (zwei Plätze frei)
-     17./18. Feb.   2020       in Dresden   (ein Platz frei)  
-     24./25. Feb.   2020       in Zwickau 
-     26./27. Feb.   2020       in Frankfurt 
-     02./03. März  2020       in Wuppertal          
-     16./17. März  2020       in Saarbrücken 
-     18./19. März  2020       in Leipzig        
-     23./24. März 2020         in Berlin        
-     25./26. März  2020       in Hamburg
-     30./31. März  2020        in Stuttgart                                            

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai  2020     in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020     in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt
 -    20./21. April 2020      in Frankfurt                              
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-    02. April 2020            in Wuppertal        
-   16. Juni 2020               in Berlin             
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am


-   15. Mai 2020    in Wuppertal
-   20. Mai 2020    in Leipzig 
-   15. Juni 2020    in Berlin   

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   20. Feb. 2020 in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    10. März    2020   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 13. März             in Wuppertal     
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 


So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

 
   

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