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Jahresarchiv
Thomé Newsletter 03.10.2012
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zahltag vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1.10.12 mit dem Motto „Eingangsbestätigung sofort – ohne Warten und Schikanen!“
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Unter dem Motto: „Eingangsbestätigung sofort – ohne Warten und Schikanen!“ wurde vom Verein Tacheles vor der Jobcenterzentrale in Wuppertal ein Zahltag durchgeführt. Um die 40 Tachelesaktivisten und Unterstützer haben sich an der Aktion beteiligt. Zentrales Anliegen der Aktion war es, auf das stetige Verschwinden von eingereichten Unterlagen hinzuweisen, gleichzeitig von der Verwaltungsspitze alsbaldige Änderungen einzufordern. Bei einer zwei Jahre zurückliegenden Kundenzufriedenheitsumfrage gaben weit mehr als 1/3 aller Befragten an (36,6 %), dass ihnen die Eingangsbestätigung von Amtswegen verweigert wurde und 2/3 aller Befragten (63,6 %) gaben an, dass diese zum Teil mehrfach mit verloren gegangenen Dokumenten zu tun hatten. Diese Situation hat sich nach Tacheles-Einschätzung sogar noch verschlimmert. Um hier mal einen Aufschlag zu machen und die Missstände anzugehen, fand die Zahltagsaktion statt.
Näheres ist der Presseerklärung vom heutigen Tage zu entnehmen: http://www.harald-thome.de/media/files/Tacheles-PM-Zahltag-1.10.2012.pdf und dem dazu erstellten vertiefenden Dossier, welches hier zu finden ist: http://www.harald-thome.de/media/files/Dossier-Eingangsbest-tigung-01.10.2012.pdf
Eine Position der Wuppertaler Verwaltung zu den Missständen steht aus.
2. Landkreistag NRW fordert auf, von Amtswegen keine rückwirkenden KdU – Korrekturen durchzuführen und dieser setzt sich für Herabsetzung der Wohnraumbestimmungen auf 45 qm ein
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Der Landkreistag NRW (LKT) empfiehlt nach „intensiver Beratung“ verschiedener Vereinigungen von Kämmerern, dass die rechtswidrig reduzierten Unterkunftskosten (KdU) in NRW nicht von Amtswegen zu korrigieren seien „und damit keine freiwilligen Zahlungen zu leisten“ seien.
Den Kontext muss man sich klarmachen, durch „Erlasse“ des Arbeitsministeriums NRW (MAIS) wurden seit 2010 mehrere Zehntausende SGB II/SGB XII–Leistungsempfänger um ihren ihnen gesetzlich zustehenden Anspruch „tatsächliche KdU sind im Rahmen der Angemessenheit zu übernehmen“ gebracht.
Eine rückwirkende Korrektur ist aufgrund der im April 2011 eingeführten Begrenzung der Rückwirkung eines Überprüfungsantrages nach § 44 Abs. 1 SGB X sowieso nur noch ein Jahr rückwirkend möglich, also derzeit bis Jan. 2011 (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II). Das MAIS hat in seinem Erlass vom 15.08.2012 vorsichtig dargestellt, dass im Regelfall ohne Antrag keine Überprüfung zu erfolgen habe. Jetzt interpretiert der LKT NRW, dass der „MAIS-Erlass“ keine Bindungswirkung habe und dass nicht (damit ist gemeint in keinem Fall) eine Überprüfung von Amtswegen zu erfolgen habe. Das bedeutet, der LKT NRW versucht, die Kommunen und auch das MAIS bei seiner „KdU-Abzocke“ zu bestärken. Wenn man sich anguckt, wer das beschlossen hat – Vereinigungen von Kämmerern- ist auch klar, wie sich das LKT Vorgehen begründet.
Besonders pikant wird es, dass der LKT deutlich macht, dass er sich dafür einsetzt, dass die Wohnraumbestimmungen in NRW von 50 qm auf 45 qm herabgesetzt werden sollen und dies mit nicht vertretbarer sozialpolitischer Ungerechtfertigkeit begründet.
Ich denke, hier werden sich der Minister und die Landtagsparteien – die nächstes Jahr auf Bundesebene gewählt werden wollen - zu positionieren haben, ob sie die ministerielle KdU-Abzocke weiter mitragen und ob sie ihre Zustimmung zur Änderung der Wohnraumbestimmungen NRW geben.
Das LKT NRW-Papier vom 24.09.2012 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/RS-0520-12-Urteil-des-BSG-zur-Angemessenheit-des-Wohnraums-f-r-Hartz-IV-Bezieher.pdf , den MAIS Erlass vom 15.08.2012 hier: http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Für den Verein Tacheles kündige ich an, dass wir baldmöglichst unsere Kampagne: „Überprüfungsanträge gegen die KdU–Abzocke in NRW“ starten werden. Das MAIS hat in seinem Erlass klargestellt, keine rückwirkende Korrektur von Amtswegen, daher werden nun alle, die durch die ministerielle Weisung um ihr Geld gebracht wurden, Überprüfungsanträge stellen müssen, wenn sie noch etwaig im Jahr 2011 zu wenig erhaltene Gelder zurück haben wollen. Dazu demnächst mehr auf der Tacheles-Webseite.
3. Interministerielle Auseinandersetzung zur Anrechnung von Überbrückungsgeld von Haftentlassenen
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Dann möchte ich auf eine spannende interministerielle Auseinandersetzung verweisen, in der das Justizministerium die Auffassung vertritt, dass der Tag der Haftentlassung noch als Hafttag gilt und somit das am Haftentlassungstag ausgezahlte Überbrückungsgeld (§ 51 Abs. 2 StVollzG) nicht als Einkommen, sondern als Vermögen zu werten ist, welches, solange die Vermögenshöchstgrenzen nicht überschritten wird, berücksichtigungsfrei zu bleiben hat. Die dazugehörigen Materialen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMJ-zu--berbr-ckungsgeld-Sep.-2012.pdf
4. Kindergeld für im Ausland lebende Kinder mit in Deutschland befindlichen Eltern
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In bestimmten Fällen haben Eltern, die in Deutschland leben und unter anderem auch hier Sozialleistungen beziehen, deren Kinder sich aber beim anderen Elternteil oder Verwandten im Ausland befinden, Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht. Da die dahin gehenden Anspruchsvoraussetzungen weitgehend unbekannt sind, möchte ich hier mal auf eine entsprechende Materialienzusammenstellung hinweisen, aus der die Dinge deutlich besser ersichtlich werden. Die Materialien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Materialien-Kindergeld-f-r-Kinder-im-Ausland-10-2012.pdf
Dazu ergänzend noch die Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Kindergeldkasse, dort unter DA 62.4, die Weisung ist hier zu finden: http://tinyurl.com/8kp7g3m
5. SG Dessau-Roßlau zu Schlüssigen KdU–Konzepten
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Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat in einer spannenden Entscheidung (v. 17.08.2012 - S 11 AS 2430/11) das sog. Schlüssige Konzept des Landkreises Wittenberg, erstellt durch die Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“, zerpflückt und dabei festgestellt: „Eine Begrenzung der Bruttokaltmiete .. die sich aus den Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Kosten im Landkreis Wittenberg ergibt, kommt vorliegend n i c h t in Betracht“. Das SG hat stattdessen die Höchstwerte nach § 12 WoGG als maßgeblich angesehen.
Die Entscheidung ist insofern wichtig, da damit vermutlich alle schlüssigen Konzepte von „Analyse & Konzepte“ in Frage gestellt werden, weil sie vermutlich überall mit den gleichen Kriterien herangegangen sind. Laut Aussagen der Firma haben sie seit 2008 in über 25 Kreisen und kreisfreien Städten entsprechende KdU - Erhebungen durchgeführt und Angemessenheitsgrenzen entwickelt. Diese stehen damit jetzt vermutlich zur Disposition.
Hier geht es zur SG Dessau-Roßlau Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154563
6. Zwangsverrentung nur im Einzelfall / Antragstellung "Aufschiebende Wirkung" beim Widerspruch nutzen und sich wehren
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Ich möchte auf eine Veröffentlichung zur Zwangsverrentung hinweisen, in der zwei LSG – Entscheidungen zusammengefasst werden und klargestellt wird, dass es sich bei der Zwangsverrentung über einen behördlichen Antrag nach § 5 Abs. 3 SGB II um eine Ermessensentscheidung handelt, dass bei der Ermessensausübung der Gesamtfall, wie Abschläge in der Rente, geänderte Vermögensfreibeträge, keine Eingliederungsleistungen mehr zu betrachten sind und dass der Widerspruch gegen die behördliche Zwangsverrentung aufschiebende Wirkung entfaltet. Mehr gibt’s hier: http://www.freiepresse.de/BLICKDE/NACHRICHTEN/VOGTLAND/PLAUEN/zwangsverrentung-nur-im-einzelfall-artikel8113786.php
7. Fachtagung „Recht gegen Rechts“ am 15. Nov. in Schwerte (NRW)
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Dann möchte ich auf eine spannende Fachtagung >Recht gegen Rechts< hinweisen, die am 15. Nov. im Haus Haus Villigst in Schwerte stattfindet.
Die Auflistung der über 183 registrierten rechtsmotivierten Todesopfer seit 1991 laut der Amadeu-Antonio-Stiftung zeigt, dass sich rechte Gewalt nicht nur an politisch Andersdenkende richtet, sondern vor allem an benachteiligte Gruppen und Minderheiten in der Gesellschaft: Arbeitslose, Obdachlose, Homosexuelle, Behinderte, Juden, Muslime und Migrant/-innen. Letztlich ist niemand sicher vor rechten Straftaten.
Ziel dieser Tagung ist es, das juristische Repertoire und die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern und eine stärkere Selbstsicherheit für die Arbeit gegen Rechts zu entwickeln. Die Fachtagung richtet sich an alle, die sich in unterschiedlichen Gruppen und Organisationen gegen Rechtsextremismus engagieren (wollen).
Näheres dazu hier: http://www.gewaltakademie.de/gaeste/html/recht_rechts_11_12.html
8. Tacheles Adressdatenbank / Aufruf zur Aktualität und Solidarität
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Ich möchte mal wieder auf die Adressdatenbank aufmerksam machen und alle Eingetragenen bitten, ihre Daten auf Richtigkeit zu prüfen, sollten Änderungen erforderlich sein, können wir diese unverzüglich selbst schnell durchführen oder auf Aufforderung wird das Passwort zugeschickt. Die Anwälte, die dort eingetragen sind, müssen einen Beitrag zahlen, auch wenn der ein oder andere Anwalt dieses Newsletters nicht unbedingt im Rechtsgebiet SGB II berät, könnte er sich auch aus Solidaritätsgründen dort eintragen, den darüber wird wesentlich die unabhängige Arbeit von Tacheles finanziert.
Also prüft die Aktualität und die Solidarität! Zur Adressdatenbank geht es hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
9. Anfrage für eine Fachveröffentlichung
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Aus meiner Sicht tauchen in der Sozialberatung immer wieder zwei Themen auf, die mal gründlich durch eine Fachveröffentlichung durchgearbeitet werden müssten.
Das eine Thema betrifft Krankenkassenbeitragsschulden. Hier wäre wichtig durchzuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen diese von Seiten der gesetzlichen/privaten Krankenkasse zu erlassen sind und was für Rechtsfolgen sich aus den offenen Beiträgen im und ohne Sozialleistungsbezug ergeben und was hier die optimalen Handlungshilfen sind, sein könnten. Auch spannend wäre eine Auswertung und juristische Bewertung der Weisungslage der Krankenkassen.
Das andere Thema ist Zahnersatz, da es sich um eine Verknüpfung von zivilrechtlichen, medizinischen und sozialrechtlichen Fragestellungen handelt, wäre es super, wenn da mal jemand Licht in die Handlungsweisen bringen kann. Das hier erforderliche überschreitet schon fast die Möglichkeit einer Veröffentlichung, hier wäre eigentlich ein Buch/Leitfaden nötig. Ich will mal die interessanten Schlagworte nennen: 1. Umgang mit Zahnarzt, was ist beim Heil- und Kostenplan zu beachten, die Verhandlung mit der Krankenkasse über Härtefälle, was gibt es für Hilfslösungen (Uniklinik, Zahnersatzvergleichsportale im Internet, Zahnersatz im Ausland …). 2. Zahnersatz im Sozialrecht: 2a. SGB V, welche Leistungen werden unter welcher Voraussetzung von der Krankenkasse übernommen, worauf ist dabei zu achten. Ein kurzer Exkurs zu privaten Zahnzusatzversicherungen wäre spannend, 2b. Löst eine private Zahnzusatzversicherung bei minderj. Kindern die Versicherungspauschale aus? 2c. sind Zahnersatzreparaturen über den neuen § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II zu übernehmen? 2d. sind ggf. Zahnersatzkosten ganz oder zum Teil über § 73 SGB XII zu übernehmen? 2 e. unter welchen Voraussetzungen ist Zahnersatz im Rahmen des Eingliederungsbudgets zu übernehmen?
Ihr seht an den Stichpunkten, dass es um das Eingemachte geht, ich denke aber, Zahnersatz ist einfach Menschwürde und viele Arme geben sich unter anderem wegen ihrer Zähne auf und hier müsste mal, der sozialmedizinische-juristische Kontext, von Leuten, die darin tief drin stecken, aufgearbeitet werden. Daher die Bitte, wer gutes Material hat, bitte zuschicken, damit ich es veröffentlichen kann, ansonsten bitte schreiben, damit alle davon profitieren können. Natürlich biete ich die Tachelesseite zur Veröffentlichung an, es wär aber auch unproblematisch die Weitervermittlung an entsprechende Fachzeitungen möglich.
10. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Okt. in Hamburg
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Bei dieser Fortbildung sind noch ein paar Plätze frei, ich biete sie in diesem Jahr letztmalig am 24./25. Okt. in Hamburg an. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“, ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Grundlagenseminare in Erfurt, Hamburg, Wuppertal und Stuttgart
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Die nächsten SGB II - Grundlagenseminare biete ich am 22./23. Nov. in Erfurt, am 28./29. Nov. in Hamburg, am 3./4. Dez. in Wuppertal und am 10./11. Dez. in Stuttgart an. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 26./27. Nov. in Berlin und 18. Dez. in Hannover
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr ein- und zweitägig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Nachfolgend wird das Erarbeitete vertieft und in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen umgesetzt (in der zweitägigen). Die Fortbildung biete ich am am 26./27. Nov. in Berlin und am 18. Dez. in Hannover an. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger in Wuppertal und Hannover
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 07. Dezember in Wuppertal und am 17. Dez. in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II/SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg und Dresden
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Mein Kollege Frank Jäger gibt ein Tagesseminar zu den Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II/SGB XII. Diese Fortbildung findet statt am 8. Okt. in Stuttgart und am 19. Okt. in Hamburg. Darin wird ein grundlegender Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe am 8./9. Nov. in Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen am 8./9. Nov. in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter, sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zahltag vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1.10.12 mit dem Motto „Eingangsbestätigung sofort – ohne Warten und Schikanen!“
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Unter dem Motto: „Eingangsbestätigung sofort – ohne Warten und Schikanen!“ wurde vom Verein Tacheles vor der Jobcenterzentrale in Wuppertal ein Zahltag durchgeführt. Um die 40 Tachelesaktivisten und Unterstützer haben sich an der Aktion beteiligt. Zentrales Anliegen der Aktion war es, auf das stetige Verschwinden von eingereichten Unterlagen hinzuweisen, gleichzeitig von der Verwaltungsspitze alsbaldige Änderungen einzufordern. Bei einer zwei Jahre zurückliegenden Kundenzufriedenheitsumfrage gaben weit mehr als 1/3 aller Befragten an (36,6 %), dass ihnen die Eingangsbestätigung von Amtswegen verweigert wurde und 2/3 aller Befragten (63,6 %) gaben an, dass diese zum Teil mehrfach mit verloren gegangenen Dokumenten zu tun hatten. Diese Situation hat sich nach Tacheles-Einschätzung sogar noch verschlimmert. Um hier mal einen Aufschlag zu machen und die Missstände anzugehen, fand die Zahltagsaktion statt.
Näheres ist der Presseerklärung vom heutigen Tage zu entnehmen: http://www.harald-thome.de/media/files/Tacheles-PM-Zahltag-1.10.2012.pdf und dem dazu erstellten vertiefenden Dossier, welches hier zu finden ist: http://www.harald-thome.de/media/files/Dossier-Eingangsbest-tigung-01.10.2012.pdf
Eine Position der Wuppertaler Verwaltung zu den Missständen steht aus.
2. Landkreistag NRW fordert auf, von Amtswegen keine rückwirkenden KdU – Korrekturen durchzuführen und dieser setzt sich für Herabsetzung der Wohnraumbestimmungen auf 45 qm ein
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Der Landkreistag NRW (LKT) empfiehlt nach „intensiver Beratung“ verschiedener Vereinigungen von Kämmerern, dass die rechtswidrig reduzierten Unterkunftskosten (KdU) in NRW nicht von Amtswegen zu korrigieren seien „und damit keine freiwilligen Zahlungen zu leisten“ seien.
Den Kontext muss man sich klarmachen, durch „Erlasse“ des Arbeitsministeriums NRW (MAIS) wurden seit 2010 mehrere Zehntausende SGB II/SGB XII–Leistungsempfänger um ihren ihnen gesetzlich zustehenden Anspruch „tatsächliche KdU sind im Rahmen der Angemessenheit zu übernehmen“ gebracht.
Eine rückwirkende Korrektur ist aufgrund der im April 2011 eingeführten Begrenzung der Rückwirkung eines Überprüfungsantrages nach § 44 Abs. 1 SGB X sowieso nur noch ein Jahr rückwirkend möglich, also derzeit bis Jan. 2011 (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II). Das MAIS hat in seinem Erlass vom 15.08.2012 vorsichtig dargestellt, dass im Regelfall ohne Antrag keine Überprüfung zu erfolgen habe. Jetzt interpretiert der LKT NRW, dass der „MAIS-Erlass“ keine Bindungswirkung habe und dass nicht (damit ist gemeint in keinem Fall) eine Überprüfung von Amtswegen zu erfolgen habe. Das bedeutet, der LKT NRW versucht, die Kommunen und auch das MAIS bei seiner „KdU-Abzocke“ zu bestärken. Wenn man sich anguckt, wer das beschlossen hat – Vereinigungen von Kämmerern- ist auch klar, wie sich das LKT Vorgehen begründet.
Besonders pikant wird es, dass der LKT deutlich macht, dass er sich dafür einsetzt, dass die Wohnraumbestimmungen in NRW von 50 qm auf 45 qm herabgesetzt werden sollen und dies mit nicht vertretbarer sozialpolitischer Ungerechtfertigkeit begründet.
Ich denke, hier werden sich der Minister und die Landtagsparteien – die nächstes Jahr auf Bundesebene gewählt werden wollen - zu positionieren haben, ob sie die ministerielle KdU-Abzocke weiter mitragen und ob sie ihre Zustimmung zur Änderung der Wohnraumbestimmungen NRW geben.
Das LKT NRW-Papier vom 24.09.2012 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/RS-0520-12-Urteil-des-BSG-zur-Angemessenheit-des-Wohnraums-f-r-Hartz-IV-Bezieher.pdf , den MAIS Erlass vom 15.08.2012 hier: http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Für den Verein Tacheles kündige ich an, dass wir baldmöglichst unsere Kampagne: „Überprüfungsanträge gegen die KdU–Abzocke in NRW“ starten werden. Das MAIS hat in seinem Erlass klargestellt, keine rückwirkende Korrektur von Amtswegen, daher werden nun alle, die durch die ministerielle Weisung um ihr Geld gebracht wurden, Überprüfungsanträge stellen müssen, wenn sie noch etwaig im Jahr 2011 zu wenig erhaltene Gelder zurück haben wollen. Dazu demnächst mehr auf der Tacheles-Webseite.
3. Interministerielle Auseinandersetzung zur Anrechnung von Überbrückungsgeld von Haftentlassenen
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Dann möchte ich auf eine spannende interministerielle Auseinandersetzung verweisen, in der das Justizministerium die Auffassung vertritt, dass der Tag der Haftentlassung noch als Hafttag gilt und somit das am Haftentlassungstag ausgezahlte Überbrückungsgeld (§ 51 Abs. 2 StVollzG) nicht als Einkommen, sondern als Vermögen zu werten ist, welches, solange die Vermögenshöchstgrenzen nicht überschritten wird, berücksichtigungsfrei zu bleiben hat. Die dazugehörigen Materialen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMJ-zu--berbr-ckungsgeld-Sep.-2012.pdf
4. Kindergeld für im Ausland lebende Kinder mit in Deutschland befindlichen Eltern
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In bestimmten Fällen haben Eltern, die in Deutschland leben und unter anderem auch hier Sozialleistungen beziehen, deren Kinder sich aber beim anderen Elternteil oder Verwandten im Ausland befinden, Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht. Da die dahin gehenden Anspruchsvoraussetzungen weitgehend unbekannt sind, möchte ich hier mal auf eine entsprechende Materialienzusammenstellung hinweisen, aus der die Dinge deutlich besser ersichtlich werden. Die Materialien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Materialien-Kindergeld-f-r-Kinder-im-Ausland-10-2012.pdf
Dazu ergänzend noch die Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Kindergeldkasse, dort unter DA 62.4, die Weisung ist hier zu finden: http://tinyurl.com/8kp7g3m
5. SG Dessau-Roßlau zu Schlüssigen KdU–Konzepten
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Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat in einer spannenden Entscheidung (v. 17.08.2012 - S 11 AS 2430/11) das sog. Schlüssige Konzept des Landkreises Wittenberg, erstellt durch die Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“, zerpflückt und dabei festgestellt: „Eine Begrenzung der Bruttokaltmiete .. die sich aus den Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Kosten im Landkreis Wittenberg ergibt, kommt vorliegend n i c h t in Betracht“. Das SG hat stattdessen die Höchstwerte nach § 12 WoGG als maßgeblich angesehen.
Die Entscheidung ist insofern wichtig, da damit vermutlich alle schlüssigen Konzepte von „Analyse & Konzepte“ in Frage gestellt werden, weil sie vermutlich überall mit den gleichen Kriterien herangegangen sind. Laut Aussagen der Firma haben sie seit 2008 in über 25 Kreisen und kreisfreien Städten entsprechende KdU - Erhebungen durchgeführt und Angemessenheitsgrenzen entwickelt. Diese stehen damit jetzt vermutlich zur Disposition.
Hier geht es zur SG Dessau-Roßlau Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154563
6. Zwangsverrentung nur im Einzelfall / Antragstellung "Aufschiebende Wirkung" beim Widerspruch nutzen und sich wehren
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Ich möchte auf eine Veröffentlichung zur Zwangsverrentung hinweisen, in der zwei LSG – Entscheidungen zusammengefasst werden und klargestellt wird, dass es sich bei der Zwangsverrentung über einen behördlichen Antrag nach § 5 Abs. 3 SGB II um eine Ermessensentscheidung handelt, dass bei der Ermessensausübung der Gesamtfall, wie Abschläge in der Rente, geänderte Vermögensfreibeträge, keine Eingliederungsleistungen mehr zu betrachten sind und dass der Widerspruch gegen die behördliche Zwangsverrentung aufschiebende Wirkung entfaltet. Mehr gibt’s hier: http://www.freiepresse.de/BLICKDE/NACHRICHTEN/VOGTLAND/PLAUEN/zwangsverrentung-nur-im-einzelfall-artikel8113786.php
7. Fachtagung „Recht gegen Rechts“ am 15. Nov. in Schwerte (NRW)
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Dann möchte ich auf eine spannende Fachtagung >Recht gegen Rechts< hinweisen, die am 15. Nov. im Haus Haus Villigst in Schwerte stattfindet.
Die Auflistung der über 183 registrierten rechtsmotivierten Todesopfer seit 1991 laut der Amadeu-Antonio-Stiftung zeigt, dass sich rechte Gewalt nicht nur an politisch Andersdenkende richtet, sondern vor allem an benachteiligte Gruppen und Minderheiten in der Gesellschaft: Arbeitslose, Obdachlose, Homosexuelle, Behinderte, Juden, Muslime und Migrant/-innen. Letztlich ist niemand sicher vor rechten Straftaten.
Ziel dieser Tagung ist es, das juristische Repertoire und die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern und eine stärkere Selbstsicherheit für die Arbeit gegen Rechts zu entwickeln. Die Fachtagung richtet sich an alle, die sich in unterschiedlichen Gruppen und Organisationen gegen Rechtsextremismus engagieren (wollen).
Näheres dazu hier: http://www.gewaltakademie.de/gaeste/html/recht_rechts_11_12.html
8. Tacheles Adressdatenbank / Aufruf zur Aktualität und Solidarität
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Ich möchte mal wieder auf die Adressdatenbank aufmerksam machen und alle Eingetragenen bitten, ihre Daten auf Richtigkeit zu prüfen, sollten Änderungen erforderlich sein, können wir diese unverzüglich selbst schnell durchführen oder auf Aufforderung wird das Passwort zugeschickt. Die Anwälte, die dort eingetragen sind, müssen einen Beitrag zahlen, auch wenn der ein oder andere Anwalt dieses Newsletters nicht unbedingt im Rechtsgebiet SGB II berät, könnte er sich auch aus Solidaritätsgründen dort eintragen, den darüber wird wesentlich die unabhängige Arbeit von Tacheles finanziert.
Also prüft die Aktualität und die Solidarität! Zur Adressdatenbank geht es hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
9. Anfrage für eine Fachveröffentlichung
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Aus meiner Sicht tauchen in der Sozialberatung immer wieder zwei Themen auf, die mal gründlich durch eine Fachveröffentlichung durchgearbeitet werden müssten.
Das eine Thema betrifft Krankenkassenbeitragsschulden. Hier wäre wichtig durchzuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen diese von Seiten der gesetzlichen/privaten Krankenkasse zu erlassen sind und was für Rechtsfolgen sich aus den offenen Beiträgen im und ohne Sozialleistungsbezug ergeben und was hier die optimalen Handlungshilfen sind, sein könnten. Auch spannend wäre eine Auswertung und juristische Bewertung der Weisungslage der Krankenkassen.
Das andere Thema ist Zahnersatz, da es sich um eine Verknüpfung von zivilrechtlichen, medizinischen und sozialrechtlichen Fragestellungen handelt, wäre es super, wenn da mal jemand Licht in die Handlungsweisen bringen kann. Das hier erforderliche überschreitet schon fast die Möglichkeit einer Veröffentlichung, hier wäre eigentlich ein Buch/Leitfaden nötig. Ich will mal die interessanten Schlagworte nennen: 1. Umgang mit Zahnarzt, was ist beim Heil- und Kostenplan zu beachten, die Verhandlung mit der Krankenkasse über Härtefälle, was gibt es für Hilfslösungen (Uniklinik, Zahnersatzvergleichsportale im Internet, Zahnersatz im Ausland …). 2. Zahnersatz im Sozialrecht: 2a. SGB V, welche Leistungen werden unter welcher Voraussetzung von der Krankenkasse übernommen, worauf ist dabei zu achten. Ein kurzer Exkurs zu privaten Zahnzusatzversicherungen wäre spannend, 2b. Löst eine private Zahnzusatzversicherung bei minderj. Kindern die Versicherungspauschale aus? 2c. sind Zahnersatzreparaturen über den neuen § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II zu übernehmen? 2d. sind ggf. Zahnersatzkosten ganz oder zum Teil über § 73 SGB XII zu übernehmen? 2 e. unter welchen Voraussetzungen ist Zahnersatz im Rahmen des Eingliederungsbudgets zu übernehmen?
Ihr seht an den Stichpunkten, dass es um das Eingemachte geht, ich denke aber, Zahnersatz ist einfach Menschwürde und viele Arme geben sich unter anderem wegen ihrer Zähne auf und hier müsste mal, der sozialmedizinische-juristische Kontext, von Leuten, die darin tief drin stecken, aufgearbeitet werden. Daher die Bitte, wer gutes Material hat, bitte zuschicken, damit ich es veröffentlichen kann, ansonsten bitte schreiben, damit alle davon profitieren können. Natürlich biete ich die Tachelesseite zur Veröffentlichung an, es wär aber auch unproblematisch die Weitervermittlung an entsprechende Fachzeitungen möglich.
10. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Okt. in Hamburg
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Bei dieser Fortbildung sind noch ein paar Plätze frei, ich biete sie in diesem Jahr letztmalig am 24./25. Okt. in Hamburg an. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“, ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Grundlagenseminare in Erfurt, Hamburg, Wuppertal und Stuttgart
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Die nächsten SGB II - Grundlagenseminare biete ich am 22./23. Nov. in Erfurt, am 28./29. Nov. in Hamburg, am 3./4. Dez. in Wuppertal und am 10./11. Dez. in Stuttgart an. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 26./27. Nov. in Berlin und 18. Dez. in Hannover
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr ein- und zweitägig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Nachfolgend wird das Erarbeitete vertieft und in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen umgesetzt (in der zweitägigen). Die Fortbildung biete ich am am 26./27. Nov. in Berlin und am 18. Dez. in Hannover an. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger in Wuppertal und Hannover
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 07. Dezember in Wuppertal und am 17. Dez. in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II/SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg und Dresden
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Mein Kollege Frank Jäger gibt ein Tagesseminar zu den Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II/SGB XII. Diese Fortbildung findet statt am 8. Okt. in Stuttgart und am 19. Okt. in Hamburg. Darin wird ein grundlegender Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe am 8./9. Nov. in Dresden
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Mein Kollege bietet diese Fortbildungen am 8./9. Nov. in Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter, sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-termine-im-2.-halbjahr
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de