Newsticker
Jahresarchiv
Tacheles Wuppertal Newsletter 29.05.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Newsletter in einem neuen Look und einem neuen Newslettersystem. Der Ein- und Austrag wird mit dem System besser funktionieren.
Der heutige Newsletter zu folgenden Punkten:
1. Tacheles fordert konkrete Unterstützung für Sozialleistungsbeziehende durch die Wuppertaler Verwaltung und Sozialleistungsträger
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Bei den bislang verabschiedeten Sozialschutzpaketen sind diejenigen, die schon seit längerem Sozialleistungen beziehen, weitgehend unberücksichtigt geblieben. Die Wuppertaler MdB’s, haben leider auch nur die Interessen der durch die Coronakrise neu in Not geratenen Menschen im Visier. Die Lebensrealität der Erwerbslosen, Geringverdienenden, Alleinerziehenden, Geflüchteten, Rentner*innen, alten, kranken und behinderte Menschen wird im politischen Berlin mit unerträglicher Ignoranz gestraft und die dringend benötigte Unterstützung weiterhin abgelehnt. Daher formuliert Tacheles eine Reihe von Forderungen an Politik und Verwaltung. So haben alle Leistungskürzungen in den Unterkunftskosten, Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen sofort gestoppt zu und eine digitale Grundausstattung für Homeschooling gewährt zu werden. Das sind konkrete Punkte, die in Wuppertal umgesetzt werden können, dafür bedarf es keiner Entscheidung aus Berlin.
Tacheles hat Politik und Verwaltung aufgefordert, hier aktiv zu werden. Die konkreten Forderungen sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/tacheles-fordert-konkrete--unterstützung-für-sozialleistungsbeziehende-durch-die-wuppertaler-verwaltung-und-sozialleistungsträger-.html
2. Zur Kampagne: Schulcomputer sofort!
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Nach den uns vorliegenden Rückmeldungen von den Schulen, Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen fehlt bei ca. 30 % der Schüler*innen die digitale Ausstattung und zum Teil auch ein Internetzugang. Das ist entspricht ungefähr der Zahl der SGB II-beziehenden Minderjährigen in Wuppertal (rd. 20.000 Kinder). Digitale Endgeräte sind in diesen Zeiten zwingende Voraussetzung für schulische Teilhabe.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 15. Mai ein 550-Millionen-Euro-Programm aufgelegt. Damit sollen Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien zuhause am Laptop ihr (digitales) Schulrecht wahrnehmen können. Aus der Coronakrise dürfe keine Bildungskrise werden, heißt es.
Dieses 550-Millionen-Euro-Programm löst keinesfalls die akute Benachteiligung armer Kinder ohne digitale Ausstattung. Warum?
1.) Die Schulen sollen die digitalen Endgeräte anschaffen und, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 15. Mai, „die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen“. Denn, so das Ministerium weiter, „die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und können in eigenem Ermessen handeln“. Was nach basisnaher Praxis klingt, wird zum Zwang ärmerer Familien, ihre Einkommensverhältnisse in der Schule offenzulegen und zur Pflicht der Lehrer*innen, ihre Schüler*innen in „bedürftige“ und „nicht bedürftige“ aufzuteilen.
2.) Weiterhin sollen nicht nur die dringend benötigten Laptops und Drucker für unversorgte Schüler*innen angeschafft werden. Das Geld soll „außerdem die Schulen bei der Erstellung von Online-Lerninhalten unterstützen“ (Erklärung des BMBF). Welcher Anteil der 550 Millionen Euro für welche Aufgabe eingesetzt werden soll, ist nicht geklärt.
3.) Wann die digitalen Endgeräte bei den Schüler*innen ankommen, ist ungewiss. Schon der sogenannte "Digitalpakt Schule" vom Mai 2019 versprach den Schulen fünf Milliarden Euro (bis 2024). Abgerufen wurden bislang nur 20 Millionen Euro. Grund: komplizierte Vergaberichtlinien. Die Vorgaben für das „Soforthilfeprogramm“ sind noch nicht einmal bekannt!
4.) Die – ohnehin überlasteten – Schulen müssen Laptops, Programme usw. bewerten, anschaffen, in Betrieb nehmen, versichern, eine Leihstelle einrichten, Kriterien für die Vergabe entwickeln, dabei den Datenschutz berücksichtigen, die Familien informieren, den Schüler*innen die Bedienung zeigen und sicherstellen, dass die digitalen Endgeräte auch ins Netz kommen.
Aus all diesen Gründen ist damit zu rechnen, dass das 550-Millionen-Euro-Programm nicht dazu beitragen wird, den kurzfristigen Bedarf an Schulcomputern zu decken. Hier werden erst in einen paar Monaten Lösungen entstehen. Die einkommensschwachen Kinder und Jugendlichen sind dadurch weiterhin abgehängt und die Corona-Krise wird dann doch eine Bildungskrise.
Beschluss des LSG NRW
Das Landessozialgericht NRW hat mit rechtskräftigen Beschluss vom 22.05.2020 entschieden, dass eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets, auf Zuschussbasis nach § 21 Abs. 6 SGB II, hat. Das LSG NRW hat auch rausgearbeitet, dass der Anspruch sich auch auf Art. 28 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die in Deutschland seit dem 18.02.1992 verbindlich ist (BGBl II, 121), stützt. Danach erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, haben sie u.a. die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art zu fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich zu machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit zu treffen.
Damit hat das LSG sehr klar und deutlich gemacht, dass dieser Anspruch als pandemiebedingter Mehrbedarf besteht. PM des LSG: https://t1p.de/9f70o und der Beschluss: https://t1p.de/xbulw
Auswirkung auf Wuppertal
Im beim LSG vorliegenden Fall wurde 150 EUR an digitalem Endgerät zuerkannt, weil nur ein Tablet in der Preisklasse beantragt und von der Schule als notwendig bestätigt wurde.
Das Jobcenter Wuppertal hat bisher digitale Endgeräte in Höhe von 350 EUR auf Darlehensbasis gewährt. Diese Position hat das Jobcenter nun zur Disposition zu stellen und entsprechend dem Beschluss des LSG NRW auf Zuschussbasis zu gewähren.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss des LSG NRW rechtskräftig ist und somit verbindlich anzuwendendes Recht auch in Wuppertal ist.
Vorgehen zur Geltendmachung eines Anspruchs
Um es den Schüler*innen und Schülern einfacher zu machen, sollte von den Schulen eine schulische Notwendigkeitsbescheinigung für Computer ausgestellt werden. Diese sollte klar machen, dass ein Schulcomputer jetzt notwendig ist und welches Material genau benötigt wird (zB Laptop, Drucker, Software, Headset, ggf. Internetzugang). Mit einer solchen Computer-Notwendigkeitsbescheinigung ist rechtlich die Notwendigkeit geklärt und die Ratsuchenden brauchen jetzt „nur noch“ den Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen. Sie müssen den Anspruch zumindest nicht mehr begründen. Daher liebe Schulen, Lehrkäfte und Schulsozialarbeiter*innen, kümmert euch darum. Klärt die Eltern auf und gebt ihnen entsprechenden Support.
a. Wenn das Jobcenter ablehnen sollte, bitte bei Tacheles melden, wir supporten dann weiter.
b. Wenn das Jobcenter nur auf Darlehensbasis gewährt, das Darlehen zunächst akzeptieren und dann rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist, Widerspruch einlegen und die Beratung von Tacheles nutzen.
Details zur Beratung von Tacheles gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/beratung-und-hilfe/
Alle Infos, Musteranträge gibt es hier auf der Tachelesseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/update-22-08-2020:-kampagne-schulcomputer-sofort!.html
Der Spiegel hat die Problematik sehr gut aufgegriffen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arme-schueler-im-fernunterricht-leere-maegen-statt-laptops-a-a6b11305-0fd1-44db-96fe-454d2a3d3d8a
Die AWO Mittelrhein, mit der Tacheles hervorragend in der Schulcomputerkampagne kooperiert, hat dazu ein Sonderheft rausgegeben, das gibt es hier: https://www.awo-mittelrhein.de/fileadmin/content/mittelrhein/2020/2-2020-bildungsmagazin_RZ.pdf
3. Unterkunftskosten in Wuppertal / Hohe Mietnebenkosten in Wuppertal
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Wuppertal landet auf Platz drei der teuersten Städte bundesweit, hinter Bielefeld und Chemnitz, was die Mietnebenkosten betrifft. Das vermeldete Radio Wuppertal am 15.05.2020 (https://www.radiowuppertal.de/artikel/hohe-mietnebenkosten-in-wuppertal-593993.html)
Die Meldung von Radio Wuppertal baut auf einer Untersuchung des Technologieunternehmen Conrad Connect auf, deren Auswertung ist hier zu finden: https://conradconnect.com/de/nebenkosten-analyse
Bei der Festsetzung der sog. angemessenen Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII, nehmen beide Ämter aber Bezug auf die landesweiten Durchschnittswerte zu den Betriebskosten. Durchschnittswerte können in einer solchen außergewöhnlichen Situation eben nicht herangezogen werden. Vorliegend müssen die realen Werte als Grundlage genommen werden. Wir fordern daher die Sozialverwaltung auf, die Angemessenheitswerte für die Betriebskosten auf die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten anzupassen.
4. Interview mit Harald Thomé: Kampf gegen die Armen: „Ziel des Manövers ist die Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen“
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Dann ein Interview mit Harald Thomé zum Thema Streichung der öffentlichen Mittel für Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren in NRW.
Das Interview gibt es hier: https://t1p.de/b6qdn
5. Demo: Wuppertal von links - wir beziehen Position! - Für Solidarität und gegen Rassismus, Antisemitismus und Nazis!
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Letzten Samstag haben wir angefangen, morgen machen wir weiter!
Aufruf zur Demo am 30.05. ab 14:30 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz Wuppertal.
Auch in Wuppertal sehen wir seit einigen Wochen Leute auf die Straße gehen, die ihrem Protest gegen eine "Corona-Panikmache" Ausdruck verleihen wollen. Manche hängen Verschwörungsideologien an, sehen ihre Grundrechte gefährdet, haben Ängste, andere wiederum sehen hier ihre Chance, dass ihre kruden, antisemitischen und rassistischen Gedanken Nährboden finden können.
Diese Entwicklung müssen und werden wir weiter im Auge behalten!
Deshalb werden wir die Demo der selbst ernannten "Corona-Rebellen" auch diese Woche wieder kritisch begleiten. Gleichzeitig werden wir linke Ideen für einen solidarischen Umgang mit der Corona-Krise sichtbar machen und diskutieren.
Treffpunkt:
Samstag 30.05.2020, 14:30 auf dem Bahnhofsvorplatz - Döppersberg, neben Primark.
Eintragelink zum Newsletter:
https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/verwaltung/
So das war es dann wieder für heute.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V.
sehr geehrte Damen und Herren,
der Newsletter in einem neuen Look und einem neuen Newslettersystem. Der Ein- und Austrag wird mit dem System besser funktionieren.
Der heutige Newsletter zu folgenden Punkten:
1. Tacheles fordert konkrete Unterstützung für Sozialleistungsbeziehende durch die Wuppertaler Verwaltung und Sozialleistungsträger
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Bei den bislang verabschiedeten Sozialschutzpaketen sind diejenigen, die schon seit längerem Sozialleistungen beziehen, weitgehend unberücksichtigt geblieben. Die Wuppertaler MdB’s, haben leider auch nur die Interessen der durch die Coronakrise neu in Not geratenen Menschen im Visier. Die Lebensrealität der Erwerbslosen, Geringverdienenden, Alleinerziehenden, Geflüchteten, Rentner*innen, alten, kranken und behinderte Menschen wird im politischen Berlin mit unerträglicher Ignoranz gestraft und die dringend benötigte Unterstützung weiterhin abgelehnt. Daher formuliert Tacheles eine Reihe von Forderungen an Politik und Verwaltung. So haben alle Leistungskürzungen in den Unterkunftskosten, Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen sofort gestoppt zu und eine digitale Grundausstattung für Homeschooling gewährt zu werden. Das sind konkrete Punkte, die in Wuppertal umgesetzt werden können, dafür bedarf es keiner Entscheidung aus Berlin.
Tacheles hat Politik und Verwaltung aufgefordert, hier aktiv zu werden. Die konkreten Forderungen sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/tacheles-fordert-konkrete--unterstützung-für-sozialleistungsbeziehende-durch-die-wuppertaler-verwaltung-und-sozialleistungsträger-.html
2. Zur Kampagne: Schulcomputer sofort!
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Nach den uns vorliegenden Rückmeldungen von den Schulen, Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen fehlt bei ca. 30 % der Schüler*innen die digitale Ausstattung und zum Teil auch ein Internetzugang. Das ist entspricht ungefähr der Zahl der SGB II-beziehenden Minderjährigen in Wuppertal (rd. 20.000 Kinder). Digitale Endgeräte sind in diesen Zeiten zwingende Voraussetzung für schulische Teilhabe.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 15. Mai ein 550-Millionen-Euro-Programm aufgelegt. Damit sollen Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien zuhause am Laptop ihr (digitales) Schulrecht wahrnehmen können. Aus der Coronakrise dürfe keine Bildungskrise werden, heißt es.
Dieses 550-Millionen-Euro-Programm löst keinesfalls die akute Benachteiligung armer Kinder ohne digitale Ausstattung. Warum?
1.) Die Schulen sollen die digitalen Endgeräte anschaffen und, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 15. Mai, „die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen“. Denn, so das Ministerium weiter, „die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und können in eigenem Ermessen handeln“. Was nach basisnaher Praxis klingt, wird zum Zwang ärmerer Familien, ihre Einkommensverhältnisse in der Schule offenzulegen und zur Pflicht der Lehrer*innen, ihre Schüler*innen in „bedürftige“ und „nicht bedürftige“ aufzuteilen.
2.) Weiterhin sollen nicht nur die dringend benötigten Laptops und Drucker für unversorgte Schüler*innen angeschafft werden. Das Geld soll „außerdem die Schulen bei der Erstellung von Online-Lerninhalten unterstützen“ (Erklärung des BMBF). Welcher Anteil der 550 Millionen Euro für welche Aufgabe eingesetzt werden soll, ist nicht geklärt.
3.) Wann die digitalen Endgeräte bei den Schüler*innen ankommen, ist ungewiss. Schon der sogenannte "Digitalpakt Schule" vom Mai 2019 versprach den Schulen fünf Milliarden Euro (bis 2024). Abgerufen wurden bislang nur 20 Millionen Euro. Grund: komplizierte Vergaberichtlinien. Die Vorgaben für das „Soforthilfeprogramm“ sind noch nicht einmal bekannt!
4.) Die – ohnehin überlasteten – Schulen müssen Laptops, Programme usw. bewerten, anschaffen, in Betrieb nehmen, versichern, eine Leihstelle einrichten, Kriterien für die Vergabe entwickeln, dabei den Datenschutz berücksichtigen, die Familien informieren, den Schüler*innen die Bedienung zeigen und sicherstellen, dass die digitalen Endgeräte auch ins Netz kommen.
Aus all diesen Gründen ist damit zu rechnen, dass das 550-Millionen-Euro-Programm nicht dazu beitragen wird, den kurzfristigen Bedarf an Schulcomputern zu decken. Hier werden erst in einen paar Monaten Lösungen entstehen. Die einkommensschwachen Kinder und Jugendlichen sind dadurch weiterhin abgehängt und die Corona-Krise wird dann doch eine Bildungskrise.
Beschluss des LSG NRW
Das Landessozialgericht NRW hat mit rechtskräftigen Beschluss vom 22.05.2020 entschieden, dass eine nach dem SGB II-leistungsberechtigte Schülerin einen Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlichen Tablets, auf Zuschussbasis nach § 21 Abs. 6 SGB II, hat. Das LSG NRW hat auch rausgearbeitet, dass der Anspruch sich auch auf Art. 28 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die in Deutschland seit dem 18.02.1992 verbindlich ist (BGBl II, 121), stützt. Danach erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, haben sie u.a. die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art zu fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich zu machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit zu treffen.
Damit hat das LSG sehr klar und deutlich gemacht, dass dieser Anspruch als pandemiebedingter Mehrbedarf besteht. PM des LSG: https://t1p.de/9f70o und der Beschluss: https://t1p.de/xbulw
Auswirkung auf Wuppertal
Im beim LSG vorliegenden Fall wurde 150 EUR an digitalem Endgerät zuerkannt, weil nur ein Tablet in der Preisklasse beantragt und von der Schule als notwendig bestätigt wurde.
Das Jobcenter Wuppertal hat bisher digitale Endgeräte in Höhe von 350 EUR auf Darlehensbasis gewährt. Diese Position hat das Jobcenter nun zur Disposition zu stellen und entsprechend dem Beschluss des LSG NRW auf Zuschussbasis zu gewähren.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss des LSG NRW rechtskräftig ist und somit verbindlich anzuwendendes Recht auch in Wuppertal ist.
Vorgehen zur Geltendmachung eines Anspruchs
Um es den Schüler*innen und Schülern einfacher zu machen, sollte von den Schulen eine schulische Notwendigkeitsbescheinigung für Computer ausgestellt werden. Diese sollte klar machen, dass ein Schulcomputer jetzt notwendig ist und welches Material genau benötigt wird (zB Laptop, Drucker, Software, Headset, ggf. Internetzugang). Mit einer solchen Computer-Notwendigkeitsbescheinigung ist rechtlich die Notwendigkeit geklärt und die Ratsuchenden brauchen jetzt „nur noch“ den Anspruch gegenüber der Behörde durchzusetzen. Sie müssen den Anspruch zumindest nicht mehr begründen. Daher liebe Schulen, Lehrkäfte und Schulsozialarbeiter*innen, kümmert euch darum. Klärt die Eltern auf und gebt ihnen entsprechenden Support.
a. Wenn das Jobcenter ablehnen sollte, bitte bei Tacheles melden, wir supporten dann weiter.
b. Wenn das Jobcenter nur auf Darlehensbasis gewährt, das Darlehen zunächst akzeptieren und dann rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist, Widerspruch einlegen und die Beratung von Tacheles nutzen.
Details zur Beratung von Tacheles gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/beratung-und-hilfe/
Alle Infos, Musteranträge gibt es hier auf der Tachelesseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/update-22-08-2020:-kampagne-schulcomputer-sofort!.html
Der Spiegel hat die Problematik sehr gut aufgegriffen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arme-schueler-im-fernunterricht-leere-maegen-statt-laptops-a-a6b11305-0fd1-44db-96fe-454d2a3d3d8a
Die AWO Mittelrhein, mit der Tacheles hervorragend in der Schulcomputerkampagne kooperiert, hat dazu ein Sonderheft rausgegeben, das gibt es hier: https://www.awo-mittelrhein.de/fileadmin/content/mittelrhein/2020/2-2020-bildungsmagazin_RZ.pdf
3. Unterkunftskosten in Wuppertal / Hohe Mietnebenkosten in Wuppertal
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Wuppertal landet auf Platz drei der teuersten Städte bundesweit, hinter Bielefeld und Chemnitz, was die Mietnebenkosten betrifft. Das vermeldete Radio Wuppertal am 15.05.2020 (https://www.radiowuppertal.de/artikel/hohe-mietnebenkosten-in-wuppertal-593993.html)
Die Meldung von Radio Wuppertal baut auf einer Untersuchung des Technologieunternehmen Conrad Connect auf, deren Auswertung ist hier zu finden: https://conradconnect.com/de/nebenkosten-analyse
Bei der Festsetzung der sog. angemessenen Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII, nehmen beide Ämter aber Bezug auf die landesweiten Durchschnittswerte zu den Betriebskosten. Durchschnittswerte können in einer solchen außergewöhnlichen Situation eben nicht herangezogen werden. Vorliegend müssen die realen Werte als Grundlage genommen werden. Wir fordern daher die Sozialverwaltung auf, die Angemessenheitswerte für die Betriebskosten auf die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten anzupassen.
4. Interview mit Harald Thomé: Kampf gegen die Armen: „Ziel des Manövers ist die Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen“
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Dann ein Interview mit Harald Thomé zum Thema Streichung der öffentlichen Mittel für Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren in NRW.
Das Interview gibt es hier: https://t1p.de/b6qdn
5. Demo: Wuppertal von links - wir beziehen Position! - Für Solidarität und gegen Rassismus, Antisemitismus und Nazis!
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Letzten Samstag haben wir angefangen, morgen machen wir weiter!
Aufruf zur Demo am 30.05. ab 14:30 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz Wuppertal.
Auch in Wuppertal sehen wir seit einigen Wochen Leute auf die Straße gehen, die ihrem Protest gegen eine "Corona-Panikmache" Ausdruck verleihen wollen. Manche hängen Verschwörungsideologien an, sehen ihre Grundrechte gefährdet, haben Ängste, andere wiederum sehen hier ihre Chance, dass ihre kruden, antisemitischen und rassistischen Gedanken Nährboden finden können.
Diese Entwicklung müssen und werden wir weiter im Auge behalten!
Deshalb werden wir die Demo der selbst ernannten "Corona-Rebellen" auch diese Woche wieder kritisch begleiten. Gleichzeitig werden wir linke Ideen für einen solidarischen Umgang mit der Corona-Krise sichtbar machen und diskutieren.
Treffpunkt:
Samstag 30.05.2020, 14:30 auf dem Bahnhofsvorplatz - Döppersberg, neben Primark.
Eintragelink zum Newsletter:
https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/verwaltung/
So das war es dann wieder für heute.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V.