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Jahresarchiv

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Tacheles Wuppertal Newsletter 25.11.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,



es ist Zeit für einen Wuppertal Newsletter.



Dieser zu folgenden Punkten:



1.       Demo am 9. Dez. gegen die Streichung des Sozialtickets in NRW
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Die schwarz-gelbe Landesregierung plant bis 2020 die schrittweise Abschaffung des Sozialtickets und schränkt damit unmittelbar die Mobilität armer Bürgerinnen und Bürger ein. Der Verein Tacheles (und verschiedene andere Organisationen) ruft/en dazu auf, sich am 9. Dezember in Wuppertal dieser unsozialen Kürzungspolitik von CDU und FDP entgegenzustellen: Hände weg vom Sozialticket!
Den Demoaufruf gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/sozialticketdemo-am-9--dez--in-wuppertal--(nicht-mehr-aktuell).html
und hier als Flyer zum Download: https://tinyurl.com/ybhfo45r

Wir fänden es klasse, wenn



a. ganz viele Menschen zu der Demonstration kommen,



b. viele Wuppertaler Organisationen diesen Aufruf und den Protest unterstützen (Rückmeldungen bitte an info@tacheles-sozialhilfe.de



c. sich Menschen finden würden, die Flyer verteilen und sich coole Transparente für eine bunte Demo einfallen lassen würden und die auf der Demo Reden halten

Der Flyer kann bei uns im Café Tacheles zum Verteilen abgeholt werden.



2.       Neue Weisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger veröffentlicht/Nichthandeln des Jobcenters
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Tacheles veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Weisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger, so sind neu im Netz Weisungen vom Sozialamt, zum Bundeselterngeld und zum Wohngeld. Diese Weisungen gibt es hier:   http://tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/




In dem Zusammenhang möchten wir auch mal auf ein Nichthandeln „unseres“ Jobcenters hinweisen. Das Bundessozialgericht hat jüngst mit Urteil vom 25. Oktober 2017 unter dem Aktz: B 14 AS 4/17 R festgestellt, dass die Kosten für Brillenreparaturen  nicht im Regelbedarf enthalten sind und daher unabweisbare Kosten zur Reparatur einer Brille „als nicht vom Regelbedarf umfasste therapeutischen Geräte und Ausrüstungen“ nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II auf Zuschussbasis  zu übernehmen sind.  Der Terminsbericht ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y8ef45ej
Das Wuppertaler Sozialamt hat das Urteil, sogar ohne dass dazu eine Urteilsbegründung vorliegt, unverzüglich in seinen Dienstanweisungen umgesetzt und gesagt, ab sofort gibt es Brillenreparaturen: https://tinyurl.com/y8t7tgjr und dort auf Seite 6. „Unser“ liebes Jobcenter hingegen hat wahrscheinlich noch gar nicht bemerkt, dass es dieses Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts gibt und es selbstverständlich nicht für nötig erachtet, den Anspruch in eine Weisung umzusetzen.

Inhaltlich aber noch zur Zusammenfassung für alle: das Urteil sagt, dass die SGB II- und SGB XII-Ämter Brillenreparaturen nunmehr auf Zuschussbasis zu übernehmen haben.  Spannend wird dabei auch die Frage sein ob in einfachster Form oder in vorheriger Form. Denn Reparatur leitet sich aus dem Lateinischen ab  (reparare) und bedeutet "wiederherstellen", das heißt in den vorherigen Zustand und, wenn der etwas wertiger war, dann auch in den wertigeren Zustand. Tacheles freut sich schon auf die ersten dahingehenden Fälle.



Das war es wieder mal für heute. 



 



Mit freundlichen Grüßen



Harald Thomé / Tacheles e.V.

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