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Jahresarchiv

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Tacheles Wuppertal Newsletter 16.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der Corona Pandemie und deren Folgen für die Gesellschaft und Einkünfte der Menschen und zum Schutz vor Ansteckung müssen wir unsere Sozialberatung umstellen. Dies stellen wir nachfolgend dar:

1. Beratung und Unterstützung durch Tacheles in Coronaviruskrisenzeiten
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Einige Hinweise für Ratsuchende - Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen:

Damit die Ausbreitung des Corona-Virus so weit als möglich eingedämmt und verlangsamt werden kann, sind wir alle gefordert. Damit helfen wir dabei mit, dass die Intensivmedizin nicht durch zu viele parallel verlaufende schwere Krankheitsbilder überfordert wird. Aus Solidarität mit alten und kranken Menschen, die der Virus beson-ders hart trifft, den Armen Menschen, die nicht über die wirtschaftliche Ressourcen  ausreichend Vorzusorgen und überhaupt mit der Krise umzugehen, aber auch aus Solidarität mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser, Ärzten und Pflegediensten die nun besonders gefordert sind, haben auch wir vom Verein Tacheles einige Entscheidungen getroffen.

Einstellung des Betriebes von Café Tacheles
Als erstes haben wir den Betrieb des Café Tacheles auf unbestimmte Zeit eingestellt.

Ausweitung der Sozialberatung
Wir halten es für immens wichtig, dass wir unsere Existenzsicherungs- und Sozialberatung weiter fortführen. Durch die Corona- und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise werden viele Menschen ihren Job verlieren, Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler, sowie Kunst- und Kulturschaffende werden deutliche Einkom-menseinbußen bis Totalausfälle haben. Die Zahlung staatlichen Leistungen werden sich prognostisch verzögern, auch müssen wir damit rechnen, dass die Sozialbehörden temporär schließen werden und es nicht zu ausreichen-den Lösungen durch die Verwaltung kommen wird.  Die bürokratischen Hürden sind zudem extrem hoch und einige Menschen werden an den bürokratischen Hürden scheitern.

Es ist davon auszugehen, dass ziemlich viel Arbeit auf uns zukommen wird. Dort wollen und müssen wir für und mit den ratsuchenden Menschen und den entsprechenden Behörden Lösungen schaffen.

Unsere Beratung werden wir wie folgt aufstellen:
  • Die persönliche Beratungen wird weiterhin Mittwoch + Donnerstag stattfinden. Dafür werden nunmehr Termine vergeben werden. Diese werden jeweils morgens an den Beratungstagen vor Ort für die jeweiligen Beratungstag oder für den jeweiligen Folgetag vergeben.
  • Die telefonische Beratung findet jeden Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr unter Tel: 0202 - 31 84 41 statt. 
  • Wenn möglich, sollen die Beratungen telefonisch durchgeführt werden. Dazu bieten wir dann auch an, Bescheide und Unterlagen per Mail/Fax oder WhatsApp zu übersenden.
  • In  unsere Räume können wir zukünftig nur noch bis zu 6 Personen gleichzeitig lassen. Nur so können wir den empfohlenen Mindestabstand zwischen Menschen gewährleisten.
  • In der Wartezone vor unseren Räumen bitten wir die Ratsuchenden darum, selbst auf einen Mindest-abstand zu anderen Personen zu achten. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie evtl. auch eine Weile im Freien warten müssen und ziehen Sie sich entsprechend warm an. Bei Regen können  Ratsuchende auf dem Bahnsteig im Trockenen warten (hinter dem Haus, an der Nordbahntrasse). 

Wir werden uns alle Mühe geben, die Situation für alle möglichst befriedigend zu lösen und auch auf individuelle Probleme einzugehen. Wir alle müssen uns der momentanen Situation anpassen und flexibel sein.
Ein wenig Freundlichkeit und Verständnis auf allen Seiten wird sicher dazu beitragen, dass alles möglichst reibungslos ablaufen kann.

Treten wir gemeinsam für ein solidarisches Miteinander ein!


2. Kümmert euch um Eure Nachbar*innen
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Es gibt in den sozialen Medien schon verschiedene Initiativen, wo sich Menschen organisieren und sich um ihre Nachbarschaft kümmern. Dazu wollen wir explizit aufrufen, kümmert euch umeinander, unterstützt euch und  schützt auch eure Nachbarschaft. Kümmert euch um Kinderbetreuung, um Einkaufen, um Versorgung. Seid solidarisch!
 

3.   Erste Forderungen an das Jobcenter Wuppertal /Stadt Wuppertal / WSW
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  1. Die Schulen sind geschlossen, lernen läuft virtuell weiter. Viele Hartz IV-Beziehende haben aber keinen Computer. Es ist daher unabdingbar, dass nun das Jobcenter PC’s/Laptops im Rahmen schulischer und gesellschaftlicher Teilhabe auf Zuschussbasis nach § 21 Abs. 6 SGB II gewährt. Dazu wird Tacheles alsbald einen Musterantrag erstellen und veröffentlichen.

  2. Es muss ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt werden, wo nicht mehr jede kleinste Unterlage gefordert werden darf, bis Hartz IV-Leistungen bewilligt werden. Exakt dafür gibt es die Vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 1 SGB II, diese ist so anzuwenden, dass binnen 14 Tagen Leistungen zahlbar gemacht werden.

  3. Von jeder Art von sanktionsbewehrter  Meldeaufforderung, sei es nach § 59 SGB II oder § 61 SGB I ist Abstand zu nehmen. In Zeiten der Existenzbedrohung durch das Coronavirus müssen die Menschen nicht noch vom Jobcenter bedroht werden.

  4. Freiberuflern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden, denen die Einnahmen wegbrechen sind unbürokratische Darlehen zur Sicherung der laufenden Betriebskosten zu gewähren, also eine großzügige Auslegung von § 16c SGB II.

  5. Die Regelungen zur Mietschuldenübernahme sind konsequent anzuwenden. Immer dann, wenn mehr als zwei Monatsmieten angefallen sind, sind Mietschulden im Rahmen des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II zu übernehmen. Es kann nicht sein, dass das Jobcenter in Corona-Zeiten noch obdachlos macht.

  6. Energierückstände, die zu einem Abstellen der Energiezufuhr führen können, also alles was höher ist als 100 EUR, sind konsequent auf Darlehensbasis  nach  § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II zu übernehmen.           
  7. Studierenden, denen die Jobs wegfallen sind, sind nach § 27 Abs. 3 S. 1 SGB II Härtefalldarlehen zu gewähren.

  8. Lebensmittel werden teilweise knapp. Das bedeutet, die Preise werden steigen. Zum Teil werden bei Menschen die nicht in einer solidarischen Strukturen  vernetzt sind, Mehrkosten für die Beschaffung von Lebensmitteln anfallen. Lieferkosten sind als Härtefallmehrbedarf nach §v 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen. Bei Preissteigerungen in der Lebensmittelversorgung hat das Jobcenter die Mehrkosten durch die Einführung eines Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 SGB II zu kompensieren. In der Sozialhilfe durch Erhöhung des Regelbedarfes.

  9. Der Forderungseinzug der Stadt Wuppertal hat für die Zeit der Corona Pandemie von der Geltendmachung  von Forderungen wegen Überzahlungen im Bereich der Sozialleistungsgewährung, Rückforderung von Darlehen abzusehen und diese für mind. sechs Monate zu stunden. Keine weitere Belastung der Bevölkerung durch zwanghafte Schuldentilgung.   


4.  Keine Einstellung der Energieversorgung durch die WSW in Zeiten von Corona
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Nun noch eine Forderung an die Wuppertaler Stadtwerke: in Zeiten, in denen viele Menschen in wirtschaftliche Not geraten werden, darf grundsätzlich keine Energieversorgung eingestellt werden. Ebenso muss auf jede Beitreibungsmaßnahme, wie Weitergabe von Forderungen an Inkassobüros und Anwälte, verzichtet werden. Wir fordern von den Stadtwerken, einen mindestens sechsmonatigen "Coronafrieden" einzuhalten!

Kommunen, Firmen kriegen im Zweifel großzügige Kredite, die ja in unbegrenzter Höhe vorhanden sind, einzelne Personen aus der Bevölkerung nicht, daher muss es einen  "Coronafrieden" geben.

So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V.

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