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Tacheles Wuppertal Newsletter 10.08.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt ist es mal wieder so weit, es gibt einen Tacheles Wuppertal Newsletter.


Dieser zu folgenden Themen:

1. Tacheles Pressemitteilung: „Wuppertaler Landrecht“ - Meldeaufforderung mit Sanktionsandrohung zur Widerspruchserörterung




Immer wieder werden in Wuppertal Hartz-IV-Leistungsbeziehende in das Jobcenter einbestellt, um einen eingelegten Widerspruch zu besprechen. Solche Meldeaufforderungen sind zum Teil mit der Rechtsfolgenbelehrung versehen, dass diejenigen, die ohne nachgewiesenen wichtigen Grund nicht erscheinen, die Regelleistungen für drei Monate um 10 % absenkt bekommen.
Tacheles hat diese eindeutig rechtswidrige Praxis in der Vergangenheit gegenüber dem Jobcenter Vorstand thematisiert. Der entschuldigte sich daraufhin und versicherte, die Praxis sei „nicht gängig“. Nichts desto trotz geht diese Verwaltungspraxis geht weiter.
Wir thematisieren diese nun öffentlich und haben beim Landesarbeitsministerium als fachaufsichtsführende Behörde nunmehr Beschwerde eingelegt, denn die Wuppertaler Verwaltungspraxis ist mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren und muss sofort abgestellt werden!


Der gesamte  Vorgang, Dokumentation der illegalen Meldeaufforderungen, Schreiben vom JC Vorstand, Beschwerde an das Ministerium ist auf unserer Webseite zu finden:     https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/nh-infos:-waz-ge-14-03-12-sg-ge-45%-hartz-iv-klagen-erfolgreich.html

2. Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung: Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG“ und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung am 30. Sep. 2016




Dann biete ich am 30. Sep. für ausschließlich in Wuppertal tätige Menschen, die hier im Sozialrechtsbereich aktiv sind, eine Fortbildung  „Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung“ an.

Darin werden intensiv die Neuregelungen durch das Änderungsgesetz vorgestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die Wuppertaler Hartz IV-Leistungsgewährungpraxis mit den örtlichen Details und Feinheiten geworfen. Dabei wird insbesondere die Problematik der örtlichen Unterkunftskosten, der systematische Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, der stetigen Verluste von Unterlagen und die zu erwartende Geltendmachung von behördlichen Erstattungsforderungen bearbeitet, was dabei zu beachten ist und wie man die Ratsuchenden und Klienten dabei unterstützen kann. Gleichzeitig geht es um einen Austausch und Koordination vor Ort. Also die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer die auf Nichtbehördenseite sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung findet am 30. Sep. statt. Ausschreibung, Anmeldung und Details gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/nh-infos:-waz-ge-14-03-12-sg-ge-45%-hartz-iv-klagen-erfolgreich.html



3. Ab 1. August 2016 Rechtsanspruch auf Bescheiderklärung
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Im Rahmen des sog. Rechtsvereinfachungsgesetz gibt es an 1. Aug. einen  Rechtsanspruch auf Bescheiderklärung  im SGB II. Im Gesetz heißt es: „Leistungsberechtigte Personen erhalten Beratung […]Aufgabe der Beratung ist insbesondere die Erteilung von Auskunft und Rat […] zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person“, so § 14 Abs. 2 SGB II (in der Fassung ab 1.Aug. 16). Aus der Gesetzesbegründung dazu: „Um das Verständnis und die Akzeptanz der leistungsberechtigten Personen für  die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verbessern, müssen diese besser über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Beratung umfasst dabei die Erteilung von Auskunft und Rat nicht nur über die Leistungen, sondern auch zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts …“.
Wir möchten daher dazu aufrufen, diese „Akzeptanzprobleme“ abzuschaffen und die Behörde offensiv um Bescheiderklärung zu bitten. Der Sachbearbeiter soll doch mal erklären, warum auf dem Bescheid ein anderer Betrag steht als auf dem Konto ausgezahlt wird oder warum im Monat zum Teil 3, 4 oder 5 Bescheide ergehen und jeder normalsterbliche Mensch nicht mehr versteht warum oder Bescheide bis 80, 90 Seiten Umfang. Auch ganz simpel ist die Frage nunmehr zu stellen, wie berechnet sich die Hartz IV-Leistung, das Einkommen, wieviel Geld gäb mit Hartz IV, mit Wohngeld, Kinderzuschlag. Dies ist ein Aufruf zum Einfordern der Bescheiderklärung.
Als letztes, das Gesetz sagt  „Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person“ § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II, das bedeutet das Amt muss das solange erklären, bis jeder das verstanden hat, im Zweifel auch in fremden Sprachen oder Menschen die nicht lesen können. Also auf zur Bescheiderklärungsberatung und Senkung der Akzeptanzprobleme.
 

So das war es dann wieder mal für heute.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
www.tacheles-sozialhilfe.de

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