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Tacheles Wuppertal Newsletter 09.06.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:

1. Rechtswidrige „Multiple Choice“ - Sanktionsbescheide beim Jobcenter  Wuppertal und rechtswidriges Agieren mit dem  „Mobilen Fallmanagement" der GESA
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a. Rechtswidrige Multiple Choice – Sanktionsbescheide
Das SG Düsseldorf hat sich in einem Eilverfahrensfall anlässlich einer 30 %- Sanktion mit der Zulässigkeit der Jobcenter Wuppertal eigenen „Multiple Choice“ – Sanktionsbescheide auseinandergesetzt und festgestellt, dass es an einer individuellen einzelfallbezogenen Prüfung und Begründung des Sanktionsbescheides fehle und daher »ernsthafte rechtliche Zweifel« bestünden (SG DUS 20.05.2019 – S 26 AS 1515/19 ER). Das Gericht unterstellt dem Jobcenter Wuppertal einen Nichtgebrauch des Ermessens, da eine Ermessenausübung im „Multiple Choice“ Verfahren nicht möglich sei. Zudem seien die Bescheide nach Ansicht des Gerichts unzulässig über das „mobile Fallmanagement“ des GESA zugestellt worden.

Damit stellt das SG Düsseldorf endlich alle Wuppertaler Sanktionsbescheide in Frage, diese werden seit Jahren komplett  im „Multiple Choice“ Verfahren  erstellt. Es ist daher zu empfehlen, dass WuppertalerInnen, die durch diese Sorte von Bescheiden gegenwärtig sanktioniert werden, alleine wegen der Form der Bescheide dagegen in Widerspruch gehen.
Außerdem ist zu empfehlen, dass in der Vergangenheit Sanktionierte, bis max. Januar 2018 dagegen in ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X gehen. Hier besteht die Möglichkeit, dass alle Bescheide rückwirkend angefochten werden können, wenn dies auch die anderen Kammern der Sozialgerichte so sehen.  
Zum, Hintergrund, der Beschluss des SG Düsseldorf und ein solcher „Multiple Choice“ – Sanktionsbescheid zum anschauen:  https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1131231177056118&id=1019523434893560&

b. Bescheidzustellung über das  „Mobile Fallmanagement" der GESA
Das Gericht äußert zudem  „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Zustellung von Bescheiden, wenn diese durch das „Mobile Fallmanagement" der GESA übersandt werden. In dem  zugrunde liegenden Fall soll ein Eingliederungsverwaltungsakt durch das „Mobile Fallmanagement"  der GESA in den Briefkasten des Leistungsbeziehers eingeworfen worden sein. Tatsächlich hat der Leistungsberechtigte diesen Eingliederungsverwaltungsakt nie erhalten.

Das SG Düsseldorf hat festgestellt: „ Es ist nicht erkennbar, warum die Antragsgegnerin [das Jobcenter] den Eingliederungsverwaltungsakt nicht per Post mittels Postzustellungsurkunde  [….], sondern von einem Mitarbeiter der GESA gGmbH hat einwerfen lassen.  Ob diese Vorgehensweise überhaupt rechtmäßig ist, bezweifelt das Gericht. Es ist dem Gericht nicht bekannt, dass die GESA gGmbH über eine Lizenz der Bundesnetzagentur verfügt und in Wuppertal Briefe austragen darf.“

Neben der Frage der Zulässigkeit der Zustellung durch das „Mobile Fallmanagement" der GESA kommen auch immer wieder Briefe bei den Leistungsberechtigen nicht an oder die Unterlagen werden in einem unverschlossenen Umschlag an die Betroffenen übergeben. Das „Mobile Fallmanagement“ der GESA hat faktisch nur eine Postbotenfunktion für das Jobcenter Wuppertal, daher besteht für diese Datenweitergabe in Form unverschlossener Umschläge keine Notwendigkeit im Sinne des § 67a Abs. 1 S. 1 SGB X und diese ist daher definitiv rechtswidrig.

Dazu haben wir einen zweiten Fall auf der Facebookseite „Bedauerliche Einzelfälle des Jobcenter Wuppertal“ dokumentiert, der erste Fall ist hier zu finden: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1131231177056118&id=1019523434893560&

ein weiterer hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1137246759787893&id=1019523434893560&

Der Verein Tacheles fordert daher das Jobcenter Wuppertal auf, sofort und unverzüglich die „Multiple Choice“ – Sanktionsbescheide und die Postübersendung über das „Mobile Fallmanagement2 der GESA einzustellen!

2. Ratsanfrage zum Datenschutzskandal  der  Zusammenarbeit des Jobcenter AöR und der bit gGmbH
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Wir haben immer wieder auf die rechtswidrige Zusammenarbeit des Jobcenter Wuppertal und der bit gGmbH hingewiesen. Es steht hier im Raum, dass es über Jahre und in weit mehr als 10.000 Fällen zur Weitergabe der detaillierten  Gesundheitsdaten an die Arbeitsvermittler*innen bzw. Integrationsfachkräfte des Jobcenter gekommen ist. 
Das JC Wuppertal lässt durch die bit gGmbH arbeits- und sozialmedizinischen Untersuchungen durchführen. Alleine in den Jahren 2014 – 2017 gab es insgesamt 12.159 derartige Untersuchungen, die Untersuchungen laufen aber seit 2011.  

 Nach erfolgter Untersuchung bekommt der Arbeitsvermittler eine „Sozialmedizinische Stellungnahme“ von der bit gGmbH übersendet. In dieser werden im ersten Teil dezidiert die konkreten Krankheitsbefunde mitgeteilt und im zweiten Teil erfolgt eine umfangreiche „Sozialmedizinische Beurteilung“ mit den wesentlichen Eckpunkten der medizinischen Einschränkung und konkreten Krankheitsbefunden.

 Jetzt wurde bekannt, dass sogar einem männlichen Arbeitsvermittler Informationen zum „Zustand der Gebärmutter“ einer weiblichen Leistungsbezieherin mitgeteilt wurden.

Wer sich das mal konkret anschauen möchte, kann diese Sozialmedizinische Stellungnahme hier ansehen: https://www.facebook.com/1019523434893560/photos/a.1027351714110732/1121282498050986/

Zu diesem gravierenden Datenschutzskandal wurde jetzt eine kleine Anfrage von den Linken getätigt. Diese Anfrage vom 6. Juni ist für die Ratssitzung am 8. Juli vorgesehen. Die Anfrage gibt es hier: https://www.ratsfraktion-dielinke-wuppertal.de/nc/antraegeanfragen/detail/news/zweite-anfrage-zur-zusammenarbeit-des-jobcenter-aoer-und-der-bit-ggmbh/

3. Fest anlässlich des 25- Jährigen Tacheles Jubiläum auf den 1. September  verschoben
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Tacheles wurde vor 25 Jahren gegründet und leistet seit  25 Jahren Widerstand gegen Verarmung, Entrechtung und Rassismus. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums ist nun für den 1. September rund um den Sitz des Vereins, den Loher Bahnhof in Wuppertal, ein großes „Fest der Solidarität“ geplant, das zusammen mit vielen anderen Wuppertaler Organisationen, Initiativen und auswärtigen Gästen gefeiert werden soll.

 Dies schon mal zur Vorankündigung für Menschen, die Lust darauf haben und zur Klarstellung, weil wir dieses Fest zunächst für den 16. Juni geplant hatten.


4. Auf zum Protest am 15. Juni nach Olpe / Nazis entgegentreten

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Am 15. Juni diesen Jahres möchte die neonazistische Kleinstpartei „Der 3. Weg“ in der Stadt Olpe (Sauerland) einen „Tag der Heimattreue“ veranstalten, ein „Volksfest“ gleicher Art gab es bereits am 16. März in Mettmann und am  1. Mai und  in Plauen, welches dieses Jahr bundesweit für Entsetzen sorgte. (Tagesschau: https://www.youtube.com/watch?v=ZgqSZ6uFQhk )

 Mit Vorbild der Hitlerjugend und einer martialischen Inszenierung mit Fackeln und Trommeln präsentierte sich der 3. Weg in Plauen. Einer der Trommler war Julian Bender, ansässig in Olpe, er fungiert er als „Gebietsleiter West“ und gehört damit zur Führungsriege der Partei.

Hier ein bisschen Hintergrund: https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/volksfest-mit-dem-iii-weg

Die Nazis wollen ab 11 Uhr vor das Stadthaus.

Es ist wichtig, die Olper Antifaschist*innen im Protest gegen diesen braunen Mob zu unterstützen. Daher bitte den 15. Juni freihalten und nach Olpe fahren. Bitte auf die sozialen Medien zu näheren Infos achten.

5. Eintrag in den Wuppertal Newsletter




Aus gegebenen Anlässen geben wir diesen Newsletter regelmäßig raus. Interessent*innen für diesen Newsletter können sich hier eintragen: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/verwaltung/

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So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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