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Tacheles Wuppertal Newsletter 05.11.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt ist es mal wieder so weit, es gibt einen umfangreichen Tacheles Wuppertal Newsletter:

1.  Aktivitäten des Wuppertaler Bündnisses gegen Nazis /  Bündnis ruft zum Protest auf
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Am 2. Nov. hat das erste große Bündnistreffen stattgefunden. Das Treffen  war sehr breit aufgestellt und mit über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besucht.

Als erster Schritt gegen die Veranstaltung der AfD wird das Bündnis einen Bürgerantrag bei der Stadt Wuppertal einreichen. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, den Mietvertrag zu kündigen und damit ein Zeichen gegen Rassisten zu setzen. Die Stadthalle Wuppertal ist ein Symbol und ein Ort der Weltoffenheit und der interkulturellen Verständigung, wo Rassismus keinen Platz hat!

Das „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ mobilisiert daher alle demokratischen Kräfte in ganz NRW und darüber hinaus.
Weitere Details werden sich dann ergeben.



Das nächste Vorbereitungstreffen wird am

23. November, um  19 Uhr
im Seminarraum des Café Tacheles, Rudolfstr. 125
stattfinden.

Aktuelle Infos sind auf der Webseite: https://www.facebook.com/wuppertalkeinplatzfuer/  oder alsbald unter:   http://wuppertal-gegen-rechts.de/

zu finden. 
Die erste Bündnis Pressemitteilung ist hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/pressemitteilung-v--04-11-2016-des-wuppertaler-bündnisses-gegen-nazis-.html



2.    Der Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z ist fertig und im Tacheles erhältlich
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Frank Jäger und Harald Thomé, beides Tachelesaktive haben den neuen Leitfaden ALG II/Sozialhilfe fertig. 
Der neue Leitfaden beinhaltet die Rechtsänderungen durch das „9. SGB II-ÄndG“  oder auch Rechtsverschärfungsgesetz genannt.

Darin werden in Stichworten die jeweiligen Fragen im Existenzsicherungsrecht immer im Bereich ALG II/Sozialhilfe (3. Kap.) und Grundsicherung  (4. Kap.) des SGB XII abgearbeitet.

Der Leitfaden erklärt im ersten Teil werden in 90 Stichworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 34 Stichworten ausgiebig wie man sich erfolgreich gegen die Behörde wehren kann.

Das „9. SGB II-ÄndG“   wird wohlklingend als „Rechtsvereinfachungsgesetz“ als  Entbürokratisierungsgesetz verkauft, in der Praxis hat dieses Gesetz den Leitfaden um mehr als 100 Seiten dicker gemacht.

Der Leitfaden erfolgt in der 29. Aufl., hat 696 Seiten und kostet mit Versand 15 EUR. Er kann online bezogen werden: http://www.dvs-buch.de/?buch=1 oder im Café Tacheles zu den üblichen Öffnungszeiten käuflich erworben werden.

Produktflyer hier



3.      Jobcenter und Sozialamt ändern Umgang mit Mieten in  Wuppertal
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Das Jobcenter und auch das Sozialamt erkennen seit Jahren zu geringe Mieten im Hartz IV und Sozialhilfebereich an und verstoßen damit systematisch gegen das geltende Recht. Das Bundessozialgericht sagt in gefestigter Rechtsprechung: gibt es keine bereiten  Quellen zur Ermittlung der örtlichen Mitpreise, dann sind die tatsächlichen Unterkunftskosten begrenzt vom Wohngeldgesetz zzgl. 10 % Sicherungszuschlag vom Jobcenter/Sozialamt zu erbringen. Freiwillig erbringt das JC/Sozi für eine Person 339 EUR, nach der BSG Rechtsprechung hat es 429 EUR Bruttokaltmiete zu erbringen. Das heißt wiederum, dass jeden Monat nachweislich rund 320.000 EUR im SGB II Bereich vom Jobcenter nicht gezahlt werden. Von Januar 2013 bis Oktober 2016 macht das einen Betrag von rund 14,6 Mio. Euro aus, die das JC Wuppertal in rechtswidriger Weise nicht übernommen hat.

Nach richtig viel Druck verändert die Verwaltung zumindest marginal die Praxis, dazu möchten wir eine uns zugespielte Verfügung des Chefs der Wuppertaler Sozialverwaltung veröffentlichen, die in gleicher Weise beim Jobcenter Wuppertal Anwendung zu finden hat.

  • Danach sind Betriebskostennachforderungen grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, ohne Begrenzung auf vorgebliche Angemessenheitsbeträge.
  • Ferner darf wegen einer Betriebskostennachforderung keine sog. Kostensenkungsaufforderung wegen vorgeblich zu teurer Miete erfolgen.
  • Wenn ein  Mietsenkungsverfahren schon durchgeführt wurde, und dies nur erfolgte aufgrund der zu hohen Betriebskosten, ist von  Amtswegen der Vorgang zu prüfen und ggf. von Amtswegen zu korrigieren.   


Die interne Verfügung ist hier veröffentlicht: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/20161018_Verfuegung_NK_Mietsenkungsverfahren.pdf

Dass diese, erstmal für die Betroffenen günstige Regelung erfolgte, ist Ergebnis des stetigen Drucks den Tacheles auf das Jobcenter und die Sozialverwaltung ausgeübt hat. Damit ist die rechtswidrige Praxis noch nicht beseitigt, aber es ist der erste Schritt in die richtige Richtung.

Tacheles wird dazu alsbald Musterwiderspruchs- und Überprüfungsantragsschreiben auf seiner Webseite veröffentlichen.

Die Wuppertaler Verwaltungspraxis ist nunmehr auch anhängig in einer Kleinen Anfrage im Landtag NRW, worin die Landesregierung gebeten wird die Wuppertaler Verwaltungspraxis zu prüfen und zu bewerten. Diese wurde über den  fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd am 28.10.2016 gestellte. Die Anfrage ist hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/13297zu5293.pdf



4.       Fehlende Fachaufsichtswahrnehmung vom MAIS wegen rechtswidriger Verwaltungspraxis beim JC Wuppertal steht auch zur Diskussion
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Der Verein Tacheles hat wegen der rechtswidrigen Verwaltungspraxis des Jobcenter Wuppertal in Bezug auf die Unterkunftskosten mehrere Fachaufsichtsbeschwerden beim Düsseldorfer Arbeitsministerium gestellt. Die zusammengefasste Rückantwort war, es sei keine Rechtswidrigkeit zu erkennen. Gerichte, vom Bundessozialgericht bis zum für Wuppertal zuständigen Sozialgericht In Düsseldorf, können diese Rechtswidrigkeit sehr wohl erkennen und haben auch vor kurzem das Jobcenter Wuppertal (noch nicht rechtskräftig) zur Zahlungen höherer Mieten verurteilt.

Da im Ministerium offensichtlich  Unwilligkeit herrscht, rechtswidrige Praxis als solche auch zu benennen,  wurde deswegen über den  fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd am 31.10.2016 eine Kleine Anfrage zur (Nicht)Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das MAIS am Falle von Wuppertal gestellt. Die Kleine Anfrage dazu gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/kleine-anfrage-im-landtag-nrw-zur-(nicht)wahrnehmung-der-fachaufsicht-durch-das-nrw-arbeitsministerium-.html

Die dazugehörigen Hintergrundmaterialien sind hier zu finden:  https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/fachaufsichts(nicht)wahrnehmung-durch-das-mais-nrw-.html

5.       Bundeswehrpropagandaveranstaltungen im Jobcenter Wuppertal
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Dann möchten wir als letztes noch auf die Fragestellung von BW Propagandaveranstaltungen im JC Wuppertal eingehen. Um Krieg zu führen und immer aktiver in militärische Konflikte einzugreifen braucht es Soldaten, aber auch gesellschaftliche Akzeptanz des Militärs. Jahr für Jahr werden Tausende von BW -Propagandaveranstaltungen durchgeführt. Davon rund 800 pro Jahr in Jobcentern und Arbeitsämtern. So auch beim  Jobcenter Wuppertal – wir erinnern: mit einem Amtsleiter, der der Partei die Grünen angehört.

Tacheles hat daher beim Jobcenter Wuppertal angefragt, wie viel, in welchem Umfang und wie die BW-Propagandaveranstaltungen auch in Wuppertal durchgeführt werden.
Die Antworten dazu gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/bundeswehrpropagandaveranstaltungen-im-jc-wuppertal-.html


Unsere Forderung: keine BW – Propagandaveranstaltungen mehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen!



So das war es dann wieder mal für heute.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé / Tacheles e.V.



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