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Tacheles Wuppertal Newsletter 03.02.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:

1. Nazimobilisierung zum 20. April
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Die Wuppertaler Nazis um die Kleinpartei "Die Rechte" wollen am 20.4.2019 einen Marsch durch Wuppertal machen.
Wuppertal soll mit dieser Aktion als zweites Aufmarschzentrum von den Nazis um „Die Rechte“ aufgebaut werden. Selbstredend am 20. April – Hitlers Geburtstag – wird dort eine wohl größere Neonazi-Kundgebung stattfinden. Angemeldet wurden, so sickerte es durch, dieses Mal 200 und nicht nur wenige Dutzend Teilnehmer. Die seit vielen Jahren aktive, gewaltbereite Neonazi-Szene in Wuppertal hat sich immer wieder durch gewaltaffine Kundgebungen und ausgewiesenen Antisemitismus hervorgetan.

Daher bitte den 20.04.19 (13 - 20 Uhr) für Proteste gegen den "Führergedenkmarsch" in Wuppertal frei halten.

Die Nazis wollen, wie immer, einen Umzug von Wuppertal Oberbarmen Berliner Platz, über die B7 (Berliner Str. und Höhne) zum Alten Markt machen.

Die Nazis nennen das „Frühjahrsoffensive“ und planen in Wuppertal den Auftakt und zwei weitere Veranstaltungen in Duisburg und Dortmund.

Hier eine Einschätzung zum Naziprojekt im Blick nach rechts:  https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/die-rechte-sucht-ffentlichkeit

Dem können und sollen wir uns entgegenstellen. Der Aufmarsch am 20. April hat überregionale Relevanz   und es wird daher auch überregional zu Protesten zu mobilisieren sein.
Wir laden daher zu einem  1. Vorbereitungstreffen der Gegenaktivitäten am 

Dienstag, den 5. Februar, 19 Uhr im

Seminarraum Loher Bahnhof, Rudolfstr. 125
ein.

Um hier einen breiten Protest vorzubereiten, wird um rege Teilnahme gebeten!

2. Dokumentation von systematischen Menschenrechtsverstößen wegen Sanktionen im SGB II nun ganz offiziell Teil des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht ein
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Tacheles hatte bei der mündlichen Verhandlung um die Sanktionen im SGB II dem BVerfG die Ergebnisse der Befragungen zu Folgen und Wirkungen der Sanktionen im SGB II vorgelegt. Mit diesen Befragungsergebnissen ist es gelungen, das Geschwafel der Sanktionsbefürworter mit fundiert ermittelten Fakten und belastbaren Aussagen zu widerlegen. Das BVerfG hat nun offiziell die Ergebnisse unserer Onlinebefragung in das Gerichtsverfahren um die Sanktionen eingeführt, damit kann es sich auch auf die dortigen Ergebnisse berufen.

Im Übrigen hatten wir auch Herrn Scheele, BA-Chefe, im Gerichtssaal einen Reader mit unseren Befragungsergebnissen persönlich überreicht. Das Gefühl war, er wird den Reader nicht mit der Kneifzange anfassen. Dieses Gefühl veranschaulicht auch ganz gut die Stimmung im Gerichtssaal des Verfassungsgerichtes.

Hier sind die Befragungsergebnisse zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/ergebnisse-der-tacheles-online-befragung-zu-folgen-und-wirkungen-von-sanktionen-im-sgb-ii.html



3. Der neue „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“  2019/2020 ist fertig und kommt spätestens Ende Februar raus
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Von Tacheles wird der „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“ herausgegeben, dieser erscheint Mitte bis Ende Februar diesen Jahres.

Der Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z erscheint in der 30. Auflage und wird ca. 800 Seiten haben und 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands kosten.

Der Leitfaden wurde mit einem erweiterten Autorenteam herausgegeben.  Die Autor*innen sind

Matthias Butenob, LAG Schuldnerberatung u. RA, Hamburg / Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Berlin / Volker Gerloff, RA, Berlin / Helge Hildebrand, RA, Kiel; Annette Höpfner, RAin, Halle / Frank Jäger, Tacheles und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal / Lars Johann, RA, Wuppertal / Dr. Uwe Klerks, RA,  Duisburg / Claudia Mehlhorn, Dozentin für Krankenversicherungsrecht, Berlin / Volker Mundt, RA, Berlin / Sylvia Pfeiffer, Dozentin für Sozialrecht, Berlin / Joachim Schaller, RA, Hamburg / Sven Schumann, RA, Stein; Harald Thomé, Tacheles und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal / Claudius Voigt, GGUA, Münster.

Onlinebestellungen und weitere Infos unter: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/leitfaden/#c51



4. Benefizfestival am 09.02.2019 zu Gunsten des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V. /Frauenhaus

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Das Frauenhaus Wuppertal feiert in diesem Jahr sein 40-jähriges Jubiläum, auch die Beratungsstelle wird 30 Jahre alt - dies nehmen wir als Grund zum Feiern!

Zu Gunsten des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V." findet am 09.02.2019 das Benefizfestival "Wuppertal hilft" statt, zu dem sind alle Interessierten herzlich einladen. Die Spenden, die an diesem Abend gesammelt werden, ermöglichen eine neue Stelle im Kinder- und Jugendbereich des Frauenhauses, die dringend benötigen wird An diesem Abend werden viele regionale und überregionale Künstler*innen und Musiker*innen ohne Gage auftreten.

Benefizfestival am 9. Februar 2019, Einlass ab 18:00 Uhr
UNIHALLE WUPPERTAL
10€ Eintritt = 10€ Spende

So das war es dann wieder für heute. 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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